Für den Bau von Carports gelten ebenso wie beim Garagenbau einige Ausnahmeregelungen im Baugesetz. So dürfen Carports anders als Wohngebäude unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt an die Grenze zum Nachbarn gebaut werden. Auch hinsichtlich des Abstands zu anderen Bauwerken gelten besondere Regeln. Show
Baurechtliche AbstandsregelungenBaurecht © zerbor, fotolia.comWird auf einem Grundstück ein Bauwerk errichtet, muss dieses laut Baugesetz einen Abstand zu bereits bestehenden Gebäuden haben. Dies soll absichern, dass alle Gebäude ausreichend belüftet und mit Tageslicht versorgt werden. Als Maß ist in der Regel die Außenwandhöhe des Gebäudes (H) relevant. In der Regel beträgt der Mindestabstand zweieinhalb bis drei Metern zur Grundstücksgrenze. Der konkrete Wert ergibt sich aus dem Faktor, mit dem die Höhe des Hauses (H) multipliziert wird. Der Faktor ergibt sich aus den Regelungen in der jeweiligen Landesbauordnungen und beträgt zwischen 0,4 und 1. Wenn im Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist oder wenn der Nachbar bereits auf die Grenze gebaut hat, muss die Grenzbebauung eingehalten werden. Das Baurecht schützt das Grundstück des NachbarnCarports, Garagen und einige weitere Nebengebäude sind von dieser Regelung ausgenommen: Sie dürfen in die Abstandsflächen anderer Gebäude hinein und auch direkt auf eine Grundstücksgrenze gebaut werden. In den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer gibt es hierfür jeweils individuelle Regelungen, wann ein Carport direkt und ohne Abstandsflächen auf die Grenze gebaut werden kann. Das Baurecht macht für Garagen und Carports eine AusnahmeTipp: Auch die Frage, ob ein Carport eine Baugenehmigung braucht, ist individuell unterschiedlich in den Landesbauordnungen festgelegt. bis zu 30% sparen Angebote für Garagen |