(1) Die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 genannten Soldatinnen und Soldaten werden nach den Vorschriften über die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt und befördert. Show
(2) Die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 6 genannten Soldatinnen und Soldaten können als Anwärterinnen oder Anwärter in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes aufsteigen, wenn sie1. mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzen oder 2.mindestens den Dienstgrad „Feldwebel“ erreicht haben. (3) Für die Einstellung mit einem höheren Dienstgrad gelten § 23 Absatz 4 und § 25 Absatz 2 bis 5, § 30 Absatz 3 bis 7, § 35 Absatz 2 und die §§ 40 und 45 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Der jeweilige Dienstgrad wird für die Dauer der Wehrdienstleistung vorläufig verliehen. Er kann nach einem Wehrdienst von mindestens 24 Tagen endgültig verliehen werden. (4) Für die Beförderung der Reserveoffizieranwärterinnen und Reserveoffizieranwärter, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten oder in ein Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit berufen worden sind, gilt § 24 Absatz 1 entsprechend. Im Übrigen können Reserveoffizieranwärterinnen und Reserveoffizieranwärter nach einem Wehrdienst von mindestens 24 Tagen befördert werden, jedoch erst nach Ablauf einer Zeit, die nach § 24 Absatz 1 als Dienstzeit vorausgesetzt wird. § 24 Absatz 2 gilt entsprechend. Der Dienstgrad „Oberfähnrich“ muss nicht durchlaufen werden. (5) Die Reserveoffizierinnen und Reserveoffiziere können erst nach einer Zeit befördert werden, die für Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit als Dienstzeit für die Beförderung nach dieser Verordnung vorausgesetzt wird. Außerdem ist vor jeder Beförderung ein Wehrdienst von mindestens 24 Tagen zu leisten. (6) Reserveoffizieranwärterinnen und Reserveoffizieranwärter können als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter übernommen werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 23 erfüllen. Auf die Ausbildungszeit kann die Dienstzeit als Soldatin oder Soldat in der Bundeswehr angerechnet werden. (7) Für die Ernennung einer Reserveoffizierin oder eines Reserveoffiziers zur Berufsoffizierin oder zum Berufsoffizier gilt § 22 Absatz 5 entsprechend. (8) Zeiten einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 Absatz 1 des Soldatengesetzes werden auf den Wehrdienst nach Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 nicht angerechnet. § 12 Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend. Alles Wichtige zur Karriere in der Laufbahn der Mannschaften: Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, und was erwartet dich im Auswahlverfahren?Die Mannschaften bilden die niedrigste Dienstgrad-Gruppe der Bundeswehr. Der Einstiegsgrad heißt je nach Teilstreitkraft unterschiedlich: In der Luftwaffe nennt man ihn Flieger, in der Marine Matrose, und im Heer gibt es je nach Truppengattung geschlagene sechs Bezeichnungen – Schütze, Panzergrenadier, Jäger, Kanonier, Funker und Pionier. Alle höher angesiedelten Mannschafts-Dienstgrade sind dann gleich: Der Flieger, Matrose oder Schütze wird zum Gefreiten, danach folgen Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter und Oberstabsgefreiter. Die Beförderungen richten sich nach der Dienstzeit. Anwärter in den Laufbahnen der Unteroffiziere, Feldwebel und Offiziere tragen zunächst ebenfalls Mannschaftsdienstgrade. Die Voraussetzungen für Mannschaften
Das Auswahlverfahren für MannschaftenDas Auswahlverfahren für Mannschaften dauert zwei Tage. Es findet in einem „Karrierecenter“ der Bundeswehr statt. Dort kann man in einer Stube übernachten. Für die An- und Abreise erhält man eine Fahrkarte der Deutschen Bahn oder Kilometergeld für das Auto. Unbedingt mitzubringen ist Kleidung für beide Tage, einschließlich Sportkleidung und Sportschuhe. Das Auswahlverfahren für Mannschaften besteht aus folgenden Stationen (die Reihenfolge kann sich ändern):
Mehr erfahrenEinstellungstest üben: Fit für den Eignungstest der Bundeswehr? Klicke dich jetzt durch unseren kostenlosen Online-Test. Insider berichten: Wie haben andere Bewerber das Auswahlverfahren erlebt? Unsere Erfahrungsberichte verraten mehr über den Ablauf und die Inhalte. Wie ist die Rangfolge beim Militär?Zunächst ist zu sagen, dass es in der Bundeswehr sechs bzw. sieben Kategorien gibt: Mannschaft, Unteroffiziere mit- und ohne Portepee, Leutnante, Hauptleute, Stabsoffiziere und Generale. Dabei steigt die Hierarchie vom Mannschaftsdienstgrad zu den Generalen an.
Was ist der niedrigste Dienstgrad bei der Bundeswehr?Soldat ist in Deutschland die Sammelbezeichnung für alle Soldaten im niedrigsten Dienstgrad der Bundeswehr.
Was ist ein Mannschafter bei der Bundeswehr?Die Mannschaften bilden das Fundament der Streitkräfte. Sie tragen zwar die niedrigsten Dienstgrade, doch dafür haben sie das vielseitigste Aufgabenfeld. Der Einstiegsdienstgrad für die Laufbahn der Mannschaften trägt eine Bezeichnung, die von der jeweiligen Teilstreitkraft oder Truppengattung abhängig ist.
Wie wird man Mannschafter?Die Voraussetzungen für Mannschaften. Du bist mindestens 17 Jahre alt. ... . Du bist mindestens 1,55 Meter groß.. Du bist nicht mehr schulpflichtig. ... . Du besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.. Du verpflichtest dich für mindestens zwei Jahre.. Du bist bereit, an Auslandseinsätzen teilzunehmen.. |