Aber auch, wenn du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebst, bekommst du unter Umständen eine Abfindung. Die Klage musst du innerhalb von drei Wochen erheben, nachdem du die Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten hast. Damit du einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung hast, sollte das Arbeitsgericht folgendes feststellen: Show
Aber was bedeutet „nicht zumutbar“ im zweiten Punkt? „Der Begriff der Unzumutbarkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das heißt, die Tatsachengerichte entscheiden in jedem Fall neu, ob es dem Mitarbeiter zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Wichtig ist aber, dass die Gründe entweder in einem inneren Zusammenhang zu der vom Arbeitgeber erklärten sozialwidrigen Kündigung stehen oder im Laufe des Kündigungsrechtsstreits entstanden sind“, erklärt Frank Preidel. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Gründe:
Um das Arbeitsverhältnis aufzulösen, reicht es jedoch nicht aus, dass der Arbeitnehmer zwischenzeitlich eine andere Arbeitsstelle gefunden hat. Wie berechnet man die Höhe?Die Höhe der Abfindung kannst du in der Regel frei verhandeln. Dazu Frank Preidel: „In der Rechtsprechung hat sich ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr durchgesetzt. Die Höhe ist letztendlich auch abhängig vom Alter und der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers sowie seinen weiteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Und natürlich dem Verhandlungsgeschick und der Verhandlungslage der Parteien.“ Die Meinung vieler Arbeitnehmer, der Arbeitgeber müsse Ihnen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses automatisch eine Abfindung zahlen, ist falsch. Tatsächlich existieren zu diesem Thema viele Halbwahrheiten, die aber nicht in jeder Situation pauschal zutreffend sind. Ein allgemeingültiges Recht auf eine Abfindung bei Kündigung gibt es demnach nicht. Dennoch können Sie beispielsweise als Kleinunternehmer zur Zahlung verpflichtet sein. Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung. Im Grunde regelt das deutsche Arbeitsrecht alle Bereiche einer Kündigung und somit ebenfalls das Thema Abfindung. Trotzdem gibt es Unterschiede zwischen Groß- und Kleinbetrieben. Denn gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen flexibel agieren können, sind jedoch durch ihre Größe oftmals eingeschränkt. Bei weniger als zehn Mitarbeitern greift daher das Kündigungsschutzgesetz nicht. Wann Sie als Kleinunternehmer eine Abfindung zahlen und mit welchem Betrag Sie rechnen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag. Abfindung: Ab wann müssen Sie zahlen?Ein finanzieller Ausgleich soll den Arbeitnehmer bei Kündigung durch den Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten entschädigen. Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Meistens wird diese hier freiwillig vereinbart oder nach gerichtlichem Vergleich gezahlt. Der Arbeitgeber kann zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet sein, sofern eine der folgenden Situationen vorliegt:
Tipp Vorlage: Ordentliche KündigungSie wollen bei Ihrem Kündigungsschreiben alles richtig machen und keinen Spielraum für eine Anfechtung liefern? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Vorlage: Ordentliche Kündigung. Mit dem Lexware-Muster für eine ordentliche Kündigung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite! Inklusive rechtskonformen Formulierungen, Erläuterungen zum Aufbau und individuellen Ergänzungsmöglichkeiten. Zur Vorlage
Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?Ein Abfindungsanspruch besteht nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt oder mit dem Betriebsrat ein sogenannter Sozialplan vereinbart wird. Außerhalb dieser Rahmenbedingungen haben Arbeitnehmer kein gesetzlich im Arbeitsrecht verankertes Recht auf eine Abfindung. Es stellt sich also die Frage: Wann bekommt man denn nun eine Abfindung? Wenn eine der folgenden Ausnahmen zutrifft:
Info Abfindung im KleinbetriebIn kleinen Unternehmen kommt es selten vor, dass eine Abfindung gewährt wird. Unmöglich ist es aber nicht. Wichtig ist in erster Linie die Betriebszugehörigkeit. Ist ein Mitarbeiter bereits seit vielen Jahren in Ihrem Kleinbetrieb angestellt, sieht das Bundesverfassungsgericht vor, dass Sie als Arbeitgeber ein gewisses Maß an Rücksichtnahme an den Tag legen. Einige Sonderfälle im ÜberblickKündigung wegen Krankheit: Wann gibt es eine Abfindung?Sie haben einen Mitarbeiter, der regelmäßig krank ist? Das ist zwar eine ärgerliche Situation, aber eine Kündigung ist nicht so einfach. Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Ablauf einer Kündigung auch rechtswirksam ist:
Eine Abfindung im Falle einer Kündigung durch Krankheit ist möglich – verpflichtet sind Sie als Arbeitgeber jedoch nicht. Wenn Sie allerdings einer Kündigungsschutzklage entgehen wollen (beispielsweise, weil nicht alle der oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden), lohnt sich eine Abfindung, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Mitarbeiter & Gehalt Kündigung: Diese gesetzlichen Vorgaben gibt es zu beachten Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist richtiges Vorgehen besonders wichtig. Zahlreiche gesetzliche Vorgaben müssen erfüllt sein, damit die Kündigung im Streitfall vor Gericht besteht. Zur Themenseite Abfindung bei einer BetriebsschließungIhre Mitarbeiter haben in der Regel einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn Sie Ihren Betrieb schließen müssen – sofern ein entsprechender Sozialplan oder Tarifvertrag vorliegt. Ist dies nicht der Fall, geht man leer aus. Info Alternative zur AbfindungSollte Ihr Betrieb zu einem großen Unternehmen gehören und Sie stellen lediglich eine Außenstelle o.ä. dar, dann können Sie Ihren Mitarbeitern eine Arbeitsstelle in einem anderen Betrieb der Firma anbieten. Abfindung bei einer ÄnderungskündigungEine Vertragsänderung kommt zustande, wenn Sie als Arbeitgeber einzelne Punkte eines bestehenden Arbeitsvertrags ändern wollen. Im Rahmen dessen geben Sie Ihrem Mitarbeiter die Möglichkeit, dem zuzustimmen oder der Änderung zu widersprechen. In letzterem Fall haben Sie das Recht, eine Änderungskündigung auszusprechen. Sofern der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen dieser nicht zustimmt, treten Abfindungsregelungen in Kraft. Diese besagen, dass bereits im Änderungskündigungsvertrag ein vom Arbeitgeber ein entsprechender Vermerk zu einer Abfindung enthalten sein muss. Mitarbeiter & Gehalt Diese Möglichkeiten haben Sie bei Arbeitsverträgen Worauf Sie beim Arbeitsvertrag achten müssen, wann Sie einen Änderungsvertrag erstellen sollten und was das Arbeitsrecht unter einem faktischen Arbeitsverhältnis versteht, lesen Sie in diesem Beitrag. Informieren Sie sich jetzt! Zur Themenseite Abfindung bei InsolvenzBei einer Insolvenz ist in der Regel nicht viel zu holen. Dennoch gelten auch hier die bereits erläuterten Regeln: Existiert ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag, sind Sie dennoch zur Zahlung einer Abfindung im Rahmen des Möglichen verpflichtet. Es ist jedoch fraglich, ob die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, wenn bereits eine Insolvenz beantragt wird. Abfindung bei fristloser KündigungEs gibt keine gesetzliche Vorgabe, die eine Abfindung bei einer fristlosen Kündigung vorsieht. Der Arbeitgeber muss schließlich einen triftigen Grund dafür haben, das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter fristlos aufzulösen. Abfindung bei Aufhebungsvertrag: Entscheidend ist, wer kündigtMit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzliche Kündigungsfrist kann dabei abgekürzt werden. Oft einigen sie sich dabei auf eine Abfindungsvereinbarung. Tipp Vorlage: AbfindungsvereinbarungOb es bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gibt, ist abhängig davon, wer das Arbeitsverhältnis beendet. Wenn es dazu kommt, ist es wichtig, dass die Vereinbarung rechtssicher formuliert ist. Bei unserer Vorlage für eine Abfindungsvereinbarung können Sie sicher sein, dass alles stimmt. Abfindungsvereinbarung downloaden Häufig gestellte Frage Wird im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Abfindung gezahlt?Wenn der Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitnehmers geschlossen wird – beispielsweise weil dieser zügig eine neue Stelle antreten will – gibt es keinen Grund für Sie, eine Abfindung zu zahlen. Der Aufhebungsvertrag erfolgt demnach in der Regel ohne Abfindung. Eine Chance besteht ausschließlich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Abfindung im Aufhebungsvertrag ist VerhandlungssacheDie Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag kann frei verhandelt werden. Gesetzlich vorgeschlagen sind folgende Abfindungsregelungen:
Tipp Orientieren Sie sich an folgender FaustregelAbfindungszahlung = ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Sparen Sie Zeit und nutzen Sie Lexware lohnauskunft, um alle Berechnungen korrekt und nachvollziehbar durchzuführen! Mehr zu Lexware lohnauskunft Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Bei einem Mitarbeiter, der zum Beispiel seit fünf Jahren im Betrieb beschäftigt ist und 2.500 Euro brutto im Monat verdient, ergibt sich daraus eine Abfindung zwischen 6.250 bis 12.500 Euro. Je nach Sachlage kann die Summe aber erheblich nach oben oder unten abweichen. Rechner Abfindungs-Rechner Endet ein Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmer oftmals mit einer Abfindung rechnen – mit dem Abfindungsrechner von Lexware ermitteln Sie einfach und schnell die Höhe der Steuern, die für eine solche Kompensation anfallen. KOSTENLOS Mehr erfahren Achtung Abfindungen und die FünftelregelungDieser Hinweis ist besonders wichtig für Arbeitnehmer. Durch eine Abfindung ändert sich oft der Jahresbruttoverdienst. Ist dies der Fall, könnte der baldige Ex-Mitarbeiter in eine neue Steuerklasse rutschen, was sich negativ auf den Nettobetrag auswirkt. Um dies zu umgehen, gibt es bei der Abfindungsberechnung die sogenannte Fünftelregelung. Diese besagt, dass sich ein Arbeitnehmer die Abfindung über fünf Jahre hinweg auszahlen lassen kann. Die Höhe der Abfindung hängt vom Einzelfall abMit welchem Angebot Sie als Arbeitgeber in die Verhandlung mit Ihrem Mitarbeiter gehen sollten, hängt davon ab, welches Risiko Sie bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingehen würden. Haben Sie einen triftigen Kündigungsgrund und möchten Sie sich lediglich den Rechtsstreit ersparen, können Sie die Abfindungshöhe erheblich niedriger als ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ansetzen. Können Sie dem Mitarbeiter nur mit erheblichem Risiko kündigen, wird der Arbeitnehmer nur bei einem Angebot nahe der oberen Summe zustimmen. Tipp Abfindung: Wie hoch kann sie sein?Die Höhe der Abfindung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Alter, Leistungsfähigkeit, Betriebszugehörigkeit. Eine Abfindung nach 10 oder 20 Jahren wird höher ausfallen als bei einem Mitarbeiter, der nur vier oder fünf Jahre im Betrieb tätig war. Achtung Pflicht aus Tarifvertrag oder SozialplanTarifverträge können Abfindungsansprüche vorsehen. Sie können sich auch aus Sozialplänen ergeben. Abfindung bei einem VergleichWann kommt ein Vergleich infrage?Ein Abfindungsvergleich kann für den Arbeitgeber dann von Vorteil sein, wenn der entlassene Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung klagt. Die kommt vor, wenn die Person zum Beispiel meint, die Kündigungsfrist sei von Ihnen nicht eingehalten worden. Zeichnet sich ab, dass die Kündigung zweifelhaft ist, können Sie durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht mit einer Abfindung das Risiko minimieren, den Arbeitnehmer weiter beschäftigen zu müssen. Wie hoch ist die Abfindung bei einem Vergleich?In der sogenannten Güteverhandlung regt das Arbeitsgericht häufig von sich aus einen Vergleich an. Argumente für eine geringere oder höhere Abfindung sind z. B. die Erfolgsaussichten der Klage, die Größe des Betriebs und seine Leistungsfähigkeit. Tipp: Wenn Sie in eine Güteverhandlung gehen, sollten Sie als Arbeitgeber wissen, ob und welche Abfindungssumme Sie für ein rasches Ende der Auseinandersetzung zu zahlen bereit sind. Ihr Vorteil: In der Güteverhandlung wird das Gericht Hinweise geben, woran Ihre Kündigung bzw. die Klage des entlassenen Mitarbeiters scheitern könnte. Ist Ihre Kündigung voraussichtlich durchsetzbar, können Sie eine Abfindung weit unterhalb des „Faustformel-Betrags“ anbieten. Schließlich ist es nur Ihrem guten Willen als Arbeitgeber zu verdanken, wenn Sie überhaupt etwas zahlen. Häufige Fragen zur AbfindungSpielt es für die Abfindung eine Rolle, ob es einen Betriebsrat gibt?Ja und Nein. Auch das Betriebsverfassungsgesetz sieht Abfindungen vor. Die Regelungen gelten aber nur für Betriebe mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Soll ein solcher Betrieb z. B. teilweise stillgelegt werden, muss sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über einen sog. Interessenausgleich einigen. Versucht er das nicht oder hält er sich nicht an die Vereinbarung, können entlassene Mitarbeiter auf Zahlung einer Abfindung klagen. Die Höhe der Abfindung legt das Gericht fest. Auch Sozialpläne, die meistens Abfindungszahlungen enthalten, sind nur in Betrieben dieser Größenordnung erforderlich. Gibt es weitere Gesetze, die zur Zahlung einer Abfindung verpflichten?Ja. Aber nur, wenn für Ihren Betrieb das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt, d. h. bei mindestens zehn ständigen Arbeitnehmern und wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate besteht. Dann sind Abfindungen in zwei Fällen vorgesehen:
Sind Abfindungen immer steuerpflichtig?Ja, Abfindungszahlungen sind grundsätzlich - wie Arbeitslohn - voll zu versteuern. Steuerfreibeträge existieren inzwischen nicht mehr. Allerdings werden sie mit der so genannten Fünftelregelung durch eine gemilderte Progression steuerlich privilegiert behandelt – steuerfrei ist die Abfindung dennoch nicht. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wird und wenn sie höher ist als das Gehalt, das bei Fortbestehen des Arbeitsvertrags bis zum Jahresende gezahlt worden wäre. Wenn sie in Teilbeträgen über mehrere Kalenderjahre verteilt gezahlt wurde, unterliegt die Abfindung dem vollen Steuersatz und auch Sozialversicherungen werden abgezogen. Dennoch sinkt die Steuerlast des Arbeitnehmers. Allerdings ist zu beachten, dass der steuermäßigende Effekt mit dem Jahreseinkommen abnimmt. Wer als Alleinstehender ein Jahreseinkommen von 55.000 Euro und mehr (bei Verheirateten 110.000 Euro und mehr) hat, erhält praktisch keine Steuervorteile mehr. Am besten nutzen Sie für die Berechnung einen Abfindungsrechner. Anrechnung der Abfindung auf ArbeitslosengeldSozialversicherungsbeiträge entfallen auf Abfindungen nicht. Die Anrechnung auf mögliche Bezüge als Arbeitsloser ist dagegen kompliziert. Eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld ist durch die Bundesagentur für Arbeit nur dann statthaft, wenn die für den Arbeitgeber verbindliche Kündigungsfrist bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht eingehalten wurde. Unter Umständen entsteht dann eine sogenannte Sperrfrist, in der der Arbeitnehmer von der Bundesagentur keine Bezüge erhält. Dies sollte aber im Einzelfall bei einer Beratung mit der Bundesagentur besprochen werden. Praxis-Beispiel: Untreuer MitarbeiterSachverhalt: Unternehmer U. ist entsetzt. Eben hat Kunde K. angerufen und ihm eine haarsträubende Geschichte erzählt: Mitarbeiter M. sollte K. ein Angebot für die Badrenovierung erstellen. Dabei habe M. gefragt, warum er die Arbeiten denn von U. machen lassen wolle. U. sei doch ein Halsabschneider. Er könne ihm sein Bad nach Feierabend zum halben Preis fliesen. Und das Material könne er auch günstig besorgen. Von U. darauf angesprochen, verwickelt sich M. in Widersprüche. Für U. gibt es nur eine Lösung: M. muss das Unternehmen so schnell wie möglich verlassen. Einen eventuell aufsehenerregenden Prozess und den Auftritt des Kunden als Zeuge möchte er vermeiden. Er entschließt sich, M. einen Aufhebungsvertrag vorzuschlagen und will wissen, welche Abfindung er ihm anbieten soll.
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Jetzt mehr erfahren und anmelden Inhalte des BeitragsBleiben Sie informiert: Jetzt Lexware Newsletter abonnieren! Drucken / PDF speichern Die besten Artikel und Tipps zum Thema AbfindungMitarbeiter & Gehalt Abfindung eines GmbH-Gesellschafters rechtssicher gestalten Droht der Ausschluss und damit eine Abfindung eines GmbH-Gesellschafters, ist der Gesellschaftsvertrag zu beachten. Möglichkeiten, wie eine Abfindung eines Gesellschafters geregelt sein kann, lesen Sie hier. 3 Zum Artikel Mitarbeiter & Gehalt Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Das müssen Sie beachten Arbeitgeber:innen, die ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden wollen, riskieren oft ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang. Deswegen kann statt einer Kündigung manchmal ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen können. Welche Punkte ein Aufhebungsvertrag umfassen sollte, worauf Sie besonders achten müssen und welche Vorteile er Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bringt, erfahren Sie in diesem Artikel. 16 Zum Artikel Mitarbeiter & Gehalt Kündigungsgespräch professionell und sicher führen Ein Kündigungsgespräch zu führen ist eine unangenehme und nicht ganz einfache Aufgabe. In diesem Artikel erfahren Sie, auf was Sie bei der Kündigung eines Arbeitsnehmers achten sollten. Zum Artikel eBook eBook: Mitarbeiter einstellen Erfahren Sie in diesem eBook, was Sie bei der Einstellung neuer Mitarbeiter beachten sollten und welche Pflichten Sie als Arbeitgeber haben. Mit vielen praktischen Tipps! Mehr erfahren Unser Produktangebot
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