Die Ferien sind für viele Schülerinnen und Schüler eine gute Gelegenheit, um ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können allerdings nicht jede Arbeit annehmen. Was und wie lange sie arbeiten dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Show
Die Beschäftigung von Kindern im Alter von bis zu 15 Jahren ist grundsätzlich verboten. Kinder zwischen 13 bis 15 Jahren dürfen aber mit Einwilligung der Eltern bis zu zwei Stunden – in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden – täglich zwischen 8 und 18 Uhr einer leichten Tätigkeit nachgehen. Dazu gehören beispielsweise das Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten, Nachhilfeunterricht, Hilfe bei der Ernte oder die Versorgung von Tieren. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren dürfen während der Schulferien für maximal vier Wochen im Kalenderjahr höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Am Wochenende dürfen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht arbeiten, Ausnahmen gibt es hier aber für Ferienjobs unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft. Die Ferientätigkeit darf über das gesamte Jahr verteilt höchstens vier Wochen dauert und das Einkommen 1.200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Dieser Freibetrag wurde Mitte 2010 eingeführt und gilt auch dann, wenn sich Schülerinnen und Schüler in der restlichen Zeit des Jahres etwas dazuverdienen. Die Ferienarbeit muss leicht und geeignet sein. Verboten sind für Jugendliche zum Beispiel das Heben und Tragen schwerer oder instabiler Lasten, eine langandauernde erzwungene Körperhaltung wie Tätigkeiten in kniender Haltung in der Landwirtschaft, gefährliche Arbeitssituationen wie Abbrucharbeiten oder Arbeiten auf Gerüsten, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten sowie Alleinarbeit außer Sicht- und Rufweite Erwachsener. Der Arbeitgeber muss rechtzeitig prüfen, welche Tätigkeiten ohne Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit von Schülerinnen und Schülern ausgeführt werden können. Vor Beginn müssen Jugendliche über mögliche Gefahren und die zu beachtenden Sicherheitsregeln unterrichtet werden. Möchtest du dir am Wochenende oder in den Ferien mit Schülerarbeit etwas dazuverdienen? Eine gute Idee – wenn du die Regeln kennst. Für Schüler, die arbeiten möchten, gibt es nämlich Altersgrenzen: Ab 13 Jahren sind für Schüler kleine Nebenjobs erlaubt, ab 15 darf es in den Ferien etwas mehr sein, ähnlich wie bei Studenten: im Rahmen von Ferienjobs bzw. kurzfristiger Beschäftigung. Auch sonst sind bei Schülerarbeit sowohl Parallelen als auch Unterschiede zu Studentenjobs und anderer “Erwachsenenarbeit” zu verzeichnen. Hier liefern wir dir einen Überblick über das Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere Punkte – damit du Bescheid weißt. Viel Spaß beim Lesen! Was ist Schülerarbeit, welche Varianten gibt es?Als erstes ist es entscheidend zu klären, was Schülerarbeit überhaupt ist. Denn je nachdem, wie alt du bist, darfst du nur wenig oder fast gar nicht arbeiten gehen. Außerdem haben deine Eltern auch noch mitzureden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Jetzt passende Nebenjobs finden! Detailinformationen, etwa zu erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten oder – wichtig – zur Sozialversicherung, erfährst du in den folgenden Abschnitten. Lies weiter und und erfahre alles Wichtige über Schülerarbeit und die entsprechenden Regeln! Jugendarbeitsschutzgesetz: Kinder und JugendlicheDieser Punkt ist klar geregelt. Denn das Jugendarbeitsschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend – JArbSchG) unterscheidet generell zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Aber: Nach dem Gesetz sind auch "Jugendliche", die vollzeitschulpflichtig, noch "Kinder" in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften. Schüler: Welche Arbeiten sind erlaubt, welche nicht?Ebenso wie Studentenjobs unterliegen auch Schülerjobs speziellen Regeln. Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Geldstrafen für den Arbeitgeber oder Einbußen beim Kindergeld für deine Eltern. Hier sagen wir dir im Detail, was du beachten musst, damit du auf der sicheren Seite bist:
Vorgeschriebene Ruhepausen für JugendlicheWenn du als jugendlicher Schüler über mehrere Stunden hinweg Arbeit verrichtest, stehen dir Pausen zu, damit du dich erholen kannst. Paragraf 11 Jugendarbeitsschutzgesetz sagt dir, wie viel Zeit du zwischendurch „freinehmen” musst, nämlich bei:
Das erste Break musst du spätestens nach 4,5 Stunden einlegen – Mindestdauer 15 Minuten. Etwaige Ausnahmen müssen im Tarifvertrag festgehalten sein. Schülerarbeit: altersunabhängige Bestimmungen
Schülerarbeit – Fazit:Verboten sind Arbeiten, die zu anstrengend, zu gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind – und das ist auch gut so. Aber gibt es immer noch viele verschiedene Möglichkeiten für dich, etwas Geld hinzuzuverdienen. Abgeben musst du zum Glück so gut wie nichts, denn Schülerjobs sind in der Regel steuer- und versicherungsfrei. Auch, weil du als Schüler üblicherweise in der Familienversicherung, sprich: über deine Eltern krankenversichert bist. Wichtig ist, dass deine regelmäßigen Einkünfte dabei die 450-Euro-Grenze (bei Minijobs) nicht überschreiten und du die erlaubten Arbeitszeiten einhältst. Aber das Geldverdienen ist ja ohnehin nicht die einzige Motivation. Sicherlich ist es schön, etwas mehr in der Tasche bzw. auf dem Konto zu haben. Aber noch spannender kann es sein, mit Schülerjobs ab 13, 15 oder 16 Jahren die Arbeitswelt kennenzulernen, deine Talente und Interessen zu entdecken! Kurz zusammengefasst:
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