Wer ist abgeordneter im auswärtigen

Die Sitzungsprotokolle des Auswärtigen Ausschusses sind eine hervorragende Quelle zur Parlamentsgeschichte und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zum außenpolitischen Denken und zur Haltung der im Bundestag vertretenen Parteien. Die Edition beleuchtet den innenpolitisch-parlamentarischen Kontext der deutschen Außenpolitik seit 1949 – und die Rolle der Volksvertretung auf dem Gebiet der Außen-, Deutschland- und Europapolitik.

Im Auswärtigen Ausschuss stehen den gewählten Abgeordneten hinter verschlossenen Türen und in vertraulicher Sitzung und Vertreter der Bundesregierung – Außenminister und Bundeskanzler, Staatssekretäre und Staatsminister – Rede und Antwort. Sie geben Auskunft über weltpolitische Entwicklungen, vermitteln ihre Einschätzungen und diplomatischen Aktivitäten und stellen sich den Fragen sowie der Kritik der Parlamentarier. Bei internationalen Verträgen spielt der Ausschuss eine Rolle im Prozess der Ratifizierung.

Die nahezu wörtliche Wiedergabe der Diskussionen im Ausschuss gibt Auskunft über Gemeinsamkeiten und Meinungsunterschiede der Fraktionen, aber auch einzelner Abgeordneter. Immer wieder zeigen sich Konflikte zwischen dem Kontrollinteresse der Exekutive und den Mitsprachewünschen der Legislative. Sichtbar werden auch die Möglichkeiten und Grenzen eines außenpolitischen Grundkonsenses zwischen Regierung und Opposition.

 

Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1980–1983

Die Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses der 9. Wahlperiode machen die außenpolitischen Entwicklungen zu Beginn der 1980er Jahre wie unter einem Brennglas sichtbar. Die Ausschussprotokolle sind eine erstrangige Quelle zur deutschen Außenpolitik, zugleich bieten sie Einblicke in die innere Struktur des Bundestages.

Für mein Bundestagsmandat erhalte ich eine in Steuerklasse 1 voll zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (Diät). Aufgrund meiner Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird meine Abgeordnetenentschädigung um bis zu 50 Prozent gekürzt, höchstens jedoch in Höhe von 30 Prozent meiner Amtsbezüge als Parlamentarischer Staatssekretär. Meine Abgeordnetenentschädigung beträgt aktuell 6.887,52 Euro brutto inklusive des Zuschusses zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.

Die Abgeordnetenentschädigung entspricht der Höhe der Besoldung einiger Bundesrichter und Bürgermeister. Der Betrag wird jährlich anhand des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Wir Abgeordnete haben somit keinen Einfluss auf die Berechnung der Erhöhung.

Neben meinem Bundestagsmandat und meinem Amt als Staatsminister übe ich keine weiteren entgeltlichen Tätigkeiten aus. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstige Sonderleistungen erhalte ich nicht.

Steuerfreie Kostenpauschale

Zur Deckung der Kosten, die Abgeordneten durch ihre Tätigkeit sowohl in Berlin und als auch im Wahlkreis entstehen, erhalten wir zusätzlich eine steuerfreie Kostenpauschale. Da ich als Parlamentarischer Staatssekretär einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekomme, den ich auch für mandatsbezogene Zwecke nutze (nach § 12 Abs. 6 Abgeordnetengesetz), wird die Kostenpauschale um 25 Prozent gekürzt. Aktuell beläuft sich meine steuerfreie Kostenpauschale auf 3.437,54 Euro.

Die Kostenpauschale gehört nicht zum Einkommen von Abgeordneten. Sie dient zur Erledigung der Aufgaben der Abgeordneten und wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit meinem Mandat gezahlt. Ich bezahle davon die Miete für mein Wahlkreisbüro in Hamburg-Eimsbüttel, Porto, Zeitungen, Fachpublikationen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Sachkosten sowie die Miete und Steuer meiner Zweitwohnung in Berlin-Kreuzberg. Da die Kostenpauschale einen Aufwendungsersatz darstellt, ist sie steuerfrei.

Durch diese Kostenpauschale entfallen der Verwaltungsaufwand für die Einzelabrechnung aller Posten und sämtliche Kosten für die Kontrolle der Ausgaben. Die Pauschale führt steuerrechtlich dazu, dass Abgeordnete keinerlei Ausgaben wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben für die Bundestagstätigkeit steuermindernd gelten machen können. Reicht die Pauschale nicht für alle anfallenden Ausgaben aus, tragen die Abgeordneten die Mehrkosten selbst. Auch diese zusätzlichen Kosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Vom Bundestag erstattete Ausgaben

Für Büromaterial, Software, Hardware, technische Ausstattung, Mobiltelefon, Telefon- und Faxkosten, Briefpapier, Visitenkarten etc. stehen jeder/jedem Abgeordneten jeweils bis zu 12.000 Euro im Jahr, also umgerechnet 1.000 Euro monatlich zu. Die Büroausstattung wird bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag direkt bezahlt. Zusätzliche Ausgaben müssen aus der Kostenpauschale beglichen werden.

Da ich meine Mandatstätigkeit nicht ohne die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigen könnte, gibt es eine Mitarbeiterpauschale in Höhe von 23.205 Euro (Arbeitnehmerbrutto, also zuzüglich Sozialabgaben). Diese wird nicht an die Abgeordneten direkt ausgezahlt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird ihr Gehalt direkt von der Bundestagsverwaltung überwiesen. Mit mir verwandte, verheiratete oder verschwägerte Personen darf ich selbstverständlich nicht einstellen.

Derzeit beschäftige ich in Berlin eine Büroleiterin in Teilzeit, einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Teilzeit, eine Sachbearbeiterin in Vollzeit und einen Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr in der Politik. In Hamburg arbeiten in meinem Büro derzeit ein Büroleiter in Teilzeit, eine Sachbearbeiterin in Vollzeit, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Teilzeit und eine studentische Mitarbeiterin in Teilzeit.

Reisekosten, die mit der Mandatsausübung im Zusammenhang stehen, werden auf Antrag vom Bundestag oder in einigen Fällen von der Fraktion übernommen. Eine Ausnahme sind Fahrtkosten innerhalb des Wahlkreises; diese müssen über die Kostenpauschale bezahlt werden. Als Abgeordneter erhalte ich eine Freifahrkarte der Deutschen Bahn (Bahncard 100). Auch mandatsbezogene Inlandsflüge können erstattet werden.

Weitergehende Informationen zum Thema Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und Amtsausstattung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten

Monatliche Bezüge als parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Seit dem 8. Dezember 2021 bin ich Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre erhalten Amtsbezüge, die anteilig auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet werden.

Als Parlamentarischer Staatssekretär erhalte ich monatlich derzeit Amtsbezüge in Höhe von insgesamt 12.853,91 Euro brutto.