Welche Bilder darf man nicht verwenden?

Bilder sind durch das Urheberrecht als Werke geschützt. Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen: Fotografien und andere Bilder dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis im Internet publiziert werden.

Die sozialen Medien leben von den Bildern und Videos, die darin gepostet werden. Solange Sie selbst gemachte Inhalte hochladen, gibt es keine Probleme. Verwenden Sie aber keinesfalls Bilder, die Sie im Internet gefunden haben und für die Sie keine ausdrückliche Erlaubnis zur Weiterverwendung haben: Es könnte Sie teuer zu stehen kommen.

„Geistige Schöpfung“

Mit dem aktuellen Urheberrechtsgesetz sind auch Bilder geschützt, die keinen «individuellen Charakter» haben, falls sie durch «geistige Schöpfung» entstanden sind. Mit anderen Worten sind alle Fotos urheberrechtlich geschützt, die ein Mensch gestaltet hat, etwa durch die Wahl von Blende, Belichtungszeit und/oder Bildausschnitt. Bilder aus Fotofallen oder Überwachungskameras hingegen sind nicht urheberrechtlich geschützt.

Vermeiden Sie teure Abmahnungen

Auch mit der neuen gesetzlichen Regelung bleibt es schwierig abzuschätzen, ob Sie die Bilder einer anderen Person unverändert auf Social Media teilen dürfen. Klar ist, dass Sie keine fremden, urheberrechtsgeschützten Fotos teilen dürfen – auch nicht zu kommerziellen Zwecken. Das gilt auch für Bilder, die Sie über die Bildersuche finden. Seien Sie vorsichtig: Es gibt Unternehmen, deren Geschäftsmodell darauf basiert, urheberrechtlich geschützte Bilder im Internet aufzuspüren und widerrechtliche Verwendungen abzumahnen. Forderungen über mehrere hundert Franken sind dann keine Seltenheit.

Kostenlose lizenzfreie Bilder

Das Verbreiten nicht selbst geschaffener Fotografien ist nur dann legal, wenn Sie die schriftliche Einwilligung der Fotografin oder eine Lizenz für die Nutzung haben. Auf Webseiten wie Unsplash.com , Pexels.com oder Pixabay.com
finden Sie Fotos, die Sie kostenlos für fast alle Zwecke verwenden dürfen.

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Was gilt es zu beachten, wenn man soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter oder Tiktok nutzt? Im E-Ratgeber «Social Media und Recht» geben wir Ihnen einen einfachen, aber juristisch fundierten Überblick auf die wichtigsten Rechtsnormen, die bei Social Media besonders wichtig sind.

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Das Urheberrecht wird bei uns streng geschützt und das gilt auch für Bilder aus dem Internet. Verwenden Sie fremde Fotos ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers, kann das üble Folgen für Sie haben. Hinzu kommt, dass der Datenschutz seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung noch einmal verschärft wurde.

Welche Bilder darf man nicht verwenden?

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Urheberrecht: Das müssen Sie bei Fotos aus dem Internet beachten

Entdecken Sie Bilder im Internet, die Sie gerne auf Ihrer eigenen Webseite veröffentlichen möchten, dürfen Sie die Fotos nicht einfach kopieren. Die folgenden Grundsätze sind unbedingt zu beachten:

  • Grundsätzlich gilt: Alle Fotos, die Sie im Internet sehen, sind laut Paragraf 72 Abs. 1 Urheberrechtsschutzgesetz geschützt. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob es sich um eine verwackelte Privataufnahme oder ein künstlerisch gestyltes Profibild handelt.
  • Dennoch unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken. Bei beiden handelt es sich um Fotos. Der Unterschied besteht darin, dass es sich bei Lichtbildern lediglich um irgendwelche Aufnahmen handelt.
  • Lichtbildwerke hingegen erheben einen künstlerischen Anspruch. Was der Gesetzgeber sich darunter vorstellt, hat er im Paragraf 2 Abs. 2 der Urheberrechtsgesetzes (UrhG) festgehalten.
  • Für Sie ist es im Grunde vollkommen gleichgültig, ob es sich bei dem Foto um ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk handelt, Sie dürfen weder das eine noch das andere kopieren. Ins Gewicht wird der Unterschied erst dann fallen, wenn Sie das Foto von dem Urheber erwerben möchten – und zwar in einer deftigen Preisdifferenz.
  • Ansonsten ist die Unterscheidung lediglich für den gesetzlichen Urheberrechtsschutz relevant. Bei einem Lichtbild erlischt der Schutz 50 Jahre, nachdem das Bild erstmals veröffentlicht wurde.
  • Bei Lichtbildwerken hat der Gesetzgeber eine deutlich längere Frist angesetzt. Diese Bilder sind noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gesetzlich geschützt.
  • Aus dem Grund darf nur der Urheber des Fotos oder seine Erben eine Weiterverwendung des Bildes erlauben bzw. untersagen. Möchten Sie ein Bild aus dem Internet für Ihre Website benutzen, müssen Sie daher immer vorab die Einwilligung des Urhebers einholen.
  • Haben Sie keine Genehmigung des Urhebers und veröffentlichen das Bild auf Ihrem Blog, müssen Sie mit einer Unterlassungsklage und mit einer Schadensersatzforderung rechnen.
  • Kommt die Angelegenheit vor Gericht, dürfen Sie sich sicher sein, dass Sie bei einer Verletzung des Urheberrechts immer am kürzeren Hebel sitzen.
  • Übrigens: Möchten Sie eigene Fotos verkaufen, gibt es dafür spezielle Plattformen.

Welche Bilder darf man nicht verwenden?

Vorsicht beim unerlaubten Verwenden von Fotos aus dem Internet (Bild: K. Welling)

Video-Tipp: Das sind die besten Foto-Apps für Android

Welche Bilder darf man nicht verwenden?

Fremde Bilder veröffentlichen - so wahren Sie das Urheberrecht

Das Urheberrecht umfasst natürlich nicht nur Bilder. Möchten Sie Musik, schriftliche Beiträge oder ähnliches von einer anderen Website übernehmen, sollten Sie sich ebenfalls immer mit dem Urheber in Verbindung setzten – und zwar bevor Sie etwas veröffentlichen.

  • Ist der Urheber bereit, Ihnen eine Genehmigung für die Weiterverwendung zu erteilen, lassen Sie sich diese unbedingt schriftlich geben. Am besten legen Sie darin auch fest, wofür und wie lange Sie das Foto verwenden dürfen.
  • Alleine aus Fairness-Gründen ist es üblich, den Urheber unter dem Foto zu nennen. Sprechen Sie das ebenfalls mit dem Eigentümer ab.
  • Kaufen Sie die Rechte an Fotos bei sogenannten Stock-Foto-Agenturen, sollten Sie sich vorab den jeweiligen Lizenzvertrag durchlesen. Häufig sind Sie bei der Nutzung der Bilder diversen Restriktionen unterworfen, an die sich dringend halten sollten.
  • Hinweis: Auch wenn Sie selber Fotos gemacht haben, dürfen Sie diese unter Umständen nicht einfach so veröffentlichen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Personen, Kunstgegenstände oder Gebäude fotografiert haben. In dem Fall kommt unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Tragen.
  • Der beleuchtete Eiffelturm steht zum Beispiel unter Urheberschutz. Das Bild dürften Sie dementsprechend nicht ohne Genehmigung im Internet veröffentlichen. Weitere Informationen haben wir in dem Beitrag Panoramafreiheit zusammengestellt.

Haben Sie Bilder mit der Dashcam aufgenommen, dürfen Sie auch diese unter Umständen nicht einfach veröffentlichen. Insbesondere wenn Personen und das Eigentum anderer deutlich zu erkennen sind, bewegen Sie sich auf sehr dünnem Eis.

Aktuell viel gesucht

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Woher weiß ich ob ich ein Bild verwenden darf?

Wenn Ihnen eine Verletzung des Bildrechts vorgeworfen wird, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Nutzungserlaubnis besitzen – und zwar in genau dem Umfang, in dem Sie das betroffene Lichtbildwerk genutzt haben. Im Zweifelsfall ist das Recht auf der Seite des Urhebers.

Welche Bilder darf man frei nutzen?

«Recht am eigenen Bild»: Personen dürfen nur mit Einwilligung fotografiert werden. Immer verwenden darf man auch Bilder, die man selbst fotografiert oder anderweitig erstellt hat. Man ist dadurch selbst Urheber und kann bestimmen, ob, wann und wie solche Bilder verwendet werden.

Welche Fotos aus dem Internet darf ich verwenden?

Fotos sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne Erlaubnis des Urhebers darfst du fremde Bilder also nicht nutzen. Es ist aber nicht grundsätzlich verboten, Bilder aus dem Internet zu kopieren und zu speichern. Diese Bilder darfst du dann aber nur für dich persönlich benutzen.

Wann ist ein Bild nicht urheberrechtlich geschützt?

Wann sind Fotos urheberrechtsfrei? Wenn das Urheberrecht bei Fotos verjährt, gelten diese als gemeinfrei. Bei Lichtbildwerken ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall, bei Lichtbildern 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. nach der Entstehung.