Wie viele Impfungen braucht man als Genesener?

Ab sofort können sich Personen bereits vier Wochen nach einer überstandenen Corona-Infektion gegen das Corona-Virus impfen lassen. Sie gelten mit nur einer Impfung als vollständig immunisiert und geschützt. Die Ständige Impfkommission (StiKo) hat ihre bisherige Empfehlung für einen Abstand von sechs Monaten auf vier Wochen verkürzt.

Wer eine Infektion mit dem Corona-Virus durchgemacht hat, gilt als offiziell genesen, wenn die Infektion durch PCR-Test nachgewiesen, mindestens 28 Tage und längstens sechs Monate zurückliegt. Nach aktuellen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Immunität bis zu sechs Monate nach der Erkrankung besteht.

Hierzu Gesundheits-Staatssekretär Heiger Scholz: „Wer eine Corona-Erkrankung überstanden hat, ist vorübergehend vor einer Neuerkrankung geschützt. Angesichts des Anstiegs von Neuinfektionen mit der hochansteckenden Delta-Variante, bitte ich genesene Menschen darum, sich für eine Schutzimpfung zu entscheiden. Ausreichend Impfstoff gibt es bei uns. Die Boosterimpfung trägt dazu bei, das Risiko einer erneuten Ansteckung oder eines schweren Erkrankungsverlaufs deutlich zu reduzieren. So schützen Sie sich und andere.“

Personen, die bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurden und bei denen nach dieser Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, sollen die zweite Impfung in einem Zeitraum zwischen vier Wochen und sechs Monaten nach dem Ende der Symptome bzw. der Diagnose erhalten. Für diese Personen gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte. Für Menschen, die eine Infektion vor mehr als sechs Monaten durchgemacht haben und danach einmal geimpft wurden, gilt dasselbe.

Impftermine in den kommunalen Impfzentren können unter www.impfportal-niedersachsen.de und telefonisch unter 0800 9988665 vereinbart werden.

Wir beantworten Ihre Fragen zur Corona-Impfung. Hier: Sollten sich Genesene impfen lassen - und wann?

Neuer Abschnitt

Genesene verfügen zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz, um nicht erneut an Corona zu erkranken. Davon geht das Robert Koch-Institut aus. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) lautet daher: Genesene sollten sich erst drei Monate nach der Erkankung impfen lassen, frühestens jedoch vier Wochen nach dem Ende der Symptome. Dabei sollte nur eine Dosis verabreicht werden.

  • Wie viele Impfungen braucht man als Genesener?

    Antworten auf Ihre Fragen zu Corona | mehr

Neuer Abschnitt

Menschen, die sich nach ihrer ersten Impfung mit Corona infiziert haben, sollten sich laut Stiko drei Monate nach Ende der Symptome bzw. der Diagnose mit der zweiten Dosis impfen lassen. Auch hier gilt: Frühestens vier Wochen nach dem Ende der Symptome.

Quelle

  • Stiko-Empfehlungen zur Auffrischungsimpfung vom 29.11.2021 | mehr

Neuer Abschnitt

Zur Booster-Impfung sagt die Stiko: Genesene, die nach drei Monaten geimpft wurden, sollten die Auffrischungsimpfung in der Regel drei Monate nach der vorangegangenen Impfung bekommen.

Geimpfte, die sich nach der ersten oder zweiten Impfung mit Corona infizieren, sollten drei Monate nach der Infektion einen Booster bekommen.

Über dieses Thema berichteten am 12.12.2021 auch das "Morgenecho" bei WDR 5 und die "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen.

Wie viele Impfungen braucht man als Genesener?
Ich bin damit einverstanden, dass mir Videos von YouTube angezeigt werden.

Dieses Element beinhaltet Daten von YouTube. Sie können die Einbettung auf unserer Datenschutzseite deaktivieren.

Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Mit Matomo werden keine Daten an Server übermittelt, die außerhalb der Kontrolle des Bundespresseamts liegen.

Das Tool verwendet Cookies. Mit diesen Cookies können wir Besuche zählen. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es dem Bundespresseamt möglich, die Nutzung seiner Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.

Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie. 

Genesene haben durch die überstandene Corona-Infektion einen natürlichen Immunschutz gegen das Virus aufgebaut. Damit sind sie zumindest zeitweise vor einer erneuten Infektion geschützt. Doch auch Genesene sollten sich impfen lassen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Genesung nachweisen können, warum und wie Sie sich nach einer Corona-Infektion impfen lassen sollten und was sonst noch für Genesene gilt.

Wann gilt man als genesen?

Als genesen gelten Personen, die nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Das bedeutet, dass die Erkrankung durch ein positives PCR-Testergebnis, PoC-NAAT-Testergebnis oder einer weiteren Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik bestätigt sein muss. Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf höchstens 90 Tage alt sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Infektion einerseits bereits überstanden ist und andererseits der durch die Infektion erworbene Immunschutz noch ausreichend ist. Wichtig zu wissen: Wer ein positives PCR-Testergebnis hat, das älter als 90 Tage ist, gilt nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr als genesen und sollte seinen Immunschutz mit einem der zugelassenen Corona-Impfstoffe vervollständigen. Allerdings gilt dies nur für Personen, die nicht geimpft sind, das bedeutet weder vor noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben. Im Falle einer Corona-Infektion in Kombination mit einer oder mehreren COVID-19-Impfungen kann die Infektion unter bestimmten Voraussetzungen als Teil der Impfserie gezählt werden.

Wie weise ich die Genesung nach?

Genesene können ihren Status mit einem sogenannten Genesenenzertifikat nachweisen. Das Zertifikat kann nach der Genesung durch Vorlage des positiven PCR-Befunds in Arztpraxen und Apotheken ausgestellt werden. Sie können den Nachweis ganz einfach in der CovPass-App und auch in der Corona-Warn-App als Genesenenzertifikat hinterlegen oder in Papierform (PCR-Befund, Impfpass oder Ersatzbestätigung) bei sich tragen.

Möchte man mit dem digitalen Genesenennachweis in andere EU-Mitgliedsstaaten reisen, muss dabei die Verordnung über das Digitale COVID-Zertifikat der EU (EU-VO 2022/1034, DCC-VO) beachtet werden. Laut der Verordnung können digitale Genesenenzertifikate höchstens 180 Tage lang gültig sein; Mitgliedsstaaten können national aber auch eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen. Das bedeutet, dass der digitale Genesenennachweis in manchen Ländern möglicherweise auch nach Ablauf der in Deutschland vorgesehenen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen für die Einreise anerkannt werden kann. Ob das Zertifikat im Ausland anerkannt wird, hängt von den jeweils geltenden Vorgaben in den EU-Mitgliedsstaaten ab. Informieren Sie sich daher vor Abreise bitte auf reopen.europa.eu/de.

Was kann ich tun, wenn ich meinen PCR-Testbefund verloren habe?

Liegt der positive PCR-Testbefund nicht mehr vor, können Sie sich einen neuen Nachweis ausstellen lassen. Dafür wenden Sie sich am besten an die Stelle oder die Person, die den Test durchgeführt hat – zum Beispiel an Ihre Ärztin/Ihren Arzt, das Testzentrum oder auch das Labor, das den Test ausgewertet hat.

Ab wann gelte ich als vollständig geimpft?

Seit dem 1. Oktober 2022 sind gemäß § 22a Infektionsschutzgesetz (IfSG) zwei Impfdosen oder zwei Ereignisse (eine Impfung und eine Genesung) nicht mehr ausreichend, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. So braucht man nun laut § 22a drei Ereignisse für einen vollständigen Impfstatus, wovon mindestens zwei Ereignisse Impfungen sein müssen. Um dies vorweisen zu können, muss eine Person eines der folgenden Szenarien durchlaufen haben:

  • Drei Impfungen, wobei die letzte Impfung mit einem Mindestabstand von drei Monaten nach der zweiten Impfung verabreicht werden muss.
  • Zwei Impfungen und eine nachfolgende Infektion, wobei die Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde und 28 Tage her ist.
  • Eine Impfung und eine Infektion, die mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, und eine weitere Impfung.
  • Eine mittels PCR-Test nachgewiesene Infektion gefolgt von zwei Impfungen.
  • Ein positiver Antikörpertest gefolgt von zwei Impfungen.

Sollten sich Genesene impfen lassen?

Studien haben ergeben, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung durch SARS-CoV-2-Varianten erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen ist. Dies kann durch eine dreimalige Impfung oder durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung erreicht werden. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden Corona-Infektionen geimpft werden. Zwischen den jeweiligen Ereignissen muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand liegen. Für ungeimpfte Personen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung in der Regel drei Monate nach der Corona-Infektion. Mehr über die Booster-Impfungen erfahren Sie in diesem Artikel. Sie können auch den Corona-Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)nutzen, der Sie mit einigen Fragen gezielt zu der für Sie empfohlenen Impfung lotst.

Was gilt bei Einreise nach Deutschland?

Für die Einreise nach Deutschland muss aktuell grundsätzlich weder ein Impf- noch ein Test- oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden.

Testen müssen Sie sich grundsätzlich nur, wenn Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. In diesem Fall müssen sich Genesene sowie vollständig geimpfte Personen zudem für vierzehn Tage in Quarantäne begeben. Einen Überblick der aktuellen Regelungen zum Thema Reisen erhalten Sie in diesem Artikel.

Was können Genesene mit Long-COVID-Symptomen tun?

Wer noch Wochen nach einer Corona-Infektion unter typischen Long-COVID-Symptomen wie Atemnot, Müdigkeit sowie Riech- und Geschmacksstörungen leidet, sollte in jedem Fall zunächst seine oder ihre Hausärztin oder Hausarzt aufsuchen. Verschiedene Universitätskliniken bieten zudem sogenannte Post-COVID-Sprechstunden an, bei denen die Beschwerden durch erfahrene Medizinerinnen und Mediziner eingeordnet und Betroffene entsprechend untersucht werden können. Eine ursächliche Therapie von Long COVID / Post-COVID gibt es noch nicht. Die Behandlung erfolgt derzeit symptomorientiert. Mittlerweile gibt es auch Selbsthilfegruppen, in denen Betroffene über das Erlebte sprechen und sich gegenseitig unterstützen können. Mehr über mögliche Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung lesen Sie hier.