Wie alt muss man sein um einen Ferienjob zu haben?

Die Ferien sind für viele Schülerinnen und Schüler eine gute Gelegenheit, um ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können allerdings nicht jede Arbeit annehmen. Was und wie lange sie arbeiten dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die Beschäftigung von Kindern im Alter von bis zu 15 Jahren ist grundsätzlich verboten. Kinder zwischen 13 bis 15 Jahren dürfen aber mit Einwilligung der Eltern bis zu zwei Stunden – in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden – täglich zwischen 8 und 18 Uhr einer leichten Tätigkeit nachgehen. Dazu gehören beispielsweise das Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten, Nachhilfeunterricht, Hilfe bei der Ernte oder die Versorgung von Tieren. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren dürfen während der Schulferien für maximal vier Wochen im Kalenderjahr höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Am Wochenende dürfen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht     arbeiten, Ausnahmen gibt es hier aber für Ferienjobs unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

Die Ferientätigkeit darf über das gesamte Jahr verteilt höchstens vier Wochen dauert und das Einkommen 1.200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Dieser Freibetrag wurde Mitte 2010 eingeführt und gilt auch dann, wenn sich Schülerinnen und Schüler in der restlichen Zeit des Jahres etwas dazuverdienen.

Die Ferienarbeit muss leicht und geeignet sein. Verboten sind für Jugendliche zum Beispiel das Heben und Tragen schwerer oder instabiler Lasten, eine langandauernde erzwungene Körperhaltung wie Tätigkeiten in kniender Haltung in der Landwirtschaft, gefährliche Arbeitssituationen wie Abbrucharbeiten oder Arbeiten auf Gerüsten, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten sowie Alleinarbeit außer Sicht- und Rufweite Erwachsener. Der Arbeitgeber muss rechtzeitig prüfen, welche Tätigkeiten ohne Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit von Schülerinnen und Schülern ausgeführt werden können. Vor Beginn müssen Jugendliche über mögliche Gefahren und die zu beachtenden Sicherheitsregeln unterrichtet werden.

Möchtest du dir am Wochenende oder in den Ferien mit Schülerarbeit etwas dazuverdienen? Eine gute Idee – wenn du die Regeln kennst. Für Schüler, die arbeiten möchten, gibt es nämlich Altersgrenzen: Ab 13 Jahren sind für Schüler kleine Nebenjobs erlaubt, ab 15 darf es in den Ferien etwas mehr sein, ähnlich wie bei Studenten: im Rahmen von Ferienjobs bzw. kurzfristiger Beschäftigung. 

Auch sonst sind bei Schülerarbeit sowohl Parallelen als auch Unterschiede zu Studentenjobs und anderer “Erwachsenenarbeit” zu verzeichnen. Hier liefern wir dir einen Überblick über das Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere Punkte – damit du Bescheid weißt. Viel Spaß beim Lesen!

Was ist Schülerarbeit, welche Varianten gibt es? 

Als erstes ist es entscheidend zu klären, was Schülerarbeit überhaupt ist. Denn je nachdem, wie alt du bist, darfst du nur wenig oder fast gar nicht arbeiten gehen. Außerdem haben deine Eltern auch noch mitzureden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick. 

  • Unter 13 Jahren darfst du prinzipiell nicht arbeiten – bis auf wenige Ausnahmen (unten). 

  • Ab 13 Jahren darfst du mit Einwilligung der Eltern leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen.

  • Ab 15 Jahren darfst du schon maximal 40 Stunden der Schülerarbeit widmen.

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Detailinformationen, etwa zu erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten oder – wichtig – zur Sozialversicherung, erfährst du in den folgenden Abschnitten. Lies weiter und und erfahre alles Wichtige über Schülerarbeit und die entsprechenden Regeln!  

Jugendarbeitsschutzgesetz: Kinder und Jugendliche

Dieser Punkt ist klar geregelt. Denn das Jugendarbeitsschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend – JArbSchG) unterscheidet generell zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Aber: Nach dem Gesetz sind auch "Jugendliche", die vollzeitschulpflichtig, noch "Kinder" in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften.

Schüler: Welche Arbeiten sind erlaubt, welche nicht?

Ebenso wie Studentenjobs unterliegen auch Schülerjobs speziellen Regeln. Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Geldstrafen für den Arbeitgeber oder Einbußen beim Kindergeld für deine Eltern. Hier sagen wir dir im Detail, was du beachten musst, damit du auf der sicheren Seite bist: 

  • Unter 13 Jahren: generelles Arbeitsverbot – no work, all play.

    Ausnahmen bestehen für Theater- und Musikveranstaltungen, Film-, Fernseh- und Hörfunkproduktionen und dazugehörige Proben. Der Arbeitgeber muss eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen. Ansonsten sind keine bezahlten Tätigkeiten erlaubt. Vom Verbot unberührt sind aber Hilfsarbeiten im Haushalt bzw. innerhalb der Familie. 

  • Kinder (13–15 Jahre): Mit Einwilligung deiner Eltern darfst du leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. Die Arbeit darf weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern, noch dich so belasten, dass du in der Schule nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Erlaubt sind hier bis zu 2 Arbeitsstunden pro Tag an maximal 5 Wochentagen. Die Tätigkeit darf nicht vor dem Unterricht und danach nur bis 18 Uhr ausgeführt werden, in den Ferien auch länger. Doch auch dann gilt die Zwei-Stunden-Grenze. 

  • Welche Jobs erlaubt sind, sagt die Kinderarbeitsschutzverordnung. Die Liste umfasst zum Beispiel das „Austragen von Zeitungen oder Werbeprospekten“ oder die „Betreuung von Haustieren“, ebenso wie „Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren”. Egal, welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss darauf achten, dass du nicht gefährdet bist – weder sittlich noch durch die Arbeit an sich oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Des Weiteren darfst du nicht unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran, die zudem nicht frei zugänglich sein dürfen.

  • Jugendliche (15–18 Jahre): Hier sind die Einschränkungen nicht ganz so streng. Prinzipiell darfst du in diesem Alter 40 Stunden in der Woche arbeiten. Das heißt, es sind maximal 8 Stunden am Tag an 5 Wochentagen erlaubt. Du kannst ab 6 Uhr morgens anfangen und bis 20 Uhr abends tätig sein: also “früh kommen, früh gehen” oder umgekehrt. In Schülerjobs ab 16 Jahren darfst du im Gaststättengewerbe darüber hinaus bis 22 Uhr arbeiten. 

  • Samstags und sonntags gilt ein generelles Arbeitsverbot. Aber es gibt Ausnahmen! An Samstagen darfst du in Krankenhäusern, "offenen Verkaufsstellen" wie Bäckereien. Supermärkten, Kiosken sowie im Gaststättengewerbe Geld verdienen. Auch bei Sportveranstaltungen und in Reparaturwerkstätten kannst du als Schüler arbeiten. Jeder zweite Samstag und Sonntag muss jedoch beschäftigungsfrei bleiben: mindestens zwei Sams- und Sonntage im Monat. 

Vorgeschriebene Ruhepausen für Jugendliche 

Wenn du als jugendlicher Schüler über mehrere Stunden hinweg Arbeit verrichtest, stehen dir Pausen zu, damit du dich erholen kannst. Paragraf 11 Jugendarbeitsschutzgesetz sagt dir, wie viel Zeit du zwischendurch „freinehmen” musst, nämlich bei:

  • einer Arbeitszeit von über 4,5 Stunden täglich 30 Minuten insgesamt; 

  • einer Beschäftigung von über 6 Stunden am Tag 60 Minuten Pause.

Das erste Break musst du spätestens nach 4,5 Stunden einlegen – Mindestdauer 15 Minuten. Etwaige Ausnahmen müssen im Tarifvertrag festgehalten sein. 

Schülerarbeit: altersunabhängige Bestimmungen   

  • Verboten sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeiten, die zu anstrengend (etwa: Akkordarbeit), zu gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind. Das Gleiche gilt für Jobs, die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen erfordern oder Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten.

  • Sozialversicherung: Schülerarbeit ist innerhalb der festgelegten Grenzen versicherungsfrei. Schüler, die arbeiten, gefährden dadurch also nicht ihre Mitgliedschaft in der Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Betragen deine regelmäßigen Einkünfte weniger als 375 Euro im Monat, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei über deine Eltern mitversichert. Für Minijobs gilt statt der 375-Euro- eine 450-Euro-Grenze. In den Ferien darfst du kurzfristig und ohne Begrenzung „nach oben“ mehr verdienen.

Schülerarbeit – Fazit:

Verboten sind Arbeiten, die zu anstrengend, zu gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind – und das ist auch gut so. Aber gibt es immer noch viele verschiedene Möglichkeiten für dich, etwas Geld hinzuzuverdienen. Abgeben musst du zum Glück so gut wie nichts, denn Schülerjobs sind in der Regel steuer- und versicherungsfrei. Auch, weil du als Schüler üblicherweise in der Familienversicherung, sprich: über deine Eltern krankenversichert bist.  Wichtig ist, dass deine regelmäßigen Einkünfte dabei die 450-Euro-Grenze (bei Minijobs) nicht überschreiten und du die erlaubten Arbeitszeiten einhältst. Aber das Geldverdienen ist ja ohnehin nicht die einzige Motivation. Sicherlich ist es schön, etwas mehr in der Tasche bzw. auf dem Konto zu haben. Aber noch spannender kann es sein, mit Schülerjobs ab 13, 15 oder 16 Jahren die Arbeitswelt kennenzulernen, deine Talente und Interessen zu entdecken! 

Kurz zusammengefasst:

  • Verboten sind Arbeiten, die zu anstrengend, zu gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind

  • Schülerjobs sind unter den genannten Bedingungen versicherungsfrei

  • Die regelmäßigen Einkünfte dürfen bei einer 375-Euro- bzw. einer 450-Euro-Grenze (bei Minijobs) liegen

    Kann man mit 14 schon einen Ferienjob machen?

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt fest, ab welchem Alter Kinder Ferienjobs ausüben dürfen. Kindern unter 13 Jahren ist es untersagt, ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Ab 13 Jahren dürfen Kinder leichte Tätigkeiten ausüben. Ab 15 Jahren können Jugendliche dann einen richtigen Ferienjob annehmen.

    Wo kann man mit 15 anfangen zu arbeiten?

    Typische Ferienjobs mit 15 sind zum Beispiel Saisonarbeit in Freizeitparks, Eis verkaufen oder Lagerarbeiten. Auch Ferienjobs im Supermarkt oder als Dog Sitter Hunde versorgen sind geeignete Jobs für 15-Jährige. Promotionsjobs ab 15 bieten oft ein großzügiges Gehalt.

    Was kann man ab 13 arbeiten?

    Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden.

    Kann man mit 12 Jahren arbeiten?

    Als 12-Jähriger sind dein Gehirn und dein Körper noch nicht vollständig entwickelt. Deshalb ist es wichtig, dass du neben der Schule genug Erholung und Schlaf bekommst. Grundsätzlich darfst du deshalb laut Jugendschutzgesetz erst ab 13 Jahren arbeiten. Du kannst mit 12 also kein offizielles Arbeitsverhältnis eingehen.