Ab welchem Gehalt ist man gesetzlich krankenversichert Österreich

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Für einige Leistungen muss man selbst aufkommen (z.B. PrivatärztInnen, Privatspitäler, für Zahnregulierungen, Zahnbrücken etc.). In der Regel bekommt man jedoch zumindest einen Teil der Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet.

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ist von allen PatientInnen pro Aufenthaltstag ein bestimmter Betrag zu entrichten.

Mitversicherung von Familienangehörigen

In Österreich haben versicherte Personen und deren Familienangehörige Anspruch auf Leistungen. Dies betrifft

  • EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und unter bestimmten Voraussetzungen Personen in Lebensgemeinschaften
  • Kinder bis 18 Jahre
  • Kinder bis 21 Jahre, wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen
  • Kinder bis 26 Jahre, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden

Kinder können kostenlos mitversichert werden. Ebenso EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und LebensgefährtInnen in Familien mit Kindern.

Hinweis:
Für kinderlose Paare gelten besondere Regelungen, eine Mitversicherung ist kostenpflichtig.

Leistungen

Die Versicherten und ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf medizinische Versorgung durch praktische ÄrztInnen, FachärztInnen oder ZahnärztInnen, die einen Kassenvertrag haben. Ein Verzeichnis dieser ÄrztInnen liegt bei der jeweiligen Krankenkasse auf.
Medikamente werden verschrieben und in der Apotheke ausgegeben. Es muss eine Rezeptgebühr in Höhe von € 6,85 (2023) pro Medikament entrichtet werden. Eine Rezeptgebührenbefreiung ist möglich, sobald das Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt.
Für die E-card (Sozialversicherungskarte) werden jährlich € 12,95 eingehoben (es gibt Ausnahmen!).

Entgeltfortzahlung

ArbeitgeberInnen zahlen bei Arbeitsunfähigkeit infolge von nicht selbstverschuldeter Krankheit bis zu zwölf Wochen der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsentgelt weiter.
Danach wird von der zuständigen Krankenkasse bis zur bestätigten Beendigung der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld gezahlt. Das Krankengeld entspricht nicht der Höhe des Arbeitsentgeltes.

Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft gepflegt werden müssen, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Je nach Pflegebedürftigkeit werden sieben verschiedene Pflegestufen unterschieden.

Vollzeit beschäftigt, aber nur halbtags oder geringfügig gemeldet. Ein Teil des Lohns wird schwarz bezahlt. Das ist zwar illegal, aber oft Realität. Die ArbeitnehmerInnen schauen dabei durch die Finger: Wer falsch angemeldet ist, bekommt unterm Strich weniger Arbeitslosengeld, Krankengeld, Abfertigung und Pension.

Prüfen Sie daher nach!

  • Sind Sie angemeldet?
  • Mit dem richtigen Datum?
  • Mit der richtigen Lohnhöhe?


  • Musterbrief (0,1 MB)

Wie kann ich herausfinden, ob und wie ich angemeldet bin?

Fordern Sie einen Versicherungsdatenauszug an:

  • in einem der Kundencenter der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder

  • online

Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft, ob Sie gemeldet sind und mit welchem Bruttoentgelt („Beitragsgrundlage“). Entgelt bedeutet: Ihr „normales Bruttogehalt“ plus Überstunden, Provisionen, Zulagen etc.

Ich bin nicht richtig angemeldet, was jetzt?

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin hat Sie gar nicht angemeldet? Beschäftigungsbeginn oder -ende stimmen nicht? Das gemeldete Entgelt ist zu gering? Melden Sie sich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und beantragen Sie die Überprüfung und Korrektur!  

Die ÖGK kann Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin verpflichten, die Meldung zu korrigieren und die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Das ist rückwirkend für 3 Jahre möglich, in Ausnahmefällen für 5 Jahre. 

Für länger zurückliegende Zeiten und daher verjährte Beiträge zur Pensionsversicherung können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Nachentrichtung der Beiträge stellen, und zwar spätestens bis zum Pensionsstichtag. Sie müssen in diesem Fall die Dienstnehmer- und die Dienstgeberbeiträge zahlen.

Wenn ich falsch gemeldet bin: Was schicke ich der ÖGK?

Musterbrief

Um Ihnen die Vorbereitung zu erleichtern, haben wir ein Muster vorbereitet. Bitte füllen Sie es möglichst vollständig aus. Bei Fragen stehen Ihnen unsere BeraterInnen gerne zur Verfügung!


Wichtig ist, dass Sie Beweise für Ihre Aussagen haben!   

Sie sollten Ihre Angaben dokumentieren können, zum Beispiel mithilfe von…  

  • Arbeitsvertrag
  • Dienstzettel
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Baustellenausweis
  • Zeugen und Zeuginnen (z.B. KollegInnen, Vorgesetzte) 

Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie von sämtlichen Unterlagen und von Namen, Adressen und Telefonnummern der Zeuginnen und Zeugen bei. Bei E-Mail-Versand gehen natürlich auch ein Scan oder Foto. 

Wie viel muss ich verdienen um gesetzlich krankenversichert zu sein?

Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt - mit allen Ihren Jobs - mehr als 520 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Wann muss ich mich in Österreich Krankenversichern?

Pflichtversicherung. In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung für Leute mit legalem Einkommen bzw. deren Familie. Jeder unselbständig Beschäftigte ist auch krankenversichert, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2022: 485,85 € pro Monat) überschreitet.

Wie viele Stunden muss ich arbeiten um gesetzlich krankenversichert zu sein?

Der Arbeitgeber wird vor dem ersten Arbeitstag nach der Krankenkassen-Mitgliedschaft fragen. Die Krankenversicherung beginnt an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältns beginnt. Wer unter 5550,00 Euro im Monat verdient, muss sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Wann ist man in Österreich nicht krankenversichert?

Bei EU-Bürgern und anderen Migranten ohne Versicherungsschutz handelt es sich in der Regel um nicht erwerbstätige Personen, die noch nicht fünf Jahre in Österreich leben oder noch keinen Daueraufenthalt nachweisen können. Damit konnte kein BMS-Anspruch und kein Anspruch auf AMS-Leistungen erworben werden.