Kann ein 18 Jähriger mit einer 16 Jährigen zusammen sein?

Neben dem Aussehen spielt vor allem das Erforschen der eigenen Sexualit�t eine bedeutende Rolle im Leben eines Jugendlichen. Verliebtsein, Schmetterlinge im Bauch und der erste Sex - bei den meisten Eltern schrillen sp�testens jetzt die Alarmglocken. Bei sexuellen Handlungen von und mit Jugendlichen gelten jedoch einschl�gige Regeln, welche durch das Jugendschutzgesetz geregelt sind. Die Altersschutzgrenze liegt hier bei 14 Jahren, die Eltern sind verpflichtet zu handeln, wenn eine Gefahr f�r das Kindeswohl besteht.

Die Grundvoraussetzung f�r den Umgang von Jugendlichen mit anderen Jugendlichen ist in jedem Fall zun�chst die Erlaubnis der Eltern, da diese f�r den Schutz des Jugendlichen verantwortlich snd. Diese d�rfen aufgrund ihrer Aufsichtspflicht trotz der gesetzlicher Erlaubnis zu sexuellen Handlungen den Umgang des Minderj�hrigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestimmen bzw. sogar verbieten.

Jugendliche unter 14 Jahren sind nicht strafbar, wenn sie mit einem gleichaltrigen Minderj�hrigen sexuellen Handlungen ("Doktorspielen") nachgehen. Hat ein unter 14 J�hriger jedoch mit einem �ber 14 J�hrigen sexuellen Kontakt - hier reicht auch ein Zungenkuss aus -, k�nnen die Eltern des unter 14 J�hrigen Anzeige erstatten. Dadurch, dass in den meisten F�llen allerdings keine Zwangssituation besteht, bleiben rechtliche Folgen aus.

Sind beide Jugendliche unter 16 aber �ber 14 Jahren alt, so ist dieses nicht strafbar.

Unter 16 J�hrige d�rfen mit unter 18 J�hrigen schlafen, insofern der �ltere Jugendliche keine Person einer Zwangssituation oder ein Abh�ngigkeitsverh�ltnis darstellt.

Hat ein unter 16 J�hriger mit einem �ber 18 J�hrigen Sex, so darf auch er die Zwangslage des Minderj�hrigen keinesfalls ausnutzen, dann macht er sich strafbar.

Strafbar ist, wenn ein unter 16 J�hriger mit einem �ber 21 J�hrigen sexuellen Kontakt f�hrt und der Erwachsene die noch nicht ausgebildete innere Reife des Minderj�hrigen ausnutzt.

Besonders hart verfolgt wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Hierbei wird nicht nur die fehlende innere Reife des Minderj�hrigen, sondern auch dessen Zwangslage und Abh�ngigkeitsverh�ltnis ausgenutzt. Nach � 174 Abs.1 Ziff. 1 und 3 StGB ist Sex mit Schutzbefohlenen (Personen unter 16, die jemanden zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensf�hrung anvertraut sind bzw. leibliche oder angenommene Kinder unter 18 Jahren) verboten. Sex unter Missachtung eines Abh�ngigkeitsverh�ltnisses bzw. mit leiblichen oder angenommenen Kindern unter 18 Jahren ist verboten (� 174 Abs.1 Ziff. 2 und 3 StGB) Dieses kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

M�chte sich ein 16 j�hriges M�dchen die Pille als Verh�tungsmethode verschreiben lassen, so kann es dieses auch ohne das Einverst�ndnis der Eltern machen. Ist sie j�nger, so entscheidet der Arzt �ber die geistige Reife des Jugendlichen. Hierbei gilt die �rztliche Schweigepflicht, die Eltern m�ssen nicht informiert werden.

Komplizierter wird es jedoch bei Schwangerschaftsabbr�chen. Obwohl es keine genauen Regelungen zu den Altersgrenzen eines Schwangerschaftabbruchs gibt, haben sich zu pr�fende Anhaltspunkte herauskristalisiert, an denen sich das aktuelle Recht orientiert:

Ein M�dchen unter 14 Jahren darf einen Abbruch nur mit dem Einverst�ndnis seiner Eltern vornehmen lassen. Ist das M�dchen zwischen 14 und 16 Jahren alt, so entscheidet die durch den Arzt eingesch�tzte Reife der Jugendlichen, ob eine Einwilligung der Eltern erforderlich ist. Ist die Jugendliche �ber 16 Jahre alt, so ben�tigt es in der Regel keine Einwilligung der Eltern f�r den Abbruch. Ausnahmen bestehen dann, wenn die Minderj�hrige nicht in der Lage ist f�r ihr Wohl selbst zu entscheiden.

Aktuelle Informationen zu sexuellen Kontakten zwischen Jugendlichen, sexuellem Missbrauch von Jugendlichen, Beratungsangeboten

Sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab einem bestimmten Alter erlaubt. Folgende Situationen sind möglich:

Sind beide unter 14 Jahren, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Jugendliche können sich erst ab 14 Jahren strafbar machen.

Ist eine/einer von beiden unter 14 Jahren, macht sich ab einem bestimmten Altersunterschied die Ältere/der Ältere strafbar:

  • Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, bleiben straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Jugendlichen nicht mehr als vier Jahre beträgt und die jüngere Partnerin/der jüngere Partner bereits 12 Jahre alt ist.
  • Kommt es zum Geschlechtsverkehr, bleibt dies straflos, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und die Jüngere/der Jüngere bereits 13 Jahre alt ist.

Einige Beispiele:

Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.

Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.

Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.

Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

Sind beide Jugendlichen über 14 Jahre, sind alle Formen des sexuellen Kontakts, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt. Freiwilligkeit ist auch bei den oben angeführten Fällen und Beispielen notwendig, damit der sexuelle Kontakt straflos bleibt.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Wann liegt sexueller Missbrauch von Jugendlichen vor?

Wer mit einer Person,

  • die noch nicht 16 ist, unter Ausnützung ihrer mangelnden Reife, oder
  • die noch nicht 18 ist, unter Ausnützung einer Zwangslage oder gegen Entgelt

sexuelle Handlungen vornimmt oder sie zu sexuellen Handlungen verleitet, ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Nähere Informationen zum Thema Gewalt an Kindern und Jugendlichen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wie alt darf der Partner sein wenn ich 16 bin?

Wenn beide Personen 16 Jahre alt oder mehr sind, gibt es keine gesetzlichen Alterseinschränkungen. Eine 16-Jährige kann mit einem 21-Jährigen zusammen sein, ausser die beiden stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Wie alt darf meine Freundin sein wenn ich 18 bin?

Allerdings darf der Altersunterschied nicht größer als drei Jahre sein. Also im Klartext: Wenn du 13 bist, darf derjenige oder diejenige, mit dem oder der du Sex hast, nicht älter als 16 sein. Sonst würde sich der oder die Ältere strafbar machen. Ab dem Alter von 14 gibt es diese Altersregelung nicht mehr.

Ist eine Beziehung zwischen 16 und 19 erlaubt?

Sexuell aktiv zu sein, ist in jedem Alter erlaubt. Aber wenn jemand jünger als 16 ist, darf der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre betragen. Die ältere der beiden Personen ist verantwortlich dafür, dass das Gesetz eingehalten wird.
Ein 18jähriger darf also gemäss Gesetz mit einer 15jährigen Sex haben, aber nicht mit einer 14jährigen. Auch wenn du noch nicht 16 bist, darfst du keine sexuellen Handlungen mit Mädchen oder Jungen machen, die mehr als drei Jahre jünger sind als du (Aus der Praxis).