Mit teilzeit gleiches gehalt wie bei vollzeit drohen trotzdem sanktionen

Manuela (hier zu sehen auf ihrem Gewinnerinnen-Profilbild) arbeitete in einer Disko, einem Büro und als Putzfrau als sie im Mai 2017 ihr Grundeinkommen gewann. Einen von drei Jobs gab sie nach ihrem Gewinn auf. Nun neigt sich ihr Jahr mit Grundeinkommen dem Ende zu. Im Gespräch setzt sie sich mit Arbeit und Alter auseinander, und berichtet warum ein Grundeinkommen die größte Sicherheit ist, die sie sich vorstellen kann.

Drei Jobs gleichzeitig zu haben, hört sich für manch eine*n ungewöhnlich an. Wie kam es dazu?

“Ich bin jetzt 60 Jahre alt und habe durch mein Alter nicht mehr die Chance, eine feste Anstellung zu bekommen. Gesellschaftlich bezeichnet man mich als alte Dame, aber das bin ich nicht! Ich bin kein Mensch, der sich sagt, so, ich bin 60 und jetzt leg ich mich auf die Couch. Leider habe ich es so erlebt: ab 45 Jahren bekommt man in Deutschland keinen richtigen Job mehr, also einen, für den man qualifiziert ist, der einem Spaß machen würde. Ich habe mich so oft auf Stellen beworben und manchmal hieß es sogar “Haben Sie mal in den Spiegel gesehen?”.

So schlage ich mich jetzt seit 15 Jahren hauptsächlich in der Gastronomie durch und arbeite mal hier, mal dort. Ich tue das gern und die Menschen, die mich beschäftigen, wissen, ich kann das. Ich arbeite auf dem Christkindl Markt, ich arbeite in der Disko, wo es regelmäßig heißt: “Cocktails gibt’s bei der Alten”. Das gefällt mir und macht mir Spaß, es ist so schön, mit den Youngsters zusammen zu arbeiten.

Zu meinen drei Jobs kam es, weil ich meiner Tochter versprochen hatte, sie während ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen. Ich wollte mein Wort einfach halten. Lieber mache ich drei oder sogar vier Jobs gleichzeitig, bevor ich zum Sozialamt gehe. Warum auch nicht? Hartz 4 ist für mich die allerletzte Lösung.”

Was hat sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen für dich verändert?

“Das Grundeinkommen ist die größte Sicherheit, die man haben kann. So ein unglaubliches Gefühl, der absolute Knaller! Diese 1000 Euro auf dem Konto, die helfen dir sowas von. Ich bin der reichste Mensch der Welt, allein schon dadurch, dass ich mich nicht mehr zum Affen muss. Durch das Grundeinkommen kann ich jetzt sagen: “Pass auf, Freund, das schmeckt mir nicht. Kannst du mir nicht mehr Respekt entgegen bringen?”. Mir ist jetzt zweimal passiert, dass man mir gesagt hat: “Du brauchst das Geld, also musst du so arbeiten wie wir es wollen”. Nein, muss ich eben nicht. Ich war in bestimmten Momenten selbstbewusster und habe mich richtig wohl dabei gefühlt. Nach meinem Gewinn habe ich zwei Jobs behalten, den dritten habe ich gekündigt, da war ich wirklich froh drum. Putzen, das ist Knochenarbeit.

Ich habe mich damals bei euch angemeldet, weil ich die Idee gut und richtig fand, ein Grundeinkommen für jede*n zu haben. Und was der Berliner Bürgermeister schwafelt von seinem Solidarischen Grundeinkommen…der weiß überhaupt nicht, worum es geht.”

Wie würdest du dir Arbeit wünschen und wie könnte das Bedingungslose Grundeinkommen dazu beitragen?

“Ich würde mich auf meinen Bürojob konzentrieren, und wenn ich dann Lust hätte, halt noch ein bisschen Gastro machen. Weil ich weiß, ich kann das, alle mögen mich. Aber irgendwo muss es ja eine gewisse Regelung geben. Wenn die mich um 12 Uhr anrufen, ob ich um 12 Uhr arbeiten kann, dann ist das eigentlich ein No-Go. Ich habe mich daran gewöhnt, und ich kann das. Aber grundlegend wäre es wichtig, dass es gerade für ältere Menschen wie mich eine Möglichkeit gäbe, einen Job zu bekommen, für den wir ausgebildet sind. Denn irgendwelche Ausreden gibt es immer. Auf diese Diskriminierung habe ich keinen Bock mehr.

Als ich meinen Rentenbescheid gesehen habe, habe ich mich totgelacht. Wenn jemand mit 67 Jahren so eine Rente bekommt, kann sich doch niemand auf den Beinen halten. Und das ist der Punkt, an dem die Regierung was unternehmen sollte. Gerade in unserer heutigen Gesellschaft: arme Damen, die 45 Jahre gearbeitet haben, müssen die wirklich Flaschen sammeln? Das Grundeinkommen ist einfach eine Lösung, von der man sagen kann, da haben die Leute nicht so viel Scham wie bei Hartz 4.

Das Grundeinkommen eröffnet die Möglichkeit, einen Job zu haben und trotzdem zu wissen, ich habe eine Grundlage. Auch im Alter. Diese Grundlage kann ich sparen, ausgeben, damit kann ich machen was ich will und das ist Sicherheit. Das ist Ausschnaufen. Und ich denke mal, wenn das weiter getragen wird, kann der Müller echt einpacken. Wenn die Regierung ein bisschen weiterdenken würde, wär ich dabei.”

Wer Hartz 4 erhält, muss dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das Jobcenter möchte Sie möglichst schnell wieder in eine Beschäftigung vermitteln, damit Sie keine Leistungen mehr benötigen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie sich um Arbeit bemühen müssen. Und auf vorgeschlagene Stellenanzeigen des Jobcenters reagieren müssen. Doch gibt es dabei Grenzen? Müssen Sie jede Art von Arbeit annehmen? Welche Rolle spielen die konkreten Arbeitsbedingungen? Welche Arbeit ist zumutbar und welche nicht? Erfahren Sie hier konkret, welche Regeln bei der Zumutbarkeit einer Arbeitsstelle gelten.

Welche Arbeit ist zumutbar?

Die Zumutbarkeit von Arbeitsstellen ist in § 10 SGB II und § 140 SGB III geregelt. Aus beiden Paragrafen geht hervor, dass generell jede Art von Arbeit zumutbar ist. Das bedeutet, dass Sie in der Regel jede mögliche Tätigkeit annehmen müssen. Tun Sie dies nicht, drohen Sanktionen. Es werden in den Paragrafen jedoch Ausnahmen genannt, aus denen hervorgeht, wann eine Arbeit nicht zumutbar ist. Entsprechend gilt eine Arbeit als nicht zumutbar,

    • wenn Sie zur Ausübung der möglichen Tätigkeit körperlich, seelisch oder geistig nicht in der Lage sind. Hierzu ist ein ärztlicher Nachweis beim Jobcenter vorzulegen. Gleichzeitig darf das Jobcenter im Zweifelsfall aber einen Arbeitsversuch verlangen oder einen eigenen Amtsarzt zur Beurteilung einschalten.

      Beispiel: Einem Bürokaufmann mit deutlichen Bandscheibenschäden kann keine rein stehende Tätigkeit als Produktionshelfer zugemutet werden.

    • wenn durch die Ausübung der vorgeschlagenen Tätigkeit, die Gefahr besteht, dass Sie Ihrer eigentlichen Tätigkeit nur noch erschwert nachkommen können. Dies ist dann der Fall, wenn die vorgeschlagene Tätigkeit besonders schwere körperliche Anforderungen an Sie stellt. Hier soll vermieden werden, dass Sie auf Dauer Ihren eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben können

      Beispiel: Einer Friseurin kann keine Stelle als Umzugspackerin zugemutet werden. Es besteht die Gefahr, dass die schwere körperliche Arbeit körperliche Schäden hervorruft. Diese Schäden würden die stehende Arbeit als Friseurin auf Dauer deutlich erschweren.

    • wenn Sie durch die Annahme der Tätigkeit die Betreuung Ihrer Kinder nicht mehr gewährleisten können. Bei diesem Punkt darf der Besuch einer Kindereinrichtung für Kinder ab dem 3. Geburtstag verlangt werden. Entsprechend ist die Kinderbetreuung nur gefährdet, wenn Ihr Kind trotz Ihrer Bemühungen keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhält oder, wenn die Arbeitszeiten über die Öffnungszeiten der Einrichtung hinausgehen würden.

      Beispiel: Einer Mutter mit einem 2-jährigen Kind kann keine Arbeit zugemutet werden, wenn niemand außer ihr die Betreuung des Kindes in dieser Zeit übernehmen kann. Ist das Kind 3 Jahre alt und besucht den Kindergarten, kann der Mutter in dieser Zeit eine Arbeit zugemutet werden.

  • wenn Sie die Pflege eines Angehörigen übernommen haben und Sie diese durch die Aufnahme der Tätigkeit nicht mehr leisten können. Das Jobcenter prüft hier jedoch auch, ob alternative Pflegemöglichkeiten vorhanden sind.

    Beispiel: Ein Maurer hat die Pflege seiner pflegebedürftigen Mutter im eigenen Haus übernommen. Eine Montagetätigkeit mit Abwesenheiten unter der Woche kann ihm nicht zugemutet werden. Es sei denn, andere Familienmitglieder können in dieser Zeit die Pflege übernehmen.

wenn Sie einen sonstigen, wichtigen Grund haben, der gegen die Aufnahme der Tätigkeit spricht. Hier handelt es sich um individuelle Einzelfallentscheidungen. Im Zweifelsfall entscheidet das Sozialgericht.

Achtung

In allen Fällen haben Sie die Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Sie dem Jobcenter gegenüber nachweisen müssen, dass einer der genannten Gründe vorliegt. Sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter, bevor Sie die Tätigkeit ausschlagen. Ansonsten drohen Sanktionen.

Spielen die berufliche Qualifikation und der Verdienst eine Rolle?

Leider nein. Lediglich während der ersten sechs Monate im Arbeitslosengeld I gibt es eine Art Berufs- und Verdienstschutz. Sobald Sie im Bezug von Hartz 4 sind, ist Ihr eigentlicher Beruf unerheblich. Sie müssen jede zumutbare Arbeit annehmen, auch wenn Sie nicht Ihrer Ausbildung oder Ihrer bisherigen Tätigkeit entspricht. Dies gilt auch für Akademiker. Der künftige Verdienst spielt hier keine Rolle. Es ist durchaus möglich, dass Sie wesentlich weniger verdienen als vor dem Bezug von Hartz 4. Der Verdienst darf sogar unterhalb der Sozialleistungsgrenze liegen. Eine Grenze gibt es hier nur, wenn der finanzielle Aufwand größer wäre als der Verdienst.

Beispiel: Ein studierter Innenarchitekt wird arbeitslos. Leider ist es ihm nicht möglich, während des Bezugs von Arbeitslosengeld I eine angemessene, gleichwertige Tätigkeit zu finden. Spätestens mit Beginn der Hartz 4-Leistungen ist jede Arbeit, unabhängig von Qualifikation und Verdienst, zumutbar. Er muss auch eine Stelle als Reinigungskraft mit Mindestlohn annehmen.

Ausnahme: Der angebotene Lohn verstößt gegen Tarif oder Gesetz

Wie oben bereits erwähnt, müssen Sie die Stelle auch annehmen, wenn Sie deutlich weniger Geld verdienen als bisher. Eine Grenze gibt es jedoch: Der künftige Arbeitgeber zahlt ein Gehalt unterhalb des geltenden Tarifvertrags oder verstößt gegen die gesetzliche Regelung zum Mindestlohn. In diesen Fällen ist die Aufnahme der Arbeit nicht zumutbar. Sie dürfen diese ablehnen.

Denken Sie hier aber auch an Ihre Nachweispflicht und sprechen Sie vorab mit dem Jobcenter. Gleiches gilt im Übrigen, wenn das Angebot sogar sittenwidrig ist. Davon können Sie ausgehen, wenn der Lohn 30 Prozent unterhalb des üblichen Tarifs oder des ortsüblichen Lohns liegt. Bei Verstößen gegen den rechtlichen Arbeitsschutz ist die Stelle ebenfalls nicht zumutbar.

Ist jeder Arbeitsweg zumutbar?

Der tägliche Arbeitsweg wird bei der Aufnahme einer Tätigkeit nur bedingt berücksichtigt. Der Arbeitsweg darf demnach auch wesentlich weiter sein, als der letzte Weg vor der Arbeitslosigkeit. Konkret gibt es folgende Richtwerte:

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden darf die Fahrtzeit insgesamt 2,5 Stunden betragen.
  • Bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden immer noch 2 Stunden.

Die Zeiten dürfen sogar noch länger sein, wenn regionale Pendler mit ähnlicher Tätigkeit üblicherweise noch länger unterwegs sind. Dabei sind alle Verkehrsmittel zumutbar.

Ausnahmen gibt es hier nur, wenn aus gesundheitlichen Gründen ein langer Arbeitsweg nicht möglich ist oder die langen Fahrtzeiten der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung der Kinder im Weg stehen. Auch Wochenendpendeln und eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung sind nicht ausgeschlossen, wenn keiner der fünf oben genannten Gründe dagegen spricht. Gleiches gilt für einen Umzug in einen weiter entfernten Ort, wenn dort eine Arbeitsstelle zur Verfügung steht.

Beispiel 1: Ein Familienvater mit zwei Kindern ist von Beruf Technischer Zeichner. Die Familie erhält wegen langanhaltender Arbeitslosigkeit Hartz 4. Die Ehefrau ist halbtags berufstätig und kümmert sich um die Kinder. Da es regional keine Arbeitsstellen gibt und die Frau die Kinder versorgt, kann dem Vater ein Arbeitsweg von bis zu 2,5 Stunden täglich zugemutet werden. Aufgrund der familiären Situation kann ein Umzug nicht erwartet werden, wohl aber vorübergehend eine doppelte Haushaltsführung und ein Wochenendpendeln.

Beispiel 2: Eine junge Frau findet nach Ihrer Ausbildung keine Stelle als Kosmetikerin in ihrem ländlichen Wohnbereich. In der nächst größeren Stadt gibt es viele entsprechende Stellenangebote. Das Jobcenter kann von der ungebundenen Frau einen Umzug verlangen, wenn sie dort ein Jobangebot erhält.

Konkrete Arbeitsbedingungen werden im Einzelfall geprüft

Die neue Stelle sieht Nacht- oder Schichtarbeit vor? Die Arbeitszeiten sind ungünstig verteilt? Es gibt geteilte Dienste oder Arbeit am Wochenende? Die Arbeit ist emotional oder körperlich sehr belastend? Diese individuellen Arbeitsbedingungen werden im Einzelfall vom Jobcenter bewertet. Im Prinzip gilt wieder: Wenn keine der fünf gesetzlichen Gründe gegen diese Bedingungen spricht, müssen Sie die Arbeit aufnehmen.

Beispiel 1: Eine alleinerziehende Mutter von drei schulpflichtigen Kindern erhält ein Stellenangebot als Produktionshelferin. Bei der vorliegenden Stelle wäre Schichtarbeit im 3-Schicht-System (Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht) zu leisten. Da die Betreuung der Kinder durch die Aufnahme der Tätigkeit nicht gewährleistet wäre, ist die angebotene Stelle für diese Frau nicht zumutbar.

Beispiel 2: Ein junger Mann erhält das gleiche Stellenangebot. Eigentlich möchte er nicht im Schichtbetrieb arbeiten. Da er aber weder Kinder zu versorgen hat noch die Pflege von Angehörigen übernimmt oder gesundheitliche Einschränkungen hat, ist ihm die gleiche Stelle sehr wohl zumutbar.

Beispiel 3: Eine Krankenschwester mit Depressionen erhält ein Stellenangebot vom Kinderhospiz. Der behandelnde Psychologe hält diese Stelle für emotional zu stark belastend. Die Depression könnte sich verschlimmern. Die Arbeit ist nicht zumutbar.

Gibt es eine Regelung für Stellen in der Zeitarbeit?

Auch Zeit- und Leiharbeit ist zumutbar. Sie dürfen die angebotene Stelle nicht ablehnen, nur weil es sich beim Arbeitgeber um eine Zeitarbeitsfirma handelt.

Und wenn der Arbeitsvertrag nur befristet angeboten wird?

Bietet der künftige Arbeitgeber Ihnen (vorerst) nur einen befristeten Arbeitsvertrag an, ist die Stelle trotzdem zumutbar und muss angenommen werden.

Aufstocker müssen die Stelle wechseln

Arbeiten Sie in Teilzeit oder auf Minijob-Basis und erhalten aufstockend Hartz 4-Leistungen, müssen Sie die Arbeitsstelle wechseln. Erhalten Sie das Angebot einer Vollzeitstelle oder einer Stelle mit deutlich besseren finanziellen Leistungen, kann das Jobcenter verlangen, dass Sie kündigen und die neue Stelle annehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsbedingungen schlechter sind oder der Arbeitsweg weiter.

Und wenn Sie die Arbeit trotzdem ablehnen?

Liegt kein gesetzlicher Hinderungsgrund vor, dürfen Sie die Arbeit nicht ablehnen. Tun Sie dies trotzdem, drohen Sanktionen. Sie müssen dann davon ausgehen, dass Ihre Hartz 4-Leistungen für mindestens drei Monate gekürzt oder sogar komplett eingestellt werden. In der Regel wird die Leistung zunächst um 30 Prozent gekürzt. Im Wiederholungsfall wird der Leistungssatz um weitere 30 Prozent gemindert. Im Extremfall kann die Leistung komplett eingestellt werden. Für Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten noch strengere Regeln.

Zusammenfassende Tipps:

  • Besprechen Sie Ihre Gründe immer mit dem Jobcenter, bevor Sie eine angebotene Stelle ablehnen.
  • Bereiten Sie sich auf dieses Gespräch vor und nennen Sie stichhaltige Punkte.
  • Bringen Sie bereits vorhandene Nachweise zum Gespräch mit.
  • Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

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Wann macht sich Arbeitgeber strafbar?

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitskraft von Arbeitnehmern ausnutzt und zu Konditionen beschäftigt, die deutlich unter anwendbaren Tarifverträgen oder auch unter dem üblicherweise am Markt gezahlten Gehältern liegen, kann sich des Lohnwuchers strafbar machen.

Kann der Arbeitgeber von einer Teilzeitkraft verlangen Vollzeit zu arbeiten?

Will Ihr Arbeitgeber diese Arbeitszeiten nun ändern, ist das einseitig über sein Direktionsrecht nicht möglich. Es ist der Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betroffen. Ihm bleiben nun 2 Möglichkeiten. Entweder verhandelt er mit Ihnen und Sie setzen einen Zusatz zum Arbeitsvertrag auf.

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Arbeitgeber können kraft Direktionsrecht die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten ändern. Dabei müssen sie deren Interessen angemessen berücksichtigen. Ob sie dabei auch Rücksicht auf Haustiere nehmen müssen, hatte das Arbeitsgericht Hagen zu entscheiden und im konkreten Fall bestätigt.

Welche Nachteile hat Teilzeitarbeit?

Nachteile eines Teilzeitjobs:.
niedrige Aufstiegschancen..
Arbeitsbelastung höher - führt zu Überstunden..
wenig Chance auf Aus- und Weiterbildung in einem Betrieb..
fehlende Übermittlung wichtiger Informationen..
fehlender Kontakt zum Betrieb und zu Kollegen..
niedriges Einkommen..
niedrige Pensionsansprüche..