Die Einsicht in das Handelsregister und die dazu eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden. Show BeschreibungDas Register und die zum Register eingereichten Schriftstücke können während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden. Da die Register inzwischen vollständig elektronisch geführt werden, erfolgt die Einsichtnahme regelmäßig über einen entsprechenden Computer-Arbeitsplatz oder durch Einsicht in einen aktuellen Ausdruck der Registerdaten. Die Registerdaten und die elektronisch eingereichten Unterlagen können bei jedem bayerischen Registergericht eingesehen werden. Die vor 2007 in Papierform eingereichten Unterlagen sind hingegen nur bei dem Registergericht einzusehen, bei dem das jeweilige Unternehmen eingetragen ist. Daneben können die Register online über das Registerportal der Länder eingesehen werden (Links siehe "Online-Verfahren"). Voraussetzung für diese - gebührenpflichtige - Online-Einsicht, die den Weg zum Registergericht oder Postlaufzeiten erspart, ist eine vorherige Anmeldung zum Abrufverfahren. Über dieses Registerportal ist zudem eine bundesweite Recherche und Online-Einsicht in die Register der anderen Bundesländer möglich. Das früher parallel betriebene bayerische Registerportal (RegisWEB) wurde abgeschaltet. Dort registrierte Nutzende können ihre Zugangsdaten nicht für das Registerportal der Länder verwenden, sondern müssen sich dort neu registrieren. Über das Registerportal erfolgen auch bundesweit die Bekanntmachungen der Registergerichte. Besondere HinweiseBeachten Sie bitte, dass in Bayern nicht jedes Amtsgericht mit der Führung des Handelsregisters betraut ist. In Bayern werden die Handelsregister bei folgenden Amtsgerichten geführt:
Online-Verfahren
Kosten
Weiterführende Links
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Stand: 22.08.2022 Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz Legende
Was kann man im Handelsregister sehen?Welche Informationen über Unternehmen sind im Register zu finden?. Firmenname, Firmensitz und Rechtsform.. Zweck und Gegenstand des Unternehmens.. Geschäftsführung und eventuelle Prokura.. vorhandenes Stamm- oder Grundkapitel (je nach Rechtsform). Wie kann in das Handelsregister Einsicht genommen werden?Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen darf. Das kann man entweder kostenlos beim Registergericht (ein Amtsgericht im Registerbezirk) machen oder seit 2007 auch über das länderübergreifende Länderportal www.handelsregister.de.
Warum ist das Handelsregister öffentlich?Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Es hat den Zweck, bestimmte tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften dem Rechtsverkehr vollständig und zuverlässig nachzuweisen.
Was muss in das Handelsregister eingetragen werden?Erforderliche Angaben:. Der Firmenname und die Rechtsform (e.K., e. Kfm. o. Ä.). Der Ort seiner Niederlassung.. Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Kaufmanns.. Geschäftszweig.. gegebenenfalls Erteilung von Prokura.. |