Was ist nach diesem Verkehrszeichen zu beachten

Wer mit dem Auto unterwegs ist, wird tagtäglich mit Verkehrszeichen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung konfrontiert. Diese gilt es natürlich immer zu beachten, denn wenn in diesen Bereichen auch noch ein Blitzer steht, kann es schnell teuer werden.

Doch was bedeuten im Zusammenhang mit den zahlreichen Verkehrsschildern, die es in Deutschland gibt, die Begriffe Mindestgeschwindigkeit und Höchstgeschwindigkeit? Was sagen die diversen Zusatzschilder aus? Diese und andere Fragen in puncto Tempolimit, Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Einzelheiten zu den verschiedenen Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung werden im Folgenden beantwortet.

Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbegrenzungen

Grundsätzlich ist es wohl jedem Verkehrsteilnehmer klar, dass Verkehrszeichen als Richtzeichen dienen und das Verkehrsgeschehen auf unseren Straßen regeln. Ohne entsprechende Verkehrsschilder würde es ansonsten wohl ein heilloses Durcheinander mit anschließenden Rechtsstreitigkeiten geben. In diesem Kontext ist also nur logisch, dass die auf den Verkehrszeichen angegebenen Höchst- oder auch Mindestgeschwindigkeiten eingehalten werden müssen. Das Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ist zudem nicht erst einige Meter hinter dem Schild geboten, sondern bereits direkt ab dem Verkehrsschild. Daraus ergibt sich wiederum die Tatsache, dass behördliche Geschwindigkeitsmessungen bereits 50 Meter nach einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung stattfinden können und dürfen.

Unterscheidung von Zonenverboten und Streckenverboten

Die Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen werden zudem nach Streckenverbot oder Zonenverbot unterschieden.

Wie der Name schon sagt, gilt bei einem Streckenverbot das jeweilige Verkehrszeichen für die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für einen bestimmten Abschnitt der Strecke, nicht jedoch für die davon abgehenden Nebenstraßen oder Querverbindungen im Straßennetz. Diese Verkehrsschilder können also beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit für einen bestimmten Streckenabschnitt anzeigen oder auch ein Überholverbot deutlich machen. Meist werden diese Schilder an den Streckenabschnitten bewusst eingesetzt, weil die Strecke beispielsweise sehr unübersichtlich ist oder durch eine Baustelle zur Gefahrenstelle werden kann.

Erst durch das entsprechende Aufhebungsschild werden diese Streckenverbote wieder aufgehoben. Diese Verkehrsschilder sind gekennzeichnet durch querverlaufende Streifen über die vorher angegebene

  • Höchstgeschwindigkeit
  • oder das Überholverbotszeichen
  • sowie Baustellenmarkierungen.

Wichtig ist hier zu wissen: Das Streckenverbot endet nicht, nur weil man eine Kreuzung überquert. Es gilt jedoch nicht, wenn man von dem Abschnitt mit dem Streckenverbot abbiegt und in eine Einmündung oder Nebenstraße fährt.

Im Gegensatz zum Streckenverbot umfasst das Zonenverbot jedoch auch Nebenstraßen und Einmündungen, den kompletten Bereich also. So können auf diese Weise gekennzeichnete Halteverbotszone oder auch das Durchfahrtverbot für bestimmte Fahrzeugtypen auch dann gültig sein, wenn der Fahrer beispielsweise von der Hauptstraße in die Querstraße einbiegt. Auch hier wird das Zonenverbot erst durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen am Straßenrand wieder aufgehoben.

Tempolimits

Die Begrifflichkeit Tempolimit ist gleichzusetzen mit der zulässigen beziehungsweise erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Es handelt sich dabei also um die Geschwindigkeit, mit der sich ein Fahrzeug auf der Straße oder der Autobahn bewegen darf. Sie ist für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer verbindlich.

Zu unterscheiden sind hierbei Tempolimits oder auch Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb einer Ortschaft oder außerhalb. Dabei kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit an die StVO gebunden sein oder aufgrund entsprechender Verkehrsschilder davon abweichen.

Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in Deutschland generell eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ausnahmen bilden Spielstraßen oder verkehrsberuhigte Zonen. Hier kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt sein. Ist ein besonderer Gefahrenbereich vorhanden, kann die Geschwindigkeit auch bis auf Schrittgeschwindigkeit reduziert sein. Ist innerorts eine Geschwindigkeit von weniger als 50 km/h erlaubt, wird dies durch Verkehrsschilder deutlich ausgewiesen.

Tempolimit außerhalb geschlossener Ortschaften

Oftmals gehen gerade außer Orts die Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Zusatzschild oder einem Gefahrzeichen einher. Während die im Schild angezeigte Zahl recht einleuchtend auf die jeweilige und zulässige Höchstgeschwindigkeit hinweist, fühlen sich manche Auto- und Motorradfahrer bei einem Schild Geschwindigkeitsbegrenzung mit den Zusatzschildern Nässe oder Schnee oftmals etwas irritiert.

Tempolimits außer Orts, die mit dem Zusatzzeichen Nässe versehen sind, müssen nur dann eingehalten werden, wenn es tatsächlich sehr nass auf der Fahrbahn ist. Ist die Straße indes trocken und kann gefahrlos befahren werden, gilt hier die vorgeschriebene Geschwindigkeit laut StVO.

Bei dem Zusatzschild Schnee allerdings gilt: Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist in jeder Wetterlage einzuhalten, da dieses Verkehrszeichen darauf hinweist, dass es jederzeit zu winterlichen Straßenbedingungen kommen kann. Hier gilt das Verkehrszeichen also als Gefahrenhinweis.

Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet dann, wenn durch entsprechende Verkehrszeichen die Geschwindigkeit aufgehoben oder geändert wird. Auch eine Ortstafel oder das Verlassen der Strecke heben ein etwaiges Tempolimit auf. Eine Ausnahme bilden Geschwindigkeitsbegrenzungen bei

  • scharfen Kurven,
  • Gefällen
  • oder in Gefahrensituationen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt in diesen Fällen nur solange bis die Gefahr eindeutig nicht mehr besteht.

Strafen und Bußgelder

Wer sich als Auto- oder Motorradfahrer nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, muss mit Strafen und Bußgeldern rechnen. Das bedeutet, dass Geschwindigkeitsübertretungen trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei schlechten Witterungsverhältnissen oder gar durch ein klares Streckenverbot, um nur einige Möglichkeiten zu nennen, mit einer Geldstrafe und unter Umständen mit Punkten oder gar einem Fahrverbot geahndet werden.

Gestaffelt sind diese Strafen und Bußgelder nach der jeweiligen Höhe der Geschwindigkeitsübertretung. Darüber hinaus wird hier auch unterschieden, ob man innerorts oder außerhalb einer Ortschaft zu schnell unterwegs war. So kann das Bußgeld bezüglich einer Missachtung des Tempolimits innerorts zwischen 15 € und 680 € liegen.

Außerhalb von Ortschaften liegen die Bußgelder ein wenig unter diesen vorab genannten Summen, die zusätzlichen Strafen indes sind ebenso hoch. Die Höhe des Bußgeldes für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts liegt zwischen 10 und 600 Euro.

Neben einem Bußgeld kann es auch bei gravierenden Überschreitungen "Punkte in Flenburg" geben. Sowohl innerorts als auch ausserorts gibt es ab einer Überschreitung von mindestens 21 km/h 1 Punkt in Flensburg. Innerorts ab 31 km/h zu schnell gibt es sogar 2 Punkte. Ausserorts gibt es erst ab 41 km/h zu schnell 2 Punkte.

Neben dem Bußgeld und Punkten in Flensburg kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. Innerorts greift ein Fahrverbot ab 31 km/h zu schnell, ausserorts erst ab 41 km/h zu schnell.

Achtung: Ein Fahrverbot gibt es übrigens, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde, egal ob innerorts oder ausserorts.