Gerichtsvollzieherinnen & GerichtsvollzieherBerufsbildWas nützt das beste Urteil, wenn es nicht vollstreckt werden kann? Show Als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Die wichtigste Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist es, Urteile und Beschlüsse des Gerichts durchzusetzen. Um dem Gläubiger, der einen Prozess gewonnen hat, zu seinem Geld zu verhelfen, pfänden sie bewegliches Schuldnervermögen (z.B. echte Teppiche, Schmuck), versteigern es öffentlich und verteilen den Erlös in eigener Verantwortung. Weitere Aufgaben sind die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen und die Durchführung von Zustellungen. Zudem ist den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern die Abnahme der Vermögensauskunft (früher "eidesstattliche Versicherung" bzw. "Offenbarungseid") übertragen. Für die Organisation ihres Geschäftsbetriebs sind sie weitgehend selbst verantwortlich. Zulassungs- und EinstellungsvoraussetzungenFür die Ausbildung können Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie bei Bedarf auch andere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden. Zulassung von Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten:Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte können zur Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst zugelassen werden,
wenn sie
Zulassung von anderen Bewerberinnen und Bewerbern:Andere Bewerberinnen und Bewerber (= befähigte Justizangestellte und externe Seiteneinsteiger) können ausnahmsweise zugelassen bzw. eingestellt werden, wenn keine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Justizfachwirtedienst zur Verfügung steht und ein besonderes dienstliches Interesse an der Gewinnung der Bewerberinnen und Bewerber besteht. Zur vorbereitenden Ausbildung und zu der nachfolgenden Gerichtsvollzieherausbildung können diese anderen Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, wenn sie
Sie werden sechs Monate vor Beginn der regulären Gerichtsvollzieherausbildung (= regelmäßig zum 15. April eines Jahres) als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eingestellt. Sie absolvieren zunächst eine sechsmonatige vorbereitende Ausbildung an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz (4 Monate fachtheoretische Ausbildung) und bei dem jeweiligen Ausbildungsgericht (2 Monate Einführung und Hospitation), in der Ihnen die wesentlichen Kenntnisse aus der Ausbildung für den Justizfachwirtedienst vermittelt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der mündlichen Prüfung im Rahmen der vorbereitenden Ausbildung beginnt die reguläre Gerichtsvollzieherausbildung. Rund ein halbes Jahr vor deren Abschluss wird den Bewerberinnen und Bewerbern die Befähigung für den Justizfachwirtedienst zuerkannt und es erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Für die Einstellung bzw. Zulassung sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig. Ihre Anschriften lauten: Herrn Präsidenten des
Herrn Präsidenten des
Herrn Präsidenten des
Die Gerichtsvollzieherbewerberinnen und -bewerber absolvieren während der regelmäßig am 15. Oktober jeden Jahres beginnenden 18-monatigen Ausbildung drei fachtheoretische Lehrgänge an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz sowie praktische Ausbildungsabschnitte bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher.
Nach der bestandenen Gerichtsvollzieherprüfung werden die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in der Regel mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut. Die Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher in Besoldungsgruppe A 8 erfolgt entsprechend der Prüfungsnote sowie der Stellensituation nach der Gerichtsvollzieherprüfung. Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich
Bei entsprechender Eignung ist eine modulare Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe A 11 und höher möglich. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten zusätzlich eine Vollstreckungsvergütung und eine Bürokostenentschädigung. Nachwuchs-Homepage Hier geht's zur neuen Nachwuchs-Homepage mit vielen Infos rund um die Bewerbung und Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt: www.mach-gerechtigkeit.de Wussten Sie eigentlich …? ... dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz die oberste Dienstbehörde für rund 18.500 Beschäftigte in der Justiz und im Justizvollzug ist? |