Ab wann kann man sich privat versichern

Die Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden jedes Jahr überprüft und angepasst. Grundlage hierfür ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Das Bundeskabinett hat jetzt die sogenannte „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung“ für das Jahr 2022 beschlossen. 

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nur dann in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze – besser bekannt als Versicherungspflichtgrenze – liegt. Diese bleibt in 2022 unverändert bei 64.350 Euro.

Zugleich gilt: Privatversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger verdienen, werden zum 1. Januar 2022 versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das gleiche gilt für Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln. 

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Ende 2002 ein Einkommen über der damaligen Versicherungspflichtgrenze hatten und privat versichert waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 58.050 Euro (2022).

Der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung beträgt 2022: 384,58 Euro. Erfahren Sie mehr zum Arbeitgeberzuschuss in 2022.

Unter welchen Voraussetzungen man sich privat versichern kann, welche Besonderheiten es für einzelne Berufsgruppen gibt und für wen sich eine private Kranken­versicherung lohnt.


Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich kann jeder in die private Kranken­versicherung wechseln, der durch seine Berufsgruppe nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig ist oder über der Versicherungspflicht­grenze verdient.

  • Diese Voraussetzungen erfüllen in der Regel Selbständige, Beamte, Studenten, Rentner und gut verdienende Angestellte.

  • Neben der Berufsgruppe und dem Gehalt spielt auch der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle.

  • Im Video: Private Kranken­versicherung einfach erklärt

Direkt zum Inhalt

  1. Wer kann in die PKV wechseln?
  2. Einkommen als Voraussetzung
  3. Gesundheitsprüfung
  4. Voraussetzungen für einzelne Berufsgruppen
  5. Für wen lohnt sich die PKV?
  6. Fazit

Das erwartet Sie hier

Unter welchen Voraussetzungen man sich privat versichern kann, welche Besonderheiten es für einzelne Berufsgruppen gibt und für wen sich eine private Kranken­versicherung lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wer kann in die PKV wechseln?
  2. Einkommen als Voraussetzung
  3. Gesundheitsprüfung
  4. Voraussetzungen für einzelne Berufsgruppen
  5. Für wen lohnt sich die PKV?
  6. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich kann jeder in die private Kranken­versicherung wechseln, der durch seine Berufsgruppe nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig ist oder über der Versicherungspflicht­grenze verdient.

  • Diese Voraussetzungen erfüllen in der Regel Selbständige, Beamte, Studenten, Rentner und gut verdienende Angestellte.

  • Neben der Berufsgruppe und dem Gehalt spielt auch der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle.

  • Im Video: Private Kranken­versicherung einfach erklärt

Wer kann sich in der privaten Kranken­versicherung versichern?

Ab wann kann man sich privat versichern

Die private Kranken­versicherung hat gerade für junge, gutverdienende Versicherungsnehmer große Vorteile gegenüber der gesetzlichen: Nicht nur zahlen diese im Verhältnis zu ihrem Einkommen weniger, sie können auch auf umfassendere und mehr auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen zurückgreifen. Mehr darüber, welche Leistungen die private Kranken­versicherung bietet und was sie kostet, erfahren Sie in unserem großen Überblick:

Private Kranken­versicherung


Regeln für den Zugang zur PKV

Allerdings kommt es immer stark auf die individuelle Situation an, ob eine private Kranken­versicherung sinnvoll oder überhaupt möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, welche den Zugang zur privaten Kranken­versicherung regeln, schreiben für verschiedene Personengruppen verschiedene Voraussetzungen fest.

Können oder müssen in die PKV

  • Beamte und Beamtenanwärter

  • Selbständige und Freiberufler

  • Studenten

  • Arbeitssuchende aus Nicht-EU-Ländern

Ab einem gewissen Einkommen

  • Angestellte

  • Freiberufler in der Künstlersozialkasse

Über Angehörige in die PKV

  • Kinder

  • Ehepartner

Einkommen als Voraussetzung: die Versicherungspflicht­grenze

Anders als die anderen oben genannten Berufsgruppen können sich Angestellte und auch einige Freiberufler nur von der Versicherungspflicht, die sie zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung zwingt, befreien lassen, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflicht­grenze überschreitet. Die Versicherungspflicht­grenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG, genannt) ist die Einkommensgrenze, jenseits derer sich Angestellte entscheiden können, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder lieber privat versichern möchten.

Nicht verwechseln: Versicherungspflicht­grenze und Beitragsbemessungsgrenze

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Während die Versicherungspflicht­grenze festlegt, wer sich privat versichern kann, legt die Beitragsbemessungsgrenze fest, wie viel Einkommen maximal zur Berechnung folgender Größen herangezogen wird:

  • Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung und anderen Sozial­versicherungen
  • Maximaler Arbeitgeberzuschusses zur Kranken­versicherung (gesetzlich oder privat)
  • Beitrag für den Basistarif der privaten Kranken­versicherung

Wie hoch ist die Versicherungspflicht­grenze?

Die Versicherungspflicht­grenze wird für jedes Jahr aufs Neue festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne. So sah ihre Entwicklung in den letzten Jahren aus:

JahrMonatliches BruttoeinkommenJährliches Bruttoeinkommen20195.062,50 €60.750,00 €20205.212,50 €62.550,00 €20215.362,50 €64.350,00€20225.362,50 €64.350,00€

Welches Einkommen zählt für die Versicherungspflicht­grenze?

Relevantes Einkommen:

  • Gehaltszahlungen

  • Weihnachtsgeld

  • Urlaubsgeld

  • Vermögenswirksame Leistungen

  • Sachbezüge

  • Überstundenvergütungen

Irrelevantes Einkommen:

  • variable und einmalige Zahlungen

  • Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

  • Arbeitgeberleistungen an Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Direkt­versicherungen

  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

  • Vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren

  • Einkommen aus Quellen außerhalb der aktuellen Beschäftigung

Gesundheitszustand als Voraussetzung – die Gesundheitsprüfung

Auch wenn Ihre berufliche und finanzielle Situation den Wechsel in die PKV erlauben, ist ein privater Kranken­versicherer nicht verpflichtet, Ihren Antrag anzunehmen oder Sie zu guten Konditionen zu versichern. Ihre Entscheidung machen die Anbieter dabei maßgeblich vom Gesundheitszustand des Antragstellers abhängig. Deshalb erfolgt im Rahmen des Antrags eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Gestalt eines Fragenkatalogs. Wer unter bestimmten Vor­erkrankungen leidet, muss mit Risikoausschlüssen, Beitragszuschlägen oder sogar der Ablehnung seines Antrags rechnen. Je nach Erkrankung kann ein Risikozuschlag 10 bis 30 Prozent des regulären Beitrags ausmachen.


Ab wann kann man sich privat versichern

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Auch wenn Sie für Ihren konkreten Fall mit einem Beitragszuschlag oder gar einer Ablehnung des Antrags rechnen, sollten Sie die Gesundheitsfragen grundsätzlich korrekt beantworten. Stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass die Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, drohen Ihnen Leistungsausschlüsse oder ein nachträglicher Versicherungsrücktritt.

Wonach fragen Versicherer?

PKV-Anbieter fragen in der Regel nach folgenden Vorbedingungen:

  • Alter, Größe, Gewicht

  • Ablehnungen/Kündigungen bei anderen Anbietern

  • Regelmäßige Einnahme von Medikamenten

  • Behandlungen (wegen Herz-Kreislauf-, Rücken- oder Atemproblemen, Allergien, psychische Problemen, …)

  • Diagnosen zu den oben genannten Beschwerden

  • noch undiagnostizierte Beschwerden, frühere Erkrankungen, Nachwirkungen von Unfällen, Gebrechen

Der Abfragezeitraum beträgt dabei fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre bei stationären Aufenthalten.

Diese Erkrankungen erschweren einen PKV-Beitritt

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Menschen mit diesen gesundheitlichen Einschränkungen haben es schwerer, eine private Kranken­versicherung mit günstigen Konditionen abzuschließen, oder werden abgelehnt:

  • Wirbelsäulen­erkrankungen

  • Rückenleiden

  • Allergien

  • Asthma

  • Diabetes

  • Herz-Kreislauf-Probleme

  • Bluthochdruck

  • chronische Krankheiten

  • Behinderungen

  • Psychische Erkrankungen (z.B. Depression)

Ebenfalls schwer zu versichern: riskante Berufe

Berufe, die mit großen Gesundheitsgefahren einhergehen (z.B. Stuntfrau) oder bei denen die Entwicklung des Einkommens besonders unvorhersehbar ist (z.B. Schauspieler) machen es ebenfalls schwieriger, eine private Kranken­versicherung abzuschließen.

Ab wann kann man sich privat versichern


Ab wann kann man sich privat versichern

Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif

Wer sich in der privaten Kranken­versicherung versichern muss, hat Anspruch darauf, unabhängig von Vor­erkrankungen in den Basistarif aufgenommen zu werden. Allerdings ist der Basistarif als Notlösung zu betrachten.

Voraussetzungen für einzelne Berufsgruppen

Es gelten verschiedene Voraussetzungen

Wie bereits erwähnt gelten für Angehörige verschiedener Berufs- und Personengruppen unterschiedliche Regeln für den Zugang zur PKV. Hier finden Sie die Besonderheiten der folgenden Personengruppen:

  • Angestellte
  • Selbständige und Freiberufler
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Studenten
  • Personen ohne oder mit geringem Einkommen
  • Ausländer, Einwanderer, Rückkehrer

Angestellte

Eine Wahl zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung (GKV) haben Beschäftigte in der Privatwirtschaft erst dann, wenn ihr Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Versicherungspflicht­grenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zu ihren Versicherungsbeiträgen.

Alleinstehende Angestellte zahlen für die private Kranken­versicherung meist weniger, als sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung zahlen würden. Einen Teil des eingesparten Gelds sollten Sie jedoch zur Seite legen, um die höheren Beiträge im Alter abzufangen.

Private Kranken­­versicherung für Angestellte

Wann genau werden Arbeitnehmer ­versicherungsfrei?

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Versicherungsfrei werden abhängig Beschäftigte der Privatwirtschaft, wenn

  • Ihr Jahresarbeitsentgelt aufgrund einer Gehaltserhöhung voraussichtlich für die kommenden 12 Monate oberhalb der Versicherungspflicht­grenze liegen wird. Versicherungsfrei werden Sie in diesem Fall zum nächsten 1. Januar. Werden Sie beispielsweise zum 1. Januar 2022 oberhalb dieser Jahresarbeitsensentgeltgrenze verdienen und wird dies auch für das Jahr 2023 der Fall sein, so können Sie zum 1. Januar 2023 zur PKV wechseln.
  • Sie den Arbeitgeber wechseln oder ein Arbeitsverhältnis neu aufnehmen und Ihr Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich für die kommenden 12 Monate die Versicherungspflicht­grenze übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt – der auf jeden Tag im Jahr fallen kann – können Sie sich für eine private Kranken­versicherung entscheiden.

Statuswechsel melden

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Der Arbeitgeber muss an die Kranken­versicherung melden, dass der Arbeitnehmer nicht länger pflichtversichert ist. Sonst kann der Wechsel in die private Kranken­versicherung nicht stattfinden. Am schnellsten kann man die GKV verlassen, wenn man die Austrittserklärung in den ersten zwei Wochen nach dem Erlöschen der Versicherungspflicht einreicht. Für eine spätere Abmeldung gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist.

Was, wenn das Einkommen stagniert oder sinkt?

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Sinkt das Einkommen eines privat versicherten Angestellten unter 55 z.B. unter die Versicherungspflicht­grenze, ist er in der Regelerneut zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung verpflichtet. Ist ein Verbleib in der PKV gewünscht und das reduzierte Einkommen voraussichtlich nur temporär, ist jedoch in einigen Situationen ein Befreiungsantrag möglich.

Ein möglicher Grund für ein sinkendes Einkommen ist Arbeitslosigkeit. Auf unserer Seite zu diesem Thema können Sie nachlesen, wie sie sich auf Ihre private Kranken­versicherung auswirkt.

Private Kranken­­versicherung für Arbeitslose

Selbständige und Freiberufler

Wer hauptberuflich einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, kann wählen, ob er sich freiwillig gesetzlich oder aber privat versichern möchte. Denn im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten, ist die Versicherungsfähigkeit in der privaten Kranken­versicherung nicht von der Höhe des Verdienstes abhängig. Selbstständige sind ab dem Zeitpunkt ­versicherungsfrei, ab dem sie ihre hauptberufliche Selbständigkeit aufnehmen.

Nebenberuflich Selbständige unterliegen zunächst der Verpflichtung, sich gesetzlich zu versichern. Sie können in die PKV wechseln, wenn Sie über der Versicherungspflicht­grenze verdienen oder das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit überwiegt.

Private Kranken­­versicherung für Selbständige

Ab wann kann man sich privat versichern

JAEG für Künstler und Publizisten

Die meisten Freiberufler können sich frei für die private Kranken­versicherung entscheiden. Künstler, Publizisten und andere Freiberufler, die sich in der Künstlersozialkasse (KSK) versichern, müssen hingegen wie Angestellte ein Einkommen über der Versicherungspflicht­grenze nachweisen können. Dafür haben sie jedoch Anspruch auf Zahlungen der KSK, die das Äquivalent des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken­versicherung sind. Versicherungspflicht in der GKV besteht auch für Gärtner und Landwirte.

Beamte und Beamtenanwärter

Auch diese Berufsgruppe kann sich ab dem Zeitpunkt der ersten Beihilfezahlung grundsätzlich frei für eine gesetzliche oder private Kranken­versicherung entscheiden und hat sechs Monate Zeit, um einen Antrag zu stellen. Der Dienstherr leistet zu den Krankheits­kosten mindestens eine Beihilfe von 50 Prozent. Genau dies ist auch der Grund, weshalb Beamte sowie andere Beihilfeberechtigte in der Regel eine private Kranken­versicherung in Form der sogenannten Restkosten­versicherung abschließen.

Mehr zur PKV für Beamte

Vorteile für Beamte

Für Beamte empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Kranken­versicherung in besonderem Maße. Denn die hohe Beihilfe sowie das gesicherte Einkommen schützen vor den finanziellen Nachteilen der PKV. Hinzu kommt noch, dass auch Kinder und Ehepartner von Beamten Beihilfe erhalten und somit unter Umständen ebenfalls von einer kostengünstigen Absicherung profitieren können. Mehr dazu lesen Sie hier:

Beihilfeergänzungstarif für Beamte

Ab wann kann man sich privat versichern

Studenten

Studenten können zu Studienbeginn eine private Kranken­versicherung abschließen. Sie können Ihren Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht auch rückwirkend stellen. An die Entscheidung für die PKV sind sie unwiderruflich bis zum Ende ihrer Hochschulausbildung gebunden. Ein Wechsel ist erstmals wieder mit der Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit möglich. Machen Sie sich nach dem Studium selbständig, so müssen Sie privat versichert bleiben – unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes.

Private Kranken­­versicherung für Studenten

Bei der PKV sparen

Besonders attraktiv ist die private Absicherung für Studenten, deren Eltern verbeamtet sind, weil sie bis zu 80 Prozent Beihilfe erhalten. Ohnehin lohnt es sich, beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung auf spezielle Tarife zu achten, die einige Gesellschaften bestimmten Berufsgruppen anbieten. Nicht selten bieten diese ein hohes Einsparpotential bei gutem Schutz.

Ab wann kann man sich privat versichern

Personen mit keinem oder geringem Einkommen

Wer über kein eigenes Einkommen verfügt oder unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro/Monat verdient, kann sich ebenfalls privat krankenversichern. Hierunter fallen insbesondere Kinder, Hausfrauen und -männer. Im Zweifel entscheidet die gesetzliche Kranken­versicherung darüber, ob Sie sich privat versichern dürfen oder ob Sie der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen. Falls Versicherungsfreiheit besteht, beginnt sie ab dem Moment, in dem das Einkommen wegfällt.

Unsere Seiten zum Thema:

  • PKV für Familien
  • PKV für Ehepartner
  • PKV für Kinder
  • PKV bei Arbeitslosigkeit

Ab wann kann man sich privat versichern

Private und gesetzliche Kranken­versicherung für Ausländer

Alle in Deutschland lebenden Personen sind dazu verpflichtet, eine Kranken­versicherung abzuschließen. Als Arbeitnehmer können oder müssen sie sich gesetzlich versichern lassen. Auch Selbständige brauchen eine Versicherung.

Wer aus einem EU-Mitgliedsland kommt, kann sich schon während der Jobsuche gesetzlich versichern. Arbeitssuchende aus anderen Ländern hingegen müssen eine private Kranken­versicherung abschließen. Der Nachweis einer Versicherung kann sogar Voraussetzung für die Erteilung eines Visums sein.

Für Menschen, die nur einen relativ kurzen Aufenthalt planen, bieten einige Anbieter spezielle Versicherungspakete an, die auch Unfall- und Haftpflicht­versicherung abdecken. Einen Überblick darüber, welche Versicherungen Sie als Einwanderer brauchen, erhalten Sie hier:

Versicherungen für Einwanderer

Ab wann kann man sich privat versichern

Frist für Rückkehrer aus dem Ausland

Wer aus dem Ausland zurückkehrt und nicht gesetzlich krankenversichert ist oder sich aus einem anderen Grund privat versichern muss, hat einen Monat Zeit, um einen PKV-Anbieter zu wählen, bevor später für jeden nicht versicherten Monat Prämienzuschläge gezahlt werden müssen.

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Für wen ist eine private Kranken­versicherung sinnvoll?

In den vorherigen Abschnitten ging es darum, wer sich privat versichern darf. Ob es sich auch langfristig lohnt, hängt von anderen Faktoren ab. Für eine private Kranken­versicherung spricht in erster Linie der Zugang zu einer besseren medizinischen Versorgung in zahlreichen Bereichen.

Zugleich sollten Sie sich bewusst sein, dass es sich um eine Entscheidung handelt, an die Sie lange gebunden sind – Wechsel zwischen PKV-Anbietern oder zwischen PKV und GKV sind nur unter bestimmten Umständen möglich und die Beiträge können im Alter zur Belastung werden, da sie sich nicht Ihrem Einkommen anpassen. Eine detailliere Aufstellung der Vor- und Nachteile der PKV finden Sie hier:

Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung


Lohnt sich die PKV für Sie?

Ob sich der Abschluss einer privaten Kranken­versicherung für Sie lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Sie sollten sich dazu die Frage stellen, wie es mit der voraussichtlichen Entwicklung Ihres Einkommens und Ihrer Familienplanung aussieht, und wie wichtig Ihnen die zusätzlichen Leistungen der privaten Kranken­versicherung sind.

Für wen ist die PKV vorteilhaft?

  • Junge Versicherungsnehmer: Wer seine PKV unter 40, idealerweise unter 35, abschließt, zahlt weniger, da sich die Altersrückstellungen auf einen längeren Zeitraum verteilen

  • Gesunde Versicherungsnehmer: Wer keine Vor­erkrankungen hat, muss keine Risikoaufschläge oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen

  • Versicherte ohne/mit wenigen Kindern: Anders als die GKV bietet die PKV keine kostenlose Familien­versicherung an. Sie sollten daher nachrechnen, ob Sie auch die Versicherungsbeiträge für Ihre Kinder bequem tragen können.

  • Gutverdiener und Menschen mit Vermögen: Die große Frage bei der PKV ist, ob man sie auch im Ruhestand noch problemlos bezahlen kann. Wer davon ausgeht, kann sie unbesorgt abschließen.

Bei Unsicherheit, ob sich eine private Kranken­versicherung für Sie lohnt, empfiehlt es sich, für diese wichtige Entscheidung einen Berater hinzuzuziehen. Nutzen Sie für eine erste Angebotserstellung auch gern unsere Formular für den Tarifvergleich auf dieser Seite.

Die richtige PKV wählen

Sie stehen nicht nur vor der Entscheidung, ob sie einer privaten Kranken­versicherung beitreten wollen, sondern auch vor der, welcher Anbieter und Tarif der richtige für Sie ist. Dafür stellen wir Ihnen zwei Entscheidungshilfen zur Verfügung. Auf unserer Seite zur PKV im Test stellen wir Ihnen die aktuellen Testsieger vor:

Private Kranken­versicherung: aktuelle Testergebnisse

Ab wann kann man sich privat versichern

Anwartschafts­versicherung

Für Menschen, die später in eine private Versicherung wechseln wollen, aber noch oder vorübergehend unter Versicherungspflicht­grenze verdienen, ist es möglich, eine Anwartschafts­versicherung abzuschließen. Diese erlaubt es ihnen, der privaten Kranken­versicherung ihrer Wahl später zu den gleichen Konditionen wie beim Abschluss der Anwartschafts­versicherung beizutreten, unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme hinzugekommen sind.

Fazit

Nicht jeder kann in die private Kranken­versicherung wechseln: Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört das Bruttoeinkommen und die Befreiung der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. Ob die private Kranken­versicherung tatsächlich sinnvoll für Sie ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Ihrer Berufsgruppe
  • Ihrem Einkommen
  • Ihrem Gesundheitszustand

Auch die persönliche Lebensplanung spielt eine Rolle. Haben Sie sich für die PKV entschieden, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um den optimalen Tarif zu finden. Immerhin handelt es sich um eine Entscheidung, mit der Sie idealerweise für Jahrzehnte zufrieden sein sollten.

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Die häufigsten Fragen zu den Voraussetzungen für die private Kranken­versicherung

Wer kann sich privat versichern lassen?

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Privat krankenversichern kann sich, wer nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig ist und über der Versicherungspflicht­grenze verdient. Das sind in erster Linie gut verdienende Angestellte, Beamte und Selbständige. Aber auch Studenten und Rentner können sich privat krankenversichern.

Welches Gehalt braucht man für die private Kranken­versicherung?

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Das Bruttogehalt muss über der sogenannten Versicherungspflicht­grenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Diese wird jedes Jahr neu berechnet und liegt 2021 bei 64.350 Euro im Jahr bzw. 5.362,50 im Monat.

Für wen lohnt sich die private Kranken­versicherung?

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Vor allem für Beamte und Beamtenanwärter lohnt sich die private Kranken­versicherung aufgrund der Beihilfe vom Dienstherren. Für alle anderen lohnt sich die PKV nur unter bestimmten Umständen.

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Wie viel muss man verdienen um sich privat zu versichern?

Die neuen Rechengrößen: Für das Jahr 2022 hat der Gesetzgeber die Grenze für eine Pflichtversicherung bei 64.350 Euro pro Jahr festgelegt – oder 5.362,50 Euro pro Monat. Liegt das Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers oberhalb dieses Wertes, ist er versicherungsfrei. Er kann zwischen GKV und PKV wählen.

Kann ich mich als Angestellter privat versichern?

Angestellte und Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig und damit gesetzlich krankenversichert. Ab einem bestimmten Einkommen dürfen Angestellte jedoch in die PKV wechseln (64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat - Stand 2022).

Wann kann ich in die private Krankenkasse wechseln?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro (beziehungsweise 5.362,50 Euro monatlich). Zum Ende der Versicherungspflicht haben die Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.