Sie fahren 40 km/h etwa 8 m vor ihnen

Der Anhalteweg beschreibt die Strecke, die ein Fahrer rein rechnerisch mit seinem Fahrzeug zwischen Erkennen eines Hindernisses und dem Stillstand des Wagens zurücklegt. Seine Länge hängt vor allem von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.

Wie berechnet man den Anhalteweg?

Die Formel für die Berechnung des Anhalteweges lautet: Reaktionsweg + Bremsweg = Anhalteweg. Ersterer lässt sich mit folgenden Formeln ermitteln:
Normaler Bremsweg (in m) ≈ (Geschwindigkeit ÷ 10) x (Geschwindigkeit ÷ 10)
Bei Gefahrenbremsung (in m) ≈ [(Geschwindigkeit ÷ 10) x (Geschwindigkeit ÷ 10)] ÷ 2

Beim Reaktionsweg erfolgt die Berechnung über folgende Formel:
Reaktionsweg (in m) ≈ (Geschwindigkeit ÷ 10) x 3

Wie lang ist der Anhalteweg bei 50 km/h?

Bei 50 km/h beträgt der normale Anhalteweg etwa 40 Meter (bei einer Gefahrenbremsung 27,5 Meter). Eine tabellarische Übersicht zu den rechnerisch benötigten Anhaltewegen bei Geschwindigkeiten zwischen 10 und 200 km/h finden Sie hier.

Anhalteweg berechnen: Teil der Fahrschulausbildung

Sie wollen den Führerschein machen? Anhalteweg berechnen steht mit auf dem Fahrschulprogramm.Sie wollen den Führerschein machen? Anhalteweg berechnen steht mit auf dem Fahrschulprogramm.

In der Fahrschule müssen Sie nicht nur die Verkehrsregeln auswendig lernen. Auch Berechnungen stehen auf dem Programm. Zumindest dann, wenn es an die Berechnung von Bremsweg, Reaktionsweg und Anhalteweg geht.

Aber in welchem Verhältnis stehen diese Begriffe noch gleich zueinander? Was umfasst der Anhalteweg? Wie können Sie ihn berechnen? Und welche Vorgänge können den Bremsvorgang verlängern? Dies alles klären wir im folgenden Ratgeber.

Was ist der Anhalteweg? Diese Formel gilt

In der Fahrschule taucht neben Anhalteweg und Bremsweg noch ein dritter Begriff auf: der Reaktionsweg. Für das Verständnis und die Ermittlung des Anhaltewegs sind die letzten beiden Bezeichnungen entscheidend. Das zeigt sich bereits an der Faustformel für den Anhalteweg:

Die Anhalteweg-Formel lautet:

Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg

Bei der Berechnung gilt die Faustregel: Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg!Bei der Berechnung gilt die Faustregel: Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg

Der Anhalteweg ist damit die Strecke, den das Fahrzeug zurücklegt, bis es schlussendlich zum Stillstand kommt. Er setzt sich aus der Strecke zusammen, die für die tatsächliche Bremsung vonnöten ist (Bremsweg), und der Strecke, die der Fahrer benötigt, um das Hindernis wahrzunehmen und die Bremsung auszulösen (Reaktionsweg).

Der tatsächlich benötigte Anhalteweg ist demnach also länger als nur der Bremsweg. Doch wie lässt sich der Anhalteweg nun genau berechnen?

Wie Sie den Anhalteweg berechnen

Wie Sie anhand der Faustregel für den Anhalteweg erkennen können, benötigen Sie für dessen Berechnung zwei unterschiedliche Werte: den Bremsweg und den Reaktionsweg. Diese lassen sich jedoch nicht einfach irgendwo ablesen, sondern müssen ihrerseits zunächst einmal berechnet werden.

Schritt 1: Bremsweg durch Formel berechnen

Auch für die Berechnung vom Bremsweg kann eine Formel herangezogen werden. Um die Strecke zu ermitteln, die das Auto von dem Zeitpunkt der Bremsbetätigung bis zum Stillstand zurücklegt, benötigen Sie zunächst die gefahrene Geschwindigkeit. Hiernach ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Gefahren- bzw. Vollbremsung handelt oder aber um eine normale Bremsung:

Normaler Bremsweg (in m) ≈ (Geschwindigkeit ÷ 10) x (Geschwindigkeit ÷ 10)
Bei Gefahrenbremsung (in m) ≈ [(Geschwindigkeit ÷ 10) x (Geschwindigkeit ÷ 10)] ÷ 2

Bitte beachten Sie, dass die hier angeführten Formeln sich auf ideale Umstände beziehen: trockene Straße, gute Bremsen und ausreichende Profiltiefe. Bei veränderten Witterungsbedingungen verändert sich auch der Bremsweg und weit mehr Variablen müssen einbezogen werden.

Grafik zum Anhalteweg eines PKW bei einer Gefahrenbremsung

Schritt 2: Reaktionsweg berechnen

Nun genügt der Bremsweg allein nicht, um den gesamten Anhalteweg zu berechnen. Hierzu bedarf es einer weiteren Variable, die sich nach der jeweiligen Reaktionszeit richtet. Und dieser Punkt ist wesentlich beim Haltevorgang, denn: Der Mensch reagiert auf Ereignisse nicht umgehend, sondern es dauert eine gewisse Zeit, bis die eingehenden Informationen vom Gehirn verarbeitet werden und in einer entsprechenden Reaktion resultieren.

Das Fahrzeug ist in dieser Zeit noch in voller Fahrt, sodass während der Informationsverarbeitung auch eine entsprechende Wegstrecke zurückgelegt wird. Unter idealen Bedingungen ist gemeinhin von einer Reaktionszeit von einer Sekunde auszugehen.

Übertragen lautet die Formel, die für die Berechnung vom Reaktionsweg heranzuziehen ist:

Reaktionsweg (in m) ≈ (Geschwindigkeit ÷ 10) x 3

Mit dieser Formel ermitteln Sie, wie viele Meter das Auto in etwa je Sekunde zurücklegt. Bei zwei Sekunden verdoppelt sich der Reaktionsweg also entsprechend.

Auch bei dieser Faustformel wird wieder von idealen Bedingungen ausgegangen: gute Sicht, aufmerksamer Fahrer etc. Unter weniger optimalen Umständen kann sich die Reaktionszeit und damit auch der Reaktionsweg verlängern. Dies ist z. B. möglich, wenn der Fahrer übermüdet, abgelenkt oder alkoholisiert ist.

Berechnungsbeispiele

Nun haben wir alle nötigen Formeln beisammen, mit deren Hilfe sich der Anhalteweg ermitteln lässt. Der Veranschaulichung sollen nun im Folgenden einige Berechnungsbeispiele dienen. Dem Grunde nach sind dabei jeweils drei Einzelberechnungen vonnöten.

Anhalteweg bei 30 km/h

Wie lang ist der Anhalteweg bei 30 km/h?Wie lang ist der Anhalteweg bei 30 km/h?

  1. Der Bremsweg beträgt bei einfacher Bremsung (nBW) zirka (30 ÷ 10) x (30 ÷ 10) = 9 Meter,
  2. bei Gefahrenbremsung (BWG) die Hälfte, also in etwa 4,5 Meter.
  3. Der Reaktionsweg (RW) beträgt bei 30 km/h etwa (30 ÷ 10) x 3 ≈ 9 Meter je Sekunde.

Damit ergibt sich bei 30 km/h folgender Anhalteweg:

  • Anhalteweg bei normaler Bremsung (nAW): 18 Meter (9 + 9)
  • Anhalteweg bei Gefahrenbremsung (AWG): 13,5 Meter (4,5 + 9)

Die folgenden Beispiele folgen dem hier aufgezeigten Schema und werden aus diesem Grund nur noch verkürzt dargestellt:

Anhalteweg bei 50 km/h

  1. nBW ≈ (50 ÷ 10) x (50 ÷ 10) = 25 m
  2. BWG ≈ 12,5 m
  3. RW ≈ (50 ÷ 10) x 3 = 15 m/s

Damit ergibt sich bei 50 km/h folgender Anhalteweg:

  • nAW ≈ 25 + 15 = 40 m
  • AWG ≈ 12,5 + 15 = 27,5 m

Hier zeigt sich, dass bei 50 km/h eine Sekunde Reaktionszeit den Anhalteweg bereits um insgesamt 15 Meter verlängern kann. Mit jeder weiteren Sekunde kommen auch erneut zirka 15 Meter hinzu. Der Einfluss auf den Bremsvorgang ist also nicht zu vernachlässigen.

Anhalteweg bei 80 km/h

  1. nBW ≈ (80 ÷ 10) x (80 ÷ 10) = 64 m
  2. BWG ≈ 32 m
  3. RW ≈ (80 ÷ 10) x 3 = 24 m/s

Damit ergibt sich bei 80 km/h folgender Anhalteweg:

  • nAW ≈ 64 + 24 = 88 m
  • AWG ≈ 32 + 24 = 56 m

Anhalteweg bei 100 km/h

Unterschätzt, wie lang der Anhalteweg bei 50 km/h und einer Sekunde Reaktionszeit wirklich ist? Unterschätzt, wie lang der Anhalteweg bei 50 km/h und einer Sekunde Reaktionszeit wirklich ist?

  1. nBW ≈ (100 ÷ 10) x (100 ÷ 10) = 100 m
  2. BWG ≈ 50 m
  3. RW ≈ (100 ÷ 10) x 3 = 30 m/s

Damit ergibt sich bei 100 km/h folgender Anhalteweg:

  • nAW ≈ 100 + 30 = 130 m
  • AWG ≈ 50 + 30 = 80 m

Zusammenfassung: So berechnet sich der Anhalteweg

Die Grafik zeigt, dass sich der Anhalteweg eines KFZ aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg zusammensetzt und wie diese jeweils aus der Fahrgeschwindigkeit berechnet werden.

Anhalteweg beim Auto: Formel beruht auf Idealbedingungen

In der obigen Tabelle können Sie die Werte entsprechend für Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h ablesen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass in jedem Fall sowohl der Bremsweg als auch der Reaktionsweg unter Idealbedingungen vorgestellt wird (trockene Fahrbahn, optimale Bremswirkung, eine Sekunde Reaktionszeit).

Während der reine Bremsweg sich je nach Intensität der Bremsbetätigung beeinflussen und verkürzen lässt, bleibt der mindestens vermutete Reaktionsweg gleich. Den Anhalteweg mit einer Reaktionszeit unter einer Sekunde zu berechnen, ist nicht sinnvoll, da dies meist als Mindestmaß gelten kann.

Anhalteweg und Sichtweite: Wie schnell sollten Sie maximal bei 50 m Sicht fahren?

Bei einer Sichtweite unter 50 Meter sind maximal 50 km/h erlaubt - auch weil so der Anhalteweg noch ausreicht.Bei einer Sichtweite unter 50 Meter sind maximal 50 km/h erlaubt – auch weil so der Anhalteweg noch ausreicht.

Eine beliebte Aufgabe zum Anhalteweg in der Fahrschule lautet: Wie schnell dürfen Sie bei 50 m Sichtweite auf den Anhalteweg bezogen maximal fahren, um im Notfall noch rechtzeitig vor einer Kollision zum Stehen zu kommen?

Jede Sichteinschränkung stellt ein potentielles Unfallrisiko dar. Deshalb sind alle Kfz-Führer nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stets dazu angehalten, die Geschwindigkeit den jeweiligen “Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen” anzupassen.

Die Sichtbehinderung durch Nebel und starken Niederschlag kann bei unangepasster Fahrweise schnell zu teils schweren Auffahrunfällen führen. Besonders auf der Autobahn unterschätzen Fahrzeugführer den bei hoher Geschwindigkeit und einer Sichtweite von etwa 50 m benötigten Anhalteweg.

Aus der obigen Tabelle ergibt sich, dass bereits eine Geschwindigkeit von 60 km/h mit einem normalen Bremsweg von 54 Metern einhergeht. Das bedeutet bei einer so geringen Sichtweite: Wenn Sie 50 Meter vor Ihnen ein Hindernis wahrnehmen, darauf reagieren und bremsen, kommen Sie nicht mehr sicher rechtzeitig zum Stehen.

Nun könnte der ein oder andere argumentieren, dass ja zumindest eine Vollbremsung noch immer rechtzeitiges Anhalten ermöglichen würde. Doch: Auch jede Vollbremsung birgt Risiken und kann Auffahrunfälle provozieren. Wer unbedacht und unangemessen eine Gefahrenbremsung ausführt, muss im Schadensfall zumindest mit einer Teilschuld rechnen.

Aus diesem Grund ist schon rein rechnerisch eine Geschwindigkeit von 50 km/h bei einer Sichtweite von 50 m angemessen. Die zu erwartende, für die Bremsung benötigte Strecke von normal 40 Metern garantiert, dass der Anhalteweg bei einer 50-m-Sicht ausreicht. Es handelt sich hierbei jedoch nicht nur um eine verkehrsrechtliche Empfehlung.

§ 3 Absatz 1 Satz 3 StVO schreibt diese Maximalgeschwindigkeit jedem Fahrzeugführer vor:

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.”

Das gilt auch und gerade auf der Autobahn!

In einer 30er Zone müssen sich die Verkehrsteilnehmer dann selbstverständlich an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten, die Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h ist hier nicht anzuwenden. Sie müssen hier also nicht zwangsläufig die für den Anhalteweg gebotene Faustformel bemühen: Die 50 km/h als Maßgabe sind bereits im Verkehrsrecht fest verankert.