Wann muss ich vorrichten wenn ich umziehe

Einpacken. Wenn das alles ist, ist das angenehm. Je nach Regeln im Miet­vertrag müssen Ausziehende auch noch reno­vieren. © Getty Images / Westend61 / Giorgio Fochesato

Kündigungs­fristen, Schön­heits­reparaturen, Über­gabepro­tokoll, Rege­lungen zu Nach­mietern, Rück­zahlung der Kaution – es gibt auch zur alten Wohnung Etliches zu beachten.

Miet­verhältnis beenden

  • Kündigung. Jeder Mieter kann seine Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werk­tag eines Kalender­monats beim Vermieter eintreffen. Wichtig: Auch der Samstag zählt als Werk­tag. Die früher üblichen, von der Mietdauer abhängigen Kündigungs­fristen, gibt es nicht mehr. Selbst wenn solche Klauseln noch im Miet­vertrag stehen, gilt die Drei­monats­frist. Ausnahme: Mieter und Vermieter verhandeln sie frei miteinander und der Mieter unter­schreibt keine vorformulierten Klauseln.
  • Nach­mieter. Ein Vermieter muss sich auf einen Nach­mieter nur einlassen, wenn dies im Miet­vertrag steht. Anders ist es allerdings bei Zeitmiet­verträgen, die Mieter nicht vor Ende der Lauf­zeit kündigen können oder wenn ein Kündigungs­ausschluss besteht. Dann darf der Mieter einen Nach­mieter stellen, wenn er ein „berechtigtes Interesse“ an einem Auszug hat. Das ist etwa der Fall, wenn er in ein Altenheim zieht oder berufs­bedingt in eine andere Stadt geht. Doch auch sonst haben Mieter eine Chance, aus ihrem lang­fristigen Vertrag heraus­zukommen: Sie können den Vermieter um Erlaubnis bitten, einen Untermieter einziehen zu lassen. Lehnt er ab, können Mieter mit der üblichen Frist von drei Monaten kündigen.

Rück­gabe der Wohnung

  • Schön­heits­reparaturen. Generell müssen Mieter Schön­heits­reparaturen nur ausführen, wenn dies im Vertrag steht. Aber nach gängiger Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofes sind Reno­vierungs­klauseln in Miet­verträgen oft unwirk­sam. test.de erklärt die Rechts­sprechung – in unserem Special Schönheitsreparaturen: Millionen Mieter müssen nicht zahlen.
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  • Über­gabepro­tokoll. Vor dem Auszug sollten Mieter und Vermieter gemein­sam durch die Wohnung gehen und in einem Über­gabepro­tokoll den Zustand der einzelnen Wohn­räume inklusive Mängel schriftlich fest­halten. Der Vermieter kann dann den ausziehenden Mieter nicht für Schäden verantwort­lich machen, die im Protokoll nicht erwähnt sind. Generell gilt: Der Mieter muss die Wohnung im jeweils vertrags­gerechten Zustand zurück­geben. Schäden, die ein Mieter selbst verursacht hat oder für die er verantwort­lich ist, muss er regulieren. Weigert sich der Vermieter das Protokoll zu erstellen, sollten Mieter die Wohnung von einem Dritten begut­achten lassen. Das muss nicht zwingend ein Fachmann, sondern können auch ein Freund oder Nach­bar sein.
  • Heiz­kosten­abrechnung. Um die Heiz- und Warm­wasser­kosten gerecht zwischen altem und neuem Mieter aufzuteilen, ist der Vermieter verpflichtet, eine Zwischen­ablesung in Auftrag zu geben. Die Kosten dafür hat er zu tragen.
  • Kautions­rück­zahlung. Nach der Wohnungs­über­gabe muss der Vermieter die Kaution plus Zinsen an den Mieter zurück­zahlen. Wie lange er dafür Zeit hat, ist bei den Gerichten umstritten. Manche Richter halten eine Frist von zwei bis drei Monaten, andere von bis zu sechs Monaten für angemessen. Steht noch eine Neben­kosten­abrechnung aus und rechnet der Vermieter mit einer Nach­forderung, darf er einen Teil der Kaution bis zum Ende der Abrechnungs­periode – also bis zu einem Jahr – behalten.

Tipp: Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zum Thema Mietrecht finden Sie in unseren FAQ Mietrecht.

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    Wann muss ich die Wohnung übergeben?

    Wann muss die Wohnungsübergabe stattfinden? Die Wohnungsübergabe sollte spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses erfolgen. Wenn sowohl Vermieter als auch Mieter zustimmen, kann jedoch auch ein früherer Termin vereinbart werden.

    Bis wann muss ich ausgezogen sein?

    Mieter können ihre Wohnung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen – immer zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Wie lange Du schon in der Wohnung wohnst, ist für die Frist nicht entscheidend – sie verlängert sich für Mieter nicht.

    Was muss ich machen wenn ich ausziehe?

    Regelungen im Mietrecht zur Übergabe beim Auszug Der Mieter muss die Wohnung leer und sauber übergeben. Er darf nach dem Mietrecht bei Auszug auch keine Gegenstände zurücklassen. Tut er dies doch, kann der Vermieter eine Entrümpelungsfirma auf Kosten des Mieters beauftragen.

    Wie muss ich die Wohnung nach Auszug hinterlassen?

    Bei Übergabe der Wohnung muss der Vermieter normale Gebrauchsspuren hinnehmen. Kratzer im Boden oder Verfärbungen auf Fliesen oder Fugen sind keine Mängel und müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Außerdem muss die Übergabe einer Mietwohnung nur besenrein erfolgen. Gründlich geputzt werden muss also nicht.