In welchem Umfang wird Einsicht in das Handelsregister gestattet?

Die Einsicht in das Handelsregister und die dazu eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden.

Beschreibung

Das Register und die zum Register eingereichten Schriftstücke können während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden. Da die Register inzwischen vollständig elektronisch geführt werden, erfolgt die Einsichtnahme regelmäßig über einen entsprechenden Computer-Arbeitsplatz oder durch Einsicht in einen aktuellen Ausdruck der Registerdaten. Die Registerdaten und die elektronisch eingereichten Unterlagen können bei jedem bayerischen Registergericht eingesehen werden. Die vor 2007 in Papierform eingereichten Unterlagen sind hingegen nur bei dem Registergericht einzusehen, bei dem das jeweilige Unternehmen eingetragen ist.

Daneben können die Register online über das Registerportal der Länder eingesehen werden (Links siehe "Online-Verfahren"). Voraussetzung für diese - gebührenpflichtige - Online-Einsicht, die den Weg zum Registergericht oder Postlaufzeiten erspart, ist eine vorherige Anmeldung zum Abrufverfahren.

Über dieses Registerportal ist zudem eine bundesweite Recherche und Online-Einsicht in die Register der anderen Bundesländer möglich. Das früher parallel betriebene bayerische Registerportal (RegisWEB) wurde abgeschaltet. Dort registrierte Nutzende können ihre Zugangsdaten nicht für das Registerportal der Länder verwenden, sondern müssen sich dort neu registrieren. Über das Registerportal erfolgen auch bundesweit die Bekanntmachungen der Registergerichte.

    Besondere Hinweise

    Beachten Sie bitte, dass in Bayern nicht jedes Amtsgericht mit der Führung des Handelsregisters betraut ist. In Bayern werden die Handelsregister bei folgenden Amtsgerichten geführt:

    • Amtsgericht Amberg (für die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf)
    • Amtsgericht Ansbach (für die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg i. Bay.)
    • Amtsgericht Aschaffenburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg a. Main)
    • Amtsgericht Augsburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d. Donau, Landsberg am Lech und Nördlingen)
    • Amtsgericht Bamberg (für die Amtsgerichtsbezirke Bamberg, Forchheim und Haßfurt)
    • Amtsgericht Bayreuth (für die Amtsgerichtsbezirke Bayreuth und Kulmbach)
    • Amtsgericht Coburg (für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels)
    • Amtsgericht Deggendorf (für die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach)
    • Amtsgericht Fürth (für die Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Fürth und Neustadt a. d. Aisch)
    • Amtsgericht Hof (für die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel)
    • Amtsgericht Ingolstadt (für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Neuburg a. d. Donau und Pfaffenhofen a. d. Ilm)
    • Amtsgericht Kempten/Allgäu (für die Amtsgerichtsbezirke Kaufbeuren, Kempten/Allgäu, Lindau/Bodensee und Sonthofen)
    • Amtsgericht Landshut (für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Landau a.d. Isar und Landshut)
    • Amtsgericht Memmingen (für die Amtsgerichtsbezirke Günzburg, Memmingen und Neu-Ulm)
    • Amtsgericht München (für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i. OB, Wolfratshausen und München)
    • Amtsgericht Nürnberg (für die Amtsgerichtsbezirke Hersbruck, Neumarkt i.d. OPf., Nürnberg und Schwabach)
    • Amtsgericht Passau (für die Amtsgerichtsbezirke Freyung und Passau)
    • Amtsgericht Regensburg (für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim und Regensburg)
    • Amtsgericht Schweinfurt (für die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d. Saale und Schweinfurt)
    • Amtsgericht Straubing (für den Amtsgerichtsbezirk Straubing)
    • Amtsgericht Traunstein (für die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Laufen, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein)
    • Amtsgericht Weiden i. d. OPf. (für die Amtsgerichtsbezirke Tirschenreuth und Weiden i. d. OPf.)
    • Amtsgericht Würzburg (für die Amtsgerichtsbezirke Gemünden a. Main, Kitzingen und Würzburg)

    Online-Verfahren

    • Registerportal der Länder - Auskunft aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister

      Im Gemeinsamen Registerportal der Länder stehen die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister aller Bundesländer zur Online-Registereinsicht zur Verfügung. Über eine Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Firmen finden. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Für bestimmte Abfragen ist eine vorherige Registrierung erforderlich. 

    Kosten

    • Die Einsicht in das Handelsregister ist kostenfrei.

    • Registerbekanntmachungen der Länder

      Die auf dieser Seite veröffentlichten Bekanntmachungen der Registergerichte erfolgen gemäß § 10 des Handelsgesetzbuches bzw. §§ 156 GenG, 5 Abs. 2 PartGG und den sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie die Bekanntmachungen gemäß § 66 BGB.

    • Deutsches Unternehmensregister

      Im Deutschen Unternehmensregister können Sie kostenlos und ohne Registrierung nach allen wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen suchen und haben Zugriff auf das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.

    • Transparenzregister

      Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GWG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden. Hierzu gehören unter anderem juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften (vgl. § 20 Abs. 1 GwG) sowie z. B. nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Sitftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist, und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen (vgl. § 21 Abs. 1 und 2 GwG). Ausnahmen von der Eintragungspflicht können nach § 20 Abs. 2 GwG bestehen, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den im GwG genannten Dokumenten im Handelsregister oder anderen genannten öffentlichen Registern elektronisch abrufen lassen sowie bei börsennotierten Gesellschaften, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen.

    Verwandte Themen

    • Genossenschaftsregister; Einsicht
    • Handelsregister; Beantragung der Eintragung
    • Partnerschaftsregister; Einsicht
    • Partnerschaftsregister; Einsicht
    • Vereinsregister; Einsicht

    Stand: 22.08.2022

    Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz

    Legende

    • Online-Verfahren, bayernweit
    • Online-Verfahren, lokal begrenzt
    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
    • Kosten, bayernweit
    • Kosten, lokal begrenzt

    Was kann man im Handelsregister sehen?

    Welche Informationen über Unternehmen sind im Register zu finden?.
    Firmenname, Firmensitz und Rechtsform..
    Zweck und Gegenstand des Unternehmens..
    Geschäftsführung und eventuelle Prokura..
    vorhandenes Stamm- oder Grundkapitel (je nach Rechtsform).

    Wie kann in das Handelsregister Einsicht genommen werden?

    Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen darf. Das kann man entweder kostenlos beim Registergericht (ein Amtsgericht im Registerbezirk) machen oder seit 2007 auch über das länderübergreifende Länderportal www.handelsregister.de.

    Warum ist das Handelsregister öffentlich?

    Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Es hat den Zweck, bestimmte tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften dem Rechtsverkehr vollständig und zuverlässig nachzuweisen.

    Was muss in das Handelsregister eingetragen werden?

    Erforderliche Angaben:.
    Der Firmenname und die Rechtsform (e.K., e. Kfm. o. Ä.).
    Der Ort seiner Niederlassung..
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Kaufmanns..
    Geschäftszweig..
    gegebenenfalls Erteilung von Prokura..