Was befindet sich in der Personalakte?

Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Samstag, 3. Dezember 2022, die schriftlichen Gründe zu seinem sogenannten Stechuhr-Beschluss veröffentlicht. Darin bekräftigten die Erfurter Richter, dass die Pflicht der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung unmittelbar gilt (Az.: 1 ABR 22/21). Der Gesetzgeber kann diese Pflicht konkretisieren, muss es aber nicht.  Der bundesweit aufsehenerregende Beschluss war bereits am 13. September 2022 verkündet worden (JurAgentur-Meldung vom Entscheidungstag). Dabei hatte die Vorsitzende des für das Betriebsverfassungsrecht zuständigen 1. BAG-Senats, BAG-Präsidentin Inken Gallner, erklärt, die Zeiterfassung sei auch ein ... weiter lesen

Arbeitsrecht Deutsches Recht lässt auch Versetzung ins Ausland zu

Was befindet sich in der Personalakte?

Erfurt (jur). Arbeitnehmer müssen auch eine Versetzung ins Ausland akzeptieren, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag oder anderweitig ausgeschlossen worden ist. Das hat am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (Az.: 5 AZR 336/21 und weitere). Danach darf die Versetzung allerdings im Einzelfall nicht unbillig sein.  Konkret wies das BAG mehrere Piloten des irischen Billigfliegers Ryanair ab. Ihre bisherige Homebase Nürnberg war Ende 2020 geschlossen worden. Freie Stellen in Deutschland gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.  Der Kläger im Leitfall kam nach Bologna.  Diese Versetzung hält er für unwirksam. Die Versetzung ins Ausland sei ... weiter lesen

Arbeitsrecht Lieber Präsenzschulung statt „Webinar“

Was befindet sich in der Personalakte?

Düsseldorf (jur). Statt hinzufahren, lässt sich vieles auch online mit Videokontakt erledigen, wie die Erfahrungen während der Corona-Pandemie gezeigt haben. Doch Betriebsräte dürfen zu einer richtigen Schulung gehen und müssen sich nicht auf ein „Webinar“ verweisen lassen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem am Donnerstag, 24. November 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 BV 126/21). Es ließ hiergegen aber die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zu.  Konkret geht es um die „Personalvertretung Kabine“ einer Fluggesellschaft. Zwei Mitglieder der Arbeitnehmervertretung wollten sich auf einer Schulung in Binz auf Rügen ... weiter lesen

Arbeitsrecht Urlaub darf nicht zum Wegfall von Mehrarbeitszuschlägen führen

Was befindet sich in der Personalakte?

Erfurt (jur). Urlaubstage dürfen nicht zum Verlust tariflicher Mehrarbeitszuschläge führen. Andernfalls würden Arbeitnehmer davon abgehalten, den ihnen zustehenden Urlaub zu nehmen, urteilte am Mittwoch, 16. November 2022, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zu tariflichen Regelungen für Leiharbeitnehmer (Az.: 10 AZR 210/19).  Der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit sieht in seiner Fassung vom 17. September 2013 Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 Prozent vor. Hierfür muss pro Kalendermonat ein festgelegter Schwellenwert an geleisteten Arbeitsstunden überschritten worden sein.  So musste im Streitmonat August 2017 ein Arbeitnehmer an den 23 ... weiter lesen

Beim Thema Personalakte stehen Personaler häufig vor einem Rätsel: Es gibt kein Gesetz zum Führen einer Personalakte, es gibt keine eindeutige Definition, was das überhaupt ist und es gibt dementsprechend auch keine klare Ansage, wie der Inhalt einer Personalakte aussehen muss. Wer sich jetzt aber denkt: „Super, dann kann ich damit ja machen, was ich will.“ So ist es nicht! Es gibt wiederum klare Regelungen, was sich beispielsweise nicht darin befinden und wer die Personalakte einsehen darf. Wir bringen Licht ins Personalakten-Chaos!

Welche Inhalte gehören in eine Personalakte?

Einzig und allein für Beamte gibt es eine offizielle Definition des Begriffs „Personalakte“. Diese ist in §6 des Deutschen Beamtenrechts festgehalten und besagt:

„Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten). Andere Unterlagen dürfen in die Personalakte nicht aufgenommen werden.“

Ähnlich verhält es sich aber auch mit den restlichen Personalakten. Es handelt sich um eine Sammlung der Daten eines Arbeitnehmers und der Inhalt muss relevant für das Arbeitsverhältnis sein. Doch was bedeutet das nun konkret? Wir haben eine kleine Eselsbrücke für dich: Alles, was im Vorstellungsgespräch gefragt werden darf, darf in der Akte stehen.

Wenn du jetzt noch im Dunklen tappst, um welche Personaldaten es sich genau handelt – wir haben eine Checkliste für dich zusammengestellt!

Was darf in eine Personalakte? Der Aufbau

Zulässige Unterlagen einer Personalakte sind beispielsweise:

  • Bewerbungsunterlagen
  • Arbeitsvertrag und zusätzliche Vereinbarungen
  • Personalfragebogen
  • Zeugnisse
  • Angaben zur Sozialversicherung
  • Steuerunterlagen
  • Ergebnisse von Auswahlprüfungen oder Eignungstests
  • Lohnpfändungen
  • Darlehen
  • Abmahnungen (Löschung nach bestimmter Zeit)
  • Schriftwechsel zwischen Arbeitgeber und -nehmer
  • Urlaubsanträge und -bewilligungen
  • Kündigungsschreiben und Arbeitszeugnis
  • Mitgliedschaft im Betriebsrat

Was befindet sich in der Personalakte?
Was befindet sich in der Personalakte?

Inhalt der Personalakte: Welche Informationen darf der Arbeitgeber nicht sammeln?

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Informationen, die der Arbeitgeber nicht sammeln darf. Zum Beispiel hat das Foto von der letzten Party, das Mitarbeiter XY auf Facebook gepostet hat, nichts in seiner Personalakte verloren. Genauso wenig ein Screenshot seines Instagram-Accounts oder eine Sammlung seiner persönlichen Vorlieben. Die Personalabteilung oder der Arbeitgeber darf auch keine Liste über die Krankheitstage führen und in der Akte abheften. Genauso wenig haben ärztliche Unterlagen oder psychologische Gutachten etwas darin verloren. In die Personalakte gehören nur Informationen sowie Unterlagen, die relevant für das Arbeitsverhältnis sind.

Darf der Arbeitnehmer die Personalakte einsehen?

Diese Frage lässt sich mit einem klaren „Ja“ beantworten. Wenn also dein Mitarbeiter um die Ecke kommt und sagt: „Hey, ich möchte meine Personalakte einsehen.“ Dann kannst du ihm das nicht einfach verbieten. Der Arbeitnehmer darf seine Personalakte laut Betriebsverfassungsgesetz jederzeit und ohne Angabe eines Grundes einsehen. Doch die Arbeitnehmer-Rechte gehen hier sogar noch weiter. Welche genau das sind, haben wir für dich gesammelt:

Was darf der Arbeitnehmer?

  • die Personalakte jederzeit und ohne Grund einsehen
  • sich Notizen machen und Kopien anfertigen
  • ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen
  • Stellung dazu nehmen
  • Erklärungen und Gegendarstellungen verfassen, die der Personalakte hinzugefügt werden
  • Die Entfernung von unrichtigen Angaben verlangen
  • Diese Rechte bleiben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen

Hallo digitale Personalakte! Bye-bye, Aktenschrank!

Vorbei sind die Zeiten der verstaubten Ordner im Aktenschrank der Personalabteilung. Heute liegen die Personalakten meist in digitaler Form vor. Doch dabei kommt der Datenschutz wieder ins Spiel. Hierbei muss nämlich sichergestellt werden, dass die Inhalte vertraulich behandelt werden und keine Weitergabe an Dritte erfolgt. Der Arbeitgeber braucht sogar eine explizite Einwilligung des Mitarbeiters zur Erhebung, Übermittlung und Speicherung der Daten. Diese kann auch in Form einer Betriebsvereinbarung erfolgen.

Mit der digitalen Personalakte von absence.io musst du dir keine Gedanken um das Thema „Datenschutz“ machen. Wir bieten dir absolute Sicherheit für deine sensiblen Mitarbeiterdaten. Außerdem ist die Software kinderleicht zu bedienen und du kannst eine Menge Zeit sowie Geld sparen. Das klingt spannend? Dann nichts wie los:

Welche Daten werden in der Personalakte gespeichert?

Die Personalakte enthält neben den Angaben zur Person und dem Lebenslauf zum Teil sehr sensible Daten, wie z.B. Angaben zur Gesundheit, zu den familiären Verhältnissen oder zur Religion des Arbeitnehmers. Sie stellt damit eine umfassende und detaillierte Datensammlung über eine Einzelperson dar.

Was darf nicht in der Personalakte stehen?

Nicht in die Personalakte gehören:.
Die dem Arbeitgeber nicht zugänglichen Unterlagen des Betriebsarztes..
Dokumente, in denen der Arbeitnehmer nur erwähnt oder einer von vielen ist, wie etwa Personal- und Lohnlisten oder Schichtpläne..
Notizen des Arbeitgebers beispielsweise über die Leistung des Arbeitnehmers..

Wie muss eine Personalakte aussehen?

In die Personalakte darf nur, was in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. Dazu gehören neben den Bewerbungsunterlagen und dem Arbeitsvertrag auch Abmahnungen, alle den Mitarbeiter betreffenden Bescheinigungen, der mit ihm geführte Schriftverkehr, Nachweise über Fortbildungen und Zeugnisse.

Was ist ein Eintrag in die Personalakte?

Welche Unterlagen befinden sich in einer Personalakte? Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.