Ab wann darf man einen e roller fahren

Immer mehr E-Scooter bevölkern die Innenstädte. Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt trocken, beflügelt aber schon in vielen anderen europäischen Innenstädten die Mobilität. Was muss ich alles beachten, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen?

Verkehr

Bereits wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter gab es Stürze und Zusammenstöße. Die Polizei rät, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein sicheres Gefühl im Umgang mit dem neuen Fortbewegungsmittel erlangt haben.

 

Keine Helmpflicht

Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.

 

Keine Fahrerlaubnis

Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

 

Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h

Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.

 

Kein Alkohol

ACHTUNG: Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

  • Wer mit 0,5 – 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
  • Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
  • Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.
  • Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

 

Gehweg ist tabu

Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.

 

Handynutzung

Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone!

 

Versicherung und Zulassung

Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.

 

Die Polizei NRW wünscht eine gute Fahrt. Fahren Sie sicher und fair!

 

Weitere wichtige Informationen zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch viele Modelle haben keine Straßenzulassung. Wir erklären, was Sie beim Kauf beachten sollten und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten.

Ab wann darf man einen e roller fahren

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. 
  • Die abgasfreien E-Roller sind leicht zu transportieren und können bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren.
  • Fahrer von E-Scootern brauchen keinen Führerschein, aber eine spezielle Versicherung, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

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Auf deutschen Radwegen wird es voller: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gilt seit 15. Juni 2019. Die Tretroller mit Elektromotor punkten vor allem durch ihre kompakte Größe. Sie sind leise, wendig, leicht zu transportieren und fahren abgasfrei.

Umweltfreundliche Mobilität: E-Scooter boomen weltweit

Die elektrisch angetriebenen City-Roller, die in Skandinavien, Israel oder Frankreich schon lange zum Stadtbild gehören, sind seit Juni 2019 auch in Deutschland erlaubt und werden seitdem vor allem im Leihservice genutzt. Sie können den öffentlichen Nahverkehr ergänzen und sind eine umweltfreundlichere Alternative zum Auto.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die E-Tretroller.

Was sind "Elektrokleinstfahrzeuge"?

Die in der Verordnung definierten "Elektrokleinstfahrzeuge" verfügen über einen elektrischen Antriebsmotor und können bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Zu "Elektrokleinstfahrzeugen" zählen E-Tretroller, Segways, E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels. Aufgrund der Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) umfasst die jetzige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bisher aber nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, also keine E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels. Dies wird nach Beschluss des Bundesrates auch so bleiben.

Da Fahrzeuge mit Elektromotor als Kraftfahrzeuge gelten, sollen auch E-Tretroller nach den bisherigen Plänen einer Reihe von Regeln unterliegen:

  • Die akkubetriebenen Scooter dürfen eine Gesamtbreite von 70 Zentimeter, 
  • eine Gesamthöhe von 1,40 Meter sowie 
  • eine Gesamtlänge von 2,0 Metern nicht überschreiten. 
  • Zudem dürfen die E-Scooter ohne Fahrer nicht schwerer als 55 kg sein.
     

Alle geplanten Anforderungen können Sie in der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" nachlesen. Diese Vorschriften sind am 15. Juni in Kraft getreten. Das Verkehrsministerium musste noch einige Änderungen des Bundesrates umsetzen, bevor die E-Tretroller fahren durften. So sollen die E-Scooter nun nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen und es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.

Viele E-Scooter, die verkauft werden, entsprechen den Anforderungen der bisherigen Verordnung nicht und haben keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Das heißt, dass diese gemäß der Verordnung nicht legal gefahren werden können. Deshalb sollten Sie beim Kauf eines E-Scooters darauf achten, dass eine ABE-Kennzeichnung vorliegt.

Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.

E-Scooter kaufen: Worauf muss ich achten?

Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie zunächst darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Das KBA hat eine Liste der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge veröffentlicht.

Worauf können Sie beim Kauf achten?

  • Typenschild: Ob ein E-Scooter im Verkauf für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, erkennen Sie am sogenannten Typenschild. Um eine solche Typenschildgenehmigung zu erhalten, müssen Hersteller jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrzeugbundesamt überprüfen lassen. Fehlt das Typenschild am Fahrzeug, das Sie im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, sollten Sie von einem Kauf absehen. Das Typenschild bedeutet, dass der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat und dass der E-Tretroller alle in der Verordnung festgesetzten Kriterien erfüllt.
  • Leistung: Auf deutschen Straßen dürfen nur maximal 500 Watt starke Scooter fahren. Fahrzeuge mit mehr Leistung sind nicht zugelassen. In der Regel sind für normale Stadtfahrten aber bereits Tretroller mit 250 Watt ausreichend.
  • Geschwindigkeit: Eine ABE kann ein E-Tretroller nur bekommen, wenn er eine Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreitet. Das heißt, E-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde sind in Deutschland nicht erlaubt. 
  • Licht: E-Scooter unterliegen zudem der Lichtzeichenregelung: Sie müssen daher sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein. Überprüfen Sie diese, um möglichen Bußgeldern zu entgehen.
  • Austauschbarer Akku: Der Umwelt und dem Geldbeutel zuliebe und, um den E-Scooter bei kaputtem Akku nicht entsorgen zu müssen, sind austauschbare Batterien sinnvoll. Dies ist allerdings bisher nur bei wenigen Modellen möglich. Informieren Sie sich in jedem Fall über die Lebensdauer der Batterie. Das Umweltbundesamt hat einen Ratgeber zu Batterien und Akkus herausgegeben. Darin finden Sie auch Tipps wie die Lebensdauer von Akkus verlängert werden kann.
     

Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?

Nein. Mit dem E-Scooter erreichen Sie ähnliche Geschwindigkeiten wie auf dem Fahrrad. Sie sind deswegen – ebenso wie auf dem Fahrrad - nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Dennoch empfiehlt es sich im Straßenverkehr dennoch, einen Helm zu tragen.

Muss ich meinen E-Scooter versichern?

Ja. Nach der Verordnung für die "Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge", dürfen Sie öffentliche Straßen hiermit nur dann nutzen, wenn Ihr Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette besitzt – ähnlich wie beim Motorrad. Das gilt für alle Elektroroller, die mindestens 6 Kilometer pro Stunde fahren können. Eine Versicherung ist allerdings nur möglich, wenn der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten.

Alle Besitzer müssen solche E-Scooter versichern, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. Sie bekommen von der Versicherung eine Versicherungsplakette, die Sie am Tretroller anbringen müssen. Damit können Sie dann unterwegs nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die Versicherungsplakette ist für 12 Monate gültig, wird für je ein Jahr bezahlt und muss an der Rückseite des E-Scooters, möglichst unter der Schlussleuchte, angebracht werden.

Welche Versicherungen Sie für Fahrrad oder Motorrad brauchen, um gut geschützt auf Touren zu kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum fuhren E-Scooter vor dem 15. Juni 2019 noch nicht in Deutschland?

E-Scooter hatten in Deutschland noch keine Straßenzulassung. Deshalb durften die Elektro-Tretroller noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Denn das war in Deutschland nur für die in der "Mobilitätshilfenverordnung" (MobHV) beschriebenen Fahrzeuge erlaubt. E-Scooter fallen nicht darunter.

Die "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV)" ermöglicht die Teilnahme für E-Tretroller am öffentlichen Straßenverkehr. Jedoch müssen die E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie den E-Scooter nur auf Privatgelände fahren.

Wo und wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

Gemäß der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie können Ihren E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, dürfen Sie mit den E-Fahrzeugen die Fahrbahn nutzen.

Voraussetzung: Die Elektro-Roller dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.

Brauche ich für die E-Roller einen Führerschein?

Nein. Da Sie mit dem E-Scooter maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren dürfen, brauchen Sie laut der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" keinen Führerschein.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Welche E

Ein teureres Modell „TAKIRA Racing V6 E-Scooter“ mit besserem Motor ist im Preisvergleich mit 179,99 Euro teurer, aber kann auch später ab 12 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Ab jetzt dürfen die Minderjährigen auf der öffentlichen Straße fahren.

Sind E

Die Fahrt mit einem E-Roller ist ab 14 Jahren erlaubt. Jedoch gilt dies nur für E-Roller, die im Besitz eines Jugendlichen sind. Für das Ausleihen eines E-Rollers gilt als Voraussetzung Volljährigkeit.

Welche E

E Scooter Ab 13 Jahren – das Wichtigste im Überblick.
Micro Scooter. Der Micro Scooter ist ein klappbarer EScooter, der sowohl für Kinder als auch für Erwachsene geeignet ist. ... .
Razor E200. Der Razor E200 ist ein elektrischer Tretroller, der für Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren geeignet ist. ... .
Segway Ninebot ES2..

Was passiert wenn man unter 14 E

Wenn Kinder unter 14 Jahren mit einem E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann es zu Strafen gegen die Halter der Scooter kommen. Oft sind diese die Eltern. Der Bußgeldkatalog sieht Strafen in Form einer Anzeige und ein Bußgeld von 90 bis 135 Euro vor.