Was muss ich bei ALG 1 beachten?

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig. Die Autorin erreichen Sie unter [email protected].

Droht die Arbeitslosigkeit – beispielsweise durch das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages – müssen Betroffene einige Formalitäten klären. Zur Sicherung des Lebensunterhalts in dieser Situation erhalten die meisten Beschäftigungslosen Arbeitslosengeld 1 – kurz ALG 1 genannt.

Das Wichtigste zum Antrag auf Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Bis spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit muss die Arbeitsuchendmeldung erfolgen.

Wo kann ich Arbeitslosengeld 1 beantragen?

Den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Welche Unterlagen benötige ich?

Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie benötigen, um Arbeitslosengeld 1 zu beantragen.

Was muss ich bei ALG 1 beachten?
Beim Arbeitslosengeld-I-Antrag sind einige Dinge zu beachten.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Antrag auf Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:
  • ALG 1 beantragen: Diese Schritte sind zu durchlaufen
  • Dem Antrag auf Arbeitslosengeld 1 sind Unterlagen beizulegen

ALG 1 beantragen: Diese Schritte sind zu durchlaufen

Was muss ich bei ALG 1 beachten?
Was muss ich bei ALG 1 beachten?
Der Arbeitslosengeld-1-Antrag gilt als gestellt, wenn Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Damit Sie für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag stellen können, müssen Sie verschiedene Fortmalitäten beachten. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Die Agentur für Arbeit wird dann einen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbaren. Erst wenn Sie diesen wahrnehmen, wird die Meldung wirksam.

Erfahren Sie kurzfristig von der drohenden Arbeitslosigkeit und können Sie deshalb diese Frist nicht einhalten, sind Sie dazu verpflichtet, die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes darüber zu informieren. Melden Sie sich nicht fristgerecht arbeitsuchend, wird eine Sperrzeit von einer Woche angesetzt. In dieser Zeit erhalten Sie dann kein ALG 1.

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich dann arbeitslos melden. Dies geschieht persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit. In einem Zug mit der Arbeitslosmeldung stellen Sie für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag, sofern Sie keine anderslautende Erklärung abgeben.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbar, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen möchten. Fällt der erste Tag der Arbeitslosigkeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, müssen Sie die Meldung am nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit wieder geöffnet hat, nachholen.

Dem Antrag auf Arbeitslosengeld 1 sind Unterlagen beizulegen

Was muss ich bei ALG 1 beachten?
Was muss ich bei ALG 1 beachten?
Möchten Sie für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag stellen, müssen Sie einige Formulare bei der Agentur für Arbeit einreichen.

Damit Ihr Antrag auf ALG 1 so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, sollten Sie die folgenden Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Arbeitsbescheinigung und andere Papiere Ihrer früheren Arbeitgeber
  • Beitragsnachweis über Zahlungen für die Arbeitslosenversicherung

Dem Arbeitslosengeld-1-Antrag ist zudem der Grundantrag beizulegen. Die Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Zusätzlich steht Ihnen der Grundantrag als Online-Formular zur Verfügung. Sie müssen sich zunächst anmelden bzw. registrieren, damit Sie auf diesen Service zugreifen können.

Die Angaben aus dem Formular und die Arbeitsbescheinigung werden benötigt, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf ALG 1 haben. Werden ergänzende Informationen benötigt, ist die Arbeitsagentur dazu berechtigt, diese einzuholen. In einem solchen Fall müssen Sie weitere Formulate, die sogenannten Zusatzblätter für den Arbeitslosengeldantrag, ausfüllen.

Einfach und bequem können Sie den Arbeitslosengeld-1-Antrag auch online stellen. Hierzu müssen Sie sich zunächst kostenlos registrieren. Beim Ausfüllen werden Sie durch Hinweise und Erläuterungen unterstützt. Bei Fragen können Sie sich an eine spezielle Service-Hotline wenden. Sollten die Einreichung weiterer Unterlagen nötig sein, werden Sie darauf hingewiesen. Sie können den fertig ausgefüllten Antrag direkt online an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Welche Pflichten habe ich bei ALG 1?

Wer arbeitslos ist, ist verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Das heißt, er kann nicht erst einmal drei Monate Urlaub machen und dann mit der Arbeitssuche beginnen. Zudem ist der Arbeitslose verpflichtet, sich aktiv um einen neuen Job zu bemühen.

Was ist zumutbar bei ALG 1?

genstehen - Entgelt (1) Eine Beschäftigung, deren erzielbares Entgelt nicht mehr als 20 Prozent unter dem der für die Bemessung des Arbeitslosengeldes maßgebenden Ar- beitsentgelts liegt, ist zumutbar.

Wie viele Bewerbungen im Monat bei ALG 1?

Die in einer Eingliederungsvereinbarung geregelte Pflicht zur Vornahme von zwei Bewerbungen pro Woche sind einem Arbeitslosen grundsätzlich zumutbar.

Wann Keine Sperre bei ALG 1?

Keine Sperre gibt es demnach, wenn Sie mit dem Vertrag einer ansonsten unausweichlichen Kündigung zuvorkommen und sich eine Abfindung sichern. Auch wenn trotz Aufhebungsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird, gibt es in der Regel keine Sperrzeit vom Arbeitsamt.