Wie viel darf ich maximal auf mein Konto haben um Hartz IV bekommen zu dürfen?

Auch wenn das Geld knapp ist, versuchen viele Hartz-IV-Empfänger, möglichst viel für die Zukunft ihrer Kinder zurück zu legen. Möglich ist das aber nur, wenn das Geld auch tatsächlich auf den Namen des Kindes angelegt wird - so urteilte jetzt das Bundessozialgericht.

Sparen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten? Nur auf dem Sparbuch des Nachwuchses

Hartz-IV-Empfänger können Erspartes für ihren Nachwuchs nur dann behalten, wenn das Geld auch tatsächlich auf den Namen der Kinder angelegt ist. Andernfalls steht den Kindern kein eigener Freibetrag bei der Anrechnung von Vermögen zu. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 79/08 R).

Minderjährige Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen derzeit höchstens ein Vermögen von 3.100 Euro besitzen. Bei Erwachsenen sind es 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber auch 3.100 Euro. Hinzu kommen Freibeträge für die Altersvorsorge. Im Fall der Klägerin, einer alleinerziehenden Mutter aus Herne, hatte das Jobcenter den Vermögensfreibetrag mit 8.500 Euro berechnet. Da die Frau aber über Erspartes in Höhe von knapp 9.700 Euro verfügte, wurden ihr und ihrer heute vierjährigen Tochter keine "Hartz-IV"-Leistungen bewilligt.

Die Klägerin machte daraufhin geltend, dass auch ihrem Kind ein weiterer Vermögensfreibetrag gewährt werden müsse - zumal gut 3.000 Euro des Ersparten dem Mädchen gehören würden. Das Geld sei ihm von Verwandten und Freunden zur Geburt geschenkt worden. Deutschlands oberste Sozialrichter wollten sich dieser Sicht jedoch nicht anschließen: Weil das Sparbuch auf den Namen der Mutter laufe, gehöre es zu ihrem Vermögen. Ein Freibetrag sei deshalb auch nur bei ihr zu berücksichtigen.

Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie nicht wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können. Wer nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt ist, kann Sozialgeld erhalten.

Antrag stellen

Arbeitslosengeld II können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Wie Sie dabei genau vorgehen, erfahren Sie auf der Seite Arbeitslosengeld II beantragen.

Weitere Informationen zu Antrag, Anlagen und dem Bescheid, finden Sie auf der Seite Antrag und Bescheid.

Einkommen und Vermögen

Arbeitslosengeld II bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
  • Kapital- und Zinserträge,
  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.

Wichtig: Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Wie Sie das entsprechende Formular richtig ausfüllen, erfahren Sie im Video: So füllen Sie die Anlage EK für Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) aus.

Vermögen

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.

Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) im Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Kapitel 9.

Wie viel Geld kann man auf dem Konto haben wenn man Hartz 4 bekommt?

Es gibt aber einen Grundfreibetrag auf das Vermögen. Dieser beträgt 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber 3.100 Euro.

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben wenn man arbeitslos ist?

Dabei gilt: Alter in Jahren x 150 = Grundfreibetrag in Euro. Entsprechend eines Alters von 65 Jahren liegt der Vermögensfreibetrag für einen Erwachsenen in einer Bedarfsgemeinschaft bei 9.750 Euro. Häufen Sich bei einem Hartz-4- Empfänger Ersparnisse, gilt als Grenze also die so individuell errechnete Höhe.

Wie viel Geld darf man bei Grundsicherung auf dem Konto haben?

Bisher durften 5.000 Euro pro Person unberücksichtigt bleiben. Ab 01.01.2023 gilt: Jeder leistungsberechtigte Mensch darf 10.000 Euro Vermögen behalten. Auch der erwachsene Lebenspartner/Ehepartner darf sich nunmehr auf einen Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro berufen.

Was darf ein Hartz 4 Empfänger sparen?

Darf man bei Hartz 4 sparen? Ja. Jedem Hartz-4-Empfänger steht ein Freibetrag von 150 Euro für jedes vollendete Lebensjahr zu. Diesen Betrag muss er sich nicht auf seinen Regelsatz anrechnen lassen.