Der unterschied zwischen personengesellschaft und kapitalgesellschaft tabelle

Wollen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen, gründen sie dazu meist eine Gesellschaft. Welche Gesellschaftsform im konkreten Fall am besten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. von der Größe und vom Kapitalbedarf des Unternehmens, von der beabsichtigten Form der Beteiligung der Gesellschafterinnen/Gesellschafter (aktive Mitarbeit oder bloße Kapitalaufbringung), von der gewünschten Haftungsart (beschränkt oder unbeschränkt) und von steuerrechtlichen Erwägungen.

Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschaftern, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen und dafür einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit eine "Kommanditgesellschaft" (KG), eine "Offene Gesellschaft" (OG), eine "GmbH & Co KG" oder eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GesbR) zu gründen. Diese entstehen, mit Ausnahme der GesbR, in weiterer Folge erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. 

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit, eine "Aktiengesellschaft" (AG) oder eine "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (GmbH) zu gründen. Diese entstehen in weiterer Folge erst mit der Eintragung in das Firmenbuch.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Sozialversicherungsrecht

In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass Gesellschafterinnen/Gesellschafter der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbstständig Erwerbstätigen (FSVG) oder dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) unterliegen können.

Steuerrecht

Aus steuerlicher Sicht ist festzuhalten, dass die Einkommensteuer (ESt) alle natürlichen Personen betrifft, wohingegen die Körperschaftsteuer (KSt) die Ertragsteuer der juristischen Personen darstellt. 

Bei Personengesellschaften ist das Durchgriffs- bzw. Transparenzprinzip vorherrschend, d.h. es wird nicht die Gesellschaft als solche besteuert, sondern es wird der Gewinn auf Ebene der Gesellschaft nur festgestellt und es erfolgt eine direkte Gewinn- bzw. Verlustzurechnung und Besteuerung bei der Gesellschafterin/beim Gesellschafter. Der Gewinnanteil unterliegt der ESt (wenn die Gesellschafterin/der Gesellschafter eine natürliche Person ist). Personengesellschaften, die betriebliche Einkünfte erzielen, werden im Steuerrecht als Mitunternehmerschaften bezeichnet. 

Hingegen ist für Kapitalgesellschaften das Trennungsprinzip maßgebend, wonach die Gewinn- bzw. Verlustermittlung bei der Gesellschaft selbst erfolgt. Die Gesellschaft selbst unterliegt der KSt. Der Gesellschafterin/dem Gesellschafter werden lediglich ausgeschüttete Gewinne zugerechnet und dort mit der Kapitalertragsteuer (KESt), einer Erhebungsform der Einkommensteuer, besteuert. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer nicht als progressiv gestaffelter Tarif ausgestaltet, sondern als linearer Tarif von 25 Prozent (im Jahr 2023: 24 Prozent, ab dem Jahr 2024: 23 Prozent). Sie wird jedoch vom Einkommen berechnet, das nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen ermittelt wird, wobei bei Kapitalgesellschaften alle Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet werden. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften gibt es eine Mindeststeuer.

Hinweis

Einkünfte aus einer Tätigkeit als organschaftliche Vertreterin/organschaftlicher Vertreter einer Körperschaft (z.B. Geschäftsführerin/Geschäftsführer einer GmbH) sowie aus einer höchstpersönlichen Tätigkeit sind der leistungserbringenden natürlichen Person zuzurechnen, wenn die Leistung von einer Körperschaft abgerechnet wird, die unter dem Einfluss dieser Person steht und über keinen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden Betrieb verfügt. Höchstpersönliche Tätigkeiten sind nur solche als Künstlerin/Künstler, Schriftstellerin/Schriftsteller, Wissenschaftlerin/Wissenschaftler, Sportlerin/Sportler und Vortragende/Vortragender.

Bei der Personenhandelsgesellschaft steht die Bedeutung bereits im Namen. Das sind Personengesellschaften, die anders als die GbR im Handelsregister eingetragen sind. Dazu gehören die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG).

Kommanditgesellschaft (KG)

In einer KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre & Kommanditisten.

Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Der Kommanditist haftet nur mit seinen Anteilen, also beschränkt.
Das kannst du dir so merken: In Komplementär steckt „komplett″.

Der Kommanditist kann auch eine juristische Person wie zum Beispiel eine GmbH sein. Das nennst du dann „GmbH & Co. KG“. Trotzdem ist die GmbH keine Personengesellschaft, sondern eine Kapitalgesellschaft.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wenn du zusammen mit anderen Gesellschaftern ein Handelsgeschäft ausüben möchtest, bietet sich der Zusammenschluss zu einer OHG an.

Was ist der Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft?

Der wesentliche Unterschied zwischen den Gesellschaftsformen besteht darin, dass bei Personengesellschaften die beteiligten Gesellschafter:innen im Fokus stehen und bei Kapitalgesellschaften das als Stammeinlage hinterlegte Kapital.

Was ist der Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Personenhandelsgesellschaft?

Verschiedene Personengesellschaften KG zählen zu den Personenhandelsgesellschaften. Auch wenn eine Personengesellschaft selber keine juristische Person ist, ist sie Träger von Rechten und Pflichten. So kann sie z.B. Verbindlichkeiten eingehen oder Rechte erwerben.

Welche Merkmale sind allen Personengesellschaften gegenüber allen Kapitalgesellschaften gemeinsam?

Bei Personengesellschaften haften alle Gesellschafter persönlich, solidarisch und uneingeschränkt. Die Haftung ist nicht – wie bei den Kapitalgesellschaften – auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine Ausnahme bildet der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co.

Was ist besser Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften?

Vor- und Nachteile der Kapitalgesellschaft Der wohl größte Vorteil einer Kapitalgesellschaft ist es, dass im Fall der Fälle die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt wird. Das Privatvermögen der Gesellschafter wird nicht angetastet und ist somit sicher.