Was bedeuten sozialsysteme ür ein land

Seit über drei Jahrzehnten arbeite ich mit Flüchtlingen. Aber in diesen drei Jahrzehnten habe ich noch nie einen solchen Zynismus gesehen, ein solches Gift in der Sprache der Politik, in den Medien, in den sozialen Medien, sogar in alltäglichen Gesprächen, wie heute.

Filippo Grandi, UN-Hochkommissar für Flüchtlinge 1

Vorurteile halten sich hartnäckig, vergiften das politische Klima und machen eine sachliche Diskussion über die Themen Flucht und Vertreibung unmöglich.

Flüchtlingen erschweren sie so das Ankommen, den Menschen und Organisationen, die ihnen helfen möchten, die Arbeit.

Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass sie der komplexen gesellschaftlichen Wirklichkeit keineswegs gerecht werden oder gar jeder Grundlage entbehren.

Die UNO-Flüchtlingshilfe hat einige gängige Vorurteile untersucht und ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Lesen Sie hier den Faktencheck!

„Europa nimmt die meisten Flüchtlinge auf.“

Bis Ende 2021 waren weltweit über 89 Millionen Menschen auf der Flucht2. In Europa leben nur knapp acht Prozent von ihnen3. Die allermeisten Schutzsuchenden bleiben in ihren Heimatländern oder werden von Ländern in Afrika oder Asien aufgenommen, die selbst mit Armut, Konflikten und anderen politischen und sozialen Problemen zu kämpfen haben.

Niemand flieht ohne Grund und den meisten Menschen fällt es nicht leicht, ihre Heimat zu verlassen. Der Weg nach Europa ist außerdem beschwerlich: Über gefährliche Routen führt er Menschen in die Hände von Schlepper*innen und Menschenhändler*innen.

Alleine in 2018 und 2019 sind mindestens 1.750 Menschen auf ihrer Flucht durch Afrika ums Leben gekommen, noch bevor sie versuchen konnten, das zentrale Mittelmeer zu überqueren4. Nicht jede*r kann und möchte diesen Weg antreten. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Von über 89 Millionen Schutzsuchenden sind mehr als 53 Millionen als Binnenvertriebene innerhalb ihrer Heimatländer auf der Flucht5. Insgesamt 72 Prozent der Flüchtlinge fliehen ins unmittelbare Nachbarland6.

Der Irrglaube, Europa nähme die meisten Flüchtlinge auf, beruht auf einer verengten, auf Europa zentrierten Sichtweise: Fast ein Drittel aller Flüchtlinge lebt in den ärmsten Ländern der Welt, die oft zusätzlich mit politischen Spannungen oder gar bewaffneten Konflikten zu kämpfen haben. Insgesamt werden 83 Prozent aller Flüchtlinge von diesen und anderen sogenannten Entwicklungsländern aufgenommen7. Keines davon ist Mitglied der EU.

Ein Blick über den europäischen Tellerrand zeigt, dass die wirklichen Krisen woanders stattfinden, zum Beispiel in Bangladesch, im Südsudan oder in Venezuela. Um es mit den Worten des ehemaligen UNHCR-Repräsentanten in Deutschland, Dominik Bartsch, zu sagen: „Die Flüchtlingskrise findet woanders statt, in Libanon, Bangladesch oder Uganda. In Europa gibt es nur eine Krise der Solidarität.“

„Wir in Deutschland können doch nicht alle aufnehmen!“

Das tun wir auch nicht. Das Land, das die meisten Flüchtlinge aufgenommen hat, ist die Türkei (3,8 Mio.), gefolgt von Kolumbien (1,8 Mio.), Uganda (1,5 Mio.) und Pakistan (1,5 Mio.). Ende 2020 lebten 1,3 Millionen anerkannte Flüchtlinge in Deutschland. In absoluten Zahlen steht Deutschland damit auf Platz 5 der Aufnahmeländer weltweit8. Durch den Krieg in der Ukraine haben bis Juli 2022 zudem rund 670.000 Menschen aus dem Krisengebiet vorübergehenden Schutz in Deutschland beantragt9. Das erhöht zwar die Gesamtzahl der Flüchtlinge im Land  betrachtet man diese allerdings im Verhältnis zur Einwohner*innenzahl und der wirtschaftlichen und politischen Lage anderer Aufnahmeländer, ergibt sich ein komplexeres Bild.

Das wird zum Beispiel im Libanon deutlich. Das kleine Land mit seinen sechs Millionen Einwohner*innen hat mehr als 845.000 Schutzsuchende und 480.000 palästinensische Flüchtlinge unter dem Mandat des Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge aufgenommen10. Im Libanon ist heute jede*r achte Einwohner*in ein Flüchtling11. Um ein solches Verhältnis zu erreichen, müsste Deutschland etwa 10 Millionen Menschen aufnehmen.

Ein anderes Beispiel ist der Sudan. Das Land hat fast so viele Flüchtlinge aufgenommen, wie Deutschland, hat jedoch weniger als halb so viele Einwohner12.  Im Index der menschlichen Entwicklung, einem von den Vereinten Nationen erhobenen Wohlstandsindikator, steht Deutschland 2019 auf Platz 6 – der Sudan auf Platz 17013.  Er gehört damit zu den „Least Developed Countries“, den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt. 27 Prozent aller Flüchtlinge haben in diesen Ländern Schutz gefunden, die durch die Aufnahme Schutzsuchender viel stärker herausgefordert werden, als reiche Länder wie Deutschland14.

„Das sind doch alles Asyltourist*innen und Wirtschaftsflüchtlinge!"

Menschen fliehen nicht aus Spaß, sondern weil sie verzweifelt sind und darin ihre letzte Überlebenschance sehen. Da es derzeit kaum noch legale, sichere Fluchtwege gibt, setzen sie auf den weiten und gefährlichen Fluchtrouten notgedrungen ihr Leben aufs Spiel. Das hat nichts mit Tourismus zu tun.

Ein Blick auf die Herkunftsländer zeigt: die meisten Schutzsuchenden fliehen vor Gewalt und Terror. 2021 kamen 69 Prozent aller Flüchtlinge aus nur 5 Ländern: Syrien, Venezuela, Afghanistan, dem Südsudan und Myanmar15. In diesen Ländern herrschen Unsicherheit und Gewalt, toben Kriege, ethnische Konflikte oder der Terror von Gruppen wie z. B. den Taliban16. Die staatenlose Minderheit der Rohingya wird in Myanmar brutal verfolgt17.

In Deutschland haben 2020 vor allem Menschen aus Syrien, aber auch aus Afghanistan, dem Irak, der Türkei, Georgien, Somalia oder Eritrea einen Asylantrag gestellt18. Die Gründe für die Flucht verdeutlichen die Not der Menschen: Der Irak gilt in vielerlei Hinsicht als gescheiterter Staat und die Regierung in der Türkei geht repressiv gegen Regimekritiker*innen vor. In Somalia leiden die Menschen unter den brutalen Kämpfen zwischen verschiedenen Clans und Warlords, gleichzeitig mangelt es ihnen aufgrund jahreslanger, anhaltender Dürren an ausreichend Nahrung19.

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Angehörige von Nicht-EU-Staaten ein Visum. Menschen aus armen Ländern und Krisenregionen haben hier nur geringe Erfolgsaussichten, da die Hürden, ein Visum zu bekommen, für sie zum Teil unerreichbar hoch sind20. Notgedrungen begeben sie sich auf lange, gefährliche Fluchtwege und in die Hände krimineller Schlepperbanden.  

Jedes Jahr sterben zahlreiche Männer, Frauen und Kinder auf der Flucht nach Europa21. Niemand nimmt aus Bequemlichkeit eine solche Reise auf sich. Menschen fliehen vor Verfolgung, Gewalt und Perspektivlosigkeit. Bei einer Schutzquote22 von 39,9%23 werden viele von ihnen trotzdem kein Asyl in Deutschland erhalten und in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden.

„Wer soll denn die Herkunftsländer aufbauen, wenn die alle hierherkommen?"

„Die Frage ist falsch gestellt, weil es hier um den Schutz von Menschen vor existentiellen Gefahren durch Verfolgung oder Krieg geht“, sagt Frank Remus, ehemaliger Repräsentant von UNHCR in Deutschland. Denn der Schutz vor Gewalt und Verfolgung ist Menschenrecht. Um die körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde der Schutzsuchenden zu sichern und den Wiederaufbau der Herkunftsländer nachhaltig zu gewährleisten, ist es außerdem wichtig, dass die Rückkehr von Flüchtlingen freiwillig und unter sicheren Bedingungen erfolgt.

„Jeder hat das Recht, in einem anderen Land vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ – so steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte24. Durch die Genfer Flüchtlingskonvention25 ist dieses Schutzprinzip auch im Völkerrecht fest verankert. In Deutschland hat das Recht auf Asyl Verfassungsrang26 und auch auf EU-Ebene ist es als Grundrecht27 festgeschrieben28. Der Punkt ist: Das Recht, Schutz zu suchen, kann man niemandem absprechen.

Gleichzeitig wollen viele Flüchtlinge langfristig in ihr Herkunftsland zurückkehren. Bei syrischen Flüchtlingen in Jordanien, Ägypten, im Libanon und im Irak liegt dieser Anteil bei 70 Prozent29, in Deutschland bei 55 Prozent30.

Der ehemalige Repräsentant des UNHCR in Deutschland, Frank Remus, geht ebenfalls davon aus, dass sich viele der in Deutschland lebenden Flüchtlinge mit der Frage der Rückkehr in ihre Heimat beschäftigen: „Viele Flüchtlinge haben den Wunsch, nach Hause zurückzukehren, selbst wenn die Heimat zerstört ist. Voraussetzung ist aber immer, dass dies überhaupt ohne erhebliche Gefahren möglich ist. Droht etwa bei der Rückkehr Verfolgung durch schwere Menschenrechtsverletzungen, ist dies nicht der Fall. Einige Flüchtlinge, insbesondere junge Menschen werden aber auch in Deutschland ihre neue Heimat finden.“

Der UNHCR unterstützt Flüchtlinge bei der Rückkehr in ihr Heimatland, betont jedoch, dass sie immer freiwillig und unter sicheren Bedingungen erfolgen muss. Rückführungen in Gebiete, in denen Frieden und Sicherheit noch nicht vollständig wiederhergestellt sind, können neben den individuellen Risiken weitere negative Auswirkungen haben: Oft fehlt es an Perspektiven für die erfolgreiche Reintegration der Rückkehrer*innen. Ohnehin instabile Regionen können durch die ungeordnete Rückkehr zahlreicher Vertriebener noch weiter destabilisiert werden37.

„Flüchtlinge kommen nur, um vom deutschen Sozialstaat zu profitieren und kriegen mehr als Deutsche!“

Das Gegenteil ist der Fall: Asylsuchende erhalten weniger Geld vom Staat als bedürftige Deutsche. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende beträgt momentan 449 Euro32. Allleinstehende Asylsuchende bekommen höchstens 367 Euro33. Anerkannte Flüchtlinge haben bei Bedürftigkeit die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie deutsche Staatsangehörige – nicht mehr und nicht weniger.

Die Grundbedürfnisse von Asylbewerber*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften werden durch Sachleistungen gedeckt. Dazu zählen Unterkunft, Essen, Heizung, Gesundheits- und Körperpflege und Haushaltswaren. Zusätzlich erhalten sie ein sogenanntes Taschengeld von 163 Euro im Monat. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können Geldleistungen zur Deckung der Grundbedürfnisse ausgezahlt werden. Der Regelsatz für alleinstehende Leistungsberechtigte liegt hier bei 204 Euro34.

Zusammengerechnet liegen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz also unter den Hartz-IV-Sätzen. Hinzu kommen ein eingeschränkter Anspruch auf medizinische Versorgung und zahlreiche vom Gesetz vorgesehene Kürzungsmöglichkeiten. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Menschen wegen solcher Geldbeträge die erheblichen Risiken für Leib und Leben auf sich nehmen, die mit der Flucht verbunden sind.

Auch hier zeigt der Blick auf die Statistik zu den Ländern, aus denen die meisten Flüchtlinge kommen35: Die Menschen fliehen vor Gewalt und Terror, sie suchen nach Frieden und Sicherheit. Dazu gehören ein Dach über dem Kopf, etwas zu essen und die Möglichkeit, für das eigene körperliche und psychische Wohlbefinden zu sorgen. Genau das erlaubt die Grundsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 ging jeder zweite Flüchtling bereits fünf Jahre nach Ankunft in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach36 und benötigte damit keine staatliche Grundsicherung mehr.

Die Pandemie stellte uns alle zuletzt vor große Herausforderungen. Geflüchtete und in kleinem Umfang auch andere Migrant*innen waren während des ersten Lockdowns überdurchschnittlich von Beschäftigungsabbau und Kurzarbeit betroffen. Kurz danach ist die Beschäftigung von Flüchtlingen zwar wieder angestiegen, doch ist ihr Beschäftigungswachstum 2020 deutlich geringer ausgefallen als in den Jahren zuvor37.

Ängste um das eigene Einkommen und die persönliche Zukunft sind zutiefst menschlich und daher verständlich. Diese Ängste jedoch auf den Schultern notleidender Schutzsuchender abzuladen, halten wir für den falschen Weg.

„Flüchtlinge kosten zu viel Geld!"

Menschen zu helfen, die vor bewaffneten Konflikten und Verfolgung fliehen, ist eine humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung. Sie ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention38 und im Grundrecht auf Asyl festgelegt39. Außerdem gibt es in Deutschland das Asylbewerberleistungsgesetz40, das festlegt, welche Unterstützungsleistungen hilfsbedürftige Schutzsuchende erhalten können. Es geht beim Flüchtlingsschutz also um die Umsetzung rechtlich bindender Verpflichtungen – nicht um eine Kosten-Nutzen-Frage.

2021 verwendete die deutsche Bundesregierung 21,8 Milliarden Euro für sogenannte flüchtlingsbezogene Ausgaben. Darin enthalten waren 9,8 Milliarden Euro zur Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern und Entlastungen für die Länder und Kommunen in Höhe von 3 Milliarden41. Damit betrugen die flüchtlingsbezogenen Ausgaben knapp fünf Prozent des verabschiedeten Bundeshaushalts 2021 und somit einen Prozentpunkt weniger als in den vorherigen Jahren42. Dies ist dennoch ein beträchtlicher Anteil, aber Fluchtmigration und die Integration von Neuzugewanderten gehören schließlich zu den dringlichsten Herausforderungen unserer Zeit.

Deutschland ist eines der wohlhabendsten Länder der Welt und gemessen am Bruttoinlandsprodukt 2021 die größte Volkswirtschaft Europas43 und nimmt hier nicht zuletzt seine internationale Verantwortung wahr. Vergleicht man schließlich die knapp 22 Milliarden Euro mit den geschätzten 125 Milliarden Euro, die dem Bund jährlich durch Steuerhinterziehung entgehen44, wird klar: Es ist eine ganz andere Art von „Flüchtlingen“, die den deutschen Staat zu viel Geld kosten.

„Flüchtlinge sind ungebildet, belasten die deutsche Volkswirtschaft und nutzen uns nicht.“

Flüchtlingsschutz darf keine Kosten-Nutzen-Frage sein. Abgesehen davon sind Flüchtlinge aber höchstwahrscheinlich ein Zugewinn, und das nicht nur in volkswirtschaftlicher Hinsicht. Die deutsche Gesellschaft altert und es herrscht Fachkräftemangel. Arbeitsmarkt und soziale Sicherungssysteme werden daher langfristig auf Zuwanderung angewiesen sein45. Flüchtlinge können hier einen positiven Beitrag leisten, wenn sie die entsprechenden Chancen erhalten.

Die Schutzsuchenden, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, sind einerseits wesentlich besser gebildet als die Gesamtbevölkerung ihrer Herkunftsländer46, andererseits ist ihr Bildungsniveau gespalten: Während 35 Prozent unter ihnen die weiterführende Schule abgeschlossen haben und weitere 17 Prozent über einen Hochschulabschluss verfügen, hat ein Viertel gar keinen Schulabschluss erlangt oder lediglich die Grundschule besucht47. Trotzdem vollzieht sich die Arbeitsmarktintegration heute schneller, als bei vorherigen Flüchtlingsgenerationen48. 2020 gingen ca. ein Drittel der Geflüchteten aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach49.

Für eine gelungene Integration spielt die Erwerbstätigkeitig von Geflüchteten eine wichtige Rolle50. Um diesen Trend zu stärken, sind weitere Maßnahmen von zentraler Bedeutung51. Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen, bestätigen dies: Laut einer nicht-repräsentativen Unternehmensumfrage der UNO-Flüchtlingshilfe und pollytix strategic research sind mangelnde Deutschkenntnisse, Planungsunsicherheit aufgrund langwieriger Asylverfahren und eine unklare Rechtslage die größten Hindernisse bei der Anstellung von Flüchtlingen52. Sprachförderungs- und Qualifizierungsangebote sowie der Abbau rechtlicher Hürden sind also ausschlaggebend für eine gelungene Integration. Dadurch profitieren auch beide Seiten: In einer Studie aus dem Jahr 2022 bewerten im Schnitt zwei von drei Firmen, die Geflüchtete eingestellt haben, die Zusammenarbeit als gut. Zudem berichten sie von einer gewachsenen Attraktivität als Arbeitgeber sowie einer gesteigerten Zufriedenheit unter allen Mitarbeitenden53.

Investitionen in Sprachkompetenz und Bildungsabschlüsse verursachen zunächst natürlich hohe Kosten. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommt jedoch zu dem Schluss, dass sie sich in noch höherem Maße lohnen werden54. Denn mit zunehmender Erwerbstätigkeit der Schutzsuchenden werden auch ihr Beitrag zum Steueraufkommen und damit die Einnahmen öffentlicher Haushalte steigen.

„Flüchtlinge sind kriminell.“

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1.892.003 Tatverdächtige erfasst, darunter 229.698 Zuwander*innen. Das sind zwölf Prozent aller Tatverdächtigen55. Zieht man jedoch die Tatverdächtigen im Bereich ausländerrechtliche Verstöße (wie etwa illegale Einreise oder Aufenthalt) ab, liegt der Anteil an Zuwander*innen an der Allgemeinkriminalität bei nur noch etwa sieben Prozent. Und auch dese Zahl ist in ihrem gesellschaftlichen Kontext zu sehen. Denn ob jemand straffällig wird, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab, unter denen nationale Herkunft und Kultur höchstens eine untergeordnete Rolle spielen. Zudem ist 2021 die Kriminalität erneut gesunken, ebenso wie der Anteil an Zuwander*innen unter den Tatverdächtigen – und das obwohl die Zahl der Neuankömmlinge, die Asylerstanträge gestellt haben, erstmals seit 2015 wieder gestiegen ist56.

Werden im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Kriminalität Zahlen genannt, so stammen sie in der Regel aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die PKS erhebt den Anteil sogenannter Zuwander*innen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen bei Straftaten. In die Kategorie „Zuwander*innen“ fallen jedoch nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern alle Schutzberechtigten, außerdem Geduldete und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende Menschen57. Da nicht nach Aufenthaltsstatus differenziert wird, gibt es so gut wie keine Angaben zur Anzahl tatverdächtiger Flüchtlinge. Eine Ausnahme ist das Jahr 2017, in dem der Anteil anerkannter Flüchtlinge und sonstiger Schutzberechtigter gesondert erhoben wurde. In diesem Jahr stellten sie 0,5 Prozent aller Tatverdächtigen dar und waren damit im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung unterrepräsentiert58.

Entgegen weit verbreiteter Annahmen haben Straftaten, die von Zuwander*innen verübt werden, wenig mit ihrer Herkunft oder der viel beschworenen kulturellen Prägung zu tun, sondern sind durch ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren bedingt59. Zum einen ist die Gruppe der Zuwanderer*innen ganz anders zusammengesetzt als die deutsche Gesamtbevölkerung und weist einen wesentlich höheren Anteil junger Männer auf: 59 Prozent derjenigen, die 2021 ihren Asylerstantrag gestellt haben, sind männlich, 76 Prozent von ihnen unter 30 Jahren alt60. Männer zwischen 14 und 30 Jahren gelten als besonders risikobereit und sind bei Gewaltdelikten überrepräsentiert, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft61.

Zum anderen spielen vor allem konkrete Lebenslagen und die Bleibeperspektive eine wichtige Rolle. Geduldete und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende Zugewanderte werden statistisch gesehen häufiger zu Straftäter*innen, weil sie unter der Unsicherheit und Perspektivlosigkeit leiden, die ihre Situation mit sich bringt. Auch schwere soziale Lebensbedingungen, wie sie etwa durch die Unterbringung in Massenunterkünften entstehen, begünstigen gewalttätige und andere strafbare Verhaltensweisen62. Eine Aufenthaltsberechtigung und die damit einhergehende Arbeitserlaubnis hingegen bedeuten die Chance auf eine planbare, selbstbestimmte Zukunft, die niemand leichtfertig aufs Spiel setzt.

Zuletzt stellt das Anzeigeverhalten einen nicht zu unterschätzenden Verzerrungsfaktor dar. Es ist davon auszugehen, dass Straftaten mindestens doppelt so häufig zur Anzeige gebracht werden, wenn sie von Menschen begangen werden, die als fremd wahrgenommen werden. In der Kriminalstatistik erhalten so auch Flüchtlinge eine viel höhere Sichtbarkeit, die ihrerseits dazu missbraucht werden kann, ausländerfeindliche Ressentiments und Ängste zu schüren63.

„Seenotrettung ist Schlepperei und die UNO-Flüchtlingshilfe beteiligt sich daran.“

Genau wie der Flüchtlingsschutz ist Seenotrettung eine völkerrechtliche Verpflichtung64, der momentan weder staatliche noch private Akteur*innen in ausreichendem Maße nachkommen, obwohl weithin bekannt ist, dass das Mittelmeer regelmäßig zum Schauplatz tödlicher Bootsunglücke wird. Deshalb nehmen sich Nichtregierungsorganisationen (NROs) dieser wichtigen Aufgabe an. Vorwürfe, zivile Seenotrettungsorganisationen würden mit Schlepper*innen zusammenarbeiten, haben sich als gegenstandslos erwiesen.

„Menschen aus Seenot zu retten ist keine Frage für Debatten oder die Politik, es ist eine Verpflichtung seit Menschengedenken“65, so der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge Filippo Grandi. Die Pflicht zur Hilfeleistung für Personen, die auf hoher See in Lebensgefahr angetroffen werden, ist Teil des Völkerrechts. Verschiedene internationale Konventionen, allen voran das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen66, verpflichten Kapitän*innen zur Seenotrettung.

Das Mittelmeer ist eine der gefährlichsten Fluchtrouten der Welt67. Seit 2014 sind dort mehr als 24.000 Menschen ums Leben gekommen oder werden vermisst. Und trotzdem nehmen immer noch viele Menschen die riskante Fahrt auf sich  in der Hoffnung auf Schutz und Perspektive. Allein 2022 kamen in den ersten sechs Monaten fast 26.000 Menschen an den italienischen Küsten, ca. 14.000 in Spanien und knapp 5.000 in Griechendland an. Die Anzahl der Schutzsuchenden, die das Mittelmeer zu überqueren, ist seit den Rekordjahren 2015 und 2016  zwar stark gesunken, doch auch im ersten Halbjahr 2022 sind bereits 807 Menschen bei dem Versuch als vermisst gemeldet worden oder gestorben68. Viele Schutzsuchende werden von der libyschen Küstenwache auf See gerettet oder gestoppt und nach Libyen zurückgebracht. Dort werden sie oft unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert. Häufig drohen Folter, Misshandlung und Tod69.

Dennoch gibt es momentan keine staatliche Militäroperation oder Frontex-Mission mit einem Mandat zur Seenotrettung. Handelsschiffe sind aufgrund ihrer Größe und Ausstattung nicht zur Rettung Schiffbrüchiger geeignet und werden überdies oft von den Reedereien angewiesen, nicht zu retten, weil der damit verbundene Zeitverlust extrem kostspielig sein kann70. Für die Seenotrettung auf dem Mittelmeer spielen NROs deshalb eine wichtige Rolle: Zeitweise haben sie rund 40 Prozent derjenigen aus Seenot gerettet, die in Italien an Land gegangen sind71. Der UNHCR spricht sich aus diesem Grund entschieden gegen die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung aus: „NGO-Schiffe dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie Leben auf See retten!“72*.

Die Anschuldigungen, denen zufolge Seenotrettungsorganisationen mit Schlepper*innen zusammengearbeitet haben, wurden durch 18 voneinander unabhängige Ermittlungen widerlegt73. Auch die Theorie eines von Seenotrettungs-NGOs ausgehenden Pull-Effekts hat sich als nicht haltbar erwiesen74. Während die zivilen Rettungsschiffe Menschen vor dem Ertrinken bewahren, geht es den Schlepper*innen darum, aus der Not der Schutzsuchenden Profit zu schlagen. Das ist ein wichtiger Unterschied. Schlepperei ist ein grausames Geschäftsmodell und das Symptom eines dysfunktionalen Systems, das einer internationalen Lösung bedarf75. Seenotrettung, ob zivil oder staatlich, ist eine humanitäre Antwort auf die unmenschlichen Bedingungen, denen Flüchtlinge auf ihrem Weg übers Mittelmeer und in Transitländern wie Libyen ausgesetzt sind76.

Die UNO-Flüchtlingshilfe setzt sich als nationaler Partner des UNHCR für internationale Solidarität ein und hat bereits verschiedene Seenotrettungs-NGOs mit Fördergeldern unterstützt, denn „die Rettung von Menschen vor dem Ertrinken muss höchste Priorität haben“77. Der UNHCR arbeitet aber auch an langfristigen Lösungen für Flüchtlinge: Er setzt sich für Freilassung und Resettlement78 der Schutzsuchenden ein, die in libyschen Lagern festgehalten werden79 und hat bereits 2018 einen Plan für einen verlässlichen, planbaren Mechanismus zur Ausschiffung der Geretteten vorgelegt80.

„Flüchtlinge bringen Corona und andere Krankheiten ins Land.“

Insbesondere in Zeiten der Covid-19-Pandemie sind die Angst vor Krankheiten und die Sorge um die eigene Gesundheit verständlich – gerade weil das hochansteckende Virus nicht nach Herkunft oder Hautfarbe unterscheidet. Flüchtlinge trifft es dabei besonders hart, weil sie aufgrund ihrer oft prekären Lebenssituation nicht in der Lage sind, sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Die Pandemie ist eine globale Herausforderung, die uns alle betrifft und daran erinnert, dass jeder Mensch ein Recht auf den Schutz von Gesundheit und Leben hat.

Die offiziellen Statistiken des Robert Koch-Instituts unterscheiden jenseits von Geschlecht und relevanten Alterskohorten nicht zwischen Migrant*innen, Flüchtlingen und anderen Bevölkerungsgruppen. Daher sind Aussagen über die Anzahl infizierter Geflüchteter in Deutschland nicht möglich. Vielmehr zeigen uns die immer wieder auftretenden lokalen Ausbrüche des Corona-Virus in Gemeinschaftsunterkünften, wie wichtig es ist, in diesen Zeiten besonders auf die Bedürfnisse von Flüchtlingen und Migrant*innen zu achten und sie in die Präventionsmaßnahmen einzubeziehen. Denn es ist nicht der oder die Einzelne, und schon gar nicht Flüchtlinge im Allgemeinen, die das Corona-Virus verbreiten. Es sind vielmehr die Umstände, welche Menschen auf der Flucht einem höheren Risiko der Ansteckung aussetzen und anfälliger für übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten machen81. Eine dezentrale Unterbringung würde das Risiko einer Ansteckung enorm verringern.

Auch in Deutschland waren Geflüchtete insbesondere zu Beginn der Pandemie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. So kam eine Studie des Robert Koch-Instituts zu dem Ergebnis, dass die Ansteckungsgefahr bei einem Ausbruch in einem Flüchtlingsheim am größten sei, da die durchschnittliche Fallzahl pro Ausbruch am höchsten sei82. Nicht nur für die Corona-Pandemie, sondern auch im Hinblick auf die Ausbreitung anderer Infektionskrankheiten ist es deshalb unerlässlich, dass bei der Unterbringung der Menschen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden können. In den Lagern auf Griechenland etwa, aber auch in Massenunterkünften in Deutschland, ist das oft nicht möglich. Der UNHCR warnte bereits vor „langfristigen Einschränkungen von Menschen- und Flüchtlingsrechten“83 und hat Empfehlungen herausgegeben, um Flüchtlingsschutz und Gesundheitsschutz im Verlauf der Corona-Pandemie in Deutschland besser zu vereinbaren84.

Jedoch leben die meisten Geflüchteten nicht in Deutschland, sondern in Ländern mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und oft schwachen Gesundheitssystemen85. Die Herausforderungen im Zusammenhang von Flüchtlingsschutz und Pandemie-Bekämpfung sind also nicht in Deutschland, sondern in den Ländern besonders groß, die ohnehin durch Krisen belastet sind  Länder wie Venezuela, Bangladesch oder der Jemen.

Die Menschen, die hier und anderswo Schutz gefunden haben, haben das gleiche Recht auf Gesundheit wie alle anderen und sind bei Präventionsmaßnahmen einzubeziehen. Der Hohe Flüchtlingskommissar Filippo Grandi erinnert deshalb an die Verantwortung, die in unser aller Händen liegt: „Der Schutz der allgemeinen Gesundheit und der Schutz von Flüchtlingen schließen sich nicht gegenseitig aus. Dies ist kein Dilemma. Wir müssen beides tun.“86

Weiterführende Informationen

… zu Flüchtlingszahlen und Fluchtursachen:

  • UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2022
  • Informationen der UNO-Flüchtlingshilfe zu Fluchtursachen, Flüchtlingszahlen und aktuellen Entwicklungen
  • UNHCR (2021): Mid-Year Trends

 

… zu Flucht und Asyl in Deutschland:

  • Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration „Fakten zur Asyplpolitik“, Glossar
  • Zahlen und Fakten zu Flucht, Asyl, Migration und Integration in Deutschland
  • „Aktuelle Zahlen zu Asyl“, monatliche Publikation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

 

… zu Vorurteilen und Fake News über Flüchtlinge:

  • „Fakten gegen Vorurteile“, Broschüre von Pro Asyl
  • Die Hoaxmap stellt Gerüchte und Falschmeldungen über Schutzsuchende richtig.

 

… zu Fluchtwegen und Seenotrettung auf dem Mittelmeer

  • FAQ des UNHCR zur Seenotrettung
  • UNHCR-Bericht Desperate Journeys 2019
  • IOM Missing Migrants Project
  • Die Aktivitäten von UNHCR und UNO-Flüchtlingshilfe

 

… zu rechtlichen Grundlagen

  • Die Genfer Flüchtlingskonvention
  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Das Grundrecht auf Asyl 
  • Asylverfahren und Schutzformen in Deutschland

Quellenhinweise

1 Briefing des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge vor dem UN-Sicherheitsrat am 09.04.2019, Minute 17:40, eigene Übersetzung.

2 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.2.

3 UNHCR Statistik, zuletzt aufgerufen am 13.07.2022.

4 UNHCR, MMC (2020): ‘On this journey, no one cares if you live or die’. Abuse, protection, and justice along routes between East and West Africa and Africa’s Mediterranean coast, S.14. Zu den Gefahren auf den Fluchtrouten siehe auch: UNHCR (2019) Desperate Journeys. Refugees and migrants arriving in Europe and at Europe's borders. January to December 2018 S.5, S.18-19, UNHCR (2019): Desperate Journeys. Refugee and Migrant Children arriving in Europe and how to Strengthen their Protection, January to September 2019, S.9-12.

5 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.2.

6 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.2.

7 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.2.

8 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.2.

9 UNHCR Statistik, zuletzt aufgerufen am 13.07.2022.

10 UNHCR Statistik, zuletzt aufgerufen am 13.07.2022.

11 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.2.

12 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.19.

13 Der Human Development Index ist ein von den Vereinten Nationen erhobener Wohlstandsindikator, der neben dem Pro-Kopf-Einkommen auch die Lebenserwartung und den Bildungsgrad misst. Der Begriff der Least Developed Countries (LDCs, „am wenigsten entwickelte Länder“) bezeichnet dementsprechend Länder, die von Armut, Ernährungsunsicherheit, hoher Kindersterblichkeit und niedriger Lebenserwartung, geringen Alphabetisierungsraten sowie wirtschaftlicher Instabilität geprägt sind. Weiterführende Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen. Die Zahlen für Deutschland und den Sudan stammen aus dem aktuellsten Human Development Report: United Nations Development Program (2020): Human Development Report 2020, S.343-345.

14 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.2.

15 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.3.

16 Konfliktportraits der Bundeszentrale für politische Bildung.

17 Konfliktportraits der Bundeszentrale für politische Bildung. Weitere Informationen zu Situation der Rohingya in Bangladesch auf unserer Website.

18 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Schlüsselzahlen Asyl 2021.

19 Konfliktportraits der Bundeszentrale für politische Bildung. Zur Situation in Somalia: Bundeszentrale für politische Bildung und auf unserer Website.

20 Rebeggiani, Fatma (2013): „Deutschland & Europa. Visavergabepraxis für die Einreise“, Migazin, 05.12.2013 sowie Stalinski, Sandra (2015): Legale Fluchtwege nach Europa?, Deutschlandfunk, "Wir müssen leider draußen bleiben", 22.06.2020.

21 Internationale Organisation für Migration (IOM): Missing Migrants Project; UNHCR Operational Portal: Mediterranean Situation.

22 Die Anerkennungsquote, Schutzquote oder Gesamtschutzquote bezeichnet in Deutschland den Anteil der positiven Asylentscheidungen (d. h. Gewährung von Asyl, Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärem Schutz oder Abschiebeverbot) an der Gesamtzahl der innerhalb eines bestimmten Zeitraums (hier innerhalb eines Jahres) getroffenen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Siehe: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration.

23 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Schlüsselzahlen Asyl 2021.

24 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution der UN-Generalversammlung 217 A (III) vom 10. Dezember 1948, Art. 14.

25 Die Genfer Flüchtlingskonvention.

26 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 16a.

27 Charta der Grundrechte der EU, Art. 18. Siehe auch Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes.

28 Zur Erklärung der verschiedenen rechtlichen Schutzformen empfehlen wir die entsprechende Infografik mit Glossar des Statistischen Bundesamts: Destatis (2018: Schutzsuchende Glossar).

29 UNHCR (2021): Sixth Regional Survey on Syrian Refugee’s Perceptions and Intentions on Return to Syria, S.5.

30 Al Husein, Nawras; Wagner, Natascha (2020): “Determinants of intended return migration among refugees: A comparison of Syrian refugees in Germany and Turkey”, International Institute of Social Studies Working Paper, Universität Rotterdam, S.11.

31 UNHCR Deutschland: Freiwillige Rückkehr; UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.36ff.

32 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Arbeitslosengeld II / Sozialgeld.

33 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 16.11.2021.

34 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 16.11.2021; siehe außerdem Asylbewerberleistungsgesetz.

35 Siehe Vorurteil Nr. 3: „Das sind doch alles Asyltouristen und Wirtschaftsflüchtlinge!“.

36 Brücker, Herbert; Kosyakova, Julia; Schuß, Eric (2020): Fünf Jahre seit der Fluchtmigration 2015. Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem macht weiter Fortschritte (IAB-Kurzbericht, 04/2020), Nürnberg, S.1.

37 Brücker, Herbert et. al (2021): Stabile Beschäftigung, aber steigende Arbeitslosigkeit von Migrantinnen und Migranten (IAB Kurzbericht 09/2021), Nürnberg, S.1.

38 Die Genfer Flüchtlingskonvention.

39 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 16a.

40 Asylbewerberleistungsgesetz.

41 Deutscher Bundestag (2022): Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2021, Drucksacke 20/2485.

42 Deutscher Bundestag (2020): Haushalt 2021 mit Ausgaben von 498,62 Milliarden Euro verabschiedet; Zur geplanten Entwicklung der letzten Jahre siehe auch Bundesministerium der Finanzen, „Flücht­lings­be­zo­ge­ne Be­las­tun­gen des Bun­des­haus­halts 2017 bis 2022“, 26.10.2018.

43 Statista (2022): Ranking der 20 Länder mit dem größten Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2021.

44 Murphy, Richard (2019): The European Tax Gap. A Report for the Socialist and Democrats Group in the European Parlament, University of London, S.9.

45 Fuchs, Johann; Kubis Alexander; Schneider, Lutz (2019): Zuwanderung und Digitalisierung. Wie viel Migration aus Drittstaaten benötigt der deutsche Arbeitsmarkt künftig?, Bertelsmann-Stiftung, S.8.

46 Tagesspiegel: „Die meisten Flüchtlinge bringen starke demokratische Grundeinstellungen mit“, Interview mit Herbert Brücker, Migrationsforscher und Direktor des Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung an der Humboldt Universität Berlin, 22.07.2019.

47 Bundesagentur für Arbeit (2019): Fluchtmigration, S.6.

48 Brücker, Herbert; Kosyakova, Julia; Schuß, Eric (2020): Fünf Jahre seit der Fluchtmigration 2015. Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem macht weiter Fortschritte (IAB-Kurzbericht, 04/2020), Nürnberg, S.7.

49 Hauptmann, Andreas; Sekou Keita (2022): Beschäftigung von Geflüchteten in Deutschland. Betriebe mit ausländischen Beschäftigten stellen häufiger Geflüchtete ein (IAB-Kurzbericht 06/2022), Nürnberg, S.2.

50 Keitel, Christiane (2022): Erwerbstätigkeit ist der Schlüssel für die gesellschaftliche Integration von Geflüchteten (IAB-Forum), 08.04.2022.

51 Brücker, Herbert; Croisier, Johannes; Kosyakova, Yuliya; Kröger, Hannes; Pietrantuono, Giuseppe; Rother, Nina; Schupp, Jürgen (2019): Zweite Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung: Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung. (IAB-Kurzbericht, 03/2019), S.12-14.

52 UNO-Flüchtlingshilfe und pollytix strategic research (2019): Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen (2019): Unternehmen wollen Verantwortung übernehmen. Nicht-repräsentative Stichprobenumfrage unter 93 mittelständischen Unternehnmen, S.4.

53 DIW Econ; Tent Partnership for Refugees (2022): Von der „Flüchtlingskrise“ zum Jobmotor. Eine Analyse der Erfahrung von deutschen Unternehmen bei der Integration Geflüchteter.

54 Bach, Stefan; Brücker, Herbert; Deuverden, Kristina van; Haan, Peter; Romiti, Agnese; Weber, Enzo (2017): Fiskalische und gesamtwirtschaftliche Effekte: Investitionen in die Integration der Flüchtlinge lohnen sich. (IAB-Kurzbericht, 02/2017), Nürnberg, S.1.

55 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (2022): Polizeiliche Kriminalstatistik 2021. Ausgewählte Zahlen im Überblick, S.10.

56 Bundeskriminalamt (2022): Kriminalität im Kontext von Zuwanderung. Bundeslagebild 2021, S.7.

57 Bundeskriminalamt (2022): Kriminalität im Kontext von Zuwanderung. Bundeslagebild 2021, S.8.

58 Bundeskriminalamt (2018): Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017, S.10. Der Anteil der anerkannt Schutzberechtigten wurde in der PKS zuletzt 2017 separat erhoben, seitdem wird unter den sogenannten Zuwanderern nicht mehr nach Aufenthaltsstatus differenziert, weshalb wir nur in diesem Fall die noch relativ aktuellen Angaben von 2017, ansonsten aber immer die Zahlen aus dem Vorjahr nutzen. Ende 2017 lebten insgesamt 82.986.000 Menschen und 1.054.365 befristet und unbefristet Schutzberechtigte in Deutschland. Letztere machten somit 1,27 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Siehe dazu Statistisches Bundesamt (2018), S.60 und Destatis.

59 Süddeutsche Zeitung Online, „Vernebelte Kriminalstatistik“, 07.08.2019.

60 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Das Bundesamt in Zahlen 2021 Asyl, S.21.

61 Pfeiffer, Christian; Baier, Dirk; Kliem, Sören (2018): Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Institut für Delinquenz und Kriminalprävention, S.73.

62 Pfeiffer, Christian; Baier, Dirk; Kliem, Sören (2018): Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Institut für Delinquenz und Kriminalprävention, S.79-81.

63 Pfeiffer, Christian; Baier, Dirk; Kliem, Sören (2018): Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Institut für Delinquenz und Kriminalprävention, S.77.

64 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, Art. 98.

65 UNHCR (2019): „Sechs Tote jeden Tag: UNHCR legt erschütternde Bilanz für 2018 vor“, 30.01.2019.

66 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, Art. 98.

67 UNHCR (2018): Gefährliche Mittelmeerroute: bereits 2.000 Tote dieses Jahr und es werden immer mehr, 07.11.2018.

68 UNHCR Data Portal, letztes Update: 10.07.2022.

69 UNHCR FAQ Seenotrettung: Warum können die Menschen nicht zurück nach Libyen? UNHCR und IOM helfen ihnen doch dort. Zuletzt aufgerufen am 13.07.2022.

70 Saure, Philipp (2019): Panik an Bord: Handelsschiffe nicht gemacht für Seenotrettung, Migazin, 02.12.2019.

71 UNHCR (2018): UNHCR fordert mehr Engagement in der Seenotrettung auf dem Mittelmeer, 06.07.2018.

72 UNHCR/IOM (2019): „Internationale Gemeinschaft muss Ansatz zu Flüchtlingen und Migranten in Libyen ändern“, Erklärung vom 11.07.2019.

73 Villa, Matteo (2020): Der Mythos vom Pull Faktor, 20.02.2020, ZEIT ONLINE. Siehe zu den erhobenen Vorwürfen und ihren Hintergründen: Schlamp, Hans Jürgen (2017): „Schändlicher Berg an Müll“, Spiegel Online, 05.05.2017.

74 Cusumano, Eugenio; Villa, Matteo (2019): Sea Rescue NGOs: a Pull Factor of Irregular Migration? European University Institute, Policy Brief 2019(22).

75 Micallef, Marc (2017): The Human Conveyor Belt: Trends in human trafficking and smuggling in post-revolution Libya, Global Initiative Against Transnational Organized Crime.

76 UNHCR, MMC (2020): ‘On this journey, no one cares if you live or die’. Abuse, protection, and justice along routes between East and West Africa and Africa’s Mediterranean coast, S.14. Zu den Gefahren auf den Fluchtrouten siehe auch: UNHCR (2019): Desperate Journeys. Refugees and migrants arriving in Europe and at Europe's borders, January to December 2018, und UNHCR (2019): Desperate Journeys. Refugee and Migrant Children arriving in Europe and how to Strengthen their Protection, January to September 2019.

77 UNO-Flüchtlingshilfe (2019): UNO-Flüchtlingshilfe unterstützt SOS MEDITERRANEE.

78 UNHCR: Resettlement.

79 UNHCR/IOM (2019): Internationale Gemeinschaft muss Ansatz zu Flüchtlingen und Migranten in Libyen ändern, Erklärung vom 11.07.2019.

80 UNHCR/IOM (2018): Proposal for a regional cooperative arrangement ensuring predictable disembarkation and subsequent processing of persons rescued-at-sea, 27.06.2018.

81 World Health Organization (2019): 10 things to know about the health of refugees and migrants; WHO (2019): Report on the health of refugees and migrants in the WHO European Region, Dänemark.

82 Robert Koch-Institut (2020): Epidemologisches Bulletin 38, S.5-8.          

83 Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (2020): COVID-19: UNHCR warnt vor langfristigen Einschränkungen der Menschen- und Flüchtlingsrechte.

84 Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (2020): Grundlegende Empfehlungen zum Flüchtlingsschutz in Zeiten von COVID-19.

85 UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.2ff.

86 Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (2020): Coronavirus – COVID-19.

 

 

 

 

Die Macht der Wörter

Wie wir über Flüchtlinge sprechen, was wir über sie lesen oder hören, beeinflusst unmittelbar, wie wir von ihnen denken. Sprache prägt unsere politische Realität und beeinflusst unser Handeln. Sprache ist mächtig. Dies gilt besonders für den Flüchtlingsdiskurs. Hier werden immer wieder Begriffe verwendet, die häufig mehr über den aussagen, der sie verwendet, als über die Menschen, die sie bezeichnen.

Spricht man von „Flüchtlingen“ oder „Geflüchteten“?

Um auszudrücken, dass Flüchtlinge weit mehr sind als Menschen mit einer Fluchterfahrung, bevorzugen manche die Formulierung „Geflüchtete“. Damit möchten sie auch die häufig negativ konnotierte Wortendung „-ling“, wie etwa in „Feigling“, umgehen.

Die UNO-Flüchtlingshilfe trägt den Flüchtlingsbegriff in ihrem Namen. Und das aus gutem Grund, denn er hat eine juristisch wichtige Bedeutung: Er bezeichnet Personen, die verbürgte und unabdingbare Rechte haben – insbesondere das Recht auf Schutz, wenn sie vor Krieg, Gewalt und Verfolgung aus ihrer Heimat fliehen müssen. Neben der rechtlichen hat die Bezeichnung auch eine tragende historische Bedeutung, markiert die Verständigung von 149 Staaten auf die Genfer Flüchtlingskonvention doch eine der größten Leistungen internationaler Kooperation. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Flüchtlingsbegriff bei Engagierten in der Flüchtlingsarbeit etabliert – auch in klarer Abgrenzung zur abwertenden Bezeichnung „Asylant“.

Die juristische Definition des Flüchtlingsbegriffs deckt allerdings die Lebenswirklichkeit vieler Menschen auf der Flucht nicht im vollem Maße ab: Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen und die UNO-Flüchtlingshilfe als dessen deutscher Partner setzen sich ebenso für den Schutz von Binnenvertrieben und Staatenlosen ein. Auch deshalb verwenden wir neben dem Begriff „Flüchtlinge“ Alternativen wie „Geflüchtete“, „Schutzsuchende“ oder „Menschen auf der Flucht“ synonym.

 

Warum ist „Asylant“ ein Unwort?

Das bloße Nomen „Asylant“ bezeichnet nach der Definitiondes Dudens eine Person, die Asyl sucht. Erst in den 1980er Jahren erfuhr der Begriff eine negative Konnotation, als durch den Militärputsch in der Türkei die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland stark anstieg.

Sprachwissenschaftlich betrachtet, entsteht die negative Wahrnehmung durch die Endung –ant, wie sie sich bei anderen negativ besetzten Begriffen wie Denunziant oder Querulant wiederfindet. Das Wort „Asylant“ stigmatisiert und steht für eine Person, die aus zweifelhaften Gründen Asyl sucht und das Grundgesetz ausnutzen will.

Was ist am Begriff „Flüchtlingswelle“ problematisch?

In Bezug zu Flüchtlingen fungiert die „Welle“ als Gewässer-Metapher. Unter Berücksichtigung der restlichen Satzkonstruktion bzw. Satzbestandteile, in der der Begriff Verwendung findet, wird ein Bild von Flüchtlingen als Naturgewalt gezeichnet. In Zusammenhang mit Verben wie „anschwemmen“, „anspülen“, „überrollen“, die ebenfalls Bestandteile einer Wasser-Metaphorik sind, kann sprachlich ein Bedrohungsszenario konstruiert werden.

Wie wird der Begriff „Flüchtlingskrise“ verwendet?

Der Begriff „Flüchtling“ wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 definiert. Zusammenfassend handelt es sich um eine Person, die sich aus der begründeten "Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" außerhalb des Landes befindet.
Der zweite Teil des Wortes, die „Krise“, beschreibt eine schwierige bzw. kritische Situation und/oder Zeitraum, die/der mit einer Gefährdung einhergeht.

Setzt man diese beiden Nomina nun zu „Flüchtlingskrise“ zusammen, so resultiert daraus eine sprachlich konstruierte Gefährdung in Verbindung zu Menschen auf der Flucht. Die Kausalität bzw. die Gleichsetzung damit, dass Flüchtlinge eine (unbestimmte) Gefährdung für jemanden bzw. eine spezifische Gruppe von Menschen darstellen, entsteht jedoch erst durch den Kontext im politischen, gesellschaftlichen und medialen Diskurs. Ohne ein solches mediales Framing könnten sich auch die Flüchtlinge in einer Krise befinden; folglich in einer schwierigen Situation, in der sie selbst einer Gefährdung ausgesetzt sind.

Der Begriff gewann 2015 in den deutschen Medien und im Berliner Politikbetrieb im Rahmen der erhöhten Zuwanderung nach Europa bzw. in die EU an Popularität.

Was suggeriert der Begriff "Obergrenze für Flüchtlinge“?

Im medialen Diskurs zu Flüchtlingen und in der politischen Debatte um ihre Verteilung in Deutschland, forderten manche Politiker eine sogenannte „Obergrenze“ hinsichtlich der Anzahl der Flüchtlinge, denen man die Aufnahme gewährt. Also eine Art „Beschränkung“. Mit solch einer Forderung kann die Annahme einhergehen, dass ein Staat (Deutschland) ansonsten nicht mehr „Herr der Lage“ sei bzw. ein Zustand der Kontrolllosigkeit eintrete. Auch hier ist bei der sprachlichen Konstruktion der Kontext von entscheidender Bedeutung.

Gibt es einen Unterschied zwischen „Rückführung“ und „Abschiebung“?

Laut dem Bundesinnenministerium stellt die „Rückführung“ neben der „Rückkehr“ eines der beiden rechtstaatlichen Instrumente dar, um ausreisepflichtige Personen außer Landes zu bringen.

Während die „Rückkehr“ auf die Freiwilligkeit abzielt, wird die „Rückführung“ zwangsweise durchgeführt. Juristisch gesehen, bedeuten „Rückführung“ und „Abschiebung“ dasselbe. Im Vergleich zu „Abschiebung“ klingt „Rückführung“ jedoch wie ein Euphemismus, da jemanden (oder etwas) zurückführen stärker mit „Sicherheit“, „regelgeleitetem Vorgehen“ sowie „Gesetzeskonformität“ assoziiert wird.