Was ändert sich 2022 bei der rente

Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. Diese Änderungen bei der Rente werden dann wichtig, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert.

Aktienrente geplant

Die neue Bundesregierung will das Rentensystem umstellen, sodass die gesetzliche Rente künftig nicht mehr voll umlagefinanziert ist. Bisher zahlen die Jungen mit ihren Beiträgen die Renten der Alten. Weil es wegen des demografischen Wandels immer mehr Alte und weniger Junge gibt, droht diesem System der Kollaps. Deshalb soll in Zukunft die Altersvorsorge daher teilweise kapitalgedeckt sein. Dann soll ein Teil (mutmaßlich 2 bis 3 Prozent des Rentenbeitrags) automatisch in einen "dauerhafter Fonds" eingezahlt wird. Dieser soll dann von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet und global angelegt werden. Der Fonds soll für die Beitragszahler "dauerhaft eigentumsgeschützt sein", der Staat hat auf eingezahlten Beiträge demnach keinen Zugriff.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Absicherung bei Erwerbsminderung verbessert

Wer in jüngeren Jahren vermindert erwerbsfähig wird, hat in der Regel noch keine ausreichende Rentenanwartschaft aufbauen können. Damit die Versicherten dennoch eine angemessene Sicherung erhalten, werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so gestellt, als hätten diese über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet wie zuvor (Zurechnungszeit). Die Zurechnungszeit wurde im Jahr 2019 durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Für die Rentenzugänge ab dem Jahr 2020 wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2022 endet die Zurechnungszeit mit 65 Jahren und elf Monaten.

Altersgrenzen werden angehoben

Im Jahr 2012 startete die Anhebung des Renteneintrittsalters. Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1956 beziehungsweise 1957 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten beziehungsweise mit 65 Jahren und elf Monaten.

Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.

Beitragsbemessungsgrenzen sinken und steigen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West sinkt ab Januar 2021 von 7100 auf 7050 Euro (84.600 Euro jährlich). Im Osten steigt sie hingegen auf 6750 Euro im Monat (2020 6700 Euro); jährlich sind das 81.400 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung West sinkt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze auf 8650 Euro im Monat (2021: 8700), jährlich sind das also 103.800 Euro. Im Osten steigt sie auf 8350 Euro im Monat - jährlich sind dies 100.200 Euro (2021: 8250 Euro).

Befristete Hinzuverdienstgrenze weiterhin erhöht

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt auch im Jahr 2022 - vorerst bis Jahresende - unverändert bei 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente.

Der Gesetzgeber reagierte damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

Durchschnittsentgelt für Rentenpunkte

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für das Jahr 2022 vorläufig auf 38.901 Euro im Jahr (2021: 41.541 Euro) festgesetzt. Wie sich die Rente berechnet, lesen Sie hier.

Geplante Rentenerhöhung

Ab dem 1. Juli sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 4,6 Prozent und im Osten um 5,3 Prozent steigen. Die Rentenerhöhung fällt damit 0,8 Prozentpunkte niedriger aus als nach dem Rentenversicherungsbericht erwartet. Dort wurden Erhöhungen von 5,2 (West) und 5,9 (Ost) Prozentpunkten prognostiziert.

Grund dafür ist, dass im Koalitionsvertrag die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors vorgesehen ist. Dieser sorgt dafür, dass bei sinkenden Löhnen in einer Krise die Renten nicht gekürzt werden müssen. Steigen die Löhne wieder, soll der Nachholfaktor sicherstellen, dass die nicht umgesetzte Rentenkürzung rechnerisch ausgeglichen wird. Der Nachholfaktor war in der Finanzkrise 2008 zum Ausgleich für die Rentengarantie eingeführt, aber 2018 ausgesetzt worden.

Rentenanpassung von Ost und West

Ebenfalls zum 1. Juli wird der nächste Schritt gemacht, um den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert anzugleichen. Von derzeit 97,9 Prozent steigt der Ost-Rentenwert dann auf 98,6 Prozent des Westwerts. Jeweils zum 1. Juli der Folgejahre wird er dann weiter um jeweils 0,7 Prozentpunkte angepasst, bis 2024 die Rente in allen Bundesländern einheitlich berechnet wird. So sieht es das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vor, das zum 1. Juli 2018 den ersten Schritt zur Anpassung eingeläutet hatte. Im Gegenzug soll die jetzige höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten – ebenfalls in sieben Schritten – abgesenkt werden. Mit dieser höheren Bewertung wird derzeit bei der Berechnung der Renten ein Ausgleich dafür geschaffen, dass die Ostlöhne im Schnitt niedriger sind.

Der aktuelle Rentenwert bestimmt, wie viel monatliche Rente Versicherte erhalten, wenn sie für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittseinkommens zahlen. Das heißt: Der aktuelle Rentenwert ist der in Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung, zurzeit sind das 34,19 Euro im Westen und 33,47 Euro im Osten. Um die Rentner regelmäßig an der Lohnentwicklung in Deutschland zu beteiligen, wird der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend angepasst. Da die Durchschnittseinkommen im Osten bislang unter denen im Westen liegen, gibt es derzeit noch den aktuellen Rentenwert (Ost), der gemäß der Lohnentwicklung in Ostdeutschland angeglichen wird.

Steueranteil für Neurentner erhöht sich

Ab dem 1. Januar erhöht sich für im Jahr 2022 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Somit bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei, wie der Bund der Steuerzahler erklärt. Alle Renten, die im Jahr 2040 oder später beginnen, sind dann zu 100 Prozent zu versteuern. Bei den Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich.

Hintergrund für die dynamische Rentenbesteuerung ist die Umstellung der Besteuerung auf ein nachgelagertes System. Das heißt, während des Erwerbslebens können die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich abgezogen und in der Auszahlungsphase muss die Rente versteuert werden.

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung

Wer im kommenden Jahr freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1311,30 Euro im Monat wählen. Wieso die Zahlung von freiwilligen Beiträgen sinnvoll sein kann, lesen Sie hier.

Wie hoch wird die Rentenerhöhung 2022 ausfallen?

Ab 1. Juli erhalten rund 21 Millionen deutsche Rentnerinnen und Rentner deutlich mehr Geld. Im Westen beträgt die Rentenerhöhung 5,35 Prozent, in den neuen Bundesländern liegt die Steigerung bei 6,12 Prozent.

Wer bekommt mehr Rente 2022?

Ab dem 1. Juli 2022 können sich Rentnerinnen und Rentner sowie Witwen und Witwer über höhere Auszahlungen freuen. Wer von ihnen bekommt jetzt wie viel mehr Geld? Die Rentenerhöhung zum 1.7.2022 fällt überdurchschnittlich hoch aus. Rentnerinnen und Rentner erhalten die höchste Rentensteigerung seit Jahrzehnten.

Welche Rentner bekommen 2022 keine Rentenerhöhung?

Nicht in den Genuß der Rentenerhöhung 2022 kommen: Betriebsrentner*innen. Bezieher von Renten aus Versorgungswerken. Beamte und Soldaten.

Was bleibt von 1800 Euro Rente übrig?

Hierbei wird folgendermaßen gerechnet: Nehmen wir an, Sie sind im Januar 2021 in Rente gegangen und haben 2021 insgesamt eine Bruttorente von 18.000 Euro bezogen. Davon sind 81 Prozent steuerpflichtig. 19 Prozent sind steuerfrei, das sind 3420 Euro. Dieser Betrag gilt zunächst nur für die Steuererklärung für 2021.

Wie viel Rente ist steuerfrei 2022?

Der Grundfreibetrag ist der Anteil der Einnahmen, der als Existenzminimum angesehen wird und daher grundsätzlich steuerfrei ist. Er wurde rückwirkend zum 1.1.2022 von 9744 Euro (812 Euro im Monat) auf 10.347 Euro pro Jahr (862,25 Euro im Monat) angehoben.

Wann bekommen die Rentner die 300 €?

Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses zum dritten Entlastungspaket heißt es: „Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro“. Klingt erst einmal super, doch es gibt noch einen kleinen Haken.