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Wer ist von der gez gebühr befreit

Glossar: Sozialrecht

Rundfunkbeitrag, Befreiung/Ermäßigung

Seit Januar 2013 sind alle deutschen Haushalte verpflichtet, viermal jährlich eine einheitliche Gebühr zu bezahlen, um die Angebote des öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens finanziell zu ermöglichen. Dieser Beitrag beläuft sich auf 18,36 Euro im Monat beziehungsweise 55,08 Euro im Quartal. Er wird pro Wohnung inklusive Autoradio fällig, so dass ihn von einer Familie oder Wohngemeinschaft nur eine Person bezahlen muss. Auch wenn es im Haushalt gar keinen Fernseher, kein Radio und keinen internetfähigen Rechner gibt, muss der Rundfunkbeitrag dennoch entrichtet werden.

Blinde, sehbehinderte (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60) und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder sich trotz Hörhilfe nicht ausreichend verständigen können, zahlen ein Drittel des Beitrags, also 6,12 Euro im Monat. Diese Regelung gilt auch für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent, die wegen ihres Leidens auf Dauer nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Ganz von der Rundfunkgebühr befreit sind Empfänger(innen) von:

  • Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter,
  • Sozialgeld und Bürgergeld bzw. von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Ausbildungsförderung (nicht bei den Eltern wohnend, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld),
  • sozialhilferechtlicher Hilfe zur Pflege.
  • Beitragsbefreit sind auch Menschen mit einer Erwerbsminderung sowie Erwachsene, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches in einer stationären Einrichtung leben.

Darüber hinaus ist eine Befreiung in besonderen Härtefällen möglich, z. B. wenn eine vergleichbare Bedürftigkeit wie in den oben geschilderten Umständen nachgewiesen wird. Oder wenn Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende versagt wurde, weil die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro im Monat überschreiten.

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Glossar

Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung

Wir alle zahlen monatlich den Rundfunkbeitrag, den meisten auch noch bekannt als GEZ. Sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen, ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Viele Menschen denken, wer Rente bezieht, ist automatisch von der GEZ beziehungsweise dem Rundfunkbeitrag befreit – doch das ist ein Trugschluss. Es gibt gesundheitliche und soziale Gründe, die zu einer Reduzierung oder einer Befreiung der GEZ-Gebühr führen. pflege.de erklärt, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, ob eine Pflegebedürftigkeit einen ausreichenden Grund darstellt und wie Sie den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Rundfunkbeiträge stellen.

Inhaltsverzeichnis

Warum gibt es die Rundfunkgebühren bzw. GEZ?

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen den gesetzlichen Auftrag erfüllen, Menschen ein bildendes, informatives und unterhaltsames Programm zu bieten. Um dies unabhängig tun zu können, erhalten sie für die Finanzierung den sogenannten Rundfunkbeitrag, der von den Bürgerinnen und Bürgern geleistet wird.

Rundfunkgebühren gibt es in Deutschland schon seit 1973. Damals wurde es GEZ-Gebühren genannt. Die Abkürzung GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Während anfangs noch Gebühren für jedes einzelne Radio und Fernsehgerät erhoben wurden, beträgt der Rundfunkbeitrag seit dem 1. April 2015 monatlich pauschal 17,50 Euro und fällt pro Haushalt an – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und wie viele Geräte dort genutzt werden.(1)

Rundfunkgebühren: Übersicht der Befreiungs- und Ermäßigungsgründe

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag zahlen. Doch aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen ist es möglich, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu stellen.

Menschen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Zu diesen Sozialleistungen zählen unter anderem:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des SGB XII)
  • Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze)
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (§ 267 Absatz 1 LAG)
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Blindenhilfe nach § 72 SGB XII oder nach § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (§§ 27a oder 27d BVG) oder nach dem Dritten Kapitel des SGB XII
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz(2)

Um keinen oder nur einen reduzierten Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen, muss ein Antrag gestellt und entsprechende Nachweise eingereicht werden. Die folgende Tabelle stellt die Voraussetzungen für eine Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gegenüber.

Befreiungsgründe der Rundfunkbeitragspflicht Grund für ermäßigten Rundfunkbeitrag
Erhalt einer der genannten Sozialleistungen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF
Taubblindheit
Abmeldung einer Wohnung (keine Befreiung im eigentlichen Sinne): Umzug in ein Pflegeheim

Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Pflegegrad?

Auch Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht, den ehemaligen GEZ-Gebühren, befreien zu lassen. Ein Pflegegrad allein reicht dafür jedoch nicht aus – die Beitragspflicht der Rundfunkgebühren ist also unabhängig vom Pflegegrad. So lässt sich nicht pauschalisieren, dass beispielsweise alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 3, was in etwa der damaligen Pflegestufe 2 entsprochen hat, automatisch von der GEZ befreit sind.

Wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf die Beitragspflichtbefreiung bei Pflegebedürftigkeit:

  • Das Pflegegeld wird nicht von der Pflegekasse, sondern vom Sozialamt gezahlt. Sie erhalten das Pflegegeld also nach den landesgesetzlichen Vorschriften (entsprechendes Landespflegegeldgesetz).
  • Sie erhalten Pflegezulagen gemäß dem Lastenausgleichsgesetz (§267 Absatz 1 LAG).
  • Sie haben aufgrund der Pflegebedürftigkeit einen Freibetrag zuerkannt bekommen (§ 267 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c LAG).
  • Sie erhalten Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel des SGB XII) oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
  • Sie erhalten Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des SGB XII).(2)

Info

Der Antrag auf GEZ-Befreiung erfordert Nachweise

Um sich von der Rundfunkbetragspflicht befreien zu lassen, müssen Sie einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen. Als Nachweise können Sie aktuelle Bescheinigungen oder Bewilligungsbescheide über den Bezug der entsprechenden Sozialleistung als gut lesbare Kopie beifügen.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag im Pflegeheim

Grundsätzlich sind Pflegebedürftige, die dauerhaft im Alten- oder Pflegeheim wohnen und gepflegt werden, vom Rundfunkbeitrag befreit beziehungsweise nicht anmeldepflichtig.

Wer in ein Pflegewohnheim zieht und seine Wohnung auflöst, kann sich direkt von der Rundfunkbeitragspflicht abmelden und muss an sich keine Befreiung beantragen. Wichtig ist hierbei, dass dies nur für Pflegeheimbewohner gilt, die dauerhaft vollstationär betreut beziehungsweise gepflegt werden. Bei der Abmeldung müssen Angehörige oder Betreuer darauf achten, dass alle Angaben im Formular von der Pflegeeinrichtung bestätigt werden.

Sie können die Abmeldung der Wohnung beispielsweise online über das Formular Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung beantragen. Das trifft nur zu, wenn der Haushalt aufgelöst wird und dort keine weiteren Personen leben.

Info

Betreutes Wohnen und GEZ?

Auch beim Betreuten Wohnen gilt: Wer nicht vollstationär gepflegt wird, zahlt weiterhin den Rundfunkbeitrag.

Befreiung von Rundfunkgebühren bei Schwerbehinderung?

Auch Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind von der Rundfunkgebühr befreit, wenn sie vollstationär in dieser Einrichtung leben. Ebenfalls Anspruch auf Befreiung haben Empfänger von Blindenhilfe, Sonderfürsorgeberechtigte sowie taubblinde Menschen. Bei der Taubblindheit muss allerdings im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) gegeben sein, dass auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit sowie auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung vorliegt.

Anspruch auf GEZ-Befreiung Erforderliche Nachweise
Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII oder nach § 27d BVG Aktuelle Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid, der den Bezug von Blindenhilfe nachweist.
Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG Aktuelle Bescheinigung oder Bescheid, der Sonderfürsorgeberechtigung nachweist.
Taubblinde Menschen Hinweis: Einer der vier genannten Nachweise genügt!
  • Ärztliche Bescheinigung über Taubblindheit
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen TBl (taubblind)
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos) und einer ärztlichen Bescheinigung der nicht aufgeführten Behinderung
  • Bescheinigung des Versorgungsamtes mit GdB von 100 für die Sehbehinderung und einem GdB von mind. 70 für die Hörbehinderung(2)

Ermäßigter Rundfunkbeitrag bei Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis müssen Rundfunkgebühren zahlen. Haben sie allerdings in ihrem Ausweis das Merkzeichen RF stehen, müssen sie nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von einem Drittel zahlen. Dieser beträgt aktuell 5,83 Euro statt der üblichen 17,50 Euro im Monat.

Anspruch auf den ermäßigten Rundfunkbeitrag haben behinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis,

  • deren Grad der Behinderung (GdB) dauerhaft wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
  • die blind oder dauerhaft sehbehindert sind und die allein durch ihre Sehbehinderung einen GdB von mindestens 60 haben.
  • die hörgeschädigt sind. Dazu zählen sowohl Gehörlose als auch Hörgeschädigte, denen selbst mit Hörhilfe keine ausreichende Verständigung über das Gehör möglich ist.

Info

Merkzeichen RF: Nachweise für den reduzierten Rundfunkbeitrag

Um einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen zu dürfen, müssen Betroffene einen Antrag stellen. Es ist erforderlich, die entsprechende Behinderung nachzuweisen. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF oder eine behördliche Bescheinigung, die nachweist, dass das Merkzeichen RF zuerkannt wurde. Antragsteller sollten eine gut lesbare Kopie der geforderten Dokumente einreichen, weil die Rundfunkzentrale die Nachweise in der Regel nicht zurückschickt.

Antrag auf GEZ-Befreiung oder -Ermäßigung

Wenn Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder den ermäßigten Beitrag beantragen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Anspruch geltend zu machen:

  1. Antrag über Papierformular stellen: Es gibt die entsprechenden Papierformulare bei Ihrer Stadt beziehungsweise Ihrer Gemeinde oder beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
  2. Antrag online ausfüllen: Sie können die Befreiung oder Ermäßigung auch hier online ausfüllen und ausdrucken. Dafür müssen Sie sich nicht extra anmelden, sondern werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und können den ausgefüllten Antrag ausdrucken.

Sie füllen den Papier- oder Online-Antrag vollständig aus und fügen die einzureichenden Nachweise bei. Senden Sie nur die Kopie der Nachweisdokumente ein, niemals das Original. Im Regelfall erhalten Sie die Originaldokumente nicht zurück. Das Antragsformular sowie die Kopien schicken Sie dann an folgende Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitrags-Service
50686 Köln

Info

Wichtig für die Nachweise

Aus den Nachweisdokumenten sollte deutlich hervorgehen,

  • wer der Leistungsempfänger ist,
  • welche Leistung gewährt wird und
  • um welchen Leistungszeitraum es sich handelt.

Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie dann den Bescheid, ob Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden oder ob Sie weiterhin Gebühren zahlen müssen.

Für wen gilt die Ermäßigung oder Beitragsbefreiung?

Von der GEZ-Befreiung beziehungsweise der Ermäßigung profitiert in der Regel der Antragsteller. Unter gewissen Voraussetzungen kann sie sich auch auf andere im Haushalt lebende Personen auswirken. Keinen zusätzlichen Beitrag zahlen im Haushalt lebende Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Auch für volljährige Mitbewohner gilt diese Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, sofern deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden.(2)

Rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Es lohnt sich, den Antrag auf Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise auf GEZ-Ermäßigung rechtzeitig zu stellen. Stellen Sie den Antrag nachträglich, werden rückwirkend maximal die letzten drei Jahre berücksichtigt. Die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Auch die Ermäßigung der Rundfunkgebühr gilt ab dem Datum der Zuerkennung des Merkzeichens RF.

Konkret bedeutet das: Mit dem Tag der Antragstellung bekommen Sie den Rundfunkbeitrag für die letzten drei Jahre ganz (bei Befreiung) oder teilweise (bei Ermäßigung) erstattet, sofern Sie zu dem Zeitpunkt bereits anspruchsberechtigt waren.

Häufig gestellte Fragen

Wofür steht GEZ?

GEZ steht für die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die bis 2012 die Rundfunkgebühren eingezogen hat.

Wer muss GEZ zahlen?

Grundsätzlich muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag beziehungsweise GEZ-Gebühren zahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Was kostet die GEZ?

Seit 2012 werden die GEZ-Gebühren vom sogenannten Beitragsservice erhoben und heißen seitdem Rundfunkgebühren. Diese betragen seit dem 01. April 2015 17,50 Euro monatlich pro Haushalt.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 17,50 Euro pro Monat.

Müssen Rentner GEZ zahlen?

Ja, Rentner sind nicht automatisch von der GEZ befreit, sondern weiterhin verpflichtet, die Rundfunkgebühren zu zahlen.

Wann kann man sich von der GEZ befreien lassen?

Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, sich von der GEZ befreien zu lassen. Dazu gehören gewisse Sozialleistungen.

Für Zweit- und Nebenwohnungen fallen grundsätzlich keine Gebühren an.

Wer ist von der GEZ befreit?

Befreien lassen von der GEZ können sich Menschen, die gewisse Sozialleistungen erhalten. Auch Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zugesprochen wird oder die vollstationär in einem Pflegeheim leben, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Sind Schwerbehinderte von der GEZ befreit?

Vom Rundfunkbeitragspflicht befreit sind schwerbehinderte Menschen, wenn sie vollstationär in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben. Für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis besteht der Anspruch, die Rundfunkgebühren auf 5,83 Euro pro Monat reduzieren zu lassen.

Wann kann man sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen?

Wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 SGB II) – Befreiungsgrund 403
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (§§ 27a oder 27d BVG) – Befreiungsgrund 401
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) – Befreiungsgrund 402
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Befreiungsgrund 404
  • Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) – Befreiungsgrund 410
  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze) – Befreiungsgrund 407
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (§ 267 Absatz 1 LAG) – Befreiungsgrund 407
  • Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG – Befreiungsgrund 407

Darüber hinaus können auch Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) sowie Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII), einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen.

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Erstelldatum: 1202.30.42|Zuletzt geändert: 1202.01.72

(1)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (o. J.)

www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html (letzter Abruf am 18.03.2021)

(2)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (2021)

www.rundfunkbeitrag.de/e175/e218/Merkblatt_Befreiung_und_Ermaessigung.pdf (letzter Abruf am 18.03.2021)

(3)

Bildquelle

© Lothar Drechsel – stock.adobe.com

Wie hoch darf das Einkommen sein um von der GEZ befreit zu werden?

Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.

Was muss ich tun um keine GEZ zu zahlen?

„Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen? “ Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Kann man ARD und ZDF kündigen?

Du kannst die GEZ-Gebühren kündigen, wenn du in eine Wohnung ziehst, für die bereits Rundfunkgebühren gezahlt werden, wenn du ins Ausland ziehst oder wenn du eine Zweitwohnung aufgibst. Wenn die Person, die die Gebühr bezahlt hat, allein gelebt hat und verstorben ist, müssen die Angehörigen die Rundfunkgebühr kündigen.

Warum muss ich GEZ zahlen obwohl ich keinen Fernseher habe?

Müssen auch Menschen zahlen, die weder Radio, Fernseher noch Computer besitzen? Ja, der Rundfunkbeitrag, oder umgangssprachlich GEZ ist geräteunabhängig. Ob ein Radio oder Fernseher im Haus steht und genutzt wird, spielt keine Rolle.