Wie viel geld bekommt man wenn man ein pflegekind aufnimmt

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Erstellt: 14.11.2019, 11:02 Uhr

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Wie viel geld bekommt man wenn man ein pflegekind aufnimmt

Nur ein Viertel des Verdienten behalten? Diese Ungerechtigkeit können sich nur die wenigsten vorstellen. © Peter Steffen/ dpa

Könnten Sie sich vorstellen, nur ein Viertel Ihres Gehalts behalten zu dürfen? Wahrscheinlich holen Sie gerade empört Luft. Doch genau das verlangt die Kostenheranziehung.

Sind Sie gerade in einer Ausbildung oder waren es einmal? Dann kennen Sie bestimmt das stolze Gefühl, wenn man sein weniges, aber selbst verdientes Geld auf einem Gehaltszettel überreicht bekommt. Doch stellen Sie sich vor, Sie dürften davon nur ein Viertel behalten - den Rest bekommt der Staat. Undenkbar, meinen Sie? Bei Pflege- und Heimkindern ist genau das der Fall.

Die Kostenheranziehung verschlingt bis zu drei Viertel des Gehalts

Bis zu 75 Prozent ihres Gehalts müssen Pflegekinder an das Jugendamt zurückzahlen. Das nennt sich "Kostenheranziehung". Damit finanziert der Staat die Unterbringung in einer Pflegefamilie. In Bayern erhalten Pflegeeltern 748 Euro Unterhalt im Monat für Miete, Essen, Kleidung und Pflegeprodukte. Hinzu kommen 350 Euro, die die Pflegeeltern für die Erziehung des Kindes entlohnen.

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Pflegekinder: Für die Fehler der Eltern bestraft?

Auch für Heimkinder gilt diese Regelung. 74.969 Kinder und Jugendliche leben in Deutschland in Pflegefamilien sowie 96.506 in Heimen, sagt das Statistische Bundesamt. Und es ist egal, ob sie eine Ausbildung machen, festangestellt sind oder auch nur Zeitungen austragen - drei Viertel ihres Gehalts gehen ans Jugendamt. Die 17-jährige Cassandra zum Beispiel darf von ihren 840 Euro, die sie als auszubildende Maschinenanlagenführerin verdient, nur 210 Euro behalten, schreibt die Zeit. Dabei kann Cassandra gar nichts für ihre Situation: "Jetzt werde ich dafür bestraft, dass meine Eltern Mist gebaut haben", so empfindet sie das.

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Grüne, Linke und FDP wollen Kostenheranziehung abschaffen

Dass gerade die Jugendlichen, denen das Leben ihren Schulabschluss und die Ausbildung ohnehin schon schwer gemacht hat, ihr selbst verdientes Geld nicht behalten dürfen, erscheint vielen als ungerecht. Auch die Politik hat das nun erkannt: Grüne, Linke und FDP wollen die Kostenheranziehung abschaffen. Ein Antrag hierzu befindet sich derzeit im Familienausschuss und Anfang nächsten Jahres soll darüber beraten werden.

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vro

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Aktuelle Informationen zur Krisenpflege bzw. Langzeitpflege, finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern, Voraussetzung für die Pflegebewilligung

  • Allgemeine Informationen
  • Finanzielle Unterstützung
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Weiterführende Links
  • Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Neben der Adoption gibt es auch die Möglichkeit, ein Kind für bestimmte oder unbestimmte Zeit in Pflege zu nehmen. Meist handelt es sich dabei um Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen, die nicht in ihrer eigenen Familie betreut werden können. Es wird unterschieden zwischen Krisenpflege für einen kurzen Zeitraum (z.B. bei familiären Problemen oder sozialen Notfällen) und Langzeitpflege, bei der ein Kind für einen längeren Zeitraum (in manchen Fällen bis zur Volljährigkeit) in Pflege genommen wird.

Im Unterschied zur Adoption behalten die leiblichen Eltern ihre Rechte weitgehend und treten nur die Pflege und Erziehung des Kindes an das Jugendamt ab, das dann die Pflegeeltern damit beauftragt. Die Pflegeeltern haben im Pflegschaftsverfahren das Recht, Anträge zu stellen und müssen bei wichtigen Angelegenheiten, die das Pflegekind betreffen (bei Vereinbarungen zu Besuchskontakten, bei Anträgen der leiblichen Eltern auf Rückgabe des Kindes etc.) angehört werden.

Achtung

Ziel der Fremdunterbringung ist letztlich die Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie, sobald sich dort die Erziehungssituation verbessert. Als Pflegemutter/Pflegevater sollten Sie deshalb darauf vorbereitet sein, sich von dem Kind auch wieder trennen zu müssen.

Wenn es im Interesse des Kindes liegt, ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist oder eine Rückführung in die Herkunftsfamilie nicht mehr möglich ist, können Pflegeeltern auch das volle Sorgerecht beantragen bzw.  eine Adoption anstreben.

Tipp

Wenn Sie bereits Pflegeeltern sind oder es werden wollen, können Sie sich für Erfahrungsaustausch, Hilfestellung etc. auch an Pflegeelternrunden, die z.B. von Eltern-Kind-Zentren oder Gemeinden in ganz Österreich angeboten werden, wenden.

Finanzielle Unterstützung

Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen haben Pflegeeltern Anspruch auf:

  • Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Pflegefreistellung
  • Pflege(eltern)geld zur Abdeckung der Unterhaltsleistungen

Das Pflege(eltern)geld ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kinder- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrtsträger). Pflegekinder können bei einem Pflegeelternteil in der Krankenversicherung mitversichert werden.

Voraussetzungen

Wer ein Pflegekind unter 14 Jahren aufnehmen will, braucht dazu eine Pflegebewilligung von der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrtsträger). Wie bei der Adoption werden Bewerberinnen/Bewerber auf ihre Eignung hin überprüft (Erziehungsfähigkeit, Belastbarkeit, Gesundheitszustand, Wohn- und Einkommensverhältnisse etc.). Die Pflegebewilligung wird immer nur für ein bestimmtes Kind erteilt.

Ein offizielles Mindestalter ist für Pflegeeltern nicht vorgeschrieben, allerdings werden eine gewisse Lebenserfahrung und Erfahrung im Umgang mit Kindern vorausgesetzt. Der Altersunterschied zwischen Pflegekind und Pflegeeltern sollte im Idealfall 40 Jahre nicht übersteigen.

Auch allein stehende Personen können bei sonstiger Eignung Pflegekinder bei sich aufnehmen.

In einigen Bundesländern gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich als Pflegemutter oder Pflegevater anstellen zu lassen. Damit verbunden sind Fortbildung, Beratung, soziale Absicherung (Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie ein Gehalt knapp über der Geringfügigkeitsgrenze.

Tipp

Vorbereitungskurse für Pflegeeltern werden z.B. in Wien vom Referat für Adoptiv- und Pflegeeltern angeboten.

Zuständige Stelle

Die Kinder- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrtsträger)

  • bei der jeweiligen oder Bezirkshauptmannschaft
  • beim Magistrat
    • in Wien: die MA 11 (→ Stadt Wien) − Amt für Jugend und Familie
  • Informationen zu Pflegeeltern (→ Land Burgenland)
  • Informationen zu Pflegeeltern und Pflegekinder (→ Land Kärnten)
  • Informationen zum Pflegestellenwesen (→ Land Niederösterreich)
  • Pflegeeltern-Broschüre (→ Land Oberösterreich)
  • Pflegeeltern-Broschüre (→ Land Salzburg)
  • Informationen zur Adoption und Pflege (→ Land Steiermark)
  • Pflegeelternbroschüre (→ Land Tirol)
  • Informationen zu Pflegekind und Pflegeeltern (→ Land Vorarlberg)
  • Referat für Adoptiv- und Pflegeeltern (→ Stadt Wien)

Rechtsgrundlagen

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

Letzte Aktualisierung: 23. März 2021

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Wie viel bekommt man für ein Pflegekind in NRW?

materielle Aufwendungen
Gesamtbetrag
für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
607 €
895 €
für Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
692 €
980 €
für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall
843 €
1131 €
Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gem. § 39 SGB VIII ...recht.nrw.de › lmi › owa › br_bes_textnull

Was muss ich tun um ein Pflegekind zu bekommen?

Pflegekind aufnehmen: Voraussetzungen und Bewerbung.
mindestens 25 Jahre alt sein..
gesund und drogenfrei sein..
über ein angemessenes, sicheres Einkommen verfügen..
ausreichend Zeit haben, um für das Kind zu sorgen..
ausreichend Platz zur Verfügung haben..