Bilder sind durch das Urheberrecht als Werke geschützt. Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen: Fotografien und andere Bilder dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis im Internet publiziert werden. Show
Die sozialen Medien leben von den Bildern und Videos, die darin gepostet werden. Solange Sie selbst gemachte Inhalte hochladen, gibt es keine Probleme. Verwenden Sie aber keinesfalls Bilder, die Sie im Internet gefunden haben und für die Sie keine ausdrückliche Erlaubnis zur Weiterverwendung haben: Es könnte Sie teuer zu stehen kommen. „Geistige Schöpfung“Mit dem aktuellen Urheberrechtsgesetz sind auch Bilder geschützt, die keinen «individuellen Charakter» haben, falls sie durch «geistige Schöpfung» entstanden sind. Mit anderen Worten sind alle Fotos urheberrechtlich geschützt, die ein Mensch gestaltet hat, etwa durch die Wahl von Blende, Belichtungszeit und/oder Bildausschnitt. Bilder aus Fotofallen oder Überwachungskameras hingegen sind nicht urheberrechtlich geschützt. Vermeiden Sie teure AbmahnungenAuch mit der neuen gesetzlichen Regelung bleibt es schwierig abzuschätzen, ob Sie die Bilder einer anderen Person unverändert auf Social Media teilen dürfen. Klar ist, dass Sie keine fremden, urheberrechtsgeschützten Fotos teilen dürfen – auch nicht zu kommerziellen Zwecken. Das gilt auch für Bilder, die Sie über die Bildersuche finden. Seien Sie vorsichtig: Es gibt Unternehmen, deren Geschäftsmodell darauf basiert, urheberrechtlich geschützte Bilder im Internet aufzuspüren und widerrechtliche Verwendungen abzumahnen. Forderungen über mehrere hundert Franken sind dann keine Seltenheit. Kostenlose lizenzfreie BilderDas Verbreiten nicht selbst geschaffener Fotografien ist nur dann legal, wenn Sie die schriftliche Einwilligung der Fotografin oder eine Lizenz für die Nutzung haben. Auf Webseiten wie
Unsplash.com , Pexels.com oder Pixabay.com Vertiefte Informationen zum Lichtbildschutz E-Ratgeber zum sofortigen Download Was gilt es zu beachten, wenn man soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter oder Tiktok nutzt? Im E-Ratgeber «Social Media und Recht» geben wir Ihnen einen einfachen, aber juristisch fundierten Überblick auf die wichtigsten Rechtsnormen, die bei Social Media besonders wichtig sind. Jetzt herunterladen! Benötigen Sie weitere Informationen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: Das Urheberrecht wird bei uns streng geschützt und das gilt auch für Bilder aus dem Internet. Verwenden Sie fremde Fotos ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers, kann das üble Folgen für Sie haben. Hinzu kommt, dass der Datenschutz seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung noch einmal verschärft wurde. Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos. Urheberrecht: Das müssen Sie bei Fotos aus dem Internet beachtenEntdecken Sie Bilder im Internet, die Sie gerne auf Ihrer eigenen Webseite veröffentlichen möchten, dürfen Sie die Fotos nicht einfach kopieren. Die folgenden Grundsätze sind unbedingt zu beachten:
Video-Tipp: Das sind die besten Foto-Apps für AndroidFremde Bilder veröffentlichen - so wahren Sie das UrheberrechtDas Urheberrecht umfasst natürlich nicht nur Bilder. Möchten Sie Musik, schriftliche Beiträge oder ähnliches von einer anderen Website übernehmen, sollten Sie sich ebenfalls immer mit dem Urheber in Verbindung setzten – und zwar bevor Sie etwas veröffentlichen.
Haben Sie Bilder mit der Dashcam aufgenommen, dürfen Sie auch diese unter Umständen nicht einfach veröffentlichen. Insbesondere wenn Personen und das Eigentum anderer deutlich zu erkennen sind, bewegen Sie sich auf sehr dünnem Eis. Aktuell viel gesuchtAktuell viel gesuchtWoher weiß ich ob ich ein Bild verwenden darf?Wenn Ihnen eine Verletzung des Bildrechts vorgeworfen wird, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Nutzungserlaubnis besitzen – und zwar in genau dem Umfang, in dem Sie das betroffene Lichtbildwerk genutzt haben. Im Zweifelsfall ist das Recht auf der Seite des Urhebers.
Welche Bilder darf man frei nutzen?«Recht am eigenen Bild»: Personen dürfen nur mit Einwilligung fotografiert werden. Immer verwenden darf man auch Bilder, die man selbst fotografiert oder anderweitig erstellt hat. Man ist dadurch selbst Urheber und kann bestimmen, ob, wann und wie solche Bilder verwendet werden.
Welche Fotos aus dem Internet darf ich verwenden?Fotos sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne Erlaubnis des Urhebers darfst du fremde Bilder also nicht nutzen. Es ist aber nicht grundsätzlich verboten, Bilder aus dem Internet zu kopieren und zu speichern. Diese Bilder darfst du dann aber nur für dich persönlich benutzen.
Wann ist ein Bild nicht urheberrechtlich geschützt?Wann sind Fotos urheberrechtsfrei? Wenn das Urheberrecht bei Fotos verjährt, gelten diese als gemeinfrei. Bei Lichtbildwerken ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall, bei Lichtbildern 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. nach der Entstehung.
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