Wer zahlt den Lohn bei einem Arbeitsunfall?

Auch wer keiner Arbeit im Hochrisikobereich nachgeht, ist nicht gänzlich vor Unfällen geschützt. Passieren kann immer und überall etwas. Und auch wenn entsprechende Zwischenfälle nicht an der Tagesordnung sein mögen, so stellt sich im Fall der Fälle die dringende Frage nach der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall. Sechs Wochen lang erfolgt diese durch den Arbeitgeber, doch was kommt dann?


  • 1. Krankengeld / Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall
    • 1.1. Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfall im Minijob
    • 1.2. Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung
  • 2. Was kommt nach der Lohnfortzahlung?
    • 2.1. Verletztengeld
    • 2.2. Verletztenrente
    • 2.3. Schmerzensgeld
    • 2.4. Auch eine private Unfallversicherung ist sinnvoll

Krankengeld / Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall

Wer zahlt den Lohn bei einem Arbeitsunfall?

Meldung bei Berufsgenossenschaft (© Marco2811 - stock.adobe.com)Was ein Arbeitsunfall ist, ist in § 8 SGB VII geregelt. Demnach sind Arbeitsunfälle Unfälle von versicherten Personen, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit auftreten und dem Versicherungsschutz gemäß §§ 2, 3 oder 6 unterliegen. Unfälle sind zeitlich einzugrenzende Ereignisse, die von außen auf den Körper einwirken und dabei zum Tod oder einem Gesundheitsschaden führen.

§ 8 SGB VII regelt auch, was noch alles als versicherte Tätigkeit gilt, u.a. der sogenannte Wegeunfall. Auch bei solchen Unfällen ist von einem Arbeitsunfall auszugehen und es findet eine Lohnfortzahlung statt.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft melden, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als 3 Tage andauern wird. Die Unfallversicherung benötigt außerdem den Bericht vom Durchgangsarzt. Nur dann kann die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall gewährleistet werden. Beschäftigte sollten daher darauf achten, dass der Arbeitgeber die Meldung an die Berufsgenossenschaft tatsächlich vornimmt, um keine Nachteile zu erleiden.

Neben der Untersuchung des Unfallhergangs sowie der ärztlichen Behandlung des Betroffenen durch einen Durchgangsarzt, ist auch daran zu denken, wer nach einem Arbeitsunfall zahlt. Zunächst wird der Arbeitgeber sechs Wochen lang Krankengeld in Form der Lohnfortzahlung zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer unfallbedingt nicht zur Arbeit erscheinen kann. Danach trifft die Berufsgenossenschaft eine Zahlungspflicht.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Berufsgenossenschaft bietet auch Freiberuflern und Selbstständigen die Möglichkeit, sich für den Fall eines Arbeitsunfalls entsprechend abzusichern. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht hierzu jedoch nicht.

Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfall im Minijob

Wer zahlt den Lohn bei einem Arbeitsunfall?

Lohnfortzahlung (© PhotographyByMK - stock.adobe.com)Auch Minijobber müssen von ihrem Arbeitgeber bei der Unfallversicherung angemeldet werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt dann im Falle eines Arbeitsunfalls ein. Hierzu muss der Arbeitgeber jeden Arbeitsunfall an den Unfallversicherungsträger melden. Zunächst wird der Arbeitgeber für sechs Wochen den Verdienst weiterzahlen, dann übernimmt die Unfallversicherung die Zahlung von Verletztengeld. Ebenfalls von der Unfallversicherung übernommen wird das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie die Renten an Versicherte oder deren Hinterbliebene.

Arbeitgeber müssen außerdem an die gesonderte UV-Jahresmeldung denken, die aus Gründen der Betriebsprüfung durchzuführen ist. Zusätzlich zur Anmeldung bei dem Unfallversicherungsträger, müssen Arbeitgeber einmal im Jahr die UV-Jahresmeldung für jeden unfallversicherten Arbeitnehmer an die Minijob-Zentrale senden.

Im Übrigen trifft auch den Arbeitgeber im Privathaushalt die Pflicht, einen Minijobber bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern, also zum Beispiel eine Haushaltshilfe.

Fachanwalt.de-Tipp: Hat ein Arbeitnehmer einen versicherungspflichtigen Job sowie nebenher noch einen Minijob und wird er aufgrund eines Arbeitsunfalls im Minijob nun arbeitsunfähig, steht ihm auch aus der Hauptbeschäftigung ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen zu. Und das sogar dann, wenn der Minijob dem Arbeitgeber des Haupt-Jobs gar nicht angezeigt wurde, dem Minijob also mithin vertragswidrig nachgegangen wurde.

Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

Damit es zu einer Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall kommt, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Verletzte hat eine seit mindestens vier Wochen eine bestehende Beschäftigung im Unternehmen. Ist dies nicht der Fall, steht dem Unfallgeschädigten Verletztengeld von der Unfallversicherung zu.
  • Es liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.

Was kommt nach der Lohnfortzahlung?

Wer zahlt den Lohn bei einem Arbeitsunfall?

Krankschreibung nach Arbeitsunfall (© Stockfotos-MG - stock.adobe.com)Sind die ersten sechs Wochen vorbei und die Folgen des Unfalls erlauben es dem verunfallten Arbeitnehmer noch nicht, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, erlischt die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Stattdessen kommen folgende Optionen in Frage.

Verletztengeld

Ist der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet, springt die Berufsgenossenschaft ein. Das Geld, das jetzt gezahlt wird, wird als Verletztengeld bezeichnet. Die Auszahlung erfolgt durch die Krankenkasse, die sich das Geld wiederum von der Unfallversicherung zurückholt. Dem Unfallgeschädigten wird dazu ein Zahlschein von der Krankenkasse zugeschickt. Dieser muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt und unterschrieben und wieder an die Krankenkasse zurückgeschickt werden.

Durch die Krankenkasse wird das Verletztengeld stets rückwirkend überwiesen. Der erste Zahlungszeitraum umfasst daher die Zeit vom ersten Tag nach Ablauf der Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, bis zu dem von dem Arzt als Letztes in den Zahlschein eingetragenen Tag. Sollte die Arbeitsunfähigkeit über diesen Tag hinaus noch andauern, startet das Prozedere von vorne. Die Krankenkasse schickt also wieder einen Zahlschein, den der Arzt ausfüllt und der wieder an die Krankenkasse zurückgeschickt wird.

Das monatliche Verletztengeld macht 80 Prozent des Bruttolohns aus, abzüglich der Arbeitnehmeranteile für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nach dem Arbeitsunfall wird so die Lohnfortzahlung in der Regel für 78 Wochen gewährleistet – gerechnet vom ersten Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Es kann neben der Zahlung des Verletztengelds auch zur Erstattung von Rehabilitationsmaßnahmen kommen. Erstattet werden können u.a. Rollstuhl, Krücken oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes.

Verletztenrente

Die Unfallversicherung kann auch eine Verletztenrente zahlen. Und zwar dann, wenn über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent vorliegt: Die Entscheidung, ob eine Verletztenrente gewährt wird oder nicht, obliegt dabei dem Rentenausschuss des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Schmerzensgeld

Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, kann auch die Frage aufkommen, ob der Arbeitgeber zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet ist. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein.

Fachanwalt.de-Tipp: In der Regel wird es an der mangelnden Nachweisbarkeit der Vorsätzlichkeit scheitern, dass eine Schmerzensgeldzahlung zu bejahen ist. Wer jedoch als Unfallgeschädigter entsprechende Beweise für eine Vorsätzlichkeit vorbringen kann, sollte sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Auch eine private Unfallversicherung ist sinnvoll

Der weitaus größere Teil der Unfälle passiert nicht im Zusammenhang mit der Arbeit, sondern mit der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesen Fällen nicht ein. Daher ist es empfehlenswert, eine ergänzende Absicherung durch eine private Unfallversicherung in Betracht zu ziehen, die sowohl bei Arbeits- und Wegeunfälle sowie auch bei Unfällen in der Freizeit und im Haushalt einspringt.

Was zahlt die BG nach einem Arbeitsunfall?

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoentgelt. Von dem Verletztengeld muss der Empfänger den halben Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, die andere Hälfte übernimmt die BG.

Wer zahlt die Kosten bei einem Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeitsunfall erhältst du Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, bei einer Krankheit wird von der Krankenkasse Krankengeld ausgezahlt. Diese Geldleistung beläuft sich bei Verletztengeld auf circa 80 Prozent, sowie bei Krankengeld auf circa 70 Prozent deines Bruttomonatsverdienstes.

Wie viel Geld bekomme ich bei einem Arbeitsunfall?

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttolohns, wovon allerdings die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgehen. In der Regel wird auf diese Weise die Lohnfortzahlung nach dem Arbeitsunfall für 78 Wochen (gerechnet vom ersten Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit) sichergestellt.

Wer zahlt in den ersten 4 Wochen bei Arbeitsunfall?

Für die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen ist daher zunächst dein Arbeitgeber zuständig. Allerdings nur für die ersten sechs Wochen. Wenn dein Unfall dann als Arbeitsunfall eingestuft wird, wird die verantwortliche Berufsgenossenschaft das Verletztengeld übernehmen.