Mahnung, Zahlungserinnerung, Mahnbescheid:Was Schuldner wissen sollten
In der Regel ist dies nicht weiter tragisch, der Gläubiger ruft Ihnen die offene Forderung einfach in Erinnerung und Sie haben nun noch die Möglichkeit, die versäumte Zahlung nachzuholen. Mahnungen können aber auch zum Problem werden und ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Wir geben einen Überblick.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt Offene Fragen? – Einfach anrufen: (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz) Mahnung und Zahlungserinnerung
Im Prinzip gibt es zwischen diesen Begriffen rechtlich gesehen keinen Unterschied. Das erste Schreiben wird manchmal noch etwas kundenfreundlicher mit „Zahlungserinnerung“ überschrieben; schließlich kann jeder einmal eine Rechnung vergessen oder diese kann auf dem Postweg verloren gehen. Auch eine „Erinnerung“ hat aber bereits eine Mahnfunktion. Reagiert der Schuldner auf die Erinnerung nicht, so wird er als nächstes ein auch als solches bezeichnetes Mahnschreiben erhalten, mit dem der Vertragspartner seiner offenen Forderung dann schon mehr Nachdruck verleiht. Voraussetzungen und Folgen der Mahnung
Bevor der Gläubiger mahnen darf, muss die Leistung allerdings fällig sein, vorher ist die Mahnung unzulässig. Wann Fälligkeit eintritt ergibt sich zumeist aus dem vertraglich Vereinbarten bzw. den geltenden AGB; beim Kauf sind es oft 14 Tage. Ist die Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann. Wurde dagegen kein Zahlungsziel vereinbart, so bestimmt § 271 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dass Fälligkeit im Zweifel sofort eintritt. Hat der Gläubiger wirksam gemahnt und zahlt bzw. leistet der Schuldner weiterhin nicht, so gerät dieser in Schuldnerverzug (§ 286 BGB). Der Gläubiger kann ab dann ggf. Zinsforderungen und so genannte Verzugsschäden geltend machen (§ 288 BGB). Wichtig zu wissen: Es gibt Fälle, in denen Sie als Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug geraten können. Der Mahnung bedarf es u.a. dann nicht, wenn
Wie oft muss gemahnt werden?
Oftmals werden in der Praxis aber Schreiben mit der Bezeichnung 1., 2. oder 3. bzw. letzte Mahnung verschickt, meist jeweils mit einem zweiwöchigen Zeitabstand dazwischen. Dadurch will der Gläubiger zunächst dezent auf seine Forderung hinweisen und ihr dann schrittweise mehr Nachdruck verleihen. Spätestens mit der 2. Mahnung werden dann meist auch Kosten für das Mahnschreiben und Portokosten eingefordert, oft ist hier von einer “Mahngebühr“ die Rede. Hinzukommen können Kosten für ein beauftragtes Inkassounternehmen. Mit der 3. bzw. letzten Mahnung wird uneinsichtigen Schuldner dann oft auch ein gerichtliches Mahnverfahren angekündigt. Gerichtliches Mahnverfahren und Mahnbescheid
5 Tipps: Was tun bei Mahnungen?Tipp 1 – Forderung prüfenPrüfen Sie zunächst, ob Sie den Absender kennen, einen Vertrag mit ihm geschlossen und von ihm eine Leistung erhalten haben. Vergewissern Sie sich, ob seine Forderung fällig ist und ob Sie wirklich noch nicht gezahlt haben, er Sie also zu Recht mahnt. Vielleicht ist Ihre Zahlung ja nur versehentlich nicht verbucht worden. Oder aber das „Mahnschreiben“ kommt von einem dubiosen Absender, mit dem Sie gar keinen Vertrag haben. Immer wieder versuchen Betrüger, Verbraucher z.B. mit zweifelhaften E-Mail-Mahnungen unter Druck zu setzen und zu Zahlungen zu veranlassen, auf die gar kein Anspruch besteht. Tipp 2 – Zeitnahe ZahlungHaben Sie die Mahnung aber zu Recht erhalten, so sollten Sie wenn möglich zeitnah zahlen, um Nachteile zu vermeiden. Tipp 3 – Gläubiger kontaktieren bei ProblemenHaben Sie allerdings Zahlungsprobleme, so sollten Sie Kontakt zum Gläubiger aufnehmen und z.B. um eine Ratenzahlung bitten. Tipp 4 – Mahnung nie ignorierenLassen Sie es keinesfalls erst auf mehrere Mahnungen oder gar einen Mahnbeschied ankommen! Es drohen u.a. hohe Kosten für Inkassounternehmen bzw. das gerichtliche Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren. Ihre Schulden steigen damit sprunghaft an. Außerdem steht womöglich ein Schufa-Eintrag im Raum. Ihre Kreditwürdigkeit nimmt dadurch ernsten Schaden. Tipp 5 – Anwaltliche SchuldnerberatungSind Sie in dauerhaften Zahlungsschwierigkeiten, so sollten Sie eine anwaltliche Schuldnerberatung vereinbaren und mit einem Fachanwalt die Möglichkeiten einer Entschuldung besprechen. Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema? Wir beantworten sie hier kostenlos!Was passiert wenn man seine Mahnungen nicht bezahlt?Was kann ich tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Zahlt der Kunde auch nach einer Mahnung nicht, steht dem Gläubiger das Mahnverfahren zur Verfügung. Am Ende des Verfahrens steht ein vollstreckbarer Titel vom Gericht, mit dem der Gläubiger das Geld vom Schuldner einfordern kann.
Wie viele Mahnungen bis Inkasso?In der Praxis werden jedoch meist drei Mahnungen versendet und der Schuldner telefonisch kontaktiert. Mit jeder weiteren Mahnung verliert die nachdrückliche Zahlungsaufforderung an Ernsthaftigkeit, weshalb Sie die offene Forderung spätestens nach drei erfolglosen Mahnungen an ein Inkassounternehmen übergeben sollten.
Wann ist eine Mahnung ungültig?Die Mahnung hat folglich eine Warnfunktion. Sie ist jedoch nur wirksam, wenn die geforderte Leistung fällig ist. Eine vor Fälligkeit erklärte Mahnung ist unwirksam und wird auch nicht durch den Eintritt der Fälligkeit wirksam.
Was passiert wenn man nach 3 Mahnung nicht zahlt?Ab der dritten Mahnung wird es also ernst. Wenn es irgendwie geht, sollte man als Schuldner spätestens jetzt wirklich bezahlen. Denn ansonsten kann es nun richtig unangenehm werden. Der Besuch des Gerichtsvollziehers kann folgen, die Pfändung droht.
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