Muss man schneeräumen wenn es schneit

Muss man schneeräumen wenn es schneit

Wenn es schneit, müssen Hauseigentümer raus vor die Tür und Schnee räumen. Denn sonst könnten Passanten ausrutschen und sich dabei verletzen. Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild)

Schnee gehört für viele zum Winter einfach dazu - andererseits macht er uns auch das Leben schwer. Meldet der Wetterbericht Schneefall, bedeutet das für viele Mieter und Vermieter Stress am Morgen.

Denn man muss sich nicht nur wärmer anziehen, sondern auch fürs Schneeräumen, Freischaufeln des Autos und den längeren Arbeitsweg mehr Zeit einplanen. Denn wer seine Pflichten bei Winterdienst und Schneeschieben nicht erfüllt, dem drohen Probleme.

Schnee auf dem Gehweg: Was muss geräumt sein?

Grundsätzlich gilt, dass die Gehwege am Haus vorbei oder zum Haus geräumt sein müssen. Allerdings gibt es hier auch lokale Unterschiede, denn manche Städte und Gemeinden räumen neben den Straßen auch die Gehwege. Aber selbst dann sind zunächst die Eigentümer der anliegenden Häuser dafür verantwortlich, dass der Zugang zum Haus sowie der Bürgersteig geräumt und gestreut sind, erklärt Stiftung Warentest.

Als "geräumt" gilt demnach ein Gehweg, wenn dieser dauerhaft und auf einer Breite von einem bis eineinhalb Metern schneefrei ist. Diese Regelung soll gewährleisten, dass "zwei Menschen aneinander vorbei passen", schreibt der Deutsche Mieterbund (DMB). Zusätzlich bedeutet das, dass bei Schneefall mehrmals täglich geräumt werden muss.

Dass man nachts nicht unbedingt Schnee schippen muss, ist erst einmal einleuchtend. Aber bis wann muss man den Winterdienst durchführen? Auch dafür gibt es eindeutige Regelungen: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Wenn es dabei auch tagsüber schneit, muss laut Warentest "mehrmals in angemessenen Zeitabständen" geräumt werden.

Schneeräumen: Wer soll das bitte schaffen?

Gerade der Punkt, wer für den Winterdienst zuständig ist, birgt enormes Streitpotenzial. Damit der Dienst ordentlich verrichtet wird, sollten eindeutige Absprachen getroffen werden. Zudem gilt, dass jeder, der - etwa krankheits- oder berufsbedingt - nicht zum Räumen kommt, verpflichtet ist, Ersatz für sich zu suchen.

Grundsätzlich ist zunächst der Wohnungs- oder Hauseigentümer für die Gewährleistung des Winterdienstes verantwortlich. Der Vermieter kann die Pflicht allerdings übertragen: Die beiden Möglichkeiten sind hierbei entweder die Beschäftigung eines Winterdienstes oder die Übertragung an den Mieter. Letzteres muss dafür ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein.

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass der Vermieter die Kosten an den Bewohner weitergeben kann - selbst wenn eine Firma beauftragt wird. In Mehrfamilienhäusern ist der Vermieter allerdings auch dazu verpflichtet, eine Schneeschaufel und Streumaterial zur Verfügung zu stellen.

Im Schnee gestürzt: Was passiert, wenn was passiert?

Sollte doch einmal ein Fußgänger auf dem Gehweg vor Ihrem Haus stürzen und sich verletzen, hat dieser Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Allerdings nur, "wenn an der Unfallstelle die Winterpflichten nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden", erklärt der Deutsche Mieterbund. Eine genaue Dokumentation des Vorfalls ist dafür unerlässlich.

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Wie man sieht, gibt es einige Punkte, die beim Thema Winterdienst zu beachten sind. Sind keine anderen Regelungen im Vertrag festgehalten, ist der Eigentümer für den Räumdienst zuständig. Regionale und individuelle Regelungen solltest du aber immer mit deinem Vermieter oder den zuständigen Gemeinden abklären.

Stiftung Warentest empfiehlt in jedem Fall, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

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Muss man schneeräumen wenn es schneit

Wer muss räumen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer zum Räumen verpflichtet. "Der Eigentümer kann diese Pflicht aber abwälzen – auf Drittanbieter oder auch auf Mieter", sagt Rechtsanwalt Michael Forster. Hat der Eigentümer seine Pflicht auf den Mieter übertragen, ist das im Mietvertrag geregelt.

Wo muss ich räumen?

"Grundsätzlich muss ich den Weg zur Haustüre und zum Briefkasten räumen. Dazu kommt der Gehweg vor dem Grundstück", sagt Rechtsanwalt Forster. Der Gehweg ist zwar eigentlich Eigentum der Kommune, die nutzt aber in den meisten Fällen die Möglichkeit, ihre Pflicht auf die Hauseigentümer abzuwälzen. Im Zweifelsfall können Sie hier noch einmal nachfragen. Nicht räumen und sich mit einem Schild mit der Aufschrift "Betreten auf eigene Gefahr" absichern, funktioniert nicht - denn das entbindet Sie im Zweifelsfall nicht von Ihrer Pflicht.

Wann muss ich räumen?

Grundsätzlich müssen die Gehwege an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 Uhr und 20 Uhr. In dieser Zeit müssen Sie dafür sorgen, dass die Wege gefahrlos benutzbar sind.

Muss ich trotz Arbeit auch tagsüber zuhause räumen, wenn es stark schneit?

Ja. "Dann müsste ich mich tatsächlich darum kümmern, dass es erledigt wird", sagt Rechtsanwalt Forster. Also entweder selbst zum Schippen nach Hause fahren oder jemanden beauftragen.

Welche Strafe droht mir, wenn ich nicht Schnee räume?

Tatsächlich kann ein nicht geräumter Weg zu hohen Kosten führen, wenn ein Fußgänger stürzt und sich verletzt. "Wer nicht räumt, dem droht eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Es geht um Behandlungskosten und im schlimmsten Fall Verdienstausfall. Da können erhebliche Forderungen anfallen", sagt Forster.

Schmerzensgeld bei Sturz auf glattem Gehweg?

Muss man schneeräumen wenn es schneit

Es gibt zum Thema Schneeräumen allerdings bei Einzelfällen auch immer wieder überraschende Urteile, so wie Ende 2018 beim Landgericht II in München: Ein Mann, der in Kochel auf dem Gehweg gestürzt war und in Folge dessen eine Hirnblutung erlitt, hatte auf Schmerzensgeld geklagt. Der Richter aber sah das anders: Selbst wenn an dieser Stelle wirklich punktuell Eis unter dem Schnee gewesen sein sollte, "löst das keine Streupflicht aus", erklärte er. Das wäre nur bei großflächiger, allgemeiner Eisglätte der Fall gewesen. Schließlich müsse man die Ressourcen einer Gemeinde sinnvoll einsetzen, so der Richter.

Muss ich auch das Dach von Schnee räumen?

Nicht unbedingt. Ob Sie das Dach räumen müssen, ist nicht eindeutig geregelt. "Grundsätzlich obliegt einem Eigentümer natürlich die Verkehrssicherungspflicht. Wann ihn jedoch im Rahmen von abgehenden Dachlawinen ein Verschulden trifft, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt", sagt Rechtsanwalt Michael Forster.

Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich aber danach, was zumutbar ist: "Wenn der Verkehrssicherungspflichtige das Dach nicht ohne erhebliche Eigengefahr selbst von Schnee befreien kann, ist ihm auch der Einsatz von Fachkräften, der gegebenenfalls das Aufstellen eines Gerüstes erforderlich machen würde, wegen des damit verbundenen Kostenaufwands nicht zumutbar", so Forster. Allerdings gebe es auch andere Auffassungen, nach denen Eigentümer bei konkreter Gefahr reagieren müssten, also zum Beispiel die Feuerwehr verständigen.

Schnee räumen - Entbindet ein Warnschild von Pflicht?

Solche Vorsorgemaßnahmen müssen nur dann angebracht werden, wenn Verkehrsteilnehmer trotz eigener Sorgfaltspflicht die Gefahr nicht rechtzeitig erkennen können.

"Die Anbringung eines Schildes entbindet jedoch nicht vollständig von der Haftung. Wäre dies so, würden im Winter an so vielen Gebäuden Schilder angebracht, dass diese aufgrund der hohen Anzahl wiederum keine Beachtung mehr finden würden und somit keinen Nutzen mehr hätten."

Rechtsanwalt Michael Forster

Welche Streumittel sind erlaubt?

Je nach Wohnort können unterschiedliche Streumittel erlaubt sein. In fast allen Gemeinden ist zum Beispiel der Einsatz von Salz für Privatpersonen verboten. Das Salz verunreinigt das Grundwasser, schadet vielen Pflanzen und Tieren. Informieren Sie sich vor dem Streuen unbedingt bei Ihrer Gemeinde. Der Bund Naturschutz empfiehlt Sand, Kies oder Sägespäne als Streumittel zu verwenden.
Übrigens: Häufig wird bereits gebrauchtes Streugut in der Mülltonne oder der Kanalisation entsorgt, sobald Schnee und Eis geschmolzen sind. Das sollten Sie allerdings nicht tun. Das Streugut sollte von der Stadtreinigung aufgekehrt und fachgerecht aufbereitet werden. So kann das selbe Streugut im nächsten Jahr wieder genutzt weden.

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