Wie hoch ist die Einspeisevergütung nach 20 Jahren

Die Höhe der EEG-Vergütung wird maßgeblich durch den Inbetriebnahmezeitpunkt bestimmt und bleibt für 20 Jahre zzgl. der verbleibenden Monate des Inbetriebnahmejahres fest.

Weitere Kriterien zur Bestimmung der Vergütungshöhe sind der Montageort, die Anlagengröße sowie der Eigenverbrauch und dessen Anteil an der Gesamterzeugung.

Der Gesetzgeber führte die Einspeisevergütung im Jahre 2000 mit dem Ziel ein, alternative Energien auf dem Markt zu etablieren, die ohne Unterstützung noch nicht konkurrenzfähig waren. Die Einspeisevergütung wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das EEG war der Nachfolger des Stromeinspeisungsgesetzes aus dem Jahr 1990.

Bei Biomasse, Windenergie und Photovoltaik verringern sich die Vergütungssätze nach und nach. Diese allmähliche Absenkung der Förderung wird Degression genannt.

Seit 2000 wurde das EEG mehrere Male überarbeitet, wobei auch die Regelungen zur Einspeisevergütung und deren Höhe angepasst wurden:

  • 2009 wurde die Degression der Photovoltaik Einspeisevergütung an den bundesweiten Zubau von PV-Kapazitäten geknüpft. Diese Herangehensweise wird auch zubauabhängige automatische Degression genannt. Das bedeutet: Werden viele Photovoltaikanlagen in einem Jahr gebaut, sinkt die Einspeisevergütung im Folgejahr schneller. Andersherum wird die Absenkung der Förderung aber auch verlangsamt, wenn Zubauziele nicht erreicht werden. Das Ziel dieser Regelung war, die zusätzlichen Kosten für Stromkunden in Grenzen zu halten, da mit steigenden Zubauzahlen sonst auch die Vergütungskosten stark steigen würden.
  • Mit der EEG-Novelle 2012 und der damit einhergehenden PV-Novelle wurden die Vergütungssätze einmalig um 15 % gesenkt und eine sogenannte Basisdegression um 1 % pro Monat festgelegt. Abgesehen davon wurde die bestehende zubauabhängige Degressionsregelung beibehalten. Die tatsächliche Degression richtet sich also ausgehend vom Basissatz danach, wie viel Photovoltaikleistung in den vorherigen Jahren installiert wurde. Als Metapher wird hierfür auch der Begriff „atmender Deckel“ genutzt.
  • 2014 wurden die starken Förderkürzungen der vorherigen Jahre etwas gemildert. So betrug die Basisdegression fortan nur noch 0,5 %. Dieser Wert wird immer quartalsweise festgelegt. Zudem wurde ein neuer Ausbaukorridor für Solarenergie festgelegt, nach dem sich die zubauabhängige Degression richtet: Es wird ein jährlicher Zubau von 2,5 Gigawatt (brutto) angestrebt.
  • Seit der EEG-Novelle 2021 liegt die Basisdegression bei 0,4 %.
  • Im Rahmen des Osterpakets 2022 entschied die Bundesregierung, die Degression bis zum Jahr 2024 auszusetzen.

So hat sich die Höhe der Einspeisevergütung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt:

Auch wenn Du die Einspeisevergütung nicht mehr erhältst, weil 20 Jahre vergangen sind, bedeutet das nicht, dass Du für Deinen überschüssigen Strom gar keine Vergütung mehr bekommen kannst. Die Anlage kann auch nach 20 Jahren weiterhin am Netz bleiben und Du hast mehrere Möglichkeiten, den Strom zu Geld zu machen:

  • Du kannst Deinen Strom direkt zu Marktpreisen verkaufen
  • Du verkaufst an einen Dienstleister bzw. Direktvermarkter
  • Du machst von der Anschlussregelung Gebrauch und speist Deinen Strom wie gewohnt in das Netz Deines Netzbetreibers ein

Bei der ersten Variante wärst Du selbst Energieversorger, was mit einem gewissen Aufwand und einigen Pflichten verbunden ist. Im zweiten Fall kannst Du den Strom beispielsweise an die örtlichen Stadtwerke oder andere Stromanbieter verkaufen, die diesen dann als grünen Strom weiter vertreiben. Diese beiden Optionen sind für kleine Anlagen allerdings in der Regel wirtschaftlich ungünstig.

Nach dem Ablauf der Einspeisevergütung empfiehlt sich für kleine Solaranlagen in erster Linie der Eigenverbrauch. Der überschüssige Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kann auch weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dafür erhältst Du vom Netzbetreiber eine verringerte Einspeisevergütung in Höhe des Jahresmarktwerts abzüglich Vermarktungspauschale, sodass sich ungefähr ein Betrag zwischen zwei und fünf Cent pro eingespeister Kilowattstunde ergibt. Diese Anschlussregelung gilt vorerst bis Ende 2027.

Mit dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen EEG-Novellierung wurden die Vergütungssätze für die Einspeisevergütung angepasst. Die neue Vergütung gilt, wenn die Anlage am 30.07.2022 oder später in Betrieb gegangen ist.

Zur Ermittlung der Vergütungshöhe wird zwischen Anlagen unterschieden, die vollständig ins Netz einspeisen (Volleinspeisung) und Anlagen die einen Teil des Stroms selbst nutzen und lediglich Überschüsse ins Netz leiten (Überschusseinspeisung). Für kleine Anlagen auf dem Einfamilienhaus lohnt sich durch die hohen Strompreise das Modell der Überschusseinspeisung. Wird die feste Einspeisevergütung gewählt, beträgt die Vergütung für kleine Photovoltaikanlagen bis 10 kWp 8,2 Cent pro Kilowattstunde.

ÜBERSCHUSSEINSPEISUNG

ANLAGENGRÖSSE

ANZULEGENDER WERT (DIREKTVERMARKTUNG)

FESTE EINSPEISEVERGÜTUNG

  bis 10 kWp

8,6 Cent

8,2 Cent

  bis 40 kWp

7,5 Cent

7,1 Cent

bis 750 kWp

6,2 Cent

5,8 Cent

VollEinspeisung

ANLAGENGRÖSSE

ANZULEGENDER WERT

ZUSCHLAG BEI VOLLEINSPEISUNG

EINSPEISEVERGÜTUNG

  bis 10 kWp

8,6 Cent

4,8 Cent

13,4 Cent

  bis 40 kWp

7,5 Cent

3,8 Cent

11,3 Cent

bis 100 kWp

6,2 Cent

5,1 Cent

11, 3 Cent

bis 300 kWp

6,2 Cent

3,2 Cent

9,4 Cent

bis 750 kWp

6,2 Cent

6,2 Cent

Die aktuellen monatlichen Sätze der Einspeisevergütung werden regelmäßig auf den Seiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Aktuelle Vergütungssätze einsehen

So bestimmt sich die Höhe der Einspeisevergütung

Das Gesetz unterscheidet nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe und Typ der erneuerbaren Anlage. Je nach Anlage wird dann ein spezifischer Vergütungssatz für 20 Jahre festgeschrieben. Die monatliche Absenkung (Degression) der Einspeisevergütung wurde mit dem Beschluss des Osterpakets bis Anfang 2024 ausgesetzt. Danach soll die Degression halbjährlich erfolgen. Grundsätzlich wird die Vergütung gesenkt, wenn der Zubau an Photovoltaikanlagen sich nicht entsprechend der Ziele der Bundesregierung verhält.

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Entwicklung

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik existiert seit Inkrafttreten des Erneuerbaren Energien Gesetzes im Jahr 2000. Bereits zuvor wurde Strom aus erneuerbaren Energien durch das Einspeisegesetz vergütet. Dieses schrieb vor, dass Strom aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern abgenommen werden musste. Die Vergütungssätze waren allerdings ziemlich niedrig und variierten von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Erst das EEG brachte eine flächendeckende, kostendeckende Einspeisevergütung, gestaffelt nach Energiequelle und Anlagengröße.

Aufgrund von Massenproduktion und Entwicklungsfortschritten sind die Kosten für die Erzeugung von Photovoltaikstrom in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich stets an der Höhe der Stromgestehungskosten, also die Kosten für die Erzeugung einer Kilowattstunde Photovoltaikstrom. Da die Stromgestehungskosten gefallen sind, ist auch die Einspeisevergütung gesunken. Betrug sie 2004 noch knapp 60 Cent, so liegt sie aktuell bei ca. 8,2 Cent für kleine Hausdachanlagen bis 10 kWp.

Entwicklung der Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp

JAHR


EINSPEISEVERGÜTUNG IN CT/KWH

2004

57,40

2005

54,53

2006

51,80

2007

49,21

2008

46,75

2009

43,01

2010

39, 14

2011

28,74

2012

24,43

2013

17,02

2014

13,68

2015

12,56

2016

12,31

2017

12,20

2018

11,59

2019

9,97

2020

8,32

2021

6,93

2022

8,2 (Beschluss Osterpaket)

          Quellen: BDEW, BSW Solar

Reicht die Einspeisevergütung noch?

Da die Einspeisevergütung in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt wurde, stellt sich vielfach die Frage, ob die Einspeisevergütung zum wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaikanlage noch ausreicht. Grundsätzlich ist die Höhe der Einspeisevergütung etwa so gewählt, dass Sie mit ihr alle Kosten zur Erzeugung Ihres Solarstroms decken können. Dies ist auch noch heute der Fall.

Zunehmend attraktiv wird jedoch der Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Solarstrom. Denn während Sie bei der Einspeisung Ihres Solarstroms lediglich Ihre Kosten decken und eventuell einen kleinen Gewinn machen, sparen Sie bei jeder Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst erzeugen. Dies ist durch die hohen Preise für Haushaltsstrom begründet, die aktuell bei durchschnittlich 34 ct/kWh liegen. Die Erzeugung einer kWh Solarstrom kostet Sie aber lediglich etwa 10 Cent. Sie sparen somit die gesamte Differenz, also etwa 24 ct/kWh. Dennoch ist es meist nicht möglich, den gesamten erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Ein Stromspeicher kann Ihren tagsüber erzeugten Solarstrom zwar für die Abend- und Nachtstunden zwischenspeichern, 100% Eigenverbrauch ist jedoch auch hier schwer zu erreichen. Durch die Einspeisevergütung müssen Sie den überschüssig erzeugten Strom, nicht verschenken, sondern erhalten eine kostendeckende Vergütung.

Was ist eine PV Anlage nach 10 Jahren noch wert?

Wie hoch ist der Restwert einer PV-Anlage nach 10 Jahren? In der Bilanz beläuft sich der Buchwert einer Photovoltaikanlage nach zehn Jahren bei Anwendung der linearen Abschreibung über 20 Jahre exakt auf die Hälfte der Anschaffungskosten.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?

Ab dem 30. Juli 2022 liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 8,6 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp. Für größere Anlagen liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 7,5 Cent pro kWh (Anlagen kleiner als 40 kWp). Sie erhalten 6,2 Cent pro kWh bei Anlagen größer als 40 kWp.

Wann lohnt sich ein Heizstab?

Interessant wird der Heizstab vor allem bei ausgeförderten Anlagen oder Neuanlagen mit geringer Einspeisevergütung. Hier ist der Heizstab eine gute Möglichkeit den selbst erzeugten PV-Strom in thermische Energie umzuwandeln.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2022 Österreich?

Diese Einspeisetarife gelten für das Jahr 2022: 9,0 Cent/kWh für die ersten 3.500 kWh pro Jahr, 7,0 Cent/kWh für die nächsten 6.500 kWh/Jahr und. 5,0 Cent/kWh für jede weitere kWh.