Wo hin mit mir und Kind bei Trennung?

Das Liebste im Leben sind den Eltern in der Regel ihre Kinder. Die gemeinsame Zeit mit den Kindern, die Fahrt zur Schule, dem Training oder die Hausaufgaben am Abend. Ist die Beziehung der Eltern gescheitert gibt es vieles zu regeln und zu organisieren. Vor allem aber steht schnell die Frage im Raum bei welchem Elternteil die Kinder in Zukunft leben sollen und wer, wann, wie oft sein Kind sehen wird.

Welcher Elternteil behält die Kinder nach der Trennung? Wer muss sich mit dem Umgangsrecht vertrösten und worauf achtet ein Gericht, wenn es über diese Frage entscheiden soll?

Entscheidend für die Frage, bei wem die Kinder in Zukunft ihren Lebensmittelpunkt haben, ist zunächst, wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts. Dieses steht im Falle von in der Ehe geborenen Kindern grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu. Also sind auch beide Eltern berechtigt, über den Aufenthalt des Kindes zu entscheiden.

Wer sich hier im Falle einer Trennung einig ist und das Aufenthaltsbestimmungsrecht einvernehmlich intern auf ein Elternteil überträgt, spart sich das Gerichtsverfahren. Dann hat das Kind in Zukunft bei einem der Elternteile seinen Wohnsitz und der andere ist zum Umgang berechtigt.

Sind sich die Eltern jedoch uneinig, muss eine Entscheidung durch das Gericht herbeigeführt werden. Wer dann letztlich nach Trennung oder Scheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind erhält, entscheidet dann das Familiengericht.

Eine Besonderheit besteht bei nichtehelichen Kindern: Hier bleibt es bei der Alleinsorge der Mutter, sofern die Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Eine Sorgeerklärung können die nicht miteinander verheirateten Eltern gegenüber dem Jugendamt bzw. einem Notar dahingehend abgeben, dass sie die Sorge für das gemeinsame Kind übernehmen wollen.

Sollte Streit zwischen den Eltern bestehen, so ist es aber auch dem bisher nicht Sorgeberechtigten möglich, einen Antrag bei Gericht auf Übertragung der Sorge zu stellen. Entscheidend ist das Kindeswohl. Wenn der bisher allein Sorgeberechtigte nicht dazu in der Lage ist, das Kindeswohl zu gewährleisten, dann kann das Sorgerecht auch auf den bisher nicht Berechtigten übertragen werden.

Das Gericht orientiert sich in seiner Entscheidung stets am Kindeswohl. Es prüft also, wer eher in der Lage ist, den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden.

Nicht zuletzt spielen für die Eltern jedoch oftmals auch Unterhaltsfragen in dieses Thema hinein. Schließlich versorgt der betreuende Elternteil die Kinder, indem er durch Wohnraum, einen vollen Kühlschrank und schicke Kleidung den sogenannten „Naturalunterhalt“ an die Kinder leistet – der Umgangsberechtigte hat gefühlt weniger von den Kindern, muss aber ebenso für deren Unterhalt sorgen. Und zwar durch Zahlung des sogenannten „Barunterhaltes“. Es kommt daher durchaus vor, dass die Frage der Unterhaltsverpflichtung insoweit auch Einfluss nimmt auf den Wunsch der Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes.

Übrigens: Auch im Falle eines Umzuges des Elternteiles, bei dem das Kind lebt, bleibt es dabei, dass das Kindeswohl alleiniger Prüfungsmaßstab ist. Das heißt, dass das Gericht genau abwägt, ob der Umzug mit dem Kindeswohl vereinbar ist, da der gesetzlich vorgesehene Umgang beider Elternteile mit dem Kind dadurch schließlich gefährdet werden kann.

Letztlich treffen die Familiengerichte stets Einzelfallentscheidungen, da jede Lebenssituation individuell ist und daher auch individuell durch das Gericht zu bewerten ist.

Anwaltlicher Rat: Persönlich für Sie vor Ort

Haben Sie in Ihrem konkreten Fall Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgangsrecht? Unsere Anwälte für Familienrecht in Celle und Bergen sind gern für Sie da.

Mutter erklärt Nestmodell: Nach Trennung: Kinder bleiben in der Wohnung, wir Eltern ziehen ein und aus

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Wo hin mit mir und Kind bei Trennung?

Getty Images/StockPlanets Viele Eltern fragen sich nach einer Trennung, wo die Kinder leben sollen. Eine Möglichkeit ist das Nestmodell, für das sich auch Mutter Valerie entschied.

Aktualisiert am Freitag, 04.01.2019, 17:01

Nach dem Beziehungsaus fragen sich viele Eltern, wie es mit der Betreuung der Kinder weiter gehen soll. Wo sollen sie wohnen – bei Papa, Mama oder müssen sie pendeln? Das Nestmodell bietet eine andere Lösung. Eine Mutter erzählt, wie ihr Alltag mit drei Kindern jetzt aussieht.

Vor kurzem habe ich mich von meinem Partner getrennt  – wir haben drei gemeinsame Kinder. Nach einigen Diskussionen haben wir uns für das Nestmodell entschieden. Dabei ist es so, dass die Kinder zu Hause „im Nest“ bleiben dürfen und die Eltern pendeln. Wir machen die Aufteilung allerdings nicht 50/50. Ich bin unter der Woche etwas mehr bei den Kindern in der Nestwohnung, am Wochenende wechseln wir uns ab. Uns als Eltern war es wichtig, dass die Tage fest sind, so dass die Kinder sich darauf einstellen können und immer wissen, wer an welchem Tag für sie da ist.

Jeder hat seinen eigenen Rückzugsort

Es gibt Eltern, die sich beim Nestmodell abwechselnd eine Zweitwohnung teilen – das heißt, es gibt die Wohnung mit den Kindern und dann eben noch eine Wohnung, in der man abwechselnd lebt, wenn man nicht bei den Kindern ist.

Wir machen das nicht so, wir haben jeder eine eigene kleine Bleibe. Ein eigener Rückzugsort war uns wichtig.

Die Entscheidung für das Nestmodell war schnell getroffen

Ich kenne einige Familien, in denen das Wechselmodell gelebt wird.Die Kinder haben darunter gelitten. Oft fehlte ihnen etwas, das in der anderen Wohnung war oder ein Elternteil zog weiter weg und den Kindern fehlten dort die sozialen Kontakte. Außerdem ist das Wechselmodell bei drei Kindern ein ziemlicher Organisations- und Kraftakt, ständig muss ja alles hin und hergeschleppt werden.

Das wollten wir unseren Kindern ersparen, wir wollten ihnen die gewohnte Umgebung bewahren. Es ist auch einfach praktischer: Alle Freunde leben nahe der Nestwohnung und die Großen können viele Wege auch schon alleine bewältigen, weil zum Beispiel Hobbies um die Ecke sind. Wir konnten uns schnell auf das Nestmodell einigen, weil wir hoffen, dass es den Kindern die Trennung der Eltern erleichtert. Außerdem gehört uns die Nestwohnung.

Unsere Kinder sind 12, 9 und 5 Jahre alt. Der jüngste Spross kommt nächstes Jahr in die Schule. Es ist bisher tatsächlich so, dass sich für sie gar nicht so viel verändert und sie sehr froh über unsere Lösung sind und uns das auch so sagen.Sie waren erleichtert, dass sie nicht pendeln müssen.

Das Umfeld reagierte sehr unterschiedlich

Ich spreche viel und möglichst offen mit meinen Kindern und sie kennen auch die Wohnungen von ihrem Papa und mir, damit sie eine Vorstellung davon haben, wo wir sind, wenn der andere Elternteil bei ihnen ist und sie sich keine Gedanken machen müssen.

Die Reaktionen von Freunden waren sehr unterschiedlich. Die meisten kannten das Modell nicht. Einige waren ganz begeistert, andere eher skeptisch. Meine Mutter fand die Idee gut, mein Vater befremdlich. Verurteilt hat sie aber niemand. Wir leben ja in Berlin und da gibt es so viele unterschiedliche Menschen und Lebensweisen und unsere Freunde sind eigentlich auch alle tolerant und offen.

Der Jüngste versteht manchmal nicht, warum Mama geht

Das erste Mal auszuziehen war komisch. Und es fällt mir auch immer noch schwer. Insbesondere der Abschied vom Jüngsten, der noch nicht komplett versteht, warum die Mama geht. Leichter ist es, wenn die Kinder aus der Schule und der Kita direkt vom Papa abgeholt werden. 

In der Zeit, in der ich nicht mit den Kinder zusammen bin, meldet sich die Große auch mal per Whatsapp und mit dem Papa der Kinder sind Absprachen relativ unkompliziert möglich, wenn mal etwas sein sollte. Ich bin maximal drei Nächte ohne die Kinder, da haben wir nicht unbedingt Kontakt. Ich finde es auch gut, wenn sie sich in der Zeit auf ihren Papa einstellen.

Die Tage ohne Kinder tun gut

Während der kinderlosen Zeit war ich bisher noch recht viel mit Organisation und dem Einrichten der Wohnung beschäftigt. Trotz geringem Budget soll es gemütlich und schön werden und ich habe sehr viel Spaß am Einrichten! Mit Kindern muss ja einiges praktisch sein oder man behält das olle Sofa, weil durch die Kinder ja doch ständig neue Flecken dazu kommen. Aber für sich alleine kann man ganz andere Ideen umsetzen.

In der freien Zeit treffe ich mich mit Freunden, gehe ins Theater, Kino, zu Veranstaltungen. Aber ich genieße auch sehr, sehr, sehr die Zeit alleine, beginne ein Instrument zu lernen und komme mal zum lesen! Ich gebe zu: Es ist auch eine tolle Zeit für mich, nach jahrelanger Verantwortung für fast alles, was die Kinder betraf. Jetzt habe ich jedes zweite Wochenende für mich und komme zur Ruhe. Es geht mir damit sehr gut.

Für die Zukunft wünsche ich mir, dass wir Eltern eine gute Kommunikation haben/behalten werden und dass wir im Dialog mit unseren Kinder und je nach Lebenssituation die aktuell beste Lösung finden und entsprechend flexibel sein werden. Nichts ist in Stein gemeißelt.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass unser Nestmodell auch scheitern könnte. Auf jeden Fall bin ich seit der Trennung (es war ein sehr langer schwieriger Prozess, der sich aber gelohnt hat!) eine vielfach glücklichere Frau und weiß, dass ich vieles schaffen kann und auch zukünftige Hürden wuppen werde.

Dieser Text erschien zuerst auf Stadtlandmama.de

Im Video: Handys sind schlecht für die Beziehung: Eva-Maria Zurhorst rät zu hartem Entzug

KJ/stadtlandmama

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Leser-Kommentare (5)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Freitag, 28.09.2018 | 17:49 | Konstanze Heyne

Nicht immer ist alles richtig!

Ist doch schön, wenn ab und zu die Kinder der Partner versorgt! Man Freiheit nutzt! Ich hatte, voll arbeitend, kann für mich selbst sorgen, beide Kinder immer um mich. Auch, wenn ich krank war, mal mit Fieber. Beide sind fleißig, arbeitende Erwachsene geworden, die schnell selbständig wurden und somit mit vielen, Erwachsenenproblemen keine Sorgen haben. Denn sie erlebten ja mit mir das Dauerzusammenleben, wo, auch sie zurück steckten, damit es mir besser ging! Dieses Nestmodell zeigt nur, das die Eltern plötzlich mehr freie Zeit für sich nutzen, die Kinder von Veränderungen, wo sie sich hätten einfügen müssen, fern gehalten werden. Am Ende zählt das Resultat, wenn die Kids was geworden sind, eventuell für andere da sind! Aber, ich bin nicht das Nonplusultra! Und FOCUS auch nicht!

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Weitere Kommentare (4)

Donnerstag, 27.09.2018 | 18:35 | Wildfried Mond

Meine Kinder waren

14. 11 und 8 Jahre alt, als ich mich von deren Mutter trennte. Innerhalb 6 Monaten wollten alle 3 Kids zu mir. Das Problem der Mutter war, dass sie dann keine Unterhaltszahlung erhalten würde. Deshalb schaltete sie das Jugendamt ein und machte uns das Leben schwer. Erst nachdem ich ihr natariell zusicherte, dass sie 15 Jahre in meinem Haus leben kann und ich Unterhalt leiste, war Frieden. Meine einzige Bedingung war, dass die Kinder jeden Tag selbst entscheiden durften, wo sie sein wollten. Die Kinder und ich hatten 7 wunderbare Jahre - die schönsten meines Lebens, trotz kochen, waschen, bügeln usw... Zusätzlich hatten ich vorübergehend eine Kinderpsychologin beansprucht. Nach 6 Monaten war das ihrer Meinung nach nicht mehr notwendig. Die Kinder konnten sich sehr gut entwickeln.

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Donnerstag, 27.09.2018 | 16:10 | Volkmar Hiller

Lustig

ich denke,da wird vollkommen ausser Acht gelassen, das es neue Partner geben könnte, welche dann auch Kinder mitbringen. Haben wir dann 3 Wohnungen. Ich sehe das nur als Wunschkonzert für die Kinder. Ich wohne mit meiner Partnerin und ihren 2 Kindern in unserer Wohnung, ich möchte auch keinen permanenten Kontakt zu ihren Ex. Ich möchte auch nicht, das er ohne mich in der Wohnung ist. Haber aber nichts dagegen wenn er die Kinder besucht.

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Donnerstag, 27.09.2018 | 15:21 | Patrik Stürm

Supersache wenn mans Geld hat

Für die Kinder eine gute Sache, nur diesen Traum der Optimumtrennung kann sich ein normaler Mensch nicht leisten. Bei der Mehrheit frägt sich da schon ein Vater von drei Kindern wovon man noch leben kann, geschweige eine solche Trennung hinlegen kann.

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Donnerstag, 27.09.2018 | 14:40 | Gertrud Drexler  | 3 Antworten

Nestmodell für abgehobene Reiche......

da sind wir im teuren München schnell mal bei 6000-10000 Euro nur für die Wohnungen. Wer kann sich das schon leisten? Der jeweils neue Partner zieht dann tageweise mit ins "Nest" ein, oder wie? Völliger Unsinn und nicht praktikabel.

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  • Donnerstag, 27.09.2018 | 17:54 | Ilka Daniel

    Meine Freundin macht es auch so,

    allerdings eher notgedrungen. Bis das Haus verkauft ist. Die Kinder sind 9 und 12 und fragen nun nach über einem Jahr auch mal, wann es nun weiter geht. Beide Elternteile mit neuen Partnern. Der Vater hat eine Freundin, die ebenfalls schon 2 Kinder hat. So sieht das Haus auch aus, wenn meine Freundin Sonntag Abend übernimmt. Bei so viel notwendiger Abstimmung hätte man auch zusammen bleiben können

    Wo hin gehen nach Trennung mit Kindern?

    Lebt ein Paar mit gemeinsamem Sorgerecht dauerhaft getrennt, können beide beim Familiengericht beantragen, die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge zu erhalten.

    Wo muss man hin wenn man sich trennt?

    Pro Familia oder die Caritas sind gute Anlaufstellen, die es in fast jeder größeren Stadt gibt. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es Beratungsangebote. In den Beratungsstellen finden Sie sowohl im Vorfeld als auch nach der Trennung Rat und Hilfe.

    Wie trennt man sich wenn man zusammen wohnt und Kinder hat?

    Folgende Tipps können dir bei der Trennung mit Kind helfen:.
    Trag Konflikte nicht vor deinem Kind aus. ... .
    Instrumentalisiere dein Kind nicht. ... .
    Lass dein Kind in seiner vertrauten Umgebung. ... .
    Zieht an einem Strang. ... .
    Nimm die Gefühle deines Kindes ernst..

    Wer zieht aus bei Trennung mit Kindern?

    In der Regel darf also der Ehegatte, der die Kinder betreut, in der Wohnung bleiben – der andere zieht aus. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der andere Ehegatte der alleinige Eigentümer der Immobilie ist oder wenn er die Trennung gar nicht verschuldet hat!