Verweis erteilen Show Strafarbeiten aufgeben Handys konfiszieren Jugendamt informieren Wenn Kinder vernachlässigt oder ängstlich wirken, können das Gründe sein, um das Jugendamt einzuschalten. Wann ein Verdacht der Kindeswohlgefährdung vorliegt und woran Sie diese erkennen, erfahren Sie in diesem Praxistipp. Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos. Jugendamt einschalten: Das sind die möglichen GründeGenerell können Sie als Nachbar, Bekannter, Erzieher oder Lehrer das Jugendamt einschalten, wenn Sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten. Laut § 1666 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch wird unter Kindeswohlgefährdung jedes Verhalten verstanden, das sich negativ auf die körperliche und psychische Entwicklung eines Kindes auswirkt.
Kindeswohlgefährdung: So erkennen Sie sieWenn Sie einen Verdacht der Kindeswohlgefährdung haben, können Sie das beim Jugendamt melden – auch anonym. Erkennen können Sie eine Gefährdung anhand verschiedener Merkmale.
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