Wie lange dauert es bis sich das gesundheitsamt meldet

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Wie lange dauert es bis sich das gesundheitsamt meldet

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter 0201 88-88999 erreichbar. Bürger*innen können sich vorab über viele Themen rund um das Coronavirus auf der Website der Stadt Essen unter www.essen.de/coronavirus_infos informieren. Das Gesundheitsamt hat zur verbesserten Kommunikation im Rahmen der Quarantänen zwei Online-Formulare eingerichtet: zu den Formularen und weitere Informationen zu den Quarantäne-Regeln.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Stand: 22.08.2022

Informationen zum Erreger

Coronaviren wurden erstmals Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten, wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS).

In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten, wie SARS oder MERS, zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt. Das neue Coronavirus wird auch unter der Bezeichnung SARS-CoV-2 geführt. Ein Steckbrief mit weiteren Informationen zu Übertragungswegen, Inkubationszeit und Verlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) ist hier auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) zu finden.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Ausbruch des neuartigen Coronavirus als Pandemie eingestuft. Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf der Website der WHO verfügbar.

Umfassende Informationen zu Themen in Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Interessierte auf der Themenseite der Stadt Essen oder online beim RKI. Bürger*innen werden gebeten, sich zunächst dort zu informieren. Bei weiteren gesundheitlichen Fragen zum Coronavirus und zu Infektionskrankheiten steht Essener*innen das Essener Gesundheitsamt zur Verfügung. Die Stadt Essen hat ein Bürgertelefon eingerichtet: Es ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter 0201 88-88999 erreichbar.

Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen ist weiterhin der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle.

Reiserückkehrer*innen aus Hochrisikogebieten müssen sich auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den weiteren Instruktionen folgen. Informationen zum Status eines Landes finden Interessierte hier.

Auch das Land NRW informiert online auf www.land.nrw/corona sowie auf www.mags.nrw/coronavirus über das Coronavirus und aktuelle Entwicklungen.

Informationen für Bürger*innen, darunter Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung.

Schutz

Ja, der erste Impfstoff wurde im Dezember 2020 in der EU und in Deutschland zugelassen. Am 27. Dezember konnte auch in Essen mit den ersten Impfungen gestartet werden, für die mittlerweile verschiedene mRNA-, vektor- und proteinbasierte Impfstoffe zur Verfügung stehen. Nähere Informationen sind auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) erhältlich.

Weitere Informationen, die zur Impfung vorliegen, sind außerdem auf www.essen.de/coronavirus_impfen verfügbar.

Es ist wichtig, einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Ein umfassender Impfschutz gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen kann hierzu beitragen.

Ein wichtiger Baustein, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, ist nach wie vor, auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu achten. Dies vermindert das Risiko einer Übertragung des Coronavirus, das mit Tröpfchen vor allem durch direkten Kontakt zwischen Menschen übertragen wird, beispielsweise im Gespräch. Durch das Abstandhalten kann auch die Exposition gegenüber Aerosolen, die längere Zeit in der Luft schweben können, in gewissem Umfang verringert werden.

Auch asymptomatische Personen können andere Menschen mit dem Erreger infizieren. Daher bieten die Beschränkung sozialer Kontakte und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern die Möglichkeit, die Übertragungsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dies ist unter anderem nötig, um eine hohe Zahl gleichzeitig erkrankter Menschen zu vermeiden. Das könnte zu Engpässen im Gesundheitswesen führen, etwa bei der Zahl der Krankenhausbetten oder dem medizinischen Personal.

Um die Ausbreitung von Atemwegskrankheiten zu vermeiden, sollten die Vorgaben der Behörden befolgt und die AHA+L-Regel angewendet werden: Abstand wahren, auf Hygiene achten und im Alltag Maske tragen sowie regelmäßig Räume lüften.

Neben einem Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen sind eine gute Händehygiene sowie die Einhaltung der üblichen Husten- und Nies-Verhaltensregeln wichtig. Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden, ebenso wie auf das Anfassen des Gesichts, damit etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufgenommen werden.

Personen, die die Möglichkeit haben, sollten von zu Hause aus arbeiten. Menschen mit Atemwegssymptomen sollten möglichst generell zu Hause bleiben. Hier finden Interessierte eine Übersicht über Verhaltensregeln und -empfehlungen für verschiedene Bereiche des Alltags.

Personen, die am Coronavirus erkrankt sind, sollten während der Quarantäne zum Schutz ihrer Mitbewohner*innen oder der Familienmitglieder zu diesen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Zudem sollten sie die ungehinderte Freisetzung von Tröpfchen möglichst unterbinden, beispielsweise indem sie die Husten- und Niesetikette einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem gelten für positive Personen die gesetzlichen Regelungen zur Isolationspflicht.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung kann dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und andere Menschen vor Infektionen zu schützen. Sie verringert die Verteilung von Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen. Daher ist es wichtig, dass der Mund-Nase-Schutz sowohl Mund als auch Nase vollständig bedeckt und möglichst eng anliegt. Um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen, ist dennoch insbesondere eine gute Händehygiene, die Einhaltung der Husten- und Nies-Etikette sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen wichtig.

In verschiedenen Bereichen des Alltags sind verschiedene Masken vorgeschrieben: zu den aktuellen Regelungen.

Nein. Das RKI empfiehlt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes ("OP-Maske") in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Laut Corona-Schutzverordnung NRW ist diese für Bürger*innen in verschiedenen Bereichen des Alltags verpflichtend, in manchen Bereichen, sogar Masken des Standards FFP2 ohne Ausatemventil oder KN95/N95-Masken. Richtig über Mund, Nase und Wangen platziert, minimieren Masken das Vorbeiströmen von Luft und können den Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurf reduzieren. Visiere fangen hingegen maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auf. Deshalb sind sie keine gleichwertige Alternative. Auch die Verwendung von Textilmasken bietet keinen vergleichbaren Schutz.

Menschen, die von Angehörigen betreut werden, gehören aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen zu einer besonderen Coronavirus-Risikogruppe. Um einen größeren Gesundheitsschaden von ihnen abzuwenden, ist viel Aufmerksamkeit nötig. Deshalb hat die Stadt Essen wichtige Informationen zur gezielten und engmaschigen Beobachtung des Gesundheitszustands von Pflegebedürftigen zusammengestellt, die den pflegenden Angehörigen als Hilfestellung dienen sollen. Folgende Dokumente stehen dafür zum Download zur Verfügung:

Wie lange dauert es bis sich das gesundheitsamt meldet

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Ansteckung

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Die Hauptübertragungswege in der Bevölkerung sind die Tröpfcheninfektionund sogenannte Aerosole – in der Luft schwebende Tröpfchenkerne kleiner als fünf Mikrometer. Aerosole werden häufig beim Atmen oder Sprechen, aber noch stärker beim Schreien oder Singen ausgeschieden. Sie können auch über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Theoretisch möglich ist auch eine Schmierinfektion über die Hände, die mit Mund, Nase oder Augen in Kontakt kommen.

Bei Coronaviren erfolgt die Übertragung primär über Sekrete der Atemwege. Gelangen diese an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Generell gilt: Die Übertragungsmöglichkeiten über Oberflächen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Thema finden unter experimentellen Bedingungen statt und können nicht das realistische Übertragungsrisiko im Alltag widerspiegeln. Nach jetzigem Wissensstand sind bislang keine Übertragungen durch den Verzehr kontaminierter Nahrungsmittel nachgewiesen.

Die Inkubationszeit, also die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, beträgt beim Coronavirus 1 bis 14 Tage, im Mittel 4 bis 6 Tage (je nach Virusvariante).

Sobald man Krankheitszeichen hat, ist man auf jeden Fall ansteckend. Ein Übertragungsrisiko besteht aber auch bereits zwei Tage vor dem Auftreten von Krankheitszeichen und ist einen Tag davor am höchsten.

Ja. Es ist möglich, dass man sich selbst angesteckt hat ohne dies zu bemerken, weil die Symptome sehr schwach oder nicht vorhanden sind. Auch infizierte Personen ohne Krankheitszeichen können das Coronavirus übertragen.

Wie lange eine mit dem Coronavirus infizierte Person ansteckend ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen. Dies hängt auch von der Schwere der Krankheit ab.

Nach derzeitigem Kenntnisstand geht bei leichter bis moderater Erkrankung die Ansteckungsfähigkeit innerhalb von zehn Tagen nach Symptombeginn deutlich zurück. Bei schweren Krankheitsverläufen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können Patient*innen auch noch erheblich länger als zehnTage nach Symptombeginn ansteckend sein.

Krankheitsverlauf und Behandlung

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 10 Tage beträgt. Dem RKI zufolge beträgt sie durchschnittlich 4bis 6 Tage.

Die folgenden Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:

  • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren)
  • männliches Geschlecht
  • Raucher*innen
  • Personen mit starkem Übergewicht
  • Schwangere
  • Menschen mit Down-Syndrom
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, beispielsweise des Herz-Kreislauf-Systems oder der Lunge sowie Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankung und geschwächtem Immunsystem.

Eine spezifische, das heißt gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung. Sehr wirkungsvoll ist jedoch die unterstützende Behandlung der Infektion entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes. Dazu gehören beispielweise Sauerstoffgabe, Ausgleich des Flüssigkeitshaushaltes, gegebenenfalls Antibiotikagabe zur Behandlung von bakteriellen Alternativ-/Begleitinfektionen, engmaschiges Monitoring sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen.

Für Patient*innen mit einem schweren Krankheitsverlauf, der eine Hospitalisierung notwendig macht, stehen ausgewählte Arzneimittel zur Verfügung, welche allerdings nur nach einer sehr differenzierten Betrachtung des Einzelfalls angewendet werden sollten.

Verdacht auf Infektion und Test

Personen, die einen engen, persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, müssen unverzüglich von dieser informiert werden. Ein enger Kontakt liegt vor, wenn man mindestens einen zehnminütigen "face-to-face"-Kontakt hatte, zum Beispiel während eines persönlichen Gesprächs. Auch wenn man mit Sekreten oder Körperflüssigkeiten der positiv getesteten Person in Kontakt gekommen ist, zum Beispiel beim Küssen oder Anhusten, liegt ein enger Kontakt vor. Es handelt sich nicht um einen engen Kontakt, wenn man nur an einem Patienten vorbeigelaufen ist oder sich zusammen in einem Raum aufgehalten hat.

Kontaktpersonen müssen seit dem 05.05.2022 nicht mehr in Quarantäne. Sofern aber innerhalb der ersten zehn Tage nach dem engen Kontakt zur positiv getesteten Person Symptome auftreten, sind Kontaktpersonen verpflichtet, umgehend eine Testung durchzuführen. Zusätzlich wird empfohlen für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, wird das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag empfohlen.

Die Stadt Essen hat hier Informationen zum Thema Isolation zusammengestellt.

Eine Infektion mit dem Coronavirus ist möglich, aber eher unwahrscheinlich. Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen, die sich nicht in angeordneter Quarantäne befinden, ist der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle.

Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen ist der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle. Er*Sie kann entscheiden, ob ein Test auf das Coronavirus sinnvoll ist.

Personen, die sich einem PCR-Test unterzogen haben, müssen sich laut Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Betroffene sollten zudem enge Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen eine Maske tragen.

Die Stadt Essen hat hier Informationen zum Thema Quarantäne zusammengestellt.

Betroffene, die nur leichte Symptome haben, sollten sich selbst sabsondern, also zu Hause bleiben, enge Kontakte unter zwei Metern meiden, eine gute Händehygiene und die Husten- und Niesregeln einhalten. Wenn die Beschwerden zunehmen, sollten sie zunächst nochmals versuchen, ihre*n Hausärztin*Hausarzt oder die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116117 anzurufen. In Notfällen, beispielsweise bei Atemnot, sollten sie den Notruf 112 anrufen.

Bei einer Warnung über die Corona-Warn-App und bestehender Symptomatik empfiehlt das Gesundheitsamt einen PCR-Test durch den*die Hausarzt*Hausärztin. Ohne Symptome empfiehlt das Gesundheitsamt keinen Test. Auch eine Quarantäne wird in diesem Fall nicht ausgesprochen, da zusätzlich immer die Situation bewertet werden muss. Ein Risikokontakt in der App kann nur den Abstand zwischen zwei Handys beurteilen. Ob und, wenn ja, welche Schutzausrüstung dabei genutzt wird, berücksichtigt die App nicht. In vielen Fällen stellen sich sogenannte Risikokontakte nicht als solche heraus, da die Hygieneregeln eingehalten wurden.

Eine Labordiagnostik sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden, um die Ursachen zu klären. Wenn jemand gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet, die bis zu 14 Tage dauern kann, sagt ein negativer Coronavirus-Test nichts darüber aus, ob man doch noch krank werden kann. Zudem werden die Laborkapazitäten unnötig belastet.

Bürger*innen haben jedoch die Möglichkeit, sich bei verschiedenen Anbieter*innen im gesamten Stadtgebiet auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Die Kosten für die sogenannten Bürgertests übernimmt der Bund.

Weitere Informationen zu Coronatests und Teststellen

Essener Bürger*innen können die Testungen an entsprechenden Teststationen sowie bei niedergelassenen Ärzten*Ärztinnen durchführen lassen. Eine vorherige telefonische Ankündigung in der Hausarztpraxis wird empfohlen. Unter der Rufnummer 116 117 erfahren Interessierte, wo sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVNO) hat eine Übersicht von Anlaufstellen zusammengestellt, die Corona-Tests durchführen. Weitere Informationen dazu auf der Website der KVNO.

Bürger*innen haben auch die Möglichkeit, sich bei verschiedenen Anbieter*innen im gesamten Essener Stadtgebiet auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen.

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung haben Bürger*innen seit dem 30. Juni 2022 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests.

Weitere Informationen zu Coronatests und Teststellen

Quarantäne und Isolierung

Auch in Essen gilt die Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW. Sie besagt, dass ausschließlich positiv getestete Personen automatisch in Isolierung müssen. Darüber hinaus muss eine Person in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt es anordnet.

Die Stadt Essen hat hier umfangreiche Informationen zum Thema Quarantäne bzw. Isolierung zusammengestellt.

Auch in Essen gilt die Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW. Kontaktpersonen von coronapositiv Getsteten werden hierbei nicht berücksichtigt. Es wird das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu dieser Person bis zum fünften Tag empfohlen.

Die Stadt Essen hat hier umfangreiche Informationen zum Thema Quarantäne zusammengestellt.

Die Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW regelt, wann die automatische Isolierung wieder endet, bzw. in welchen Fällen sie verlängert werden muss. Personen, bei denen eine häusliche Quarantäne behördlich angeordnet wurde, dürfen diese wieder verlassen, sobald das Gesundheitsamt dies gestattet.

Die Stadt Essen hat hier Informationen zum Thema Quarantäne bzw. Isolierung zusammengestellt.

Ausbreitung und Reisen

Bei Situationen, die auf die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland oder auf Reisende im Ausland Auswirkungen haben könnten, arbeiten viele Institutionen und Behörden eng zusammen. Das Robert Koch-Institut (RKI) erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage. Es bewertet alle Informationen, erstellt eine Risikobewertung und veröffentlicht diese auf der Internetseite www.rki.de/ncov. Darauf basierend spricht das RKI Empfehlungen aus, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland und der Reisenden im Ausland zu schützen und das Auftreten von Erkrankungsfällen bzw. die Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Das Gesundheitsamt Essen steht mit allen Kliniken und niedergelassenen Ärzten*Ärztinnen im Stadtgebiet in Kontakt. Für das Auftreten der Erkrankung in Essen wurde ein Verfahrensablauf, ein sogenannter Pandemieplan, festgelegt.

Das Coronavirus ist international verbreitet. Ein Übertragungsrisiko besteht sowohl in Deutschland als auch weltweit. Aktuelle weltweite Fallzahlen sind auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) abrufbar. Das Robert Koch-Institut weist zudem internationale Risikogebiete aus, sofern es Länder gibt, die zu einem Zeitpunkt als solche gelten. Eine ausführliche Darstellung der COVID-19-Fälle in Deutschland bis auf Landkreisebene sind auf dem Dashboard sowie in den regelmäßigen Situationsberichten des RKI zu finden.

Die Bundesregierung rät pandemiebedingt weiterhin zur Vorsicht bei Reisen in andere Länder. Wichtige Informationen erhalten Reisende sowie Pendler*innen auf der Website der Bundesregierung. Sie können zudem Reise- und Sicherheitshinweise auf den Länderseiten des Auswärtigen Amts im Internet einsehen sowie hier.

Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als sehr hoch eingeschätzt. Die Infektionsgefährdung wird für die Gruppe der Ungeimpften als sehr hoch, für die Gruppen der Genesen und Geimpften mit Grundimmunisierung (zweimalige Impfung) als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung (dreimalige Impfung) als moderat eingeschätzt. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.

Die Bundesregierung rät pandemiebedingt weiterhin zur Vorsicht bei Reisen in andere Länder. Es gelten die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise, die auf den Länderseiten des Auswärtigen Amts im Internet einzusehen sind sowie hier. Reisewarnungen können jederzeit wieder ausgesprochen werden. Für Gebiete, die als Corona-Risikogebiete ausgewiesen sind, gilt automatisch eine Reisewarnung.

Wichtige Informationen erhalten Reisende sowie Pendler*innen auch auf der Website der Bundesregierung.

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Einreisende aus Hochrisikogebieten auf www.einreiseanmeldung.de eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen und den weiteren Instruktionen folgen. Weiterhin bestehen Test- und Melde- und Quarantänepflichten für Einreisende, je nachdem wo sie sich vor der Einreise aufgehalten haben.

Die Stadt Essen hat hier Informationen für Reisende zusammengestellt.

Sonstiges

Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter 0201 88-88999 erreichbar. Bürger*innen können sich vorab über viele Themen rund um das Coronavirus auf der Website der Stadt Essen informieren. Für alle, die ihr Anliegen dort nicht finden, stehen die Mitarbeiter*innen des Bürgertelefons zur Verfügung. Das Gesundheitsamt hat zur verbesserten Kommunikation im Rahmen der Quarantänen bzw.Isolierung zwei Online-Formulare eingerichtet: zu den Formularen und weitere Informationen zu den Quarantäne- bzw. Isolierungs-Regeln.

Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen ist weiterhin der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle.

Eine telefonische Kontaktaufnahme zu positiv getesteten Bürger*innen erfolgt nur noch in Ausnahmefällen. Sofern eine Mobilfunknummer mit dem positiven Nachweis einer Corona-Infektion übermittelt wurde, erhalten die betroffenen Bürger*innen eine SMS mit weiteren Informationen. Je nach Höhe der Fallzahlen und dem damit verbundenen Arbeitsaufkommen, kann es passieren, dass die Personen erst spät eine SMS erhalten oder ggf. gar nicht mehr.

Es gibt für den positiven Nachweis einer Coronavirus-Infektion eine Meldepflicht für die Labore und für die Ärzte*Ärztinnen. Diese Meldungen erreichen das Gesundheitsamt der Stadt Essen in der Regel per Fax. Häufig muss das Gesundheitsamt erst dort, wo die Probe entnommen wurde, die Kontaktdaten der Patient*innen erfragen. Die Getesteten selbst erhalten das Ergebnis jedoch sehr zügig per QR-Code. So fällt der Zeitpunkt der Information zum Teil sehr unterschiedlich aus.

Es gelten die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen, die bestimmen, in welchem Zeitraum Personen als genesen gelten.

Die Immunisierung aufgrund von Genesung kann (stand: 27.02.2022) nachgewiesen werden durch den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt (ab dem 91. Tag fällt die Genesung und damit Immunisierung / 2G-Status weg). Der Nachweis eines positiven Testergebnisses kann grundsätzlich über jedes Dokument (digital oder in Papierform) erfolgen, das eine Personenzuordnung und den Zeitpunkt des positiven PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle ausweist.

Ihren positiven PCR-Befund erhalten Bürger*innen bei der Stelle, bei der der positive PCR-Test durchgeführt wurde. Mit dem positiven PCR-Befund bekommen Bürger*innen in der Apotheke das digitale Genesenenzertifikat, das EU-weit gültig ist.

Wie lange ist Omikron ansteckend?

Das Ansteckungsrisiko ist in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten und wird im Laufe der Erkrankung geringer. Bei milder bis moderater Erkrankung geht die Ansteckungsfähigkeit zehn Tage nach Beginn der Krankheitszeichen deutlich zurück.

Wie lange ist man mit Corona ansteckend für andere?

Bei milder bis moderater Erkrankung ist die Möglichkeit einer Ansteckung anderer nach mehr als zehn Tagen seit Beginn der Krankheitszeichen erheblich reduziert. Bei schweren Erkrankungen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können die Betroffenen auch noch deutlich länger ansteckend sein.

Wie lange dauert eine Omikron Infektion?

Untersuchungen zu den derzeit in Deutschland vorherrschenden Omikron-Virusvarianten weisen auf eine kürzere Inkubationszeit hin (Median drei Tage).

Welche Symptome bei Omikron?

Bei der Omikron-Variante liegt sie bei etwa 3 Tagen. Viele Krankheitszeichen von COVID-19 ähneln den Symptomen anderer Atemwegserkrankungen. Neben den Atmungsorganen können aber auch andere Organsysteme wie das Herz-Kreislauf-System, das Nervensystem, Leber und Nieren betroffen sein.