Was tun wenn der nachbar nachts zu laut ist

Lärmende Nachbarn sind eines der größten Ärgernisse in deutschen Haushalten. Rund 40 Prozent der Bürger fühlen sich durch laut spielende Kinder, Partygeräusche oder sonstigen Lärm belästigt, wie eine Umfrage des Umweltbundesamts im vergangenen Jahr ergab. Übertroffen werden die lauten Nachbarn demnach nur noch vom Straßenlärm, den 54 Prozent der Befragten störend nannten.

Besonders in Mehrfamilienhäusern, aber auch in dicht bebauten Einfamilienhausvierteln, kann häufiger Lärm zu regelrechten Feindschaften zwischen den Nachbarn ausarten. So weit muss es jedoch nicht kommen. Wer zunächst Schritt für Schritt vorgeht und versucht, die Situation zu entschärfen, findet vielleicht doch noch ein bisschen Ruhe. Ein Leitfaden für Lärmgeplagte:

Erst einmal mit den Nachbarn reden

Egal, ob Tierlärm, Türenschlagen oder sonstiges Gepolter – die Bewohner eines Mehrfamilienhauses sollten zunächst das Gespräch mit lauten Nachbarn suchen und sie um mehr Rücksicht bitten. Das empfiehlt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Man kann den Nachbarn kurz in die Wohnung bitten, damit er mit eigenen Ohren erlebt, wie sich Lärm in der Nachbarwohnung auswirkt“, rät Ropertz.

Etwas kniffeliger ist es mit lauten Kindern. Denn jeder weiß, dass man diese Art von Lärm hinzunehmen hat. Aber auch hier kann sich ein Gespräch lohnen: „Vielleicht ist es ja doch möglich, dass Eltern mäßigend auf ihre spielenden Kinder einwirken“, sagt die Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Als Anwalt hat man oft das Gefühl, dass von diesen naheliegenden Möglichkeiten gar kein Gebrauch mehr gemacht wird“, sagt Heilmann.

Kindern ist vieles erlaubt: „Kinderlärm ist eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung des kindlichen Spielens, die nicht generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann“, stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf fest (Az.: NJW-RR 1996, 211). Vor allem ältere Mitbewohner haben damit ihre Schwierigkeiten.

Aussagekräftiges Lärmprotokoll anfertigen

Wenn ein Gespräch nichts bringt, kann man ein Lärmprotokoll anfertigen – wobei dabei immer die Gefahr besteht, dass sich der Nachbar kontrolliert fühlt. „Im Protokoll sollten die Betroffenen das jeweilige Datum und die Uhrzeit festhalten, zu der eine Lärmbelästigung stattgefunden hat“, erklärt Heilmann. Bei regelmäßig wiederkehrendem Lärm – beispielsweise bei heftigen Streitereien oder einem zu lauten Fernseher – genügt Heilmann zufolge schon ein Vermerk: „alle zwei Tage, jeweils ungefähr in der Zeit ab 22.30 Uhr bis in die frühen Morgenstunden hinein.“

„Das Lärmprotokoll sollte objektiv überprüfbar sein“, rät Silvia Jörg, Leiterin des Interessenverbandes Mieterschutz in Hamburg. Deshalb sollten gestörte Bewohner den Lärm vergleichend beschreiben, etwa so: „Es war so laut, dass der Fernseher lauter als Zimmerlautstärke gestellt werden musste, Gespräche in normaler Lautstärke nicht mehr möglich waren oder das Telefon überhört wurde.“

Wichtig ist allerdings: Außerhalb der Ruhezeiten ist vieles auch erlaubt. Das Landgericht Kleve (Az.: S 70/90) urteilte vor vielen Jahren zwar, dass etwa eine Stereoanlage grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke betrieben werden dürfe. Zimmerlautstärke heißt: Schall und Geräusche, die durch die Wände dringen, dürfen andere nicht als störend empfinden. In den betreffenden Fall wollte der Bewohner jedoch auch Akkordeon spielen. Das allerdings sei in Zimmerlautstärke gar nicht möglich und wurde von den Richtern deshalb trotzdem erlaubt, für eineinhalb Stunden pro Tag sowie außerhalb der Ruhezeiten, die von 22 und 9 Uhr und von 13 bis 15 Uhr gilt. Hausmusik gehört zum alltäglichen Leben dazu, urteilten auch andere Gerichte.

Mieter können die Miete mindern

Wenn die direkte Ansprache nicht gefruchtet hat, können Miteigentümer zunächst die Hausverwaltung informieren und sie bitten, auf den Nachbarn Einfluss zu nehmen. Die nächste Stufe wäre dann die Eigentümerversammlung. Handelt es sich um eine Mietwohnung, können Mieter ihren Vermieter informieren und Anspruch auf Mängelbeseitigung anmelden. Spätestens hier wird dann das Lärmprotokoll als Nachweis wichtig. Manchmal stellt sich auch heraus, dass einfach nur der Schallschutz mangelhaft ist.

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Ab und zu Party machen ist in Ordnung - sagen die Gerichte. Doch wer regelmäßig Lärm verbreitet, wird belangt

Quelle: picture alliance / Bildagentur-o

„Wenn der Lärm des Nachbarn den Wohngebrauch des Mieters beeinträchtigt, ist das ein Mietmangel, der gemäß Paragraf 536 BGB zur Mietminderung berechtigt“, sagt Jörg. Beispiele dafür sind laut Ropertz Nachbarn, die jedes Wochenende durchfeiern, oder ein Heimwerker, der täglich ab 17 Uhr bohrt und sägt. Das Amtsgericht Warendorf fällte schon vor einigen Jahren ein legendäres Urteil: Der Wohnungsmieter könne von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser auch tagsüber Geräusche durch Musik, Streitigkeiten und lautes Stöhnen sowie „Yippie“-Rufe beim Sexualverkehr auf Zimmerlautstärke hält (Az.: DWW 1997, 344).

Und das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte: Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gibt einem Wohnungsinhaber nicht das Recht, einmal im Monat durch lautstarkes Feiern die Nachtruhe zu stören (Az.: NJW 1990, 1676). Eine einmalige Lärmstörung, etwa bei einem großen Familienfest, berechtigt dagegen nicht zu einer Mietminderung.

Ordnungsamt und Anwalt einschalten

Sowohl Mieter als auch Eigentümer können in schweren Fällen neben der Polizei auch das Ordnungsamt informieren. Als letzter Weg bleibt dann die zivilrechtliche Unterlassungsklage gegen den Nachbarn.

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Was kann man tun gegen laute Nachbarn?

Zunächst sollten Sie mit Ihren Nachbarn reden. Fährt Ihr Nachbar damit fort, zu laut zu sein, fertigen Sie ein Lärmprotokoll an und schalten Sie den Vermieter ein. Unter Umständen steht Ihnen eine Mietminderung wegen des Lärms zu. Sie können auch einen Anwalt, das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten.

Was tun um Nachbarn nicht zu hören?

Möglichkeit – Sie montieren nur Schaumstoff Wenn Sie nur Schaumstoff verwenden, müssen Sie die Platten in dem Raum anbringen, in dem der Lärm entsteht. Möchten Sie also den Lärm, der von Ihrem Nachbarn kommt dämmen, so müsste Ihr Nachbar die Platten in seinem Zimmer an der entsprechenden angrenzenden Wand montieren.