- Der Paketdienstleister DHL plant eine besondere Neuerung für Kundinnen und Kunden von Amazon. Diese tritt am 10. Oktober in Kraft. Show Zuletzt sorgte DHL noch mit einer Preiserhöhung für Aufsehen. Die Versandkosten für ein Päckchen oder ein Paket stiegen ab dem 1. Juli um rund 50 Cent. So kostet ein DHL-Päckchen der Größe M mittlerweile 4,79 Euro im Versand. Ein Paket mit einem Gewicht bis zu zwei Kilogramm schlägt mit 5,49 Euro zu Buche. Während die Preiserhöhung bei vielen Kundinnen und Kunden für Ärger sorgte, dürfte die jetzige Änderung vor allem Amazon-Besteller freuen. Denn ab dem 10. Oktober können Amazon-Kundinnen und -Kunden ihre Retouren ohne Extra-Verpackung bei DHL abgeben. Dies berichtet das Verbraucherportal paketda.de. Der zusätzliche Versandkarton sei nicht mehr nötig, es reiche die Verpackung des Produkts. Zudem müssen für Bestellungen von Amazon keine Paketscheine mehr ausgedruckt werden. So geben Sie ab dem 10. Oktober Ihre Amazon-Retoure zurückAb Oktober reicht es, wenn Kundinnen und Kunden die Ware im Shop in eine Papiertasche stecken. Für das Versand-Etikett der Retoure erhalten Sie von Amazon eine E-Mail mit einem QR-Code. Diesen zeigen Sie in der DHL-Filiale vor. Im Anschluss wird dort das Versandlabel ausgedruckt und auf die Papiertasche geklebt. Die Sendungen werden dann bis zu sieben Tage in den Filialen gesammelt und erst im Anschluss an Amazon zurückgeschickt. Wann die Erstattung des Kaufbetrags erfolgt, ist noch unklar - entweder bei der Rückgabe der Ware in einer Filiale oder erst nach Wareneingang im Retourencenter. Amazon-Chef Bezos verrät: Das war die verrückteste Bestellung aller Zeiten Superheldin für Mittelerde: Wie Amazon Tolkien verfilmt Achtung Preiserhöhung! Amazon Prime lohnt sich nur noch in bestimmten Fällen Derzeit werden alle DHL-Filialen mit Papiertaschen und großen Kartons für die Sammlung ausgestattet. Ein wichtiges Detail müssen Kundinnen und Kunden allerdings noch wissen: Nicht alle Waren können in Versandtaschen retourniert werden. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Produkte, die zu groß, zerbrechlich oder stoßempfindlich sind. Für sie gilt weiterhin das "alte Verfahren" mit der Rücksendung in einem zusätzlichen Karton. was ich in den letzten Tagen bei Amazon erlebt habe, hatte ich so noch nie gehabt und ich hoffe deswegen, hier ein Paar Ratschl�ge zu bekommen. Der Sachverhalt: Der Verk�ufer Sofort habe ich den Verk�ufer angeschrieben. Ich bat ihn die Originalrechnung zuzuschicken, da ich sonst keinen Garantieanspruch auf den Artikel habe. Solle er keine haben, m�chte ich das Objektiv zur�ckschicken, da er gebraucht ist und ich einen NEUEN bestellt hatte. Kurz darauf die Antwort. Er verkaufe �ber Amazon als privat. Also keine R�cknahme. Au�erdem habe er keine Rechnung aber er k�nne mir vom privat eine schreiben, was mir aber nichts nutzt. Der Amazon Kundenservice was ab hier passiert, da bin ich fassungslos Der Amazon Services Team A-bis-z 1. Email: "...vielen Dank f�r Ihre Anfrage an die A-bis-z Garantieabteilung. danach Belehrung wann die Garantie in Anspruch genommen werden kann. Darunter Punkt 2: "2. Sie haben den Artikel erhalten, dieser war jedoch defekt, besch�digt oder entsprach nicht der vom Verk�ufer abgegebenen Beschreibung." Nach dieser Email regte ich mich auf, weil anscheinend sich da keiner mein Fall gelesen hat. 2. Email: "...Wir verstehen Ihren Unmut dar�ber, dass Ihr Garantieantrag zu der im Betreff genannten Bestellung abgelehnt wurde. wieder Standard Text mit der Belehrung, dann "...Auch wenn Sie mit der erhaltenen Ware nicht zufrieden sind, trifft die A-bis-z Garantie nicht auf Ihren Fall zu, da Sie die Ware wie bestellt erhielten. und noch "...Wir bitten um Ihr Verst�ndnis, dass es nicht m�glich ist, Ihren Garantieantrag erneut zu bearbeiten, selbst wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Das Jetzt Antwort von R�uber: Kann Dir zwar nicht helfen, habe aber in der Bucht �hnliche Erfahrungen gemacht. Kein Mensch liest Deine Mails, automatisierte Nachrichten etc.. Gebe lieber mehr Geld aus und kaufe mittlerweile nur noch vor Ort bzw. direkt mit Abholung bei Ebay-Kleinanzeigen. Gr��e, Antwort von karbonara: So leid mir deine Situation auch tut, so sollte man doch aber auch Amazon verstehen. Sie treten genauso wie Ebay als Vermittler ein und haben keinerlei handhabe in solchen F�llen. Wenn du mit dem Kauf nicht zufrieden bist, solltest du �berlegen einen Anwalt aufzusuchen und dich beraten zu lassen. Amazon ist leider manchmal un�bersichtlich und einige Infos erst �ber mehrere Klicks zu erreichen. Und einige Verk�ufer schreiben auch gerne mal doch sehr widerspr�chliche Texte. Siehe Bild im Anhang. :-) Antwort von div4o: So leid mir deine Situation auch tut, so sollte man doch aber auch Amazon verstehen. Sie treten genauso wie Ebay als Vermittler ein und haben keinerlei handhabe in solchen F�llen. Ein gewisses Verst�ndnis habe ich gegen�ber Amazon schon. Doch sie schreiben es selbst, wenn der Artikel falsch beschrieben wurde, habe ich Anspruch auf die a bis z Garantie. Genau f�r solchen F�llen ist auch bei Amazon so, dass man nur in 15 Tage Rhythmus ausbezahlt wird. D.h. mein Geld hat in diesem Moment noch Amazon und nicht der Verk�ufer. Da sehe ich sie schon in der Handlungspflicht.Das Bild von dir ist ganz was anders, denn hier wird klar und deutlich, etwas gebrauchtes angeboten, auch wenn es Hong Kong kommen soll. Bei mir war der Artikel in der Kategorie Neu und so verkauft :) Antwort von rush: Also normalerweise sieht man doch schon ob man von amazon selbst, einem H�ndler order marketplace pirvatmann kauft, oder? Ich achte peinlich darauf, allein schon weil mir dhl versand wichtig ist und viele marketplace anbieter und selbst dritth�ndler anders verschicken. Hast du wirklich als neuware gekauft? oder hast du dich einfach blind durchgeklickt? Denn wenn dort jemand "privat" verkauft sollte der preis ja schon auffallend geringer als beim regul�ren amazon preis sein... Die frage wird also eher sein ob derjenige als privatverk�ufer oder eher gewerblicher verk�ufer einzustufen ist. Sofern er gewerblich unterwegs ist hast du in jedem Fall widerrufsrecht. Ist derjenige durchaus eindeutig als Privatmann zu erkennen k�nnte es kompliziert werden. Der andere Screenshot ist allerdings relativ eindeutig wie ich finde... "gebraucht wie neu" ist halt nicht neu - das kann man sicherlich sehen wie man will aber solche Formulierungen werden eben gern verwendet um gebrauchten Ware an den Mann oder die Frau zu bringen. Zudem ist Hongkong bekanntlich auch kein Garant f�r europ�ische Neuware.... selbst wenn neu, eher s.g. "Grauware" mit der man unter Umst�nden hierzulande keine Garantieanspr�che hat. Antwort von div4o: Hast du wirklich als neuware gekauft? oder hast du dich einfach blind durchgeklickt? Denn wenn dort jemand "privat" verkauft sollte der preis ja schon auffallend geringer als beim regul�ren amazon preis sein... eben nicht, der Preis liegt genau wie die Objektive Neu verkauft werden. Hier ein Screenshot aus meiner Bestell�bersicht zum Bildhttp://img5.fotos-hochladen.net/uploads/bild17tqd3symf.jpg Antwort von handiro: Ich kaufe nix mehr online, mache auch kein online banking und ziehe mich immer mehr von diesem wahnsinn zur�ck. fratzenbuch? nein danke, gierpain? nie wieder. painqual niemals! ich kaufe nur noch cashum ad crallum in l�den. Antwort von rush: Mein Tipp f�rs n�chste Mal... links den filter amazon prime anklicken... dann tauchen nur Angebote auf die direkt von amazon oder h�ndlern die via amazon verschicken auf... F�r jetzt kann man nur Gl�ck w�nschen und hoffen das amazon oder derjenige ggfs. reagiert und den artikel doch zur�cknimmt wenn du unzufrieden bist. Antwort von rush: Ich kaufe nix mehr online, mache auch kein online banking und ziehe mich immer mehr von diesem wahnsinn zur�ck. fratzenbuch? nein danke, gierpain? nie wieder. painqual niemals! Einige (insbesondere) technische Dinge gibt es eben in den lokalen L�den nicht immer und bei Mediamarkt und Co habe ich auch schon Ware als neu gekauft die vorher offensichtlich trotzdem schon in Benutzung war. Wegen 10euro Differenz w�rde ich auch immer beim H�ndler um die Ecke kaufen schon allein weil man die Ware sofort hat. Bei mehreren 100� Differenz �berlegt man es sich dann aber schon zweimal. Antwort von Jensli: Ich kaufe nix mehr online, mache auch kein online banking und ziehe mich immer mehr von diesem wahnsinn zur�ck. fratzenbuch? nein danke, gierpain? nie wieder. painqual niemals! ich kaufe nur noch cashum ad crallum in l�den. Antwort von ChristianG: Also a) darf man als Privatperson gar nicht im Amazon Marketplace verkaufen. Steht dort klar, wenn man sich als Verk�ufer anmeldet. Antwort von div4o: Und zuk�nftig trotzdem mal lesen wo du was kaufst. Ich hab in Jahren keine schlechten Erfahrungen als K�ufer bei Amazon gemacht. (Als Verk�ufer schon, aber das lag auch weniger an Amazon) Das h�tte mir in dem konkreten Fall kaum geholfen, denn auf dem Profil des Verk�ufers ist nichts auff�lliges. Lediglich die Tatsache, dass er wenig verkauft aber dennoch ein "sauberes" Profil hat. Ich dachte einfach, f�r die Kategorie NEU, gelten ganz harte und klare Regeln, wie bei Ebay. Da habe ich mir keine Gedanken gemacht. Ich bin ebenfalls seit 11 Jahren Amazon Kunde und so was hatte ich noch nie erlebt. Wohlgemerkt hatte ich kaum je was zur�cksenden m�ssen. Was auch merkw�rdig an der 2. Email von Amazon war, dass die Mitarbeiterin nur mit Vornamen unterschrieben hat. Normalerweise m�ssen die Vor- Nachname eingeben aber da steht nur eine "Daria". Ich werde das Gef�hl nicht los, dass die mich mit "Absicht" loswerden wollen Antwort von Jott: Nie beim "Marketplace" einkaufen. Das ist alles. amazon selbst arbeitet perfekt und seri�s, R�cknahme ist ganz einfach, wird sogar von DHL aktiv abgeholt. Was man amazon vorwerfen kann und auch muss, ist die undeutliche Trennung zwischen dem seri�sen Warenhaus und dem von halbseidenen Verk�ufern durchsetzten Ebay-Imitat Marketplace. Antwort von rush: Also a) darf man als Privatperson gar nicht im Amazon Marketplace verkaufen. Steht dort klar, wenn man sich als Verk�ufer anmeldet. quelle?? Antwort von TaoTao: Lustig diese "ich kaufe nurnoch vor Ort"-Typen. Bei mir das genaue Gegenteil. Nie im Leben w�rde ich was ich Fachhandel kaufen, allein die Diskussion wenn man mal Probleme hat, die Leben von jedem Cent an Umsatz, Amazon juckt es null die Bohne wenn der "einzelne" was zur�ckschickt. Antwort von beiti: Ich mache alles nur noch online, bin sehr zufrieden und gl�cklich, muss mich nicht mit unf�higem, unfreundlichem Personal rum�rgern, nicht mal das Haus verlassen, Aber man muss als Online-Kunde nat�rlich die Augen aufhalten und schauen, mit wem man im Einzelfall den Kaufvertrag schlie�t. Au�erhalb der Online-Welt geht man ja auch eher in ein etabliertes Gesch�ft und kauft nicht unbedingt bei Leuten, die einem am Bahnhof auflauern und ihre Jacke mit den Armbanduhren drin �ffnen. ;) Antwort von Angry_C: Amazon juckt es null die Bohne wenn der "einzelne" was zur�ckschickt. Das juckt sie schon, nur schauen sie sich genau deine Statistik an. Ich kenne einige, die am 31.07.2013 ein "Hausverbot" ohne Vorwarnung bei Amazon bekommen haben. Antwort von rainermann: Also a) darf man als Privatperson gar nicht im Amazon Marketplace verkaufen. Steht dort klar, wenn man sich als Verk�ufer anmeldet. Wo soll das stehen? W�re mir und den meisten anderen absolut neu. Antwort von thos-berlin: Das A-bis-Z-Garantieprogramm findet Anwendung, wenn der Kunde z. B. ein Produkt nicht erh�lt oder ein Produkt erh�lt, das sich von der Bestellung oder Erwartung ma�geblich unterscheidet. Wir bitten Kunden, sich bei Problemen zun�chst mit dem H�ndler in Verbindung zu setzen. Wenn der H�ndler das Problem nicht behebt, kann der Kunde einen A-bis-Z-Anspruch geltend machen. Wenn eine entsprechende Forderung bei Amazon.de eingeht, senden wir dem Verk�ufer eine automatische E-Mail-Nachricht mit den Einzelheiten dieser Forderung und bitten ihn um grundlegende Informationen zur Bestellung und zur gew�hlten Versandart. Amazon.de bestimmt dann, wie der Anspruch befriedigt wird, z. B. durch eine R�ckerstattung auf Kosten des H�ndlers. Quelle: http://services.amazon.de/programme/onl ... n/faq.htmlWenn der Threadstarter belegen kann, dass der Artikel als Neuware deklariert war, dann hat er doch offensichtlich ein Produkt erhalten, das sich von der Bestellung oder Erwartung ma�geblich unterscheidet. In sofern greift aus meiner Sicht das A-bis-Z-Garantieprogramm vollumf�nglich. Dort steht zwar H�ndler, aber eben auch keine Einschr�nkung bez�glich privater Verk�ufer. Es ist also keine Unterscheidung zwischen gewerblichem oder privaten Verk�ufer aufgef�hrt und daher w�rde ich davon ausgehen, dass H�ndler auch als Synonym f�r Verk�ufer steht. Anderenfalls w�re das aus meiner Sicht eine bewusste Irref�hrung, zumal an allen anderen Stellen in den FAQs von Verk�ufer gesprochen wird ! Der "H�ndler" (hier Verk�ufer) wurde schon erfolglos kontaktiert. Damit sind die o.g. Bedingungen f�r A-Z erf�llt, Amazon ist also in der Pflicht und kann auch eine R�ckerstattung auf Kosten des "H�ndlers" vornehmen. Betrug bleibt Betrug und Amazon kann sich seinen Verpflichtungen auch nicht entziehen. Ich w�rde auf jeden Fall Amazon weiter nerven und ggf. auch mit Rechtsmitteln gegen Amazon und den Verk�ufer drohen. Da ich kein Jurist bin, ist das nat�rlich keine Rechtsberatung. Antwort von ProOhnePro: Ich finde auch, du bist im Recht. Au�erdem ist ein Kauf in Deutschland zwischen Privatleuten immer nichtig, wenn die Eigenschaften des Artikels von der Beschreibung abweichen. Das hat weder was mit den Garantiebestimmungen von Amazon noch Ebay zu tun. Also k�nntest du sogar die Privatperson selber verklagen und w�rest im Recht. So, aber erstmal muss Amazon das f�r dich zurechtbiegen, denn wie der Post �ber mir ja auch sagt und du ebenfalls, steht das ja genau so in den Amazon-Bestimmungen. Wenn die dann nichts machen, kannst du (nicht drohen) sagen, dass du im Recht bist und dich bei deiner Rechtsschutzversicherung erkundet h�ttest und die gesagt haben, du sollst erst nochmal bei Amazon anrufen, weil denen das auch klar sien m�sste das sie verlieren. Ansonsten w�rden deine Versicherung das �bernehmen und die w�rde das nicht machen, wenn sie keinen Erfolg sieht. Die m�ssen ja nciht wissen, dass du keine Rechtsschutzversicherung hast. (Theoretisch k�nntest du das gleiche deinem Handelspartner sagen, aber das w�r mir dann zu viel Arbeit). Falls Amazon nciht einsichtig ist, versuchst du es nochmal beim Verk�ufer, schreibst, ihm, dass er innerhalb von 3 Tagen antworten soll, wenn nicht leitest du weitere Schritte ein. Hast du eine Rechtschutzversicherung? K�nntest du theoretisch auch noch abschlie�en f�r den aktuellen Fall. Wenn das nicht geht, dann warne den Verk�ufer nochmal und sag, dass du zur Polizei gehst und wenn dann nichts passiert, erstattest du Anzeige. Das kostet erstmal nichts. Zum Thema, ich kauf nie online... Im Fachgesch�ft hat man sogar viel weniger Rechte als im Fernabsatz/Onlinehandel. R�cknahme ist da n�mlich nur auf Kulanzbasis. Kann man bei WDR markt nachlesen. Thema K�uferrechte Fachhandel. Was ich aber im Internet f�r problematisch halte ist, dass man oft auch von seri�sen Verk�ufern B-Ware angeboten bekommt. Leider passiert das aber auch immer mehr im Fachhandel/Gesch�ften. Normalerweise m�sste man das ja deklarieren, passiert nicht immer, weil der Verk�ufer kann es ja, falls es jemand merkt einfach zur�ck geben und es abstreiten (im rechten Leben, nicht Internet) oder einem nen Gutshcein geben, dann hat er auch erstmal noch das Geld auf dem Konto. Mit der Beratung ist es manchmal auch nicht so weit her. Victorinox ist auch so ein Witz, die geben ihre Verkaufslizenzen nur an niedergelassene Fachgeshc�fte um die Qualit�t zu gew�hrleisten und diese zu unterts�tzen, so hei�t es. Man kann aber von unz�hligen online-H�ndlern mit Namen, die wie Foren-nichnames klingen Victorinoxmesser kaufen. Auch irgendwie seltsam. Wie kann ich bei Amazon reklamieren?Rufen Sie Meine Bestellungen auf und wählen Sie neben dem Artikel, den Sie umtauschen möchten, aus.. Wählen Sie den Artikel aus, den Sie umtauschen möchten, und wählen Sie anschließend im Menü Grund für die Rückgabe einen Grund dafür aus.
Wie reklamiere ich einen fehlenden Artikel bei Amazon?Anmerkung: Artikel von Marketplace-Verkäufern, einschließlich Artikeln mit Versand durch Amazon und Artikeln aus den Kollektionen von The Drop, können weder umgetauscht noch ersetzt, sondern lediglich über Meine Bestellungen zurückgegeben werden.
Wo kann ich Amazon anschreiben?Sie können uns auch per E-Mail über folgenden Link erreichen: https://www.amazon.de/kontaktformular oder uns direkt an folgende E-Mail-Adresse schreiben: impressum@amazon.de. Amazon.de wird nicht Vertragspartner der über Marketplace geschlossenen Verträge.
Wie lange kann ich bei Amazon reklamieren?Wie lange Sie einen Artikel zurückgeben können, hängt vom Rückgabegrund ab. Wenn Sie einen Artikel aufgrund von Nichtgefallen retournieren möchten, haben Sie 30 Tage Zeit. Sollte der Artikel jedoch defekt oder beschädigt sein, können Sie diesen innerhalb von zwei Jahren reklamieren.
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