Darf man bei der ausgangssperre mit dem auto fahren

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Von Morgana Pfeifer | 22.04.2021, 19:16 Uhr

Stillstand auf den Straßen: Während der Ausgangssperre sind Autofahrten nach 22 Uhr verboten. Einige Touren bleiben aber erlaubt.

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Darf man bei der ausgangssperre mit dem auto fahren

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Erstellt: 21.05.2021, 07:47 Uhr

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Darf man bei der ausgangssperre mit dem auto fahren

Beim Autofahren sollte man auf die Corona-Regeln achten – sonst drohen möglicherweise Bußgelder. (Symbolbild) © Robert Poorten/imago-images

Viele Autofahrer sind verunsichert, was sie in der Coronakrise nun dürfen und was nicht. Gilt die nächtliche Ausgangssperre auch für Autofahrten? Und muss man im Auto Maske tragen?

Maske im Auto tragen, ja oder nein? Nicht nur diese Frage haben sich viele Auto- oder Mitfahrer in der Coronakrise schon gestellt. Der ADAC (Stand: 23. April) erklärt, welche Regeln Sie aktuell im Auto beachten müssen – und was Sie wissen sollten, wenn Sie nachts in bestimmten Städten oder Landkreisen mit dem Auto unterwegs sind.

Gilt die nächtliche Ausgangssperre auch für Autofahrten?

Die strenge nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr für Landkreise und Städte ab einer Inzidenz von 100 gilt wegen der Corona-Notbremse bundesweit (in manchen Bundesländern gibt es sogar noch strengere Regeln, mancherorts startet sie schon um 21 Uhr).

Für Autofahrer bedeutet das, wie der ADAC erklärt: „Ohne triftigen Grund dürfen sie ab Beginn der Ausgangsbeschränkung nicht mehr mit ihrem Fahrzeug unterwegs sein.“ Triftige Gründe seien laut Infektionsschutzgesetz unter anderem:

Nächtliche Fahrverbote: Das sind die Ausnahmen laut ADAC

  • Medizinische Notfälle oder unaufschiebbare Behandlungen
  • Berufsausübung
  • Unaufschiebbare Unterstützung Minderjähriger oder betreuungsbedürftiger Personen
  • Versorgung von Tieren.

Ausgangssperre ab 22 Uhr gilt auch fürs Reisen

Auch beim Reisen gilt die neue deutschlandweite Notbremse. Auf ADAC.de heißt es: „Auch wer in einem Landkreis oder einer Stadt mit Inzidenz unter 100 eine Fahrt oder Reise startet, muss beachten, dass das Durchfahren von Hotspot-Landkreisen (Inzidenzwert 100 und höher) zu den genannten Uhrzeiten nicht erlaubt ist.“ Reisen und längere Fahrten seien daher so zu planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperren fallen. „Eine Ausnahme sind auch hier triftige Gründe.“

Welche Bußgelder können bei einem Regelverstoß im Zweifel drohen? Auch darüber berichtet der ADAC: Das Bußgeld bestimme sich hier nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). „Die Höchststrafe für Verstöße liegt bei 25.000 Euro.“

Lesen Sie zudem: Bußgelder sollen drastisch erhöht werden: Wo es für Autofahrer bald teurer wird.

Ausgangssperre: Aber Dienstreisen bleiben auch nachts erlaubt

Ausnahmen für nächtliches Autofahren gibt es zum Beispiel auch für Dienstreisen, wie BR Online berichtete. Bei einer Kontrolle durch die Polizei erfolge eine Überprüfung, ob ein triftiger Grund für eine Ausnahme nach dem Infektionsschutzgesetz vorliege. Dazu zähle die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, heißt es in dem Bericht.

Was passiert, wenn man sich durch abendlichen Stau verspätet?

Ausnahmen gibt es zudem bei Verspätungen oder Staus, wie es in dem Bericht auf BR.de außerdem heißt. Vom Bayerischen Innenministerium heiße es dazu: Reisen seien so zu planen, „dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.“

Lesen Sie zudem: Achtung, Autofahrer: Das sind die größten Irrtümer im Verkehr.

ADAC: Kontaktbeschränkungen gelten auch im Auto

Die aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen müssen auch im Auto beachtet werden, wie die ADAC-Experten betonen. Liege die 7-Tage Inzidenz drei Tage lang über 100, gelte wieder die Begrenzung auf nur eine weitere haushaltsfremde Person, schreibt ADAC.de entsprechend. Und das gilt den Experten zufolge auch beim Autofahren: „Mit dem erlaubten Personenkreis darf gemeinsam im Auto gefahren werden, auch dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Der Mindestabstand sollte dennoch wo immer möglich eingehalten werden.“ Es werde empfohlen, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und Angehörigen des eigenen Hausstands auf das Nötigste zu beschränken.

Mundschutz im Auto: Nicht überall gibt es eine Maskenpflicht

Das Tragen eines Mundschutzes bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person ist ADAC.de zufolge „ratsam“, aber nicht grundsätzlich und überall vorgeschrieben: „In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 kann das Tragen medizinischer Masken von Mitfahrern in privaten Pkw zur Pflicht gemacht werden“, betonen die Experten. Autofahrer sollten sich also besser rechtzeitig über die aktuellen Regelungen vor Ort erkundigen.

Lesen Sie dazu: Maskenpflicht im Auto: Entscheidung vor Gericht fiel so aus.

Maskenpflicht im Auto bereits in manchen Bundesländern

In einigen Bundesländern gab es außerdem schon vorher eine Maskenpflicht: „Berlin, Hamburg, das Saarland und Sachsen schreiben derzeit eine Maskenpflicht im Auto generell vor“, heißt es auf ADAC.de: Erforderlich sei ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Hier gelte: „Ausgenommen sind der Fahrer und bei Fahrten im privaten Pkw die Mitglieder des eigenen Haushalts.“

Mund-Nasen-Schutz bei praktischem Fahrunterricht oder Fahrprüfungen

Bundesweit vorgeschrieben ist ein Mund-Nasen-Schutz im Auto laut ADAC im praktischen Fahrschulunterricht und bei praktischen Fahrprüfungen.

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