Ab wann muss man Steuern bezahlen Schweiz

Nach dem Schweizer Steuersystem sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig.

Steuerrechtlicher Aufenthalt:

  • Personen, die mind. 30 Tage in der Schweiz erwerbstätig sind
  • Personen, die sich mind. 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, sich jedoch in der Schweiz aufhalten und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Quellensteuern bezahlen.

  • Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
  • Steuerbar sind die Bruttoeinkünfte ohne die Abzüge für AHV//V, ALV, UVG und BVG.
  • Massgebend für die Berechnung ist dabei der monatliche Bruttolohn.
  • Ist der jährliche Bruttolohn höher als 120’000 CHF wird auf eine Quellenbesteuerung verzichtet und die Abrechnung im Nachhinein vorgenommen.

Beschränkte Steuerpflicht

Beschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland, bei welchen aufgrund einer wirtschaftlichen Beziehung wie Grundeigentum oder Betriebsstätte eine Steuerpflicht besteht.

Pauschalbesteuerung

Eine Pauschalbesteuerung ist nur für Personen (Ausländer oder Schweizer, die mehr als 10 Jahre landesabwesend waren), die ihr Einkommen ausschliesslich im Ausland verdienen.

Zulässigkeit, Voraussetzungen und Möglichkeiten sind kantonal unterschiedlich.

Pauschalbesteuerung | pauschalsteuern.ch

Steuerarten

Bundessteuern

Welche Steuern der Bund erheben darf, ist in der schweizerischen Bundesverfassung festgelegt. In einigen Bereichen verfügt der Bund ausdrücklich über die Steuerhoheit: Beispielsweise hat er die Befugnis zur Erhebung einer direkten Bundessteuer, einer Mehrwertsteuer, einer Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben.

Der Bund erhebt

  • Steuern auf Einkommen sowie andere direkte Steuern: Direkte Bundessteuer (auf Einkommen natürlicher Personen / auf Gewinn juristischer Personen), Eidg. Verrechnungssteuer, Eidg. Spielbankenabgabe, Wehrpflichtersatzabgabe
  • Verbrauchssteuern: Mehrwertsteuer, Eidg. Stempelabgaben, Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer, Automobilsteuer, Steuern auf Spirituosen, Zölle

Kantonale Steuern

Die Kantone können ihre Steuerordnung und Steuertarife frei gestalten und sind ermächtigt, diejenigen Steuern zu erheben, die der Bund nicht ausschliesslich für sich beansprucht. So ist unterscheidet sich die Steuerbelastung zwischen den Kantonen und auch zwischen den einzelnen Gemeinden: Jeder Kanton hat ein eigenes Steuergesetz, und die Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden unterscheiden sich zusätzlich. Davon betroffen sind in erster Linie die Einkommens- und Vermögenssteuern, welche Kantone und Gemeinden erheben. Damit die Unterschiede in der Steuerbelastung nicht allzu gross werden, wird das Instrument des interkantonalen und interkommunalen Finanzausgleichs eingesetzt. Finanzschwache Kantone und Gemeinden erhalten Ausgleichszahlungen, um so ihre Steuerbelastung möglichst tief halten zu können.

Die Kantone und Gemeinden erbeben

  • Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie andere direkte Steuern: Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Kopf-, Personal- oder Haushaltssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Lotteriegewinnsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Liegenschaftssteuer, Handänderungssteuer, Gewerbesteuer, Kantonale Spielbankenabgaben
  • Besitzes- und Aufwandsteuern: Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Kantonale Stempelsteuer, Lotteriesteuer, Wasserwerksteuer, Diverse

Weiterführende Informationen zu Steuern in der Schweiz

Linksammlung zu Steuern in der Schweiz | steuern-tax.ch

Besteuerung von Privatpersonen | besteuerung-privatpersonen.ch

Steuer-Informationen des Eidg. Finanzdepartements | efd.admin.ch

» Steuersystem der Schweiz

Steuerruling

In der Schweiz ist vor dem Zuzug ein Steuerruling und im Herkunftsland eine Wegzugsberatung durch einen Aussensteuerspezialisten zu empfehlen: Vermeidung der Wegzugsbesteuerung und der späteren Doppelbesteuerung.

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Steuerbares EinkommenSteuersatz
in %Einfache Steuer
in CHFSteigung für je
weitere CHF 100.--
Einkommen in CHF1'300.--0.25003.25--.502'400.--0.36468.75--.753'400.--0.477916.251.004'300.--0.587225.251.255'200.--0.701936.501.506'200.--0.830651.501.757'300.--0.969270.752.008'900.--1.1545102.752.2511'000.--1.3636150.002.5014'200.--1.6197230.002.7519'500.--1.9269375.753.0026'900.--2.2221597.753.2536'400.--2.4904906.503.5046'900.--2.71641'274.003.6555'300.--2.85821'580.603.9060'000.--2.93981'763.903.9070'000.--3.07702'153.903.9080'000.--3.17992'543.903.9090'000.--3.25992'933.903.90100'000.--3.32393'323.903.90110'000.--3.37633'713.903.90120'000.--3.41994'103.903.90130'000.--3.45684'493.903.90140'000.--3.48854'883.903.90150'000.--3.51595'273.903.90160'000.--3.53995'663.903.90170'000.--3.56116'053.903.90180'000.--3.57996'443.903.90190'000.--3.59686'833.903.90200'000.--3.61207'223.903.90210'000.--3.62577'613.903.90220'000.--3.63818'003.903.90

225'800.--

3.6449

8'230.10

3.90

  • Für Einkommen über CHF 225'800.-- beträgt die einfache Steuer 3.65 % des steuerbaren Einkommens.
  • Für Alleinstehende ist dieser Tarif direkt anwendbar.
  • Für gemeinsam steuerpflichtige Ehepaare wird der Steuersatz ermittelt, indem das steuerbare Einkommen durch den Divisor 1.9 geteilt wird.

Wann muss man keine Steuern zahlen Schweiz?

Steuerfreies Mindesteinkommen in den heute-Kantonen (kantonale Steuern):Zürich: 6200 Franken. Basel-Stadt: 11000 Franken. Bern: Kein Minimum (dafür höhere Abzüge möglich). Bei der direkten Bundessteuer beträgt das Minimum überall 13600 Franken.

Wie viel kann ich verdienen ohne Steuern zu zahlen?

Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2021 9.744 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.488 €.

Wann zahle ich Steuern in der Schweiz?

Im Unterschied zu Deutschland werden bei Schweizern die Steuern nicht direkt vom Lohn einbehalten. Sie bekommen einmal im Jahr auf Basis der Steuererklärung eine Rechnung, die sie dann bezahlen. Stichtag dafür ist meist Ende September oder Ende November.

Wer ist ab wann steuerpflichtig?

Personen sind ab dem Kalenderjahr, in welchem sie das 18. Lebensjahr vollenden, für ihr gesamtes Einkommen und Vermögen selbständig steuerpflichtig. Ab diesem Zeitpunkt besteht daher die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung.