Darf man verreisen wenn man krankgeschrieben ist

Was tun, wenn man länger krankgeschrieben, der Familienurlaub aber schon gebucht ist? Stornieren oder trotzdem fahren? Die gute Nachricht: In vielen Fällen dürfen Sie trotz Krankschreibung Urlaub machen. Der Urlaub darf allerdings die Heilung nicht gefährden. Eine Jeep-Safari ist nach einem Bandscheibenvorfall also vermutlich nicht die beste Idee.

Wenn Sie kürzer als sechs Wochen krankgeschrieben sind, also noch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen, müssen Sie den Urlaub Ihrem Chef oder der Krankenkasse nicht melden. Hatten Sie bereits Urlaub eingereicht, können Sie sich die Urlaubstage, die Sie krankgeschrieben verbracht haben, wieder gutschreiben lassen.

Anders kann das aussehen, wenn Sie nach sechs Wochen Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Falls Sie in Deutschland Urlaub machen, sind Sie nicht verpflichtet, die Kasse zu informieren. Sie sollten allerdings erreichbar bleiben und jemanden bitten, regelmäßig Ihre Post zu öffnen, damit Sie auf Schreiben der Krankenversicherung reagieren können.

Komplizierter wird es, wenn Sie ins Ausland reisen wollen. Dann brauchen Sie die Zustimmung der Krankenversicherung, damit Sie weiter Anspruch auf Krankengeld haben (§ 16 Abs. 4 SGB V). Sie sollten Ihre Kasse möglichst schon mehrere Wochen vor der Reise informieren.

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihre Reisepläne und lassen Sie sich bescheinigen, dass die Reise Ihre Genesung nicht beeinträchtigt und Sie alle wichtigen Behandlungstermine wahrnehmen können. Achten Sie darauf, dass Ihre Krankschreibung für den gesamten Urlaub gilt. Das Attest schicken Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Zustimmung zur Krankenkasse. Fast immer zustimmen muss die Kasse, wenn Sie innerhalb der EU bleiben (warum das so ist, lesen Sie hier).

Falls die Krankenkasse sich weigert, Ihrer Reise zuzustimmen, legen Sie Widerspruch ein. Hilft das nicht, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Häufig hat die Kasse keine Wahl und muss Ihrer Reise zustimmen – etwa dann, wenn Sie innerhalb der EU bleiben wollen. Das hat das Bundessozialgericht am 4. Juni in einer mündlichen Verhandlung klargestellt (Az. B 3 KR 23/18 R).

Es ging um einen Versicherten, der eine knappe Woche nach Dänemark in ein Ferienhaus fahren wollte, obwohl er wegen einer Wirbelsäulen-Erkrankung seit Monaten nicht arbeiten konnte und deshalb Krankengeld bekam. Seine Ärztin hatte gegen den Kurzurlaub nichts einzuwenden.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hatte jedoch Bedenken, dass das lange Sitzen während der Autofahrt nach Dänemark zu einer Verschlimmerung der Krankheit und Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit führen könnte. Deshalb verweigerte die Kasse die Zustimmung – allerdings zu Unrecht.

Denn nach europäischen Regelungen können EU-Bürger ohnehin auch dann Geldleistungen bei Krankheit beziehen, wenn sie sich in einem anderen EU-Staat aufhalten. Das darf die Kasse nicht verhindern, sie hat keinen Ermessensspielraum, sondern muss der Reise zustimmen, wenn der Versicherte für den Zeitraum der Reise krankgeschrieben ist. Die Krankenkasse hätte den Versicherten allenfalls auffordern können, sich im fraglichen Zeitraum ärztlich untersuchen zu lassen oder an einer Heilbehandlung teilzunehmen.

Darf man verreisen wenn man krankgeschrieben ist

Autor

Stand: 12. Juli 2019

Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.

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Was darf ich nicht machen wenn ich krankgeschrieben bin?

Die wichtigste Regel lautet: Alles, was Ihre Genesung nicht beeinträchtigt, ist während einer Krankschreibung erlaubt. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich also so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder einsatzfähig sind – das gilt mit Blick auf Konzertbesuche genauso wie für Sport oder andere Aktivitäten.

Kann die Krankenkasse meinen Urlaub verbieten?

Eine Krankenkasse kann einen Auslandsaufenthalt nicht verweigern, weil sie Auswirkungen auf den Gesundheitszustand vermutet. Die Krankenkasse muss auch dann Krankengeld zahlen, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten.

Wie erfährt Krankenkasse von Urlaub?

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Krankenkasse über die Reise zu informieren. Dennoch müssen Sie Ihre Reise so organisieren, dass Sie zum Beispiel zu den Terminen gehen können, die Ihre Krankenkasse für Sie beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) anberaumt hat.

Wie beantrage ich Urlaub während Krankengeld?

Damit das Krankengeld auch während einer Reise gezahlt wird, muss diese bei der Krankenkasse vorher angemeldet und genehmigt werden. Eine Urlaubsreise bei Krankschreibung mit Krankengeld ist mit einem formlosen Antrag beim Leistungsträger, also der zuständigen Krankenkasse zu beantragen.