Schwanger aber weiß nicht wer der Vater ist

Sie hat doch dem Arzt beim Berechnen das falsche Datum der letzten Periode genannt, somit hat der dann auch falsch weiter gerechnet.

Meines Erachtens ist es Nummer 1. Spermien können noch einige Tage in der Frau überleben, und wenn dein Eisprung in dem Zyklus ein bisschen früher gekommen ist, haben die Spermien vom 11.10. das Ei womöglich getroffen. Man sagt ja, um den 12., 13., 14. Zyklustag rum hat man den Eisprung, wenn der Zyklus regelmäßig ist. Das wäre um den 17., 18., 19. Oktober rum gewesen, wenn die Periode am 05.10. kam. Kam der Eisprung nun drei Tage früher, sagen wir 14. Oktober, und die Spermien vom 11. Oktober waren noch lebendig, dann bäng.

Du hättest nun also Anfang November deine Tage wieder bekommen sollen. Bei einem regelmäßigen Zyklus wäre das um den 2. November rum gewesen. Wenn wir den als ersten Zyklustag nehmen, wäre der Eisprung um den sagen wir 15.11. rum gewesen. Damit wäre Mann 2 am 05.11. (als du zudem schon drei Tage überfällig warst) viel zu früh dran gewesen, eigentlich während der Periodenzeit. Mann 3 wäre damit wiederum recht pünktlich gewesen am 13.11. Dagegen spricht aber, dass du seit Oktober gar keine Periode mehr hattest und damit wahrscheinlich schon längst schwanger warst. Denn trotz aller Zyklusschwankungen, Zwischenblutungen etc. ist es definitiv nicht normal, dass eine Periode vollständig ausfällt, vor allem eben nicht, wenn man sonst einen relativ regelmäßigen Zyklus hat.

Ich hoffe, das war jetzt alles nicht zu kompliziert. Aber in meinen Augen gibt es gar keinen Zweifel daran, dass Mann Nr. 1 der Vater ist. Sofern deine Angaben alle stimmen. Mann 3 eventuell, aber eher unwahrscheinlich, Mann 2 kann man meiner Meinung nach komplett ausschließen.

Trotzdem muss man das natürlich alles nachweisen und somit wirst du dich in Geduld üben müssen, bis die Testergebnisse da sind. Möglich ist alles, es gibt die unmöglichsten Vorkommnisse. Ich hoffe nur, dass du aus der Sache gelernt hast. Ich meine, in so kurzer Zeit mit drei Männern ohne Verhütung zu schlafen, sich dann zu wundern etc. Nun ja. Und dass die Männer alle nichts von dir wissen wollen, glaube ich gerne, nach solchen Dummheiten. Werden selbst auch nicht die hellsten Leuchten gewesen sein.

Bestehen Zweifel an der Vaterschaft, kann der Mann erst nach der Geburt des Kindes die Klärung der Abstammung verlangen. Ein Recht zur Klärung der Vaterschaft hat auch die Frau, etwa um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können.

  • Der „Vaterschaftsparagraf“
  • Vaterschaftstest
  • Rechte und Pflichten

Schwanger aber weiß nicht wer der Vater ist
© Mikael Vaisanen / The Image Bank / via Getty Images

Zweifel an der Vaterschaft anzumelden, bedeutet für beide Seiten eine schwierige Situation, in der die Gefühle schnell verletzt werden. Jeder Schritt sollte sorgfältig überlegt werden, um möglichst respektvoll miteinander umzugehen und auch rechtliche Fehler zu vermeiden.

In einer solchen Situation kann eine Schwangerschaftsberatungsstelle viele erste Fragen beantworten. Das hilft nicht nur, den respektvollen Umgang beider Seiten zu bewahren. Eine neutrale und sachkundige Beratung erspart möglicherweise auch den Gang zum Familiengericht und hohe Anwaltskosten.

Der „Vaterschaftsparagraf“

Ein verheirateter Mann ist automatisch rechtlicher Vater aller Kinder, die seine Frau während der gemeinsamen Ehe zur Welt bringt. Er kann die Vaterschaft allerdings vor dem Familiengericht anfechten. In diesem Fall wird nach der Geburt (eines) der Kinder mithilfe eines Abstammungsgutachtens die Vaterschaft geklärt.

Erfährt ein unverheirateter Mann von seiner Partnerin, dass sie schwanger ist und er Vater wird, geht er üblicherweise spätestens nach der Geburt des Kindes zum Jugendamt oder dem Standesamt und unterschreibt dort die Anerkennung der Vaterschaft. Tut er dies nicht, weil er glaubt, nicht der Vater zu sein, wird meist eine gerichtliche Klage zur Feststellung der Vaterschaft eingeleitet.

Rechtgrundlage ist § 1598a BGB. Der Paragraf räumt dem Mann, der Frau und auch dem Kind das Recht ein, die Abstammung zu klären. Gleichzeitig bestimmt der Paragraf die Pflicht, die Entnahme einer genetischen Probe zu ermöglichen. Um das Kindeswohl in außergewöhnlichen Lebenslagen nicht zu gefährden, kann das Verfahren jedoch (vorübergehend) ausgesetzt werden.

Wenn der Mann und die Mutter des Kindes freiwillig in die Klärung der Abstammung einwilligen – woran im Allgemeinen beide ein Interesse haben –, braucht es keine gerichtliche Anordnung.

Vaterschaftstest

Ein genetischer Test zur Klärung der Vaterschaft ist erst nach der Geburt des Kindes erlaubt. Es sei denn, es besteht der dringende Verdacht, dass die Schwangerschaft Folge erlebter sexualisierter Gewalt ist. Dann ist ein genetischer Test auch vorgeburtlich möglich.

Das Gendiagnostikgesetz bestimmt, dass nur Ärztinnen und Ärzte oder speziell ausgewiesene Sachverständige genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung durchführen dürfen. Seit 2010 sind daher heimliche Vaterschaftstests verboten. Wer trotzdem einen heimlichen Vaterschaftstest durchführen lässt, kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Anhand eines Haares oder einer Speichelprobe kann das genetische Profil eines Menschen erstellt werden. Ein Mann, der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, kann sich mit einem privaten Gutachten Klarheit verschaffen – vorausgesetzt, die Mutter und/oder das Kind stimmen zu. Dies gilt umgekehrt auch für die Mutter des Kindes. Damit das Gutachten gerichtlich anerkannt wird, muss es alle rechtlich vorgeschrieben Bedingungen (Einwilligung aller Beteiligten, lückenlose Dokumentation der Probenentnahmen vor unabhängigen Zeugen etc.) erfüllen.

Rechte und Pflichten

Mit der Feststellung seiner Vaterschaft entstehen dem Mann Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Dies betrifft z.B. die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Unterhalt sowie Erb-, Renten- und Krankenversicherungsansprüche des Kindes.

Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Möchte auch der Vater das Sorgerecht haben, ist dafür in der Regel die Zustimmung der Mutter notwendig. Verweigert sie die Zustimmung, kann der Vater das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Das Familiengericht überprüft dann, ob eine Übertragung des Sorgerechtes (auch) auf den Vater dem Kindeswohl entspricht.

Unabhängig davon hat ein nichtehelicher Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind, das umgekehrt auch ein Recht auf einen angemessenen Kontakt mit seinem Vater hat. Rechtsgrundlage ist § 1684 Abs. 1 BGB: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Ist die Vaterschaft festgestellt, kann die Mutter des Kindes Unterhaltsansprüche geltend machen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich vor allem nach dem Einkommen des Vaters und dem Alter des Kindes. Ist das Einkommen des Vaters zu gering, kann der nichteheliche Vater von der Unterhaltszahlung (vorübergehend) befreit werden.