Was sage ich wenn ich beim friseur anrufe

Schnitt misslungen und falsche Haarfarbe: Beim Friseurbesuch kann einiges schief gehen. Was Friseure und ihre Kunden rechtlich beachten müssen.

Was sage ich wenn ich beim friseur anrufe
Beim Friseurbesuch kann einiges schief gehen. Für Schadenersatz muss ein nachweisbarer finanzieller Schaden entstanden sein. - © LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com

Ein kurioser Anruf erreichte vor einigen Wochen den Polizeinotruf Lübeck: Eine aufgeregte Frau war in der Leitung und schilderte, dass sie gerade bei einem Friseur in der Lübecker Innenstadt sitze und ein "Riesenproblem" habe: Sie wäre mit der dortigen Leistungserbringung völlig unzufrieden, sei schon dreimal umgefärbt worden und wisse sich nicht weiter zu helfen. Laut Mitteilung der Polizei Lübeck wies der Leitstellenbeamte die Dame auf den zivilen Gerichtsweg hin – und mahnte, man werde beim nächsten Anruf eine Anzeige wegen Notrufmissbrauchs gegen sie prüfen.

Denn auch wenn das Ergebnis eines Friseurbesuchs nicht den Erwartungen entspricht: Ein Fall für die Polizei ist er sicherlich nicht. Dennoch kann der Friseurbesuch durchaus in einen Rechtsstreit münden – denn ein Friseur ist ein Handwerksberuf wie jeder andere auch, und Handwerker müssen für gerechtfertigte Mängelansprüche ihrer Kunden geradestehen. Im Einzelfall bedeutet das: Wenn der Schnitt völlig misslungen ist, die Kopfhaut durch zu viel Bleichmittel angegriffen ist und unerträglich juckt und die Haare auch noch grau schimmern statt dem vereinbarten Platinblond, haben sowohl der Kunde als auch der Friseur ein Problem: Muss der Kunde trotzdem bezahlen, auch wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt? Oder gibt es umgekehrt vielleicht sogar einen Anspruch auf Schadenersatz? Was beim Friseurbesuch rechtlich gilt.

Welche rechtliche Vereinbarung gilt zwischen Friseur und Kunde?

Die Arbeit eines Friseurs ist eine Handwerksleistung wie jede andere auch. "Daher schließen er und sein Kunde bei Einigung auf einen Auftrag, beispielsweise bei einem Haarschnitt, automatisch einen sogenannten Werkvertrag ab", erklärt Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL Rechtsschutzversicherung. "Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Friseur, für den Kunden gegen Bezahlung ein bestimmtes Werk herbeizuführen, also die gewünschte Frisur zu schneiden beziehungsweise zu frisieren." Das Ergebnis muss dann der vorherigen Vereinbarung entsprechen. Das Haar darf also nicht kürzer geschnitten sein als besprochen – und wenn die Haare gefärbt werden sollen, muss die neue Farbe mit dem Muster übereinstimmen.

Was ist, wenn die neue Frisur dem Kunden nicht gefällt?

Ist der Kunde mit seiner neuen Frisur nicht zufrieden, kann das verschiedene Ursachen haben. Zum einen sind Geschmäcker bekanntlich verschieden, zum anderen kann eine neue Frisur auch einfach ungewohnt sein. Wenn aber Dinge anders gemacht wurden als vorab besprochen – die Haare also honigblond statt platinblond sind – liegt ein Mangel vor, denn "der Friseur hat sich nicht an die Beauftragung gehalten", so Müller. "Ein Mangel liegt ebenfalls vor, wenn der Friseur im Gespräch vorab nicht ausreichend aufklärt." Könnte sich beispielsweise die vom Kunden gewünschte neue Haarfarbe nicht mit seiner Naturfarbe vertragen, muss der Friseur deutlich darauf hinweisen. Unterlässt er dies und der Kopf der Kundin schimmert anschließend grünlich, so war seine Leistung auch in diesem Fall mangelhaft.

Darf der Kunde bei mangelhafter Leistung die Bezahlung verweigern?

Grundsätzlich gilt auch bei vorliegen eines Mangels: "Wie bei jeder Handwerksleistung muss der Kunde zunächst bezahlen", erklärt IDEAL-Experte Müller. "Zugleich kann er eine kostenlose Nachbesserung verlangen" – beispielsweise die richtige Haarfärbung. Wichtig dabei ist es, möglichst schnell reklamieren , am besten noch im Laden. Denn wenn sich der Kunde erst zwei Wochen später meldet, etwa weil seine Kopfhaut nach einer Färbung juckt, könnte das auch auf ein zu Hause verwendetes Pflegeprodukt zurückgehen. Jedenfalls dürfte der Nachweis schwer fallen, worauf der Mangel zurückzuführen ist – und der Friseur könnte die Nachbesserung verweigern.

Auf welchen Leistungen kann ein Kunde im Rahmen der Nachbesserung bestehen?

Warnt der Friseur seinen Kunden, dass sich sein Haar für eine Färbung nicht eignet, so ist er zwar seiner Aufklärungspflicht nachgekommen. Ein Recht auf Nachbesserung hat der Kunde aber auch in diesem Fall. "Ist das Haar beispielsweise anschließend stumpf, kann es der Friseur möglicherweise durch eine spezielle Pflege wieder zum Glänzen bringen", erklärt Rechtsexperte Müller. Wenn der Farbton nicht stimmt, kann beispielsweise eine Neufärbung erforderlich sein. Mitunter ist der Friseur auch kulant, wenn er den angezeigten Mangel nicht verursacht hat – es lohnt sich in jedem Fall, das Gespräch zu suchen. Denn schließlich hat der Friseur auch ein Interesse daran, dass die Kunden zufrieden nach Hause gehen – denn nur zufriedene Kunden kommen auch wieder in seinen Laden, um sich frisieren zu lassen.

Kann man bei Fehlern des Friseurs Schmerzensgeld verlangen?

Das ist nur in sehr seltenen Fällen möglich. " Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld muss der Kunde nachweisbar Schmerzen erleiden", sagt Müller. "Das kann zum Beispiel die psychische Belastung bei einem fast kompletten Ausfall der Haare sein." Dafür muss der Friseur aber schon viel falsch gemacht haben – und darüber hinaus seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sein. Wurde der Kunde vorher gewarnt, dass ein solches Problem auftreten könnte und besteht er trotzdem darauf, dass die gewünschte Leistung erbracht wird, ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld ausgeschlossen.

Und wie sieht es mit Schadenersatz aus?

Auch für Schadenersatz gilt: Für einen entsprechenden Anspruch muss ein nachweisbarer finanzieller Schaden entstanden sein . Das ist auch bei einer völlig vermurksten Frisur nur selten der Fall. Mitunter kommt es vor, dass dem Friseur die Nachbesserung misslingt und man deshalb einen anderen Salon aufsuchen muss – in dem Fall muss der Friseur, der den Mangel verursacht hat, die Rechnung für den zweiten Friseurbesuch bei der Konkurrenz begleichen.

Es gibt aber durchaus auch Fälle, die vor Gericht landen: So verlangte eine Kölnerin, die als Model arbeitet, vor einiger Zeit von ihrem Friseursalon Schadenersatz, weil ihre Haare statt der vereinbarten "braun-goldenen" Färbung einen deutlichen Rotstich hatten. Auch zwei Nachbesserungsversuche waren anschließend ohne Erfolg geblieben, teilte das Landgericht Köln mit. Dadurch seien ihr mehrere Aufträge entgangen, argumentierte die Frau – und das Gericht gab ihr Recht: Der Friseursalon musste ihr eine vierstellige Summe für den Verdienstausfall zahlen, über die genaue Summe wurde allerdings Stillschweigen vereinbart.

Haare als Gefahrenquelle

Muss man damit rechnen, dass in einem Friseursalon Haarbüschel auf dem Boden liegen? Sollte man meinen. Dennoch können Kunden, die auf nicht weggefegten Haaren ausrutschen und sich verletzen, anschließend einen Anspruch auf Schadenersatz haben, urteilte das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen: 3 U 4256/13). Die Kundin eines Friseurladens war in dem verhandelten Fall sogar auf ihren eigenen Haaren ausgerutscht, die ihr der Friseur zuvor abgeschnitten hatte. Den Betreiber des Friseursalons treffe der Vorwurf, eine mögliche Gefahrenquelle nicht rechtzeitig beseitigt zu haben, argumentierte das Gericht. Er hätte also die Haare wegfegen müssen, bevor die Kundin aufsteht – oder sie zumindest auf die Rutschgefahr hinweisen müssen. czy

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Individuelle Fragen kann und wird die Redaktion nicht beantworten.

Was muss ich beim Friseur sagen?

Erkläre genau, wie viele Zentimeter abgeschnitten werden dürfen und benutze nie (wirklich nie) den Satz "Es kann alles weg, was kaputt ist." Zeig also am besten mit den Händen, wie viel weg darf, anstatt Begriffe wie "schulterlang" zu benutzen. Erkläre genau, wie hell oder dunkel deine Haare werden sollten.

Wie mit Friseur reden?

Knigge: So signalisieren Sie beim Friseur höflich, dass Sie nicht reden möchten. "Sie sollten Ihren Friseur höflich darauf ansprechen. Dabei ist es wichtig, positiv zu kommunizieren.", rät Schlegel. Außerdem sei es schön, einleitend den Wert zu betonen, den der Friseurbesuch für Sie hat.

Wie schreibt man einen Friseur an?

Friseur / Frisör.

Wie macht man einen Termin aus?

Terminvereinbarung präzise formulieren.
Schreiben Sie überzeugend und kommen Sie schnell auf den Punkt. ... .
Sorgen Sie dafür, dass Sie dabei auch das Datum und die Uhrzeit angeben. ... .
Bieten Sie am besten gleich zwei Termine an, damit Ihr Gesprächspartner auswählen kann..
Bleiben Sie höflich und seriös..