Verletztengeld als Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) steht Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu. In welcher Höhe und für welche Dauer Sie Anspruch auf Verletztengeld haben sowie zahlreiche weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Fragen und Antworten. Oder berechnen Sie gleich hier Ihren Anspruch mit dem Verletztengeld-Rechner. Show
Verletztengeld-Rechner starten Symbol RechnerDie wichtigsten Fragen zum Thema Verletztengeld
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Verletztengeld-Rechner starten QuellenangabenInsbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Verletztengeld" verwendet: Letzte Aktualisierung am 28.11.2022Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Verletztengeld" wurden am 28.11.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert: Wie viel zahlt die BG bei einem Arbeitsunfall?Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoentgelt. Von dem Verletztengeld muss der Empfänger den halben Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, die andere Hälfte übernimmt die BG.
Wie wird ein Arbeitsunfall berechnet?Während das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts ausmacht, beträgt das Verletztengeld 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt.
Warum ist ein Arbeitsunfall besser?Ist ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft, hat man als Geschädigter viele Vorteile. Egal ob medizinische Versorgung, Rehabilitation oder Wiedereingliederung in den Beruf oder das soziale Leben, alle Kosten werden komplett von der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen.
Wer zahlt die ersten 6 Wochen bei Arbeitsunfall?Nach den ersten 6 Wochen ist der Arbeitgeber nicht länger zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Sie wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Diese finanzielle Leistung wird als Verletztengeld bezeichnet und von den Krankenkassen ausgezahlt.
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