Wie hoch darf eine rote leuchte die eine nach hinten

Wer einen Großeinkauf veranstaltet und zum Beispiel im Möbelhaus oder im Baumarkt größere Anschaffungen gemacht hat, steht oft vor dem Problem des Transports nach Hause. Der Lieferservice oder die Anmietung eines Lieferwagens eigens für die Beförderung des Einkaufs ist oft mit Mehrkosten verbunden.

Daher versuchen viele Privatpersonen, größere Güter mit ihrem eigenen Fahrzeug zu transportieren. Dass diese dann bisweilen nicht komplett hineinpassen, sondern etwas hinausragen, ist dabei vorprogrammiert.

Doch auch für gewerbliche Fahrer kann überstehende Ladung ein relevantes Thema sein – etwa wenn sie längere oder breitere Güter transportieren sollen. Wann muss etwa die überstehende Ladung durch eine rote Fahne gekennzeichnet werden? Was hierbei noch alles zu beachten ist, soll im Folgenden näher betrachtet werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Überstehende Ladung bei Lkw, Pkw und Co.
  • FAQ: Überstehende Ladung
    • Video: Die Vorschriften zur Ladungssicherung
    • Wie ist überstehende Ladung im Verkehrsrecht geregelt?
      • Wo darf die überstehende Ladung am Fahrzeug sein?
      • Ab wann muss überstehende Ladung gekennzeichnet werden?
      • Überstehende Ladung: Bestimmungen für das seitliche Herausragen
    • Beispiel: Überstehende Ladung bei Pkw-Anhänger

FAQ: Überstehende Ladung

Welche Bußgelder drohen bei überstehender Ladung?

Die jeweiligen Sanktionen können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen.

Wie weit darf Ladung beim Pkw überstehen?

Das Auto darf samt Ladung höchstens 2,55 m breit und 4 m hoch sein. Nach vorne darf Ladung nur überstehen, wenn der Pkw höher ist als 2,50 m. Nach hinten ist ein Überstehen bis zu 1,50 m erlaubt bzw. bis zu 3 m, wenn die Strecke weniger als 100 km beträgt.

Muss überstehende Ladung gekennzeichnet werden?

In der Regel ja. Wann und wie das zu erfolgen hat, erfahren Sie hier.

Video: Die Vorschriften zur Ladungssicherung

Im Video erklärt: Was ist bei der Ladungssicherung zu beachten?

Wie ist überstehende Ladung im Verkehrsrecht geregelt?

Wie bei Fahrzeugen die Ladung beschaffen sein muss, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 22 geregelt. Dort ist unter anderem festgelegt, dass die Ladung grundsätzlich so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie sich bei plötzlichen Brems- oder Ausweichmanövern nicht bewegt oder herunterfällt. Es geht also in erster Linie um Verkehrssicherheit.

Überstehende Ladung ist dabei nicht per se verboten. Allerdings müssen gewisse Bestimmungen eingehalten werden. Zu den Regelungen, die in der StVO die überstehende Ladung betreffen, gehören zum Beispiel die Maximalmaße, welche für Fahrzeug und Ladung zusammen gelten. Höchstens dürfen beide zusammen folgende Maße haben:

  • Breite: 2,55 m
  • Höhe: 4 m

Bei land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gilt eine größere Breite: Diese darf höchstens 3 m betragen. Solche Fahrzeuge dürfen auch höher als 4 m sein, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen sind. Für Kühlfahrzeuge gilt: Sie dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.

Wo darf die überstehende Ladung am Fahrzeug sein?

Wie hoch darf eine rote leuchte die eine nach hinten
Überstehende Ladung: Auch beim Anhänger müssen die geltenden Bestimmungen der StVO eingehalten werden.

Es ist auch geregelt, auf welche Weise die Ladung überstehen darf, wenn sie denn hinausragt. Nach vorne hin darf die Ladung bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über das Fahrzeug bzw. bei Zügen (z. B. Lkw) über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Ansonsten darf die Ladung um bis zu 50 cm vorne hinausragen.

Überstehende Ladung darf nach hinten um bis zu 1,50 m hinausragen. Wenn die Transportstrecke nur über eine Entfernung von weniger als 100 km geht, darf sie sogar 3 m überstehen. Die überstehende Ladung darf dabei mit dem Fahrzeug oder Zug zusammen nicht länger als 20,75 m sein.

Ab wann muss überstehende Ladung gekennzeichnet werden?

Wenn die Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hintern hinausragt, müssen betroffene Fahrer die überstehende Ladung kennzeichnen. Die Kennzeichnung überstehender Ladung muss mindestens folgendermaßen erfolgen:

  • Hellrote Fahne, mindestens 30 x 30 cm groß, durch eine Querstange auseinandergehalten,
  • Hellrotes Schild, mindestens 30 x 30 cm groß, quer zur Fahrtrichtung pendelnd oder
  • Hellroter zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm, senkrecht angebracht.

Zudem ist festgelegt, dass diese Kennzeichnungen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden dürfen. Gegebenenfalls müssen ein rotes Licht sowie ein roter Rückstrahler in einer Hohe von maximal 90 cm angebracht werden.

Es wird aus diesen Maßgaben ziemlich deutlich, dass die gute Sichtbarkeit ein entscheidendes Kriterium für diese Art der Kennzeichnung ist. Überstehende Ladung kann bei fehlender Warnung nämlich zu einer großen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.

Wer ins Ausland reist, sollte beachten, dass in manchen Ländern mit einer Warntafel auf die überstehende Ladung hingewiesen werden muss.

Überstehende Ladung: Bestimmungen für das seitliche Herausragen

Wie hoch darf eine rote leuchte die eine nach hinten
Wie hoch darf eine rote leuchte die eine nach hinten
Überstehende Ladung müssen Sie kennzeichnen – sonst stellt sie eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer dar.

Schließlich müssen wir noch den Fall betrachten, wenn beim Auto seitlich überstehende Ladung vorliegt. Sollte sie seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten (oder aber „über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten“, § 22 Abs. 5 StVO) herausragen, so muss sie unter Umständen kenntlich gemacht werden.

Hierzu muss eine Leuchte angebracht werden, welche nach vorne hin weißes und nach hinten rotes Licht abstrahlt. Bei der Anbringung am Auto müssen folgende Parameter beachtet werden:

  • seitlich höchstens 40 cm vom Rand
  • über der Fahrbahn höchstens 1,50 m

Wann ist eine solche Kennzeichnung für seitlich überstehende Ladung notwendig? Die Antwort der StVO lautet hierauf „wenn nötig“, mit Verweis auf § 17 Abs. 1 StVO. Dort geht es um Beleuchtungseinrichtungen, die bei Dämmerung, Dunkelheit oder anderen Situationen, in denen die Sichtverhältnisse es erfordern, zu benutzen sind. Die luminöse Warnung vor der überstehenden Ladung ist an den Seiten also dann nötig, wenn die Sicht etwa aufgrund von Dunkelheit schlecht ist.

Es gibt auch Dinge, die seitlich nicht herausragen dürfen. Hierzu gehören zum Beispiel waagerecht liegende Platten, einzelne Stangen oder Pfähle und andere schlecht erkennbare Gegenstände.

Beispiel: Überstehende Ladung bei Pkw-Anhänger

Wie sieht es nun konkret in der Praxis aus, wenn ein Pkw mit Anhänger überstehende Ladung hat? Gemäß den oben erläuterten Regeln dürfen die transportierten Gegenstände in jedem Fall bis 1,50 m hinten hinausragen – bis 1 m sogar, ohne dass eine Kennzeichnung nötig ist.

Sollte die Wegstrecke unter 100 km liegen – was zum Beispiel bei einem Baumarkt- oder Möbelhauseinkauf meist der Normalfall sein dürfte – darf die Ladung sogar 3 m hinten überstehen. Auch hier gilt, dass ab 1 m eine Kennzeichnung erforderlich ist. Insgesamt darf das Auto bzw. der Zug mitsamt Ladung nicht länger als 20,75 m sein.

Was auf jeden Fall beachtet werden muss: Sowohl auf dem Fahrzeug als auch auf einem Anhänger muss die Ladung stets so gesichert sein, dass sie nicht verrutschen oder fallen kann – auch wenn eine plötzliche Bremsung ansteht.

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Überstehende Ladung angemessen gekennzeichnet?

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6 Kommentare

  1. Luka sagt:

    31. Juli 2020 um 17:45 Uhr

    ein Bild hätte uns viel Zeit gespart

    Antworten

  2. H. sagt:

    15. Februar 2021 um 8:58 Uhr

    Recht vielen Dank für diese Info. Hat mir sehr geholfen, denn ich muss vom Händler Dachbleche von einer Länge bis 3,20 m für das Gartenhaus mit dem PKW – Anhänger transportieren. Hatte vorher Bedenken wie ich es ohne mit der Polizei in Konflikt zu kommen, anstellen muss. Danke

    Antworten

  3. Herr H sagt:

    9. Mai 2021 um 20:01 Uhr

    Hallo, was genau ist mit überstehender Ladung nach vorne gemeint. Ein Anhänger hat eine Ladefläche. Will ich ein Auto damit transportieren, das länger ist als die Ladefläche (Plattform), aber die vier Räder finden problemlos Platz auf der Ladefläche, sodass die Fahrzeugfront vorn 30 – 50 cm über die Deichsel ragt, ist dann das Limit überschritten, oder gilt die Anhängekupplung als Grenze, über die die Ladung nicht hinausragen darf?

    Antworten

  4. Marc sagt:

    8. Juli 2021 um 23:12 Uhr

    Darf meine Ladung vom Anhänger über die deixel ragen ?

    Antworten

  5. Steven sagt:

    21. Mai 2022 um 17:29 Uhr

    Mit der Ladung nach vorn überragend ist gemeint, dass die Ladung nicht nach vorn über das Zugfahrzeug hinaus ragen darf. Also beim PKW oder Pickup, nicht über die vordere Stoßstange hinweg.
    Manche Leute schnallen sich z.B. Balken, Bretter, Paddelboote oder sonst was auf den Dachgepäckträger, die dann vorne nicht überragen dürfen.

    Antworten

  6. Bernd sagt:

    29. Juli 2022 um 18:31 Uhr

    Ich finde leider keine Regel, in der das folgende Problem beschrieben wird. Ein Kaminkehrer parkt seinen Geländewagen in der Parkbuchten die rechtwinklig zur Staße gebaut sind. Seine Leiter, die auf dem Dach befestigt ist, ragt hinten 99cm über sein Auto.. Sein Auto steht soweit es geht in der Parkbucht, aber die Leiter ragt knapp1m weit auf die Straße in ca. 1,70 Meter Höhe. Also Nur die Leiter in Kopfhöhe jedes Radfahrer der an der Parkbucht vorbei fährt. Ich empfinde das als mega-gefährlich. Gibt es da eine Regel?

    Wie weit darf eine Ladung nach hinten höchstens?

    Ladung darf ohne Kennzeichnung nur bis zu 1m über die Rückstrahler hinausragen. Wenn sie weiter hinausreicht, muss sie, abhängig von Wetter-, Licht- und Sichtverhältnissen gekennzeichnet werden, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden kann.

    Wie hoch darf die Ladung sein?

    Bis zu welcher Höhe darf die Ladung nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen? Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorne über das Fahrzeug hinausragen. Erst darüber ist ein Herausstehen der Ladung von bis zu 50 cm nach vorne gestattet.