Wann lohnt es sich die Anlage KAP ausfüllen?

Seit 2009 führen Banken und Finanzinstitute auf Zinserträge und andere Gewinne aus Kapitalanlagen pauschal 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge damit abgegolten und die Anlage KAP muss bei der Steuererklärung nicht eingereicht werden.

Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen. Liegen die Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag (bei Einzelpersonen beträgt dieser 801 EUR und bei Verheirateten 1.602 EUR) besteht eine Erklärungspflicht insbesondere dann, wenn kein Steuerabzug auf die Kapitalerträge erfolgt ist. Das ist beispielsweise der Fall bei Auslandskonten und -depots, Zinsen aus Privatdarlehen und Steuererstattungszinsen. Eine Anlage KAP ist auch dann mit der Steuererklärung abzugeben, wenn keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, der Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer beim jeweiligen Kreditinstitut also nicht gestellt worden ist. Ehegatten müssen ab 2009 jeweils eine eigene Anlage KAP einreichen.

Zum anderen gibt es Fälle, in denen ein Veranlagungswahlrecht besteht. Steuerpflichtige sollten die Anlage KAP vor allem dann abgeben, wenn kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde. Eine weitere Variante ist die neue Möglichkeit, auf der Anlage KAP die Günstigerprüfung zu beantragen. Dies lohnt sich, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Voraussetzung ist allerdings, dass auf der Anlage KAP sämtliche Kapitalerträge erklärt werden.

Hinweis: Der Steuersatz liegt in der Regel unter 25 %, wenn das zu versteuernde Einkommen von rund 15.000 EUR bei Einzelpersonen und rund 30.000 EUR bei Verheirateten nicht überschritten ist (OFD Koblenz: Information vom 25.2.2010 „Kapitalvermögen und Steuererklärung“).

Hinweis: Anstatt in einzelne offene Immobilienfonds oder Reitso zu investieren kann man es sich auch einfacher machen und in Immobilien-ETFs anlegen – also in börsengehandelte Fonds, die die Wertentwicklung bestimmter Immobilienindizes abbilden.

Die Antworten auf diese Frage sind ebenso vielfältig wie Kapitalerträge selbst. Zudem gibt es jährlich Änderungen, die nicht selten für Unklarheiten sorgen. Im folgenden Beitrag möchte ich Ihnen gerne einen Überblick über einige Punkte für die Pflicht oder den Vorteil der Abgabe der Anlage KAP geben.


Beispiele für die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP

Ausländische Bankverbindung: Soweit sie Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge aus einer ausländischen Bankverbindung erzielen, wurde noch keine Steuer einbehalten. Doch Vorsicht vor der simplen Übernahme von Erträgen aus ausländischen Bankunterlagen! Die dort ausgewiesenen Erträge entsprechen nicht zwingend den Erträgen nach deutschem Steuerrecht. Dies sollte vor allem bei Investmentfonds unbedingt geprüft werden.

Sparer-Pauschbetrag über 801 EUR bzw. 1602 EUR: Ihnen steht ein Freibetrag von 801 EUR bzw. 1602 EUR bei Ehegatten oder Lebenspartnern zu, den Sie bei auf ihre Bankverbindungen verteilen können. Haben Sie in Summe aber zu viel verteilt, müssen Sie die Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachzahlen.

Zinsen aus einem privaten Darlehen: Auch Zinsen aus Darlehen, die sie vergeben haben, müssen sie in der Anlage KAP angeben, da hier bisher keine Steuer einbehalten wurde

Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt


Fälle, in denen Sie eine Anlage KAP abgeben sollten

Überprüfung des Steuereinbehalts: Sie haben jährlich einen Freibetrag von 801 EUR bzw. 1602 EUR bei Ehegatten. Diesen können Sie beliebig auf ihre Bankverbindung mit einem Freistellungsauftrag verteilen. Haben Sie diesen für Sie ungünstig verteilt und wurden von der Bank Steuern einbehalten, obwohl ihre gesamten Kapitalerträge die vorher genannten Grenzen nicht überschreiten, sollten Sie dies in der Anlage KAP angeben um die Steuern zurückzuerhalten.

Ersatzbemessungsgrundlage: Wenn Sie auf der Jahressteuerbescheinigung ihrer Bank unter dieser Position Erträge haben, dann musste ihre Bank aufgrund fehlender Anschaffungsdaten 30% des Veräußerungserlöses als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer nehmen. In den meisten Fällen ist ihr tatsächlich erzielter Gewinn aber niedriger. Auch hier lohnt sich der Nachweis der tatsächlichen Kosten und die Angabe in der Anlage KAP.

Günstigerprüfung: Soweit ihr persönlicher Steuersatz geringer als 25% ist, sollten Sie unbedingt eine Anlage KAP abgeben um ihre Steuerlast zu mindern.

100.000 EUR Freibetrag bei Investmentfonds: Bei der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds, die sie vor dem 01.01.2009 gekauft haben, haben Sie auf die Wertsteigerungen ab dem 01.01.2018 einen Freibetrag von 100.000 EUR. Dieser wird aber nicht von der Bank berücksichtigt und Sie müssen den Gewinn vorerst versteuern. Über die Anlage KAP können Sie sich diese Steuern wieder zurückholen.

Bankübergreifende Verlustverrechnung: Um Ihre Gewinne und Verlust optimal zu verrechnen, können Sie bei Ihrer Bank bis zum 15.12. des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen. Hier sollte aber vorher unbedingt überprüft werden, ob dies für Sie Sinn macht. Ist der Verlust einmal bescheinigt, kann der Verlust ausschließlich über die Abgabe einer Anlage KAP genutzt werden. Eine Rückübertragung zur Bank ist nicht möglich.

Fehlende Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen: Entscheidet sich der Gesetzgeber für neue Steuergesetze, kann die Bank diese nicht sofort umsetzen und sie werden beim Steuerabzug oder bei der Einstellung von Verlusten nicht berücksichtigt. Hier können Sie die für Sie günstigeren Regelungen über die Abgabe einer Anlage KAP beanspruchen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der wertlose Verfall von Wertpapieren ( § 20 Abs. 6 S. 6 EStG). Die Bank stellt diese teilweise noch nicht bei Ihnen als Verlust ein - aber im Rahmen der Anlage KAP können Sie diesen geltend machen.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine beispielhafte Aufzählung einiger Punkte ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen durch meinen Beitrag einen Einblick in die Besteuerung der Kapitalerträge geben konnte. Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie weiterführende Fragen haben oder einen Rat bezüglich Ihrer persönlichen Fallkonstellation einholen möchten.

Warum Anlage KAP ausfüllen?

Auch wenn Sie einen Antrag auf eine so genannte Günstigerprüfung stellen wollen, ist die Anlage KAP auszufüllen. Dadurch können Sie unter Umständen eine niedrigere Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erreichen, wenn dieser niedriger ist, als der Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 Prozent.

Wann lohnt sich Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?

Günstigerprüfung). Eine solche Überprüfung kann für Sie sinnvoll sein, wenn Sie mit Ihrem Grenzsteuersatz unter 25 % liegen. Das ist der Fall, wenn Sie als Alleinstehender ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von zzt. (2022) unter 17.500 EUR (Grundtabelle) bzw.

Wer braucht Anlage KAP?

Anlegerinnen und Anleger, die ihr Geld in ausländische Kapitalanlagen investieren, müssen die Anlage KAP bei ihrer Steuererklärung ausfüllen. Denn das Steuersystem, bei dem die Banken die Steuern selbst berechnen und einbehalten, funktioniert nur in Deutschland und nicht im Ausland.

Wann muss ich Kapitalerträge angeben?

Definition: Wann ein Kapitalertrag zu versteuern ist Das Finanzamt kassiert sofort ab, wenn Gewinne aus Geldanlagen in Deutschland anfallen. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 801 Euro – 1.602 Euro für Verheiratete – sind Kapitalerträge steuerfrei.