Was ändert sich ab Oktober 2022 NRW?

Im Oktober gibt es viele wichtige Änderungen. Es gelten bundesweit neue Corona-Regeln und der Mindestlohn steigt. Zudem gibt es auch eine wichtige Neuerung bei Minijobbern und vieles mehr.

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Neue Corona-Regeln im Oktober:

Für den Oktober wurden neue Corona-Regeln beschlossen. Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Nur für Kinder reicht eine einfache OP-Maske. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Die Länder können zudem eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben. Diese Maßnahmen müssen die Länder allerdings nicht umsetzen. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.

An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist die Pflicht des Tragens eines Mund-und Nasenschutzes möglich. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

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Mehr zu den neuen Corona-Regeln erfahren Sie hier: Für Herbst und Winter - Bundesrat beschließt neue Corona-Regeln - was ab Oktober gilt

Mindestlohn steigt auf 12 Euro an

Der Mindestlohn steigt zu Oktober auf 12 Euro. Die Erhöhung beschloss der Bundestag im Juni mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD , Grünen und FDP. Die Union enthielt sich, obwohl sie im Landtagswahlkampf Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen für den Mindestlohn getrommelt hatte.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Erhöhung des Mindestlohnes zu einem seiner zentralen Wahlkampfversprechen gemacht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) würdigte die Erhöhung auf zwölf Euro als „Frage des Respekts“ für harte Arbeit.

Für Niedrigverdiener sei dies vielfach „der größte Lohnsprung ihres Lebens“, sagte Heil in Juni in der Haushaltsdebatte des Parlaments. Für sie bedeute diese „spürbar im Portemonnaie eine Verbesserung“. Seit 2015 ist der Mindestlohn damit um mehr als 40 Prozent gestiegen.

Mehr zur Erhöhung des Mindestlohns erfahren Sie hier: Wahlversprechen von Olaf Scholz - Bundestag beschließt Mindestlohn von 12 Euro

Mehr Geld: Änderungen für Minijobber

Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde. Dies hat auch Auswirkungen für Minijobber. Zum einen werde die Verdienst-Obergrenze für Minijobs ab Oktober von 450 Euro auf 520 Euro angehoben, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Die Grenze soll sich künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden sowie dem gesetzlichen Mindestlohn orientieren. „Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro können somit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden.“

Wer einem Minijob nachgeht, hat der Juristin zufolge aber keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung: Die Arbeitszeit muss nicht erhöht werden, lediglich der Lohn muss angepasst werden. Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Überschreiten. Ab Oktober darf die Minijob-Grenze von 520 Euro laut Marx innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden.

Auch die Höhe wurde konkret festgelegt: Künftig dürfen Minijobber in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1040 Euro) verdienen. „Somit können, wenn die Überschreitung unvorhersehbar war, maximal 7280 Euro im Jahr statt der grundsätzlich möglichen 6240 Euro verdient werden“, so Marx. Die Änderungen zum Überschreiten werden im Gesetz festgelegt.

Änderung bei der Gasumlage

Update vom 29.09.2022: Die Bundesregierung hat am Donnerstag entschieden die Gasumlage kurzfristig zu kippen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Alternative zur Gasumlage - Ein „Doppel-Wumms“: Ampel einigt sich auf Gaspreisbremse

Die Bundesregierung plante eigentlich ab Oktober eine Umlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher, um Importeure zu stützen. Einige von ihnen sind wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland in Schieflage geraten. Allerdings ist die Maßnahme ungewiss: Koalitionspolitiker haben angekündigt, dass die Umlage nicht kommen soll.

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Ab Oktober 2022: Neue Regeln beim Immunstatus

Ab 1. Oktober müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ganz genau auf Ihren aktuellen Impfstatus achten. Wer nicht dreifach geimpft ist, gilt dann als ungeimpft. Bisher gelten Personen als „vollständig geimpft“, wenn sie zweifach geimpft sind. Die dritte Impfung führt zum sogenannten Booster-Schutz. Die Zweitimpfung war bisher 270 Tage gültig.

Der Genesenen-Status soll ebenfalls mit der Impfung gleichgestellt werden. Wer Genesen ist, braucht dann lediglich zwei Impfungen, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten.

Mehr dazu erfahren Sie hier: Immunstatus geändert - Wer ab Oktober weiter als „vollständig geimpft“ gilt - und wer nicht mehr

Neuerungen bei Heizungen

Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre. Die Heizungs-Checks sollen von Fachpersonal ausgeführt werden, etwa Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater.

Ende der Grundsteuererklärung

Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums.

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Leser-Kommentare (104)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Freitag, 28.10.2022 | 10:52 | Michael Sever

Senderabschaltung für Massagesitze

Jetzt werden mir die SD-Sender abgeschaltet, damit die Herrschaften weiter ihre 100.000 EUR Dienstwagen mit Massagesitzen fahren können. Für die Senderabschaltung werde ich außerdem noch mit ständig steigenden Rundfunkgebühren "belohnt". Sonst geht es bei jedem Unsinn um Minderheitenschutz, selbst wenn weniger als 0,1% der Bevölkerung betroffen sind. Wenn aber 10% der TV-Empfänger, tendenziell wohl eher ältere Leute, durch bekanntermßen linksgrüne Institutionen abgeschaltet werden, dann kümmert es keinen Antidiskriminierungsbeauftragen. Was ich mit dem ÖRR machen würde, wenn ich es könnte, sage ich an dieser Stelle besser nicht.

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Weitere Kommentare (10)

Freitag, 28.10.2022 | 10:11 | MARC PIECH  | 4 Antworten

Also wie jeden neuen Monat:

Nichts wird besser für den Verbraucher, aber alles teurer gegen den Verbraucher.... der wirklich gute Fernsehsender mit dem Namen Phoenix wird eingestellt schade eigentlich die haben immer gute Programme gebracht und sehr viel Informatives

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  • Freitag, 28.10.2022 | 12:24 | Jürgen Pelkner

    Phoenix wird nicht eingestellt,

    sondern nur die SD-Variante wird nicht mehr ausgestrahlt. In HD ist Phoenix natürlich weiter empfang

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Freitag, 28.10.2022 | 09:24 | Marcus Rheker

Googles "Frühjahrsputz" im November

der 900.000 Apps aus dem Playstore entfernt: Wer sichergehen will daß installierte Apps die im Playstore danach nicht mehr erhältlich sind weiter neu installierbar bleiben braucht die Installationsdateien der betreffenden Apps die jeweils mit .apk enden. Eine elegante Lösung die zu sichern ist die Freeware "My Phone Explorer". Dies wird je auf Phone und Windows PC installiert und bietet neben diversen Backup Funktionen (u.a. für Telefonbuch Adressen, SMS, Anruf Verlauf etc. etc.) eine Sicherungsmöglichkeit der .apk Installer für die auf dem Phone installierten Apps. Der Datenaustausch zwischen Phone und PC: Über WLAN, Bluetooth oder Handykabel. Gesicherte .apk lassen sich jederzeit unabhängig von Google auch auf jedes andere Phone kopieren und installieren falls Android versionskompatibel.

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Freitag, 28.10.2022 | 08:53 | Susanne Scholz  | 4 Antworten

Schön

jetzt kann man sich auch kein Haustier mehr leisten, denn die Tierarztgebühren waren ja bisher auch nicht gerade niedrig, einmal ins Ohr geschaut 35 Euro, von wirklichen Untersuchungen ganz zu schweigen, da wäre man da nun auf einen Schlag mehrere tausend Euro los. Nein, das Leben in Deutschland macht mir persönlich derzeit keinen Spaß mehr.

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  • Freitag, 28.10.2022 | 11:45 | Thomas Eisert

    Interessant

    Überlegen Sie bitte mal, um wieviel Ihr Einkommen seit 1999 gestiegen ist. Diesen Anstieg gab es bei den Tierärzten nicht. Und den möchten Sie denen auch gerne verwehren? Ja, ich habe selbst Katzen, und Haustiere können, wenn sie krank sind, viel kosten. Übrigens gibt es Tierkrankenversicherungen für viele dieser Kosten. Kosten aber auch etwas Geld.

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Freitag, 28.10.2022 | 08:10 | Verena Rosenberg  | 4 Antworten

Aha! "Zielgerichtete Werbung" sollen also

bisher skeptische Kunden für ein "Billig-Abo" bei Netflix begeistern? Mal eine simple Frage: Woher nimmt denn Netflix eigentlich die Daten, auf deren Basis die Werbung auf diese Neukunden "zielgerichtet" zuschneiden kann? Einfach irgendwelche Werbung platzieren und auswerten wie diese von den Abonnenten angenommen wird? Ich denke dafür ist Werbezeit viel zu teuer, als dass sich die Anbieter darauf einlassen würden. Ich habe da eher den Verdacht, dass da Netflix wohl auf die Daten der bekannten Datenkraken mit Sitz in den USA - wo man sich einen Dreck um irgendwelche Datenschutzgesetze im Ausland schert - zurückgreifen wird. Wir werden uns daher weiterhin der "schönen neuen Streaming-Welt" verweigern.

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  • Freitag, 28.10.2022 | 11:49 | Thomas Eisert

    Interessant

    Ihnen ist schon klar, dass ganz viel von Ihnen im Internet bekannt ist - auch Vorlieben, schon alleine erkennbar an Internetadressen, die Du besuchst. Hast Du ein Smartphone? Egal ob Google oder IOS, Sie geben unendlich viel von Ihnen Preis. Und dann beklagen Sie sich über zielgerichtete Werbung bei Netflix? Dann gehen Sie mal schön offline - überall.

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Sonntag, 02.10.2022 | 18:27 | Andreas Schmidt

Die (H)Ampel Regierung lebt in einer Parallelwelt

Wenn wie Lindler 25000,-€ oder der Scholz 30000,-€ , und der schlechbezahlteste Politiker im Bundestag mit 15000,-€ nach Hause geht. Der weiß nichts vom Leben mit normalen Einkommen oder Mindestlohn wie man damit auskommen soll. Hauptsache mit dem Porsche zur Hochzeit und die Kirchensteuer die Allgemeinheit zahlen lassen.

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Freitag, 30.09.2022 | 22:53 | Peter Schnell

Mindestlohn von Inflation entwertet

Bis der Mindestlohn im Oktober, besser Ende Oktober, das erstemal ausbezahlt wird, hat die Inflation und die horrenden Energiepreise die Mindestlöhner längst weiter verarmen lassen. Soll diese Regierung doch einmal ehrlich sein und dies offen zugeben. Harte Arbeit zu Mindestlohn sinnlos bei dieser Inflation. Der Mindestlohn müsste nun 20 Euro Netto die Stunde betragen um von überhaupt eine Erhöhung zu vorher zu sprechen.

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Freitag, 30.09.2022 | 21:46 | Norbert Nogaj

Heizungscheck

Und wieder wird den Bürgern das Geld aus der Tasche gezogen. Die Heizung wird sowieso schon jährlich durch den Schornsteinfeger und dem Heizungsmonteur geprüft und Gewartet. Aber es muß ja alles Geld kosten, was viele Menschen sowieso schon nicht mehr zur Verfügung haben. Genauso unsinnig wie der generelle Einbau von Wärmepumpen.( Der dann später wieder zurückgezogen wurde.)

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Freitag, 30.09.2022 | 14:25 | Karin Schirrmacher

12 Euro Mindestlohn

Vor einem Jahr wäre das ganz gut gelaufen, aber doch jetzt nicht mehr. Was sind Brutto 12 Euro abzüglich ca. 45 % Sozialabgaben, Lachhaft, Witzig und unüberlegt.

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Freitag, 30.09.2022 | 07:55 | Herbert Frank

Und diejenigen

mit abgeschlossener Berufsausbildung, die sich mit einem Stundenlohn knapp über 12 Euro einer 10 prozentigen Inflationsrate gegenüber sehen und keinerlei Tariferhöhung erhalten sind mal wieder vera.... Eine Regierung die solche himmelschreienden Ungerechtigkeiten fördert gehört abgeschafft.

Welche Regeln gelten ab Oktober 2022 NRW?

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.

Was ist neu ab Oktober 2022?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto je Stunde. Die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 520 Euro. Und die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird auf 1.600 Euro angehoben. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen.

Wann endet die Maskenpflicht in NRW 2022?

Die Regelungen gelten vorbehaltlich eines weiterhin beherrschbaren Infektionsgeschehen zunächst bis zum 30. November 2022. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Es gilt unverändert: Dass wir derzeit auf eine Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt.

Wann endet Isolation NRW?

Die Isolierung kann grundsätzlich nach zehn Tagen ohne weiteren Test beendet werden. Die Isolierungszeit zählt ab dem Tag des ersten Auftretens der Symptome oder des Testergebnisses. Ab dem fünften Tag der Isolierung ist eine „Freitestung“ möglich.