Was bekommt man an Elterngeld wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?

Frage:

Hallo zusammen,

Ich befinde mich aktuell in der Elternzeit meiner Tochter, die am 23.07.2017 geboren wurde. Mein Mann und ich w�nschen uns in einem relativ kurzen Abstand ein zweites Kind und wir sind nun am �berlegen wann es finanziell am sinnvollsten ist. Wenn wir nach den 2 Jahren erst das zweite Kind bekommen, w�rde man ja �nur� die 300�+75� als Basis EG bekommen.

Ich habe vorher 1300� netto verdient. Die H�he vom EG Plus liegt bei 424�. Ich habe geh�rt dass es sich lohnt, w�hrend der Elternzeit noch das zweite Kind zu bekommen, da dann das Gehalt vor der Geburt als Berechnungsgrundlage verwendet wird und man dann nicht nur die 300� Standard Basis EG (f�r 1 Jahr) bekommt.
Ich habe auch bereits die Elterngeldstelle angerufen. Die haben gesagt, es wird ausgeklammert bis zum 14. Lebensmonat des 1. Kindes. Beispiel: Meine Tochter wurde im Juli geboren. Hei�t sie ist im September 14 Monate alt. W�rde das zweite Kind theoretisch 02/2019 geboren werden w�rde man so rechnen: Oktober, November, Dezember, Januar kein Einkommen, da die 14 Monate des ersten Kindes �berschritten sind. Dann hat man 4 Monate kein Einkommen und 8 Monate wird das Einkommen vor der Geburt vom ersten Kind als Grundlage genommen. Je l�nger man jetzt also wartet desto weniger Monate werden vom Einkommen von davor hinzugezogen.
Au�erdem muss man beim Arbeitgeber zum Mutterschutz hin die Elternzeit vom ersten Kind k�ndigen damit man wieder vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat. Meine Frage nun wie genau gerechnet wird. Beim
Zweiten Kind w�rde ich nur 1 Jahr Elternzeit machen, also dann das Basis EG beantragen. W�rde man nun 848 (424 EG Plusx2) x 8 Monate + 4 x 0 und diese Summe dann durch 12 teilen? W�re das dann ca mein Basis EG + Geschwisterbonus? Oder rechnet man 848 x 8 + 300 x 4 ? W�rde man in den Monaten ohne Einkommen 0 � einsetzen oder 300� Mindestsatz f�r die Berechnung ansetzen?

2. ich w�rde dann also zu 6 Wochen vor der Geburt die alte Elternzeit k�ndigen um das Mutterschaftgeld zu erhalten. Wie verh�lt sich das grunds�tzlich mit dem EG Plus das ich noch beziehe. Sollte ich bis 6 Wochen vor der Geburt alles fr�hzeitig zum Basis EG ab�ndern lassen sodass ich kein Geld verschenke? Ich gehe davon aus, dass ich das alte EG nicht im Anschluss an die zweite Elternzeit noch auszahlen lassen kann oder ?

Sorry f�r den langen Post aber das ist leider alles ein bisschen kompliziert.

Liebe Gr��e

von Julepa am 29.04.2018, 15:57 Uhr

Was bekommt man an Elterngeld wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?

 

Antwort auf:

Wieder Schwanger w�hrend Elternzeit EG Plus

Hallo,
Ausgangspunkt f�r das EG ist das pers�nliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zw�lf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, f�r dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zw�lf Kalendermonate grunds�tzlich nicht ber�cksichtigt. Statt dieser Monate werden zus�tzlich weiter zur�ckliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der R�ckgriff auf weiter zur�ckliegende Monate jedoch nachteilig sein, k�nnen die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Gr�sse,
NB

von Nicola Bader, Rechtsanw�ltin am 02.05.2018

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Wieder Schwanger w�hrend Elternzeit EG Plus

Die Monate ohne Einkommen werden mit 0� berechnet.

Wenn du deine Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendest kannst du dir das restliche Elterngeld komplett auszahlen lassen bevor du das Mutterschaftsgeld erh�ltst.
LG

von Lewanna am 29.04.2018

Antwort auf:

Wieder Schwanger w�hrend Elternzeit EG Plus

Dein altes EG hat nichts mit der neuen EG- Berechnung zu tun. Wie beim ersten Mal wird in deinem Beispiel 8x dein altes Gehalt und 4 x 0� zu Grunde gelegt, durch 12 geteilt und davon pi mal Daumen 65%. Das ist dann das neue Basis- EG. Kannst du in jedem EG- Rechner auch eingeben und berechnen lassen.

von -Talia- am 29.04.2018

Antwort auf:

Wieder Schwanger w�hrend Elternzeit EG Plus

Achso. Monate mit Mutterschaftsgeld f�rs 2. Kind werden auch ausgeklammert. Wenn das Kind wie in deinem Bsp 2/19 kommen w�rde und der Mutterschutz mit Gl�ck schon im Dezember anf�ngt, w�rden eben Januar und Dez auch noch ausgeklammert.

von -Talia- am 29.04.2018

Antwort auf:

Wieder Schwanger w�hrend Elternzeit EG Plus

Erst einmal vielen Dank f�r die schnelle Antwort.

Das hab ich noch nicht ganz verstanden dass die beiden Monate auch ausgeklammert werden. Was bedeutet das f�r meine Berechnung ? Sind es dann doch nicht 8 Monate bei denen das alte Gehalt ber�cksichtigt wird? Sind es dann 10?
Oder bin ich einfach gerade nur total verwirrt?

Was bekommt man an Elterngeld wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?
Was bekommt man an Elterngeld wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?
ich frage nur, weil die Tante mir ja genau dieses Beispiel berechnet hat und sie meinte zu mir ich k�nnte bei Entbindungstermin Februar 8 Monate ansetzen.

Liebe Gr��e und danke f�r die Hilfe

Was bekommt man an Elterngeld wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?

von Julepa am 29.04.2018

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Wieder Schwanger w�hrend Elternzeit EG Plus

Ja, es w�ren dann 10, wenn im Dezember schon der neue Mutterschutz beginnt und eben neun, wenn erst im Januar, weil Termin eher Ende Februar.
Es werden immer 12 Monate vor ET ber�cksichtigt. Monate mit EG (bis zum 14. LM Kind 1) und Monate mit Mutterschaftsgeld (Kind 2) werden ausgeklammert und eben durch Monate vor Kind 1 ersetzt.

ET Anfang Februar 19
Mutterschutz Beginn Dez 18
Kind 1 wird im Sept 18 14 Monate alt (und es wird EG plus bezogen)

Ber�cksichtigt f�rs EG wird dann Okt und Nov 18 sowie - um auf 12 Monate zu kommen -noch 10 Monate vor der Geburt des ersten Kindes

von -Talia- am 29.04.2018

Antwort auf:

Wieder Schwanger w�hrend Elternzeit EG Plus

Vielen lieben Dank

Was bekommt man an Elterngeld wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?
Ihr habt mir sehr weitergeholfen

von Julepa am 30.04.2018

Was bekommt man an Elterngeld wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?

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In der Regel kann man aber festhalten: eine schnelle Geburtenfolge zahlt sich beim Elterngeld aus. Denn wenn zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes maximal zwölf Monate Elternzeit (mit Elterngeldbezug) liegen, hast du wieder Anspruch auf Elterngeld in derselben Höhe wie beim ersten Kind.

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