Wann ist man im Ausland steuerpflichtig?

In der heutigen Zeit ist ein Wegzug aus Deutschland häufig steuerrechtlich motiviert. Während aber die Ansässigkeit in Deutschland automatisch die Steuerpflicht in Deutschland begründet, führt die Wohnsitzverlagerung ins Ausland nicht zwingend zur Beendigung zur Steuerpflicht.

Zum einen hat der deutsche Fiskus durch die beschränkte sowie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht weiterhin teilweise einen Steuerzugriff auf Einkommen (Einkommensteuer) und unentgeltliche Vermögensübertragungen (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer) und zum anderen wird durch die Wegzugsbesteuerung sogar erst durch den Umzug eine (teilweise erhebliche) Steuerpflicht ausgelöst.

Als Kanzlei für Steuerrecht beraten wir bundesweit und international Privatpersonen, Unternehmer, Gesellschafter und Investoren in allen steuerrechtlichen Fragen.

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Anwaltliche Expertise beim Wegzug ins Ausland

Unser Team von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht  verfügt über jahrelange Erfahrungen bei der Beratung zur internationalen Besteuerung. Im Zusammenhang mit dem Wegzug aus Deutschland bieten wir insbesondere folgende Dienstleistungen:

  1. Prüfung und erforderlichenfalls Gestaltungsempfehlungen im Zusammenhang mit der Steuerpflicht in Deutschland bei einem geplanten Wegzug ins Ausland
  2. Prüfung und Beratung bei Zuzügen nach Deutschland sowie den sich hieraus ergebenden Fallstricken bei einer später avisierten Rückkehr ins Ausland
  3. Begleitung von Einsprüchen und Klagen vor den Finanzgerichten im Zusammenhang mit Wegzügen
  4. Gestaltung bzw. Prüfung von Testamenten, Eheverträgen und sonstigen Verfügungen mit Bezug zum Ausland
  5. Gutachten zu Einzelfragen bei einem Zuzug nach Deutschland oder einem Umzug ins Ausland

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die sogenannte unbeschränkte, beschränkte und erweiterte beschränkte Steuerpflicht im Bereich der Einkommenssteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei einem Wegzug ins Ausland.

Einkommensteuerpflicht nach Wegzug ins Ausland

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht mit gesamtem „Welteinkommen“ bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Grundsätzlich gilt: Derjenige dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist, ist nach deutschem Besteuerungsrecht mit seinem „Welteinkommen“, das heißt mit seinem vollständigen Einkommen – unabhängig davon in welchem Staat er es erwirtschaftet – in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Dabei kommt es ausschließlich auf die rein tatsächliche Situation an und nicht auf die  Beachtung melderechtlicher Normen.

Dies kann in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige auch im Ausland Steuern zu entrichten hat, gegebenenfalls zu einer Doppelbesteuerung führen, sofern mit diesem Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt und eine Anrechnung nach deutschem Steuerrecht ausscheidet.  

Beschränkte Einkommensteuerpflicht für Einkünfte in Deutschland nach Wegzug ins Ausland

Hat eine Person weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, erzielt aber gleichzeitig Einkünfte in Deutschland, ist sie beschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass in diesem Fall keine Besteuerung des Welteinkommens stattfindet sondern ausschließlich der in Deutschland erzielten Einkünfte.

Auch in diesem Fall sind Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat sowie eine etwaige Anrechnung der ausländischen Steuer zu berücksichtigen.

Erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht für deutsche Staatsangehörige im Ausland

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht wird für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Wohnsitzverlagerung  ins Ausland erweitert auf solche Einkommen, die nicht als sogenannte Auslandseinkünfte qualifiziert werden. Hierunter fallen etwa Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von beweglichem Vermögen.

Die Erweiterung der beschränkten Einkommensteuerpflicht setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die deutsche Staatsangehörigkeit hat und vor seinem Wegzug mindestens fünf der letzten zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen ist. Zudem gilt die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht nur bei einem Umzug in ein sogenanntes Niedrigsteuerland und nur in dem Fall, dass der Steuerpflichtige weiterhin  wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat.

Schenkung- und Erbschaftsteuerpflicht für Auswanderer

Unbeschränkte Steuerpflicht für Steuerinländer

Im Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht besteht die unbeschränkte Steuerpflicht in den Fällen, in denen der Schenker beziehungsweise Erblasser auf der einen Seite oder der Erwerber auf der anderen Seite Steuerinländer ist, das heißt entweder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Darüber hinaus werden auch deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, als Steuerinländer im Sinne der Schenkung- und Erbschaftsteuer qualifiziert.

Auch hier droht in verschiedenen Konstellationen eine Doppelbesteuerung. Ein Doppelbesteuerungsabkommen im Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht besteht derzeit lediglich mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, Schweiz und den USA.

Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie Stiftungen und Vereine sind schenkung- und erbschaftsteuerpflichtig, wenn sie im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben.

Beschränkte Schenkung- und Erbschaftsteuerpflicht für das Inlandsvermögen

Wenn weder der Schenker beziehungsweise der Erblasser noch der Erwerber im Zeitpunkt der Übertragung nach deutschem Steuerrecht als in Deutschland ansässig gelten, unterliegt dennoch das sogenannte Inlandsvermögen nach § 121 des Bewertungsgesetzes der Schenkung- und Erbschaftsteuerpflicht. Hierunter ist insbesondere in Deutschland belegenes Vermögen zu verstehen, beispielsweise inländisches Grundvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie inländisches Betriebsvermögen und Anteile an einer in Deutschland befindlichen Kapitalgesellschaft.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht im Erbschaftsteuerrecht

In den Fällen, in denen bei einem Schenker oder Erblasser im Zeitpunkt der Steuerentstehung die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht vorgelegen hat,  wird die beschränkte Schenkung- und Erbschaftsteuerpflicht auf die Vermögenswerte erweitert, deren Erträge nicht als ausländische Einkünfte qualifiziert werden.

Wegzugsbesteuerung – gefährlicher Boomerang bei der Steuerflucht ins Ausland

Neben den erweiterten beschränkten Steuerpflichten muss zudem die sogenannte Wegzugsbesteuerung berücksichtigt werden. Diese greift bei einem Umzug aus Deutschland ein, wenn der Steuerpflichtige Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen hält. Die Rechtsfolge ist die Besteuerung der stillen Reserven, das heißt der Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem Wert im Zeitpunkt des Wegzuges zum persönlichen Einkommensteuersatz.

Näheres zur Wegzugsbesteuerung finden Sie hier: Wegzugsbesteuerung

Die steuerrechtliche und anwaltliche Beratung bei Wegzug ins Ausland

Während in der heutigen globalisierten Zeit ein Umzug ins Ausland häufig reizvoll erscheint, gerade im Hinblick auf steuerrechtliche Vorteile im Ausland, sollte stets berücksichtigt werden, dass alleine die Beendigung des Wohnsitzes nicht zwingend gleichzeitig die Steuerfreiheit in Deutschland bedeutet. Es bedarf einer sorgfältigen Einzelfallprüfung, um sämtliche Fallstricke rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Dabei sollte das Augenmerk nicht nur auf das Steuerrecht, sondern auch auf eine Reihe weiterer Fragen, die sich bei einem Umzug in ein anderes Land stellen, gerichtet werden.  Dies gilt etwa für erbrechtliche und und familienrechtliche Aspekte. Nur unter Berücksichtigung aller Auswirkungen für alle Beteiligten kann eine Einschätzung erfolgen, ob eine Steuerflucht ins Ausland tatsächlich sinnvoll und geboten ist.

 

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Bin ich steuerpflichtig wenn ich im Ausland lebe?

Aufgepasst: Wer im Ausland lebt, muss eventuell seine deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern! Ab dem Jahr 2005 gilt dies für Empfänger einer deutschen Rente, selbst wenn sie im Ausland wohnen.

Wann sind ausländische Einkünfte steuerfrei?

Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht.

Bin ich in Deutschland steuerpflichtig wenn ich im Ausland arbeitet?

Arbeiten Sie also kürzer als ein halbes Jahr im Ausland, müssen Sie in der Regel weiterhin in Deutschland Einkommensteuer zahlen. Wo Sie in diesen Monaten gelebt haben, spielt dabei keine Rolle. Die gleiche Grundregel gilt, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, um dort mehr als sechs Monate zu arbeiten.

Wie versteuert man Einkommen aus dem Ausland?

Sind Sie mit Ihrem Gehalt im Ausland steuerpflichtig, werden Sie in Deutschland nach DBA oder ATE von der Steuer freigestellt. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen.