Wer ist für die stadtplanung zuständig

Die MA 18 erstellt �bergeordnete, r�umlich-strategische Planungen und Konzepte in den Bereichen Raumplanung und Mobilit�t. Diese bilden die Grundlagen f�r wesentliche stadtentwicklungspolitische Entscheidungen.


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Für Bebauungspläne sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. Lediglich Bebauungspläne in der HafenCity sowie in besonderen und im Einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt. In diesen besonderen Fällen hat der Senat das Bebauungsplanverfahren an sich gezogen (evozierte Bebauungspläne) oder die Bebauungspläne liegen in möglichen der Zuständigkeit des Senats vorbehaltenen Gebieten (Bebauungspläne in möglichen Vorbehaltsgebieten).

Senatspläne

An Bebauungsplänen, für die der Senat zuständig ist (Senatspläne), wirkt die Kommission für Stadtentwicklung mit. Sie ersetzt im Falle der Senatspläne die Mitwirkung der politischen Gremien in den jeweiligen Bezirken.

Kommission

Die Kommission für Stadtentwicklung tagt grundsätzlich öffentlich unter dem Vorsitz der Staatsrätin/des Staatsrats der für die Stadtentwicklung zuständigen Behörde. Ihr gehören elf aus der Mitte der Bürgerschaft gewählte Mitglieder, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählte ehrenamtlichen Mitglieder und zwei vom Senat bestellte Mitglieder an. Sie wirkt an den wesentlichen Verfahrensschritten mit.

Die Stadtplanung befasst sich mit dem Gesamterscheinungsbild der gebauten Stadt, mit der Art der Nutzungen und dem Ausmaß der Bebauung. Die fachliche Zuständigkeit im Rathaus liegt überwiegend beim Stadtplanungsamt im Dezernat für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr. Für den Bereich Soziale Stadt ist das Jugendamt im Dezernat für Bildung, Soziales, Jugend und Sport zuständig. Die Entscheidungen trifft der Stadtrat aufgrund seiner grundgesetzlich garantierten Planungshoheit. Die öffentlichen Interessen der Gesamtplanung werden mit den privaten Interessen der Grundeigentümer und Bauinvestoren unter Abwägung aller relevanter Aspekte zusammengeführt.

Zu den gesetzlich festgelegten Instrumenten der Stadtplanung zählen unter anderem:

Die Stadtplanung in Trier profitiert von zwei großen Förderprogrammen des Bundes und der Länder:

Wohnen, Arbeiten und Erholung zählen zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Nach seinen individuellen Bedürfnissen stellt er Ansprüche an den Raum. Der Bereich Stadtplanung hat die Aufgabe, den Bedarf an Flächen und Einrichtungen für diese Nutzungen zu ermitteln, darauf lenkend zu reagieren und zur Konfliktminimierung ordnend einzugreifen. In diesem Sinne koordiniert sie konkurrierende Nutzungsansprüche und schafft die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Versorgung. Die Erhaltung von Freiräumen ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Entwicklung der Mieten und Baulandpreise, die Sicherung der privaten Infrastruktur und die Wahrung der Wirtschaftskraft, um die notwendige öffentliche Infrastruktur wie Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Schulen oder Sportflächen auch finanzieren zu können.

Städtebauliche Entwicklung, verbunden mit der Ausweitung des Siedlungsraumes, wird es auch bei Ausnutzung der Möglichkeiten in den bereits besiedelten Flächen auch künftig geben. Aufgabe der Stadtplanung ist es aber, sie in Bahnen zu lenken, damit sie nicht Nachteile für die Umwelt und die Lebensverhältnisse in der Stadt hervorruft. Eine Hauptaufgabe des Stadtplanungsamtes ist demzufolge die Bauleitplanung. Zunehmend ist die Mitwirkung am Projektmanagement verschiedener Großprojekte und die Mitarbeit an interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppen zur Lösung von Aufgaben neben dem Städtebaurecht.

Im Sachgebiet Flächennutzungsplanung werden die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Stadtentwicklung zusammengetragen und ausgewertet. Hier wird der für das gesamte Stadtgebiet geltende vorbereitende Bauleitplan - der Flächennutzungsplan – erarbeitet und fortgeschrieben. Er enthält die Darstellungen der Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung.

In den Planungsbezirken Nord, Süd und Ost werden die allgemeinen Entwicklungsziele detailliert umgesetzt und über Festsetzungen in Bebauungsplänen verbindlich geregelt. Mit den Bebauungsplänen wird Baurecht geschaffen. Sie sind notwendige Voraussetzung für die Bereitstellung neuen Wohnraumes und für die Ansiedlung von Betrieben. In den Planungsbezirken werden auch Bauinteressenten in städtebaulichen Fragen beraten.

Das Sachgebiet Umlegung ist für die Bodenordnung zuständig und zugleich Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses. Als neuer Schwerpunkt ist hier der Aufgabenbereich „Städtebauliche Verträge / Entwicklungsmaßnahmen“ hinzugekommen.

Nicht nur die Ausweisung von Flächen gehört zu den Aufgaben der Stadtplanung. Sie nimmt sich auch der Gestaltung des Stadtbildes an sowie dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung der Funktionalität der Stadt. Oberstes Ziel ist, die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und auszubauen.

Wer plant eine Stadt?

verwaltet die Stadt? Die Stadt wird von StadtplanerInnen entworfen – das klingt zu- mindest logisch. Aber ganz so einfach ist die Planung eines so komplexen Gebildes wie die Stadt nicht. Stadt ist das Ergebnis von vielfältigen Aktivitäten, Bedürfnissen und Interessen von Menschen.

Wie funktioniert Stadtplanung?

Stadtplanung ist - im wesentlichen - nach vom Baugesetzbuch (BauGB) formulierten Verfahren zu erarbeiten, nämlich in einer Abwägung zwischen Fachplanungen, städtebaulichen und gesellschaftlichen (sozialen) Ansprüchen, Beteiligung von Behörden und Bürgern, politischen Gremien und anderen Akteuren.

Was braucht man für eine Stadtplanung?

ein Vollstudium im eigenständigen Studiengang (Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung) ein Studienschwerpunkt Städtebau oder Stadtplanung im Rahmen der Studiengänge Architektur oder Raumplanung. ein Aufbaustudium der Stadtplanung / des Städtebaus nach dem Abschluss eines fachverwandten Grundstudienganges.

Warum ist Stadtplanung notwendig?

Es ist von Vorteil, dass Stadtplaner nicht nur auf technischer und rechtlicher Ebene arbeiten, sondern auch die architektonische Umsetzung im Blick haben. Als Ihr unabhängiger Sachwalter begleitet und moderiert der Stadtplaner alle Prozesse von der Bürgerbeteiligung bis zur Diskussion im Rat.