Seit Anfang 2004 dürfen die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (auch OTC-Medikamente oder rezeptfreie Medikamente genannt) nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind: Die Kassen haben allerdings die Möglichkeit, die Erstattung solcher Arzneimittel, zu denen auch die meisten homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Medikamente zählen, für alle ihre
Versicherten in einer Satzungsleistung zu verankern. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass das Medikament durch einen Arzt verordnet wurde, entweder auf einem grünen Rezept oder
einem Privatrezept. Das grüne Rezept wird vom Arzt für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausgestellt und dient lediglich dazu, Name und Dosierung zu notieren. In der Regel bezahlt der Patient das Arzneimittel zunächst selbst und reicht anschließend die in der Apotheke erhaltene Quittung und das Rezept bei
seiner Krankenkasse ein, die dann den Medikamentenpreis zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt dabei je nach Kasse anteilig oder in voller Höhe und ist meist auf einen jährlichen Höchstbetrag zwischen 50 und 150 Euro begrenzt. Teilweise ist die Kostenübernahme dabei
an zusätzliche Bedingungen (z.B. die Beschränkung auf bestimmte Ärzte) gebunden. Bei einigen Krankenkassen werden die Medikamente über das Gesundheitskonto des Versicherten abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto nur ein bestimmter Gesamtbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der erstattete Betrag
steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die der Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss. Für den Test wurde wie folgt bewertet:Welche gesetzlichen Regelungen gelten?
Wie funktioniert ein grünes Rezept?
Kostenerstattung - Wieviel übernehmen die Kassen?
Krankenkassentest
Welche Kassen bieten eine Kostenerstattung für rezeptfreie Medikamente?
3 Sterne - ab 100 EUR Geldleistung
2 Sterne - 50 - 99 EUR Geldleistungen oder ab 100 EUR Geldleistungen im Rahmen Gesundheitskonto
1 Stern - < 50 EUR Geldleistungen oder mit Einschränkungen bzw. weniger als 100 EUR Geldleistungen im Rahmen Gesundheitskonto
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Service
Rezeptfreie Arzneimittel sind wirksam und sicher und damit ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dennoch werden sie seit 2004 nicht mehr grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet. Was nicht jedem bekannt ist: Ärzte können rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnen. Patienten können dieses dann in der Apotheke einlösen, müssen das Arzneimittel aber selbst bezahlen.
Vorteile für Patienten
Den Patienten signalisiert eine Empfehlung auf Grünem Rezept, dass der Arzt es ihm dieses Arzneimittel aus medizinischer Sicht empfiehlt. Gleichzeitig ist das Grüne Rezept eine Art Merkzettel. Denn auf ihm findet der Patient alle wichtigen Informationen, wie den Namen des Präparates, die Darreichungsform und die Packungsgröße. Zudem können Patienten ein Grünes Rezept mit Quittung bei der Einkommenssteuererklärung als Beleg für außergewöhnliche Belastungen einreichen.
Zahlen zum Grünen Rezept
Den Erfolg des Grünen Rezeptes belegen auch folgende Zahlen: Ärzte haben im Jahr 2018 circa 50 Millionen Verordnungen rezeptfreier Arzneimittel auf Grünen Rezepten ausgestellt.
Die Top 5 Arzneimittelgruppen auf Grünen Rezepten sind Husten- und Erkältungspräparate, Mittel gegen Schnupfen und andere Erkrankungen der Nase, Mittel zur Anwendung gegen Durchfall, allgemeine Schmerzmittel und Halsschmerzmittel.
Übrigens: Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen (Hier zum Herunterladen) auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel. Insgesamt etwa 70 Kassen bieten dies zurzeit an.
Dabei gibt es einige Einschränkungen: Manche Krankenkassen erstatten nur Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wie pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel. Andere Kassen bezahlen wiederum alle OTC-Arzneimittel, allerdings nur für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren (bei Kindern bis 12 Jahre erstatten die Krankenkassen die Kosten für OTC-Arzneimittel ohnehin).
Alle Krankenkassen haben zudem Erstattungsobergrenzen eingeführt. Das bedeutet, dass die Kassen die Kosten für diese Arzneimittel nur bis zu einem bestimmten Betrag übernehmen. Manchmal verlangen die Kassen auch einen Eigenanteil von meist 20 Prozent.
Quelle:
BAH, IQVIA Commercial GmbH & Co. OHG