Welcher Abstand muss außerhalb geschlossener Ortschaften?

Immer wieder kommt es im Straßenverkehr dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer den erforderlichen Sicherheitsabstand mit dem Auto nicht einhalten und viel zu dicht auffahren. Hier sollten Sie trotz der brisanten Situation Ruhe bewahren und sich auf gar keinen Fall provozieren lassen. Idealerweise wechseln Sie unter Beachtung der Verkehrsregeln und notwendigen Sorgfalt die Spur und lassen den Drängler überholen – das gilt auch dann, wenn Sie im Recht sind und das Drängeln schon eindeutig den Charakter einer Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) aufweist. 

Gegen den Drängler können Sie juristisch in Form einer Anzeige vorgehen, allerdings bleiben Anzeigen ohne entsprechende Beweise in der Regel erfolglos. Die Gerichte stellen sich hier zwar regelmäßig auf die Seite der Betroffenen – letztendlich entscheidet aber die Glaubwürdigkeit über den Erfolg der Anzeige.

Hierbei ist das Kennzeichen des Fahrzeugs notwendig, sowie Merkmale in Bezug auf das Fahrzeug sowie den Fahrer. Eine Anzeige nimmt die zuständige Polizeidienststelle entgegen. Drängeln ist kein Kavaliersdelikt: Immerhin rund 14 Prozent aller Verkehrsunfälle werden pro Jahr durch die Missachtung von Sicherheitsabstandsregeln mit dem Auto verursacht. 

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist der einzuhaltende Sicherheitsabstand von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig. Kraftfahrer können sich an der Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“ orientieren.

Was sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften vor?

Welche Konsequenzen möglich sind, wenn Sie sich außerorts nicht an den Sicherheitsabstand gehalten haben, können Sie kostenlos innerhalb weniger Sekunden mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.

Welchen Sicherheitsabstand müssen Sie innerorts einhalten?

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein Abstand von drei Pkw-Längen bzw. 15 Metern vorgesehen.

Video: Wie viel Abstand ist notwendig?

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.

Ein hohes Tempo bedingt einen großen Abstand

Welcher Abstand muss außerhalb geschlossener Ortschaften?
Welcher Sicherheitsabstand ist außerorts einzuhalten?

Eine der ersten Gefahren, die Fahrschülern in der Fahrschule vermittelt wird, ist das schwindende Gefühl für Geschwindigkeit und die Risiken, die mit ihr einhergehen. Auf freien Straßen ohne Kreuzungen und scharfe Kurven entsteht oft ein trügerisches Gefühl der Sicherheit. Tatsächlich gilt aber bei höheren Geschwindigkeiten, dass die Fahrer auch mit einem längeren Bremsweg, weniger Fahrkontrolle und potenziell höheren Aufprallgeschwindigkeiten rechnen müssen.

Dieser Tatsache trägt auch der Sicherheitsabstand Rechnung, der außerhalb von Ortschaften eingehalten werden muss. Dieser unterscheidet sich nämlich vom Sicherheitsabstand innerorts. Doch welcher Sicherheitsabstand gilt außerhalb geschlossener Ortschaften? Wie kann er berechnet werden? Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen zum Thema „Sicherheitsabstand außerorts“.

Sicherheitsabstand außerorts – diese Regeln gelten

Allgemeine Regeln zum Sicherheitsabstand außerorts gehen aus § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor. Hier steht in Absatz 1:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Diese Aussage macht deutlich, dass es sich hier auch um eine Ermessensangelegenheit handelt. Zwar gibt es festgeschriebene Sicherheitsabstände, doch diese können unter Umständen variieren, je nach gefahrener Geschwindigkeit oder auch abhängig von der Witterung. Außerdem ist zu beachten, dass zwischen verschiedenen Abständen unterschieden wird, wenn vom Sicherheitsabstand außerorts die Rede ist.

Sicherheitsabstand außerorts nach vorne

Wann gilt der Sicherheitsabstand außerorts? Auf die Ortsschilder kommt es an.Wann gilt der Sicherheitsabstand außerorts? Auf die Ortsschilder kommt es an.

Wie das obige Zitat besagt, ist nach vorne zum nächsten Fahrzeug stets ein ausreichender Abstand zu halten, der es ermöglicht, rechtzeitig zu bremsen, sollte es vor Ihnen zur Vollbremsung oder zu einem Unfall kommen. Der einzuhaltende Abstand richtet sich also auch nach der Geschwindigkeit, die Sie fahren, da bei höherem Tempo auch der Bremsweg länger ist.

Daher gelten unterschiedliche Faustregeln für den Sicherheitsabstand außerorts und innerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt deshalb ein Sicherheitsabstand als ausreichend, der der in einer Sekunde gefahrenen Strecke entspricht. Dies sind ungefähr drei PKW-Längen. Außerhalb hingegen ist eine Strecke erforderlich, die der in zwei Sekunden zurückgelegten Entfernung oder auch dem halben Wert des Tachostandes in Metern entspricht.

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt noch eine weitere Regelung zum Sicherheitsabstand, die allerdings nur Fahrzeuge betrifft, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt oder die länger sind als 7 Meter sind. Diese Fahrzeuge müssen in der Regel darauf achten, dass sie einen vorausfahrenden Abstand halten, der ausreicht, um ein überholendes Fahrzeug darin einscheren zu lassen.

Sicherheitsabstand außerorts zur Seite

Seit der StVO-Novelle, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, gelten bundesweit einheitliche Regelungen zum Sicherheitsabstand, der zur Seite eingehalten werden muss. Vorgeschrieben sind nun, laut § 5 Abs. 4 StVO:

  • 1,5 Meter seitlicher Abstand innerorts und
  • 2 Meter seitlicher Abstand außerorts

zu Fußgängern, Radfahrer und Fahrern von Elekrokleinfahrzeugen (etwa E-Scooter), wenn Sie diese mit einem Kfz überholen wollen. Fährt ein Radfahrer an eine Kreuzung oder Einmündung heran und überholt wartende Kfz dabei auf der rechten Seite, muss der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden.

Zu Bussen ist ein Abstand von zwei Metern vorgesehen. Beim Überholen von Motorrädern sollten Sie wenigstens 1,5 Meter Platz zur Seite lasen. Dieser Sicherheitsabstand gilt außerorts wie innerorts.

Wann muss der Sicherheitsabstand außerorts eingehalten werden?

Entscheidend dafür, ob Sie sich innerorts oder außerorts befinden, sind die gelben Ortsschilder, die den Beginn und das Ende einer geschlossenen Ortschaft markieren. Verlassen Sie einen so gekennzeichneten Bereich, befinden Sie sich außerorts.

Hier sollten Sie beachten, dass Sie aufgrund der in der Regel höheren Geschwindigkeiten auch mit höheren Bußgeldern zu rechnen haben, wenn Sie den Sicherheitsabstand außerorts nicht einhalten. Dies liegt daran, dass die Bußgelder für Abstandsverstöße mit zunehmender Geschwindigkeit steigen.

Wie berechnet man den Sicherheitsabstand?

3 Sicherheitsabstand Also die Geschwindigkeit durch zwei teilen das ergibt den Abstand zum nächsten Fahrzeug in Metern. Beispiel: Tempo 80 km/h = 40 Meter Abstand. Im Stadtverkehr (Tempo 50) bei guten Sicht- und Straßenverhältnissen: Rund 15 Meter oder drei Pkw-Längen.

Welchen Sicherheitsabstand zum?

Innerorts sollte ein Sicherheitsabstand von 1 Sekunde (bei 50 km/h also ca. 15 Meter) bzw. 3 Autolängen eingehalten werden. Außerorts kannst du dich an der Faustregel “dein halber Tacho in Metern” orientieren oder die 2-Sekunden-Regel einhalten.

Welchen Seitenabstand sollten Sie bei einer Geschwindigkeit?

Innerorts müssen Sie 1 Sekunde Abstand zum Vordermann halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht. Bei Überlandfahrten sind 2 Sekunden oder der halbe Tachowert gefordert, was bei 100 km/h nach einer mindestens 50 Meter großen Lücke verlangt.

Welchen Sicherheitsabstand sollten Sie bei einer Geschwindigkeit von 100 km pro Stunde zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens einhalten?

Jeder kennt die Faustregel aus der Fahrschule: Sicherheitsabstand = halber Tacho. Wenn Sie 100 km/h fahren, sollte der Abstand zum Vorausfahrenden also 50 Meter betragen.