Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten bei jedem be oder entladen?

Wenn Ihr Fahrzeug an einer Stelle liegen bleibt, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann
  • Wenn Sie in zweiter Reihe parken
  • Bei jedem Be- oder Entladen
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    AUTOVIO Für Fahrschüler Führerschein Theorie lernen 2.2 – Verhalten im Straßenverkehr 2.2.15 – Liegenbleiben und Abschleppen von Fahrzeugen 2.2.15-108 – Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten?

    • Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten bei jedem be oder entladen?
      Theorie Frage: 2.2.15-001Was ist erlaubt, wenn Ihr Motorrad mit Motorschaden liegen geblieben ist?
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      Theorie Frage: 2.2.15-105Ein Pkw mit Servolenkung ist mit Motorschaden liegen geblieben und soll abgeschleppt werden. Was ist richtig?
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      Theorie Frage: 2.2.15-106In welcher Entfernung ist das Warndreieck aufzustellen, wenn ein Fahrzeug auf einer Straße mit schnellem Verkehr liegen geblieben ist?
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      Theorie Frage: 2.2.15-107Wie müssen Sie nachts ein Fahrzeug sichern, das an einer Stelle liegen geblieben ist, an der es eine Gefahr für den übrigen Verkehr bildet?
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      Theorie Frage: 2.2.15-109Was ist beim Abschleppen zu beachten?
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      Theorie Frage: 2.2.15-110Ihr Pkw hat auf der Autobahn eine Reifenpanne. Wie müssen Sie sich verhalten?
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      Theorie Frage: 2.2.15-111Ihr Pkw hat einen Defekt und ist nicht mehr fahrbereit. Was ist beim Abschleppen zu beachten?
    • Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten bei jedem be oder entladen?
      Theorie Frage: 2.2.15-112Ihr Pkw hat einen Defekt und ist nicht mehr fahrbereit. Was ist beim Abschleppen zu beachten?
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      Theorie Frage: 2.2.15-113Sie haben eine Panne außerhalb geschlossener Ortschaft. Ihr Kraftfahrzeug steht hinter einer Kurve auf der Fahrbahn. Was ist in dieser Situation richtig?
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      Theorie Frage: 2.2.15-114Ihr Pkw hat einen Motorschaden und soll mit einem Abschleppseil abgeschleppt werden. Was müssen Sie beachten?

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    Lösung der Frage

    Die Lösung zur Frage “Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten?” (2.2.15-108) lautet: 1) Wenn Ihr Fahrzeug an einer Stelle liegen bleibt, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann

    Der Warnblinker kommt beim Auto immer dann zum Einsatz, wenn Sie andere vor einer möglichen Gefahr warnen müssen. Die Verkehrsteilnehmer haben durch die Verwendung der Beleuchtungseinrichtung die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren und können ggf. Unfälle vermeiden.

    Welche Vorgaben müssen Warnblinklichter erfüllen?

    In der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) finden sich die Vorgaben zu den verschiedenen Lichtern am Auto. Demnach muss es sich beim Warnblinker um ein gelbes Blinklicht handeln, welches mit einer Frequenz von 90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute aufleuchtet. Zum Einschalten der Warnblinklichter schreibt der Gesetzgeber zudem einen besonderen Schalter vor.

    Woran erkenne ich, dass der Warnblinker eingeschaltet ist?

    Haben Sie die Warnblinkanlage aktiviert, muss laut Verkehrsrecht am Armaturenbrett eine auffällige Kontrollleuchte aufleuchten. Dafür kommt in der Regel dieses Symbol zum Einsatz:

    Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten bei jedem be oder entladen?

    Wann muss ich das Warnblinklicht einschalten?

    Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nennt verschiedene Situationen, in denen Sie den Warnblinker am Auto einschalten müssen. Erforderlich ist dies etwa, wenn das Kfz liegengeblieben ist oder Sie auf ein Stauende aufmerksam machen wollen. Darüber hinaus müssen beim Abschleppen beide beteiligten Fahrzeuge den Warnblinker einschalten.

    Bußgeldkatalog zum Warnblinklicht

    VerstoßBußgeldPunkteWarn­blink­licht beim Ab­schlep­pen nicht ein­ge­schal­tet5 €Warn­blink­licht miss­bräuch­lich ein­ge­schal­tet5 €Als Bus­fahrer das Warn­blink­licht nicht ein­ge­schal­tet10 €Bus trotz ein­ge­schal­tetem Warn­blick­licht bei der An­nähe­rung an eine Halte­stelle über­holt60 €1Am Bus trotz ein­ge­schal­tetem Warn­blick­licht nicht mit Schritt­ge­schwin­dig­keit vorbei­ge­fahren15 €… mit Behin­derung der Fahr­gäste60 €1… mit Gefähr­dung der Fahr­gäste70 €1Fahr­zeug mit vor­schrifts­widri­ger Warn­blink­anlage ge­führt15 €

    Wann müssen Autofahrer das Warnblinklicht einschalten?

    Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten bei jedem be oder entladen?
    Warnblinker bei einem Stau: Andere Verkehrsteilnehmer können so besser erkennen, wo dieser endet.

    Das Warnblinklicht zählt zu den Warnzeichen und darf daher nur in bestimmten Situationen zum Einsatz kommen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung des Warnblinkers ergeben sich dabei aus der StVO. Unter § 16 Abs. 2 heißt es in dem Gesetzestext:

    Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

    Demnach müssen Autofahrer das Warnblinklicht zum Beispiel einschalten, wenn Ihr Kfz aufgrund einer Panne oder eines Unfalls liegenbleibt. Gleiches gilt, wenn Sie ein anderes Fahrzeug abschleppen. In diesem Fall müssen beide Autos die Warnblinklichter betätigen.

    Achtung! Liegt ein Totalausfall bei der Fahrzeugelektronik vor, streikt dadurch auch der Warnblinker. In diesem Fall ist das private Abschleppen nicht gestattet und Sie müssen ein Abschleppunternehmen verständigen, welches das Kfz verlädt.

    Der Warnblinker darf gemäß StVO zudem auch dazu verwendet werden, andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen. Hierbei kann es sich etwa um eine Unfallstelle handeln. Ebenso können Sie das Warnblinklicht bei einem Stau betätigen, um auf das Ende dieses aufmerksam zu machen und ein Auffahren samt Massenkarambolage zu verhindern.

    Nicht gestattet ist der Einsatz des Warnblinkers hingegen beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs sowie beim Parken in zweiter Reihe. Denn bei diesen Situationen handelt es sich nicht um eine Gefahrensituation.

    Warnblinklichter beim Bus: Worauf gilt es zu achten?

    Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten bei jedem be oder entladen?
    Sind die Warnblinklichter am Bus eingeschaltet, kann für andere Verkehrsteilnehmer ein Überholverbot bestehen.

    Für Busfahrer im Linienverkehr oder von Schulbussen schreibt der Gesetzgeber noch weitere Vorschriften für den Einsatz der Warnblinklichter vor. So müssen diese den Warnblinker gemäß § 16 Abs. 2 StVO anschalten, wenn sie sich bestimmten Haltestellen nähern und solange Fahrgäste dort aus den Kfz ein- und aussteigen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann ein solches Verhalten anordnen, wenn die Haltestellen als besonders gefährlich gelten.

    Das eingeschaltete Warnblinklicht an einem Bus ist aber auch für Autofahrer relevant. Denn steht ein Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle, darf an diesem nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Zudem gilt es sicherzustellen, dass keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt. Kommen Sie einem haltenden Bus mit Warnlinker entgegen, finden die gleichen Regeln Anwendung. Autofahrer, die sich nicht an diese Vorschriften halten, müssen mit Sanktionen rechnen. So sieht der Bußgeldkatalog für die Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit und der dadurch verursachten Gefährdung von Fahrgästen ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

    Hat ein vorausfahrender Bus die Warnblinklichter aktiviert, sieht die StVO zudem ein Überholverbot vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Bus gerade dabei ist, eine Haltestelle zu verlassen und sich wieder in den fließenden Verkehr einzuordnen. Ein Verstoß gegen dieses Überholverbot kann ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

    Gesetzliche Vorgaben zum Warnblinker

    Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten bei jedem be oder entladen?
    Notwendigkeit einer Warnblinkanlage: Besteht die Pflicht auch für Oldtimer?

    Für die verschiedenen Beleuchtungseinrichtungen an Kfz gelten üblicherweise strenge Vorgaben. Diese sollen sicherstellen, dass die entsprechenden Signale möglichst einheitlich sind und daher von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden können. Die Vorschriften dazu ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es unter § 53a Abs. 4:

    Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben.

    Demnach müssen Fahrzeuge, die über Blinker verfügen, in der Regel auch mit einem Warnblinklicht ausgestattet sein. Eine Ausnahme sieht der Gesetzgeber dabei nicht einmal für Fahrzeuge vor, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und somit zu den Oldtimern zählen. Wollen Sie für ein solches kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eine Zulassung erhalten, kann es daher notwendig sein, den Warnblinker für Oldtimer nachrüsten zu lassen.

    Wollen Sie ein Warnblinklicht nachrüsten, muss die Anlage dabei den gesetzlichen Vorgaben der StVZO entsprechen. Dabei sind folgende Merkmale vorgeschrieben:

    • Besonderer Schalter zur Aktivierung des Warnblinkers
    • Nach dem Einschalten müssen alle Blinkleuchten gleichzeitig Blinken
    • Die Frequenz beim Blinken muss 90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute entsprechen
    • Das Blinklicht strahlt Gelb
    • Eine Kontrollleuchte am Armaturenbrett zeigt die Verwendung des Warnblinklichts an

    Entspricht die Warnblinkanlage nicht den aufgeführten Vorschriften gemäß § 53a StVZO, kann dies gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen. Sanktionen drohen darüber hinaus auch, wenn Sie den Warnblinker beim Abschleppen nicht einschalten oder diesen missbräuchlich verwenden. Die Sanktion beläuft sich bei diesen beiden Ordnungswidrigkeiten auf 5 Euro.

    Wo muss man Warnblinklicht einschalten?

    Die Warnblinkanlage ist einzuschalten, wenn ein Fahrzeug liegengeblieben ist, abgeschleppt wird, ein Stauende erreicht wird oder um auf eine Gefahr aufmerksam zu machen (z.B. einen Unfall). Darf ich einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überholen? Ein fahrender Bus mit Warnblinklicht darf nicht überholt werden.

    Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten abgeschleppt?

    Hast du an einer unübersichtlichen Stelle eine Panne, solltest du andere Verkehrsteilnehmer mit deinem Warnblinklicht warnen. Das Parken in zweiter Reihe ist kein Grund, das Warnblinklicht einzuschalten. Während dein Auto abgeschleppt wird, musst du das Warnblinklicht anschalten.

    Wie viele Lichter gehen beim Warnblinklicht an?

    Schaltest du die Warnblinkanlage ein, leuchten alle vier Blinklichter. Sie warnt den anderen Verkehr vor Gefahr.

    Wie lange kann man die Warnblinkanlage anlassen?

    Die Warnblinkanlage verbraucht etwas mehr Strom als das Standlicht. Einige Stunden Betrieb sind aber auch hier problemlos möglich. Daher muss niemand aus Angst vor einer leeren Batterie auf sicheres Warnen verzichten.