Immer mehr E-Scooter bevölkern die Innenstädte. Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt trocken, beflügelt aber schon in vielen anderen europäischen Innenstädten die Mobilität. Was muss ich alles beachten, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen? Show
Verkehr Bereits wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter gab es Stürze und Zusammenstöße. Die Polizei rät, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein sicheres Gefühl im Umgang mit dem neuen Fortbewegungsmittel erlangt haben.
Keine HelmpflichtWie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.
Keine FahrerlaubnisDer Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/hDie maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.
Kein AlkoholACHTUNG: Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:
Gehweg ist tabuElektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.
HandynutzungWie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone!
Versicherung und ZulassungFür Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.
Die Polizei NRW wünscht eine gute Fahrt. Fahren Sie sicher und fair!
Weitere wichtige Informationen zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch viele Modelle haben keine Straßenzulassung. Wir erklären, was Sie beim Kauf beachten sollten und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten. Foto: mdworschak / stock.adobe.com Das Wichtigste in Kürze:
On Auf deutschen Radwegen wird es voller: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gilt seit 15. Juni 2019. Die Tretroller mit Elektromotor punkten vor allem durch ihre kompakte Größe. Sie sind leise, wendig, leicht zu transportieren und fahren abgasfrei. Umweltfreundliche Mobilität: E-Scooter boomen weltweitDie elektrisch angetriebenen City-Roller, die in Skandinavien, Israel oder Frankreich schon lange zum Stadtbild gehören, sind seit Juni 2019 auch in Deutschland erlaubt und werden seitdem vor allem im Leihservice genutzt. Sie können den öffentlichen Nahverkehr ergänzen und sind eine umweltfreundlichere Alternative zum Auto. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die E-Tretroller. Was sind "Elektrokleinstfahrzeuge"?Die in der Verordnung definierten "Elektrokleinstfahrzeuge" verfügen über einen elektrischen Antriebsmotor und können bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Zu "Elektrokleinstfahrzeugen" zählen E-Tretroller, Segways, E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels. Aufgrund der Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) umfasst die jetzige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bisher aber nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, also keine E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels. Dies wird nach Beschluss des Bundesrates auch so bleiben. Da Fahrzeuge mit Elektromotor als Kraftfahrzeuge gelten, sollen auch E-Tretroller nach den bisherigen Plänen einer Reihe von Regeln unterliegen:
Alle geplanten Anforderungen können Sie in der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" nachlesen. Diese Vorschriften sind am 15. Juni in Kraft getreten. Das Verkehrsministerium musste noch einige Änderungen des Bundesrates umsetzen, bevor die E-Tretroller fahren durften. So sollen die E-Scooter nun nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen und es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Viele E-Scooter, die verkauft werden, entsprechen den Anforderungen der bisherigen Verordnung nicht und haben keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Das heißt, dass diese gemäß der Verordnung nicht legal gefahren werden können. Deshalb sollten Sie beim Kauf eines E-Scooters darauf achten, dass eine ABE-Kennzeichnung vorliegt. Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. E-Scooter kaufen: Worauf muss ich achten?Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie zunächst darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Das KBA hat eine Liste der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge veröffentlicht. Worauf können Sie beim Kauf achten?
Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?Nein. Mit dem E-Scooter erreichen Sie ähnliche Geschwindigkeiten wie auf dem Fahrrad. Sie sind deswegen – ebenso wie auf dem Fahrrad - nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Dennoch empfiehlt es sich im Straßenverkehr dennoch, einen Helm zu tragen. Muss ich meinen E-Scooter versichern?Ja. Nach der Verordnung für die "Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge", dürfen Sie öffentliche Straßen hiermit nur dann nutzen, wenn Ihr Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette besitzt – ähnlich wie beim Motorrad. Das gilt für alle Elektroroller, die mindestens 6 Kilometer pro Stunde fahren können. Eine Versicherung ist allerdings nur möglich, wenn der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten. Alle Besitzer müssen solche E-Scooter versichern, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. Sie bekommen von der Versicherung eine Versicherungsplakette, die Sie am Tretroller anbringen müssen. Damit können Sie dann unterwegs nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsplakette ist für 12 Monate gültig, wird für je ein Jahr bezahlt und muss an der Rückseite des E-Scooters, möglichst unter der Schlussleuchte, angebracht werden. Welche Versicherungen Sie für Fahrrad oder Motorrad brauchen, um gut geschützt auf Touren zu kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Warum fuhren E-Scooter vor dem 15. Juni 2019 noch nicht in Deutschland?E-Scooter hatten in Deutschland noch keine Straßenzulassung. Deshalb durften die Elektro-Tretroller noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Denn das war in Deutschland nur für die in der "Mobilitätshilfenverordnung" (MobHV) beschriebenen Fahrzeuge erlaubt. E-Scooter fallen nicht darunter. Die "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV)" ermöglicht die Teilnahme für E-Tretroller am öffentlichen Straßenverkehr. Jedoch müssen die E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie den E-Scooter nur auf Privatgelände fahren. Wo und wie schnell dürfen E-Scooter fahren?Gemäß der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie können Ihren E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, dürfen Sie mit den E-Fahrzeugen die Fahrbahn nutzen. Voraussetzung: Die Elektro-Roller dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Brauche ich für die E-Roller einen Führerschein?Nein. Da Sie mit dem E-Scooter maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren dürfen, brauchen Sie laut der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" keinen Führerschein. Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt. |