Gez wer ist im vorstand

Der Beitragsservice, ehemals Gebühreneinzugszentrale (GEZ), ist eine gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio), mit dem Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen. Die Arbeit des Beitragsservice wird durch einen Verwaltungsrat gesteuert und überwacht, der sich aus Vertretern der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und Deutschlandradio zusammensetzt.

Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation. Nicht nur diese Rechtskonstruktion ist es, die immer wieder auf Kritik stößt, wenn Bürger* in Konflikt mit dem Beitragsservice geraten, sondern auch deren Praxis im Umgang mit Kundendaten, in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie im Verfahren zum Einzug der Rundfunkgebühr.

Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der von allen 16 Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten. Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich.

Der Beitragsservice nimmt als gemeinsames Servicezentrum der Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens und des Deutschlandradios die Erhebung des Rundfunkbeitrags wahr. Er verarbeitet im Auftrag der Landesrundfunkanstalten die bei der Beitragserhebung anfallenden personenbezogenen Daten von Beitragszahler*innen zum Zweck der Rundfunkbeitragserhebung.

Nach dem bestehenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhält der Beitragsservice nicht nur Adressdaten über die Meldeämter, die ihr bei Umzugsmeldungen automatisch die neuen Anschriften zuleiten, sondern sie darf unter im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegten Umständen auch legal personenbezogene Daten erwerben und nutzen. Dies schließt den Kauf von Datensätzen bei kommerziellen Adressenhändlern ein – diese Möglichkeit wird allerdings seit 2013 nicht mehr genutzt. Insgesamt gesehen kommt der Datenbestand des Beitragsservice praktisch einem „Bundesmelderegister“ gleich. Das ist weder rechtlich zulässig noch von der Fraktion DIE LINKE politisch gewollt. Der Zugriff auf diese Daten durch die Rundfunkgebührenbeauftragten und die Sachbearbeiter in den Rundfunkanstalten wirft zudem Fragen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Kontrolle auf.

DIE LINKE hält für die kommenden Jahre einen regelmäßigen Meldedatenabgleich für nicht notwendig. Die Erhebungsbefugnisse des ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservices sind zu reduzieren.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen bürgerfreundlichen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Dazu zählt auch Transparenz beim Beitragsservice, auch säumige Gebührenzahler dürfen nicht wie „Kriminelle“, sondern müssen wie Kund*innen eines Dienstleisters behandelt werden.

Bereits zum 1. Januar 2013 wurde das gerätegebundene Gebührensystem auf einen pauschalen Haushaltsbeitrag umgestellt. Unsere Kritik von damals hat sich als berechtigt herausgestellt: Es kam zu einer Vielzahl sozialer Ungerechtigkeiten, die nunmehr dringend beseitigt werden müssen.

Deshalb spricht sich DIE LINKE. im Bundestag für eine neue Festlegung der sozialen Ausnahmetatbestände aus. Soziale Einrichtungen, Menschen mit Behinderungen, Geringverdiener*innen, Studierende und Bezieher*innen von Niedrigrenten ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst sollen deshalb die Möglichkeit zur Befreiung erhalten. Der dadurch bedingten Gebührenausfall soll mit öffentlichen Mitteln kompensiert und automatisiert werden. Die in all diesen Fällen aufgeführten Betroffenen sollen nach einer gesetzlichen Änderung, die zu viel eingenommenen Beiträge zurückerstattet bekommen. Das Mahnwesen gehört zurückgefahren.


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Seit 2013 ist diese sogenannte Haushaltsabgabe selbst dann fällig, wenn gar kein Empfangsgerät vorhanden ist. Das hat für viel Unmut gesorgt. Inzwischen hat sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem Rundfunkbeitrag befassen müssen.

8 Milliarden Euro 

bringt der Rundfunkbeitrag ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Jahr ungefähr ein. Derzeit existieren fast 100 öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Es ist fraglich, ob solch ein Aufwand nötig ist, um den unbestrittenen öffentlich-rechtlichen (Informations-) Versorgungsauftrag erfüllen zu können.

15.000 bis 18.000 Euro pro Minute kostet beispielsweise ein Fernsehfilm bei ARD und ZDF. In der Sparte Politik und Kultur, also im Kernkompetenzbereich der Öffentlich-Rechtlichen, kostet die Programmminute lediglich zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Hier gibt es also erhebliche Einsparmöglichkeiten, wenn sich ARD und ZDF auf ihre Kernkompetenzen stärker fokussieren würden.

Doppel- und Mehrfachbelastungen beim Rundfunkbeitrag sind nicht zu rechtfertigen. Das hat der BdSt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in einer schriftlichen Stellungnahme sowie in der mündlichen Verhandlung zu Verfassungsbeschwerden deutlich gemacht. Wir plädieren dafür, den Rundfunkbeitrag auf betrieblicher Ebene und für die Zweitwohnung abzuschaffen.

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen als verfassungswidrig eingestuft. Das ist konsequent – Zweitwohnungsbesitzer konsumieren nicht häufiger öffentlich-rechtlichen Rundfunk als andere Bürger. Die Belastungen durch den Rundfunkbeitrag müssen sinken!

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen als grundgesetzwidrig eingestuft. Dafür hatten wir als Sachverständige vor Gericht geworben.

Rückwirkend zum Urteilsspruch vom 18. Juli 2018 können Sie sich beim Beitragsservice in Köln von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen befreien lassen.

Das Antragformular finden Sie unter www.beitragsservice.de. Geben Sie in die dortige Suchmaske oben rechts den Code BF08 ein.

Sie können aber auch unseren BdSt-Info-Service Nr. 18 nutzen. Dieser Infoservice enthält nicht nur weiterführende Informationen, sondern auch das Antragsformular selbst. 

Wer ist verantwortlich für die GEZ?

Die eingezogenen Rundfunkbeiträge leitet der Beitragsservice entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio weiter.

Ist die GEZ ein privates Unternehmen?

gez ist privatfirma welche rechtsgrundlage haben die zwangsgelder einzutreiben.

Ist die GEZ rechtsfähig?

Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Rechtsfähig wie eine juristische Person ist der Beitragsservice nicht. Dennoch nimmt er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist damit rechtlich einer Behörde gleichgestellt.

Ist ARD und ZDF staatlich?

Nein - das ZDF ist kein „Staatsfernsehen“, sondern öffentlich-rechtliches Fernsehen. Der Unterschied? „Staatsfernsehen“ wird vom Staat (der Regierung und/oder dem Parlament) kontrolliert. Öffentlich-rechtliches Fernsehen wird dagegen von der Gesellschaft kontrolliert, nämlich von gesellschaftlich relevanten Gruppen.